| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung |
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| Ö 2 |
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Einwohner:innenfragestunde |
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| Ö 2.1 |
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Frage von Herrn Haase zum Tagesordnungspunkt Einwohner:innenfragestunde
in der Sitzung der Bürgerschaft am 24.07.2025
Thema: Herreninsel |
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VO/2025/14422 |
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| Ö 2.2 |
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Frage von Frau Kreft zum Tagesordnungspunkt Einwohner:innenfragestunde
in der Sitzung der Bürgerschaft am 24.07.2025
Thema: Rodung von 10 Hektar Lübecker Stadtwald im Bartelsholz |
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VO/2025/14423 |
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| Ö 2.3 |
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Frage von Frau Köpsel zum Tagesordnungspunkt Einwohner:innenfragestunde
in der Sitzung der Bürgerschaft am 24.07.2025
Thema: Entleerungsrhythmus Recyclingcontainer |
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VO/2025/14454 |
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| Ö 3 |
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Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 26.06.2025 |
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SI/2025/726 |
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| Ö 4 |
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Mitteilungen des Stadtpräsidenten |
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| Ö 5 |
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Anträge / Berichte der Ausschüsse |
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| Ö 5.1 |
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Dringlichkeitsantrag des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege: Zusätzliche Werbemöglichkeiten für Kulturschaffende und Vereine (Über die Dringlichkeit wird in der Sitzung abgestimmt.) |
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VO/2025/14393-01 |
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| Ö 6 |
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Anfragen / Mitteilungen / Antworten von Bürgerschaftsmitgliedern (Der Ältestenrat empfiehlt die Beratung en bloc der Tagesordnungspunkte zu TOP 6) |
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| Ö 6.1 |
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BM Juleka Schulte-Ostermann (GAL), Anfrage gem. §16 GO: Baumaßnahmen am Kalvarienberg in Travemünde (Lag bereits vor.) |
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VO/2025/14280 |
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| Ö 6.1.1 |
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Antwort auf die Anfrage von BM Juleka Schulte-Ostermann (GAL), Anfrage gem. §16 GO: Baumaßnahmen am Kalvarienberg in Travemünde |
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VO/2025/14280-01 |
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| Ö 6.2 |
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Anfrage des BM Markus Stappen (AfD) gem. §16: Finanzierung bzw. Bezuschussung von Vereinen und anderen Organisationen - weitere Fragen |
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VO/2025/14436 |
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| Ö 6.3 |
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BM Juleka Schulte-Ostermann (GAL), Anfrage gem. §16 GO: Lübecker Kinder in Schulen in anderen Kreisen
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VO/2025/14440 |
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| Ö 6.4 |
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BM Voht - Anfrage gem. § 16 GO - Schutz von Kulturgut in Krisen und Notfallsituationen |
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VO/2025/14456 |
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| Ö 7 |
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Berichte |
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| Ö 7.1 |
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Zukunft der Geh- und Radwege in Lübeck - Soll-/Ist-Vergleich 2023-2025 (Lag bereits vor.
Im Hauptausschuss zurückgestellt.) |
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VO/2025/13990 |
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| Ö 7.2 |
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Zwischenbericht Raumplanung IV (Lag bereits vor.
Im Hauptausschuss zurückgestellt.) |
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VO/2025/14014 |
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| Ö 7.3 |
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Verkehrsträgerübergreifende Fragestellungen im Korridor Kücknitz - Travemünde (Der Ältestenrat empfiehlt die gemeinsame Beratung mit VO 14121-02 (TOP 9.3).
Lag bereits vor.) |
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VO/2025/14121 |
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| Ö 7.4 |
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Park & Ride-Parkplatz in Travemünde (Lag bereits vor.) |
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VO/2025/14173 |
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| Ö 7.5 |
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Ergebnis der Organisationsuntersuchung Technisches Gebäudemanagement (Im Hauptausschuss zurückgestellt.) |
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VO/2025/14168 |
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| Ö 7.6 |
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Solarleitfaden |
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VO/2025/14207 |
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| Ö 7.7 |
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Mehrgenerationenhaus Eichholz (Durch die Verwaltung zurückgezogen.) |
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VO/2025/14311 |
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| Ö 7.8 |
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Jahresbericht 2023 über die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in der Hansestadt Lübeck |
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VO/2025/14318 |
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| Ö 7.9 |
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Sammlungszentrum für die LÜBECKER MUSEEN |
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VO/2025/14340 |
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| Ö 7.10 |
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Priorisierung der Projekte für die soziale Wohnraumförderung für das Jahr 2026 |
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VO/2025/14345 |
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| Ö 7.11 |
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Zukunft des grenzüberschreitenden Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) Lübeck - Ostholstein - Lolland - Nykøbing Falster |
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VO/2025/14399 |
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| Ö 7.12 |
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Stresstest der Deutschen Bahn AG zum Schienenknoten Lübeck - hier: Analyse der Verwaltung |
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VO/2025/14395 |
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| Ö 7.12.1 |
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CDU - Antrag zu: Stresstest der Deutschen Bahn AG zum Schienenknoten Lübeck - hier: Analyse der Verwaltung |
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VO/2025/14395-01 |
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| Ö 7.13 |
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Städtebauliche Gesamtmaßnahme Altstadt - Sachstand und Maßnahmenpriorisierung
(Im Hauptausschuss zurückgestellt.) |
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VO/2024/13609-01 |
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| Ö 7.14 |
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Ehrenfriedhof (Der Bericht wurde im Kulturausschuss vertagt - keine Dringlichkeit.) |
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2024/13748-01-01 |
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| Ö 8 |
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Wahlen / Benennungen / Besetzungen (Der Ältestenrat empfiehlt die Abstimmung der Tagesordungspunkte 8.1 bis 8.2.2 en bloc.) |
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| Ö 8.1 |
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FDP: Wahl in den Ausschuss für Schule und Sport |
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VO/2025/14391 |
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| Ö 8.2 |
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SPD: Wahl in den Jugendhilfeausschuss |
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VO/2025/14428 |
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| Ö 8.2.1 |
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SPD: Wahl in den Jugendhilfeausschuss |
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VO/2025/14429 |
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| Ö 8.2.2 |
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AfD: Wahl in den Jugendhilfeausschuss |
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VO/2025/14435 |
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| Ö 8.3 |
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CDU: Wahl in den Stiftungsrat der Stiftung Lübecker Altstadt |
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VO/2025/14432 |
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| Ö 8.4 |
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CDU - Dringlichkeitsantrag: Wahl in den Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
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VO/2025/14450 |
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| Ö 8.4.1 |
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CDU - Dringlichkeitsantrag: Wahl in den Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege (Über die Dringlichkeit wird in der Sitzung abgestimmt.) |
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VO/2025/14450-01 |
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| Ö 8.5 |
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CDU - Dringlichkeitsantrag: Wahl in den Werkausschuss EBL (Über die Dringlichkeit wird in der Sitzung abgestimmt.) |
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VO/2025/14451 |
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| Ö 8.5.1 |
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CDU - Dringlichkeitsantrag: Wahl in den Werkausschuss EBL (Über die Dringlichkeit wird in der Sitzung abgestimmt.) |
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VO/2025/14451-01 |
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| Ö 8.6 |
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CDU - Dringlichkeitsantrag: Wahl in den Schul- und Sportausschuss (Über die Dringlichkeit wird in der Sitzung abgestimmt.
) |
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VO/2025/14452 |
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| Ö 9 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 9.1 |
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AT zu: Fortschreibung der Konzeption 2030 der städtischen Senior:InnenEinrichtungen (SIE); Darstellung eines Gesamtfinanzierungskonzepts (Der Ältestenrat hat die gemeinsame Beratung von TOP 9.1 und TOP 9.2 beschlossen.) |
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VO/2025/14031-05 |
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| Ö 9.1.1 |
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Fortschreibung der Konzeption 2030 der städtischen Senior:InnenEinrichtungen (SIE); Darstellung eines Gesamtfinanzierungskonzepts; Stellungnahme Kommunalaufsicht (Lag bereits vor.) |
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VO/2025/14031-04 |
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| Ö 9.1.2 |
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AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Stellungnahme zur Nachfrage zu den Antworten zur Anfrage von AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Fortschreibung der Konzeption 2030 der städtischen Senior:InnenEinrichtungen (SIE); Darstellung eines Gesamtfinanzierungskonzepts |
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4031-02-01-01-01 |
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| Ö 9.1.3 |
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AT CDU, BÜ90/DIE GRÜNEN, FDP zu: Änderungsantrag CDU, BÜ90/DIE GRÜNEN zu: AT Fortschreibung der Konzeption 2030 der städtischen Senior:InnenEinrichtungen (SIE); Darstellung eines Gesamtfinanzierungskonzepts |
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5/14031-05-01-01 |
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| Ö 9.2 |
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Nachtragswirtschaftsplan 2025 der Senior:InnenEinrichtungen der Hansestadt Lübeck (Eigenbetriebsähnliche Einrichtung - EäE) (Der Ältestenrat hat die gemeinsame Beratung von TOP 9.1 und TOP 9.2 beschlossen.) |
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VO/2024/13648-02 |
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| Ö 9.2.1 |
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Wirtschaftsplan 2025 der Senior:InnenEinrichtungen der Hansestadt Lübeck: Genehmigungserlass (Diese Vorlage liegt jetzt vor.) |
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VO/2024/13648-03 |
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| Ö 9.2.2 |
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Ergänzende Erläuterungen zu Nachtragswirtschaftsplan 2025 der Senior:InnenEinrichtungen der Hansestadt Lübeck (Eigenbetriebsähnliche Einrichtung - EäE) |
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2024/13648-02-01 |
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| Ö 9.3 |
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Verkehrsträgerübergreifende Fragestellungen im Korridor Kücknitz - Travemünde (Der Ältestenrat empfiehlt die gemeinsame Beratung mit VO 14121 (TOP 7.3).
IM BA geändert empfohlen.) |
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VO/2025/14121-02 |
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| Ö 9.4 |
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Verwaltungszentrum Mühlentor - Aufhebung eines Sperrvermerkes |
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VO/2025/14225 |
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| Ö 9.5 |
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Preistarif I für die Lübecker Schwimmbäder ab 01. 10. 2025 (Zurückgestellt im Hauptausschuss.) |
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VO/2025/14264 |
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| Ö 9.6 |
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Aufhebung des Sperrvermerks auf der Planstelle 9421, Rechnungsprüfungsamt |
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VO/2025/14269 |
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| Ö 9.7 |
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Sanierung Fischstraße 2-6 - Aufhebung eines Sperrvermerkes |
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VO/2025/14281 |
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| Ö 9.8 |
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Erklärung der Hansestadt Lübeck zum Abschluss einer Schiedsvereinbarung (»stehendes Angebot«) zur Rückgabe von NS-Raubgut aus öffentlichen Sammlungen
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VO/2025/14296 |
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| Ö 9.9 |
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Bestellung einer Rechnungsprüferin |
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VO/2025/14305 |
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| Ö 9.10 |
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Verkauf weitere Kommanditanteilen der TraveKom projects GmbH & Co. KG |
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VO/2025/14325 |
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| Ö 9.11 |
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Bebauungsplan 01.70.00 - Wallhalbinsel/Holstentorplatz - Satzungsbeschluss
(zurückgestellt im Bau- und Hauptausschuss) |
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VO/2025/14331 |
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| Ö 9.12 |
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148. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Ivendorfer Landstraße/Solarpark -abschließender Beschluss Bebauungsplan 31.09.00- Ivendorfer Landstraße/Solarpark - Satzungsbeschluss
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VO/2025/14339 |
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| Ö 9.13 |
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Bebauungsplan 05.49.00 - Marie-Juchacz-Weg (Wilhelmshöhe) - Satzungsbeschluss |
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VO/2025/14356 |
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| Ö 9.14 |
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Berufung eines beratenden bürgerlichen Ausschussmitgliedes in den Jugendhilfeausschuss auf Vorschlag des Forums für Demokratische Teilhabe und Bildung (Die Vorlage liegt jetzt vor.) |
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VO/2025/14314 |
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| Ö 9.15 |
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Deckungsvorschlag zu Änderungsantrag von CDU, BÜ90/DIE GRÜNEN, FDP zu: Außerplanmäßige Bewilligung gemäß § 82 (1) Gemeindeordnung Schleswig-Holstein von Verpflichtungsermächtigungen und von Mitteln zur Deckung von Auszahlungen, Investitionsmaßnahme 552001 999.7841000 - Wasser und Hafen, Auszahlungen aus dem Erwerb von Finanzanlagen |
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2025/14347-01-01 |
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| Ö 9.16 |
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Beteiligung an der ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG |
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VO/2025/14396 |
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| Ö 9.17 |
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Grundüberholung von Kinderspielplätzen - Aufhebung des Sperrvermerks
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VO/2025/14427 |
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| Ö 10 |
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Anträge der Fraktionen |
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| Ö 10.1 |
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Fraktion Linke & GAL, AT: Einrichtung einer Energieagentur / eines Kompetenzzentrums Klimaneutralität (Der Antrag wurde in den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung überwiesen mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft und ist für die Beratung am 15.7. im Ausschuss vorgesehen. Der Antrag wurde im USO am 15.7. weiterhin vertagt. Der Ältestenrat empfiehlt die Vertagung von TOP 10.1.) |
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VO/2025/14000-01 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag Der Bürgermeister wird beauftragt, die Gründung und Einrichtung einer kommunalen Energieagentur / eines Kompetenzzentrums Klimaneutralität zu initiieren. Damit soll in Lübeck eine Anlaufstelle geschaffen werden, die nach dem Konzept einer „One-Stop-Agency“ aus einer Hand Beratung und Unterstützung anbietet sowie motivierende Beteiligungs- und Informationsformate für Bürger:innen, Unternehmen, Organisationen und Vereine organisiert und lokale Akteur:innen vernetzt. Bis zur Bürgerschaftssitzung im Juli 2025 soll ein Konzept vorgelegt werden, das den finanziellen Mittel- und Personalstellenbedarf darstellt und Finanzierungsmöglichkeiten durch u.a. Fördermittel aufzeigt. Sofern umliegende Gemeinden Interesse zeigen, sich an einer Energieagentur zu beteiligen, sollen die Möglichkeiten einer regionalen Ausweitung der Angebote und Aufgaben sowie der erweiterte Personalbedarf aufgezeigt werden. Einzubindende Gruppen sind weitere Bereiche der Hansestadt Lübeck, Stadtwerke Lübeck, Wirtschaftsförderung Lübeck, Handwerkerschaft, Klima pro Lübeck, Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, Finanzinstitute, Förder- und Finanzierungsexpert:innen, Hochschulen, bestehende Bürgerenergiegenossenschaften und ggf. weitere. Zukünftige Aufgaben einer Wärme- und Energieagentur: - Kampagnen zur Wärmewende und zum Klimaschutz für Bürger:innen und im Gewerbe[1] durchführen
- Beratung für Gebäudeeigentümer:innen zur Wärmewende, zu Klimaschutz und Klimaanpassung
- Fördermöglichkeiten für die Energiewende im Gewerbe² und für Bürger:innen³ aufzeigen und bereitstellen
- Information, Beratung und Unterstützung für die Gründung von Genossenschaften als Betreibermodell von Wärmenetzen in Quartieren, die nicht für den Anschluss ans Fernwärmenetz vorgesehen sind
- Projekte entwickeln und umsetzen, wie z.B.
- (Quartiers-)Befragungen durchführen und Beteiligungsformate entwickeln, die in Kooperation mit Handwerksbetrieben, Energieberater:innen sowie Förder- und Finanzierungsexpert:innen für Bürger:innen und Gewerbetreibende in den Quartieren durchgeführt werden
- Organisation von Informationsveranstaltungen wie „Tag der offenen Tür“, um erfolgreiche Musterbeispiele für energetische Sanierungen und Heizsysteme für unterschiedliche Gebäudetypen erlebbar zu machen und zu zeigen, wie Klimaschutzmaßnahmen direkt den Alltag verbessern, z.B. durch geringere Energiekosten
- Einrichtung und organisatorische Unterstützung eines fachkundigen Beirats (bestehend aus Akteur:innen der Zivilgesellschaft, sozialen Trägern, Kirchengemeinden, lokalem Handwerk, Architekt:innen, Wohnungswirtschaft, Mieterbund, politischen Parteien, Umweltschutzorganisationen, Stadtwerke und ggf. weitere) als Netz von Multiplikator:innen zur Verbesserung des Informationsflusses und des Dialogs.
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27.02.2025 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.9 - an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen |
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18.03.2025 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.1 - zurückgestellt |
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Beschluss: Der Bürgermeister wird beauftragt, die Gründung und Einrichtung einer kommunalen Energieagentur / eines Kompetenzzentrums Klimaneutralität zu initiieren. Damit soll in Lübeck eine Anlaufstelle geschaffen werden, die nach dem Konzept einer „One-Stop-Agency“ aus einer Hand Beratung und Unterstützung anbietet sowie motivierende Beteiligungs- und Informationsformate für Bürger:innen, Unternehmen, Organisationen und Vereine organisiert und lokale Akteur:innen vernetzt. Bis zur Bürgerschaftssitzung im Juli 2025 soll ein Konzept vorgelegt werden, das den finanziellen Mittel- und Personalstellenbedarf darstellt und Finanzierungsmöglichkeiten durch u.a. Fördermittel aufzeigt. Sofern umliegende Gemeinden Interesse zeigen, sich an einer Energieagentur zu beteiligen, sollen die Möglichkeiten einer regionalen Ausweitung der Angebote und Aufgaben sowie der erweiterte Personalbedarf aufgezeigt werden. Einzubindende Gruppen sind weitere Bereiche der Hansestadt Lübeck, Stadtwerke Lübeck, Wirtschaftsförderung Lübeck, Handwerkerschaft, Klima pro Lübeck, Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, Finanzinstitute, Förder- und Finanzierungsexpert:innen, Hochschulen, bestehende Bürgerenergiegenossenschaften und ggf. weitere. Zukünftige Aufgaben einer Wärme- und Energieagentur: - Kampagnen zur Wärmewende und zum Klimaschutz für Bürger:innen und im Gewerbe[1] durchführen
- Beratung für Gebäudeeigentümer:innen zur Wärmewende, zu Klimaschutz und Klimaanpassung
- Fördermöglichkeiten für die Energiewende im Gewerbe² und für Bürger:innen³ aufzeigen und bereitstellen
- Information, Beratung und Unterstützung für die Gründung von Genossenschaften als Betreibermodell von Wärmenetzen in Quartieren, die nicht für den Anschluss ans Fernwärmenetz vorgesehen sind
- Projekte entwickeln und umsetzen, wie z.B.
- (Quartiers-)Befragungen durchführen und Beteiligungsformate entwickeln, die in Kooperation mit Handwerksbetrieben, Energieberater:innen sowie Förder- und Finanzierungsexpert:innen für Bürger:innen und Gewerbetreibende in den Quartieren durchgeführt werden
- Organisation von Informationsveranstaltungen wie „Tag der offenen Tür“, um erfolgreiche Musterbeispiele für energetische Sanierungen und Heizsysteme für unterschiedliche Gebäudetypen erlebbar zu machen und zu zeigen, wie Klimaschutzmaßnahmen direkt den Alltag verbessern, z.B. durch geringere Energiekosten
- Einrichtung und organisatorische Unterstützung eines fachkundigen Beirats (bestehend aus Akteur:innen der Zivilgesellschaft, sozialen Trägern, Kirchengemeinden, lokalem Handwerk, Architekt:innen, Wohnungswirtschaft, Mieterbund, politischen Parteien, Umweltschutzorganisationen, Stadtwerke und ggf. weitere) als Netz von Multiplikator:innen zur Verbesserung des Informationsflusses und des Dialogs.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 15 | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung vertagt die Beratung, bis alle Informationen vorliegen.
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| |
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25.03.2025 - Hauptausschuss |
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Ö 6.2 - zurückgestellt |
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Antrag: Der Bürgermeister wird beauftragt, die Gründung und Einrichtung einer kommunalen Energieagentur / eines Kompetenzzentrums Klimaneutralität zu initiieren. Damit soll in Lübeck eine Anlaufstelle geschaffen werden, die nach dem Konzept einer „One-Stop-Agency“ aus einer Hand Beratung und Unterstützung anbietet sowie motivierende Beteiligungs- und Informationsformate für Bürger:innen, Unternehmen, Organisationen und Vereine organisiert und lokale Akteur:innen vernetzt. Bis zur Bürgerschaftssitzung im Juli 2025 soll ein Konzept vorgelegt werden, das den finanziellen Mittel- und Personalstellenbedarf darstellt und Finanzierungsmöglichkeiten durch u.a. Fördermittel aufzeigt. Sofern umliegende Gemeinden Interesse zeigen, sich an einer Energieagentur zu beteiligen, sollen die Möglichkeiten einer regionalen Ausweitung der Angebote und Aufgaben sowie der erweiterte Personalbedarf aufgezeigt werden. Einzubindende Gruppen sind weitere Bereiche der Hansestadt Lübeck, Stadtwerke Lübeck, Wirtschaftsförderung Lübeck, Handwerkerschaft, Klima pro Lübeck, Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, Finanzinstitute, Förder- und Finanzierungsexpert:innen, Hochschulen, bestehende Bürgerenergiegenossenschaften und ggf. weitere. Zukünftige Aufgaben einer Wärme- und Energieagentur: - Kampagnen zur Wärmewende und zum Klimaschutz für Bürger:innen und im Gewerbe[1] durchführen
- Beratung für Gebäudeeigentümer:innen zur Wärmewende, zu Klimaschutz und Klimaanpassung
- Fördermöglichkeiten für die Energiewende im Gewerbe² und für Bürger:innen³ aufzeigen und bereitstellen
- Information, Beratung und Unterstützung für die Gründung von Genossenschaften als Betreibermodell von Wärmenetzen in Quartieren, die nicht für den Anschluss ans Fernwärmenetz vorgesehen sind
- Projekte entwickeln und umsetzen, wie z.B.
- (Quartiers-)Befragungen durchführen und Beteiligungsformate entwickeln, die in Kooperation mit Handwerksbetrieben, Energieberater:innen sowie Förder- und Finanzierungsexpert:innen für Bürger:innen und Gewerbetreibende in den Quartieren durchgeführt werden
- Organisation von Informationsveranstaltungen wie „Tag der offenen Tür“, um erfolgreiche Musterbeispiele für energetische Sanierungen und Heizsysteme für unterschiedliche Gebäudetypen erlebbar zu machen und zu zeigen, wie Klimaschutzmaßnahmen direkt den Alltag verbessern, z.B. durch geringere Energiekosten
- Einrichtung und organisatorische Unterstützung eines fachkundigen Beirats (bestehend aus Akteur:innen der Zivilgesellschaft, sozialen Trägern, Kirchengemeinden, lokalem Handwerk, Architekt:innen, Wohnungswirtschaft, Mieterbund, politischen Parteien, Umweltschutzorganisationen, Stadtwerke und ggf. weitere) als Netz von Multiplikator:innen zur Verbesserung des Informationsflusses und des Dialogs.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
Der Hauptausschuss stimmt einstimmig für die Vertagung der Beratung des Antrages.
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13.05.2025 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.1 - zurückgestellt |
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Beschluss: Der Bürgermeister wird beauftragt, die Gründung und Einrichtung einer kommunalen Energieagentur / eines Kompetenzzentrums Klimaneutralität zu initiieren. Damit soll in Lübeck eine Anlaufstelle geschaffen werden, die nach dem Konzept einer „One-Stop-Agency“ aus einer Hand Beratung und Unterstützung anbietet sowie motivierende Beteiligungs- und Informationsformate für Bürger:innen, Unternehmen, Organisationen und Vereine organisiert und lokale Akteur:innen vernetzt. Bis zur Bürgerschaftssitzung im Juli 2025 soll ein Konzept vorgelegt werden, das den finanziellen Mittel- und Personalstellenbedarf darstellt und Finanzierungsmöglichkeiten durch u.a. Fördermittel aufzeigt. Sofern umliegende Gemeinden Interesse zeigen, sich an einer Energieagentur zu beteiligen, sollen die Möglichkeiten einer regionalen Ausweitung der Angebote und Aufgaben sowie der erweiterte Personalbedarf aufgezeigt werden. Einzubindende Gruppen sind weitere Bereiche der Hansestadt Lübeck, Stadtwerke Lübeck, Wirtschaftsförderung Lübeck, Handwerkerschaft, Klima pro Lübeck, Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, Finanzinstitute, Förder- und Finanzierungsexpert:innen, Hochschulen, bestehende Bürgerenergiegenossenschaften und ggf. weitere. Zukünftige Aufgaben einer Wärme- und Energieagentur: - Kampagnen zur Wärmewende und zum Klimaschutz für Bürger:innen und im Gewerbe[1] durchführen
- Beratung für Gebäudeeigentümer:innen zur Wärmewende, zu Klimaschutz und Klimaanpassung
- Fördermöglichkeiten für die Energiewende im Gewerbe² und für Bürger:innen³ aufzeigen und bereitstellen
- Information, Beratung und Unterstützung für die Gründung von Genossenschaften als Betreibermodell von Wärmenetzen in Quartieren, die nicht für den Anschluss ans Fernwärmenetz vorgesehen sind
- Projekte entwickeln und umsetzen, wie z.B.
- (Quartiers-)Befragungen durchführen und Beteiligungsformate entwickeln, die in Kooperation mit Handwerksbetrieben, Energieberater:innen sowie Förder- und Finanzierungsexpert:innen für Bürger:innen und Gewerbetreibende in den Quartieren durchgeführt werden
- Organisation von Informationsveranstaltungen wie „Tag der offenen Tür“, um erfolgreiche Musterbeispiele für energetische Sanierungen und Heizsysteme für unterschiedliche Gebäudetypen erlebbar zu machen und zu zeigen, wie Klimaschutzmaßnahmen direkt den Alltag verbessern, z.B. durch geringere Energiekosten
- Einrichtung und organisatorische Unterstützung eines fachkundigen Beirats (bestehend aus Akteur:innen der Zivilgesellschaft, sozialen Trägern, Kirchengemeinden, lokalem Handwerk, Architekt:innen, Wohnungswirtschaft, Mieterbund, politischen Parteien, Umweltschutzorganisationen, Stadtwerke und ggf. weitere) als Netz von Multiplikator:innen zur Verbesserung des Informationsflusses und des Dialogs.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung vertagt die Beratung weiterhin, bis alle Informationen vorliegen.
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| |
|
| |
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20.05.2025 - Hauptausschuss |
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|
Ö 6.1 - zurückgestellt |
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Antrag: Der Bürgermeister wird beauftragt, die Gründung und Einrichtung einer kommunalen Energieagentur / eines Kompetenzzentrums Klimaneutralität zu initiieren. Damit soll in Lübeck eine Anlaufstelle geschaffen werden, die nach dem Konzept einer „One-Stop-Agency“ aus einer Hand Beratung und Unterstützung anbietet sowie motivierende Beteiligungs- und Informationsformate für Bürger:innen, Unternehmen, Organisationen und Vereine organisiert und lokale Akteur:innen vernetzt. Bis zur Bürgerschaftssitzung im Juli 2025 soll ein Konzept vorgelegt werden, das den finanziellen Mittel- und Personalstellenbedarf darstellt und Finanzierungsmöglichkeiten durch u.a. Fördermittel aufzeigt. Sofern umliegende Gemeinden Interesse zeigen, sich an einer Energieagentur zu beteiligen, sollen die Möglichkeiten einer regionalen Ausweitung der Angebote und Aufgaben sowie der erweiterte Personalbedarf aufgezeigt werden. Einzubindende Gruppen sind weitere Bereiche der Hansestadt Lübeck, Stadtwerke Lübeck, Wirtschaftsförderung Lübeck, Handwerkerschaft, Klima pro Lübeck, Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, Finanzinstitute, Förder- und Finanzierungsexpert:innen, Hochschulen, bestehende Bürgerenergiegenossenschaften und ggf. weitere. Zukünftige Aufgaben einer Wärme- und Energieagentur: - Kampagnen zur Wärmewende und zum Klimaschutz für Bürger:innen und im Gewerbe[1] durchführen
- Beratung für Gebäudeeigentümer:innen zur Wärmewende, zu Klimaschutz und Klimaanpassung
- Fördermöglichkeiten für die Energiewende im Gewerbe² und für Bürger:innen³ aufzeigen und bereitstellen
- Information, Beratung und Unterstützung für die Gründung von Genossenschaften als Betreibermodell von Wärmenetzen in Quartieren, die nicht für den Anschluss ans Fernwärmenetz vorgesehen sind
- Projekte entwickeln und umsetzen, wie z.B.
- (Quartiers-)Befragungen durchführen und Beteiligungsformate entwickeln, die in Kooperation mit Handwerksbetrieben, Energieberater:innen sowie Förder- und Finanzierungsexpert:innen für Bürger:innen und Gewerbetreibende in den Quartieren durchgeführt werden
- Organisation von Informationsveranstaltungen wie „Tag der offenen Tür“, um erfolgreiche Musterbeispiele für energetische Sanierungen und Heizsysteme für unterschiedliche Gebäudetypen erlebbar zu machen und zu zeigen, wie Klimaschutzmaßnahmen direkt den Alltag verbessern, z.B. durch geringere Energiekosten
- Einrichtung und organisatorische Unterstützung eines fachkundigen Beirats (bestehend aus Akteur:innen der Zivilgesellschaft, sozialen Trägern, Kirchengemeinden, lokalem Handwerk, Architekt:innen, Wohnungswirtschaft, Mieterbund, politischen Parteien, Umweltschutzorganisationen, Stadtwerke und ggf. weitere) als Netz von Multiplikator:innen zur Verbesserung des Informationsflusses und des Dialogs.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
Der Hauptausschuss stimmt einstimmig für die Vertagung der Beratung des Überweisungsauftrages.
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17.06.2025 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.1 - zurückgestellt |
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Antrag: Der Bürgermeister wird beauftragt, die Gründung und Einrichtung einer kommunalen Energieagentur / eines Kompetenzzentrums Klimaneutralität zu initiieren. Damit soll in Lübeck eine Anlaufstelle geschaffen werden, die nach dem Konzept einer „One-Stop-Agency“ aus einer Hand Beratung und Unterstützung anbietet sowie motivierende Beteiligungs- und Informationsformate für Bürger:innen, Unternehmen, Organisationen und Vereine organisiert und lokale Akteur:innen vernetzt. Bis zur Bürgerschaftssitzung im Juli 2025 soll ein Konzept vorgelegt werden, das den finanziellen Mittel- und Personalstellenbedarf darstellt und Finanzierungsmöglichkeiten durch u.a. Fördermittel aufzeigt. Sofern umliegende Gemeinden Interesse zeigen, sich an einer Energieagentur zu beteiligen, sollen die Möglichkeiten einer regionalen Ausweitung der Angebote und Aufgaben sowie der erweiterte Personalbedarf aufgezeigt werden. Einzubindende Gruppen sind weitere Bereiche der Hansestadt Lübeck, Stadtwerke Lübeck, Wirtschaftsförderung Lübeck, Handwerkerschaft, Klima pro Lübeck, Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, Finanzinstitute, Förder- und Finanzierungsexpert:innen, Hochschulen, bestehende Bürgerenergiegenossenschaften und ggf. weitere. Zukünftige Aufgaben einer Wärme- und Energieagentur: - Kampagnen zur Wärmewende und zum Klimaschutz für Bürger:innen und im Gewerbe[1] durchführen
- Beratung für Gebäudeeigentümer:innen zur Wärmewende, zu Klimaschutz und Klimaanpassung
- Fördermöglichkeiten für die Energiewende im Gewerbe² und für Bürger:innen³ aufzeigen und bereitstellen
- Information, Beratung und Unterstützung für die Gründung von Genossenschaften als Betreibermodell von Wärmenetzen in Quartieren, die nicht für den Anschluss ans Fernwärmenetz vorgesehen sind
- Projekte entwickeln und umsetzen, wie z.B.
- (Quartiers-)Befragungen durchführen und Beteiligungsformate entwickeln, die in Kooperation mit Handwerksbetrieben, Energieberater:innen sowie Förder- und Finanzierungsexpert:innen für Bürger:innen und Gewerbetreibende in den Quartieren durchgeführt werden
- Organisation von Informationsveranstaltungen wie „Tag der offenen Tür“, um erfolgreiche Musterbeispiele für energetische Sanierungen und Heizsysteme für unterschiedliche Gebäudetypen erlebbar zu machen und zu zeigen, wie Klimaschutzmaßnahmen direkt den Alltag verbessern, z.B. durch geringere Energiekosten
- Einrichtung und organisatorische Unterstützung eines fachkundigen Beirats (bestehend aus Akteur:innen der Zivilgesellschaft, sozialen Trägern, Kirchengemeinden, lokalem Handwerk, Architekt:innen, Wohnungswirtschaft, Mieterbund, politischen Parteien, Umweltschutzorganisationen, Stadtwerke und ggf. weitere) als Netz von Multiplikator:innen zur Verbesserung des Informationsflusses und des Dialogs.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung beschließt die Vorlage zu vertagen.
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24.06.2025 - Hauptausschuss |
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Ö 6.1 - zurückgestellt |
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Antrag: Der Bürgermeister wird beauftragt, die Gründung und Einrichtung einer kommunalen Energieagentur / eines Kompetenzzentrums Klimaneutralität zu initiieren. Damit soll in Lübeck eine Anlaufstelle geschaffen werden, die nach dem Konzept einer „One-Stop-Agency“ aus einer Hand Beratung und Unterstützung anbietet sowie motivierende Beteiligungs- und Informationsformate für Bürger:innen, Unternehmen, Organisationen und Vereine organisiert und lokale Akteur:innen vernetzt. Bis zur Bürgerschaftssitzung im Juli 2025 soll ein Konzept vorgelegt werden, das den finanziellen Mittel- und Personalstellenbedarf darstellt und Finanzierungsmöglichkeiten durch u.a. Fördermittel aufzeigt. Sofern umliegende Gemeinden Interesse zeigen, sich an einer Energieagentur zu beteiligen, sollen die Möglichkeiten einer regionalen Ausweitung der Angebote und Aufgaben sowie der erweiterte Personalbedarf aufgezeigt werden. Einzubindende Gruppen sind weitere Bereiche der Hansestadt Lübeck, Stadtwerke Lübeck, Wirtschaftsförderung Lübeck, Handwerkerschaft, Klima pro Lübeck, Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, Finanzinstitute, Förder- und Finanzierungsexpert:innen, Hochschulen, bestehende Bürgerenergiegenossenschaften und ggf. weitere. Zukünftige Aufgaben einer Wärme- und Energieagentur: - Kampagnen zur Wärmewende und zum Klimaschutz für Bürger:innen und im Gewerbe[1] durchführen
- Beratung für Gebäudeeigentümer:innen zur Wärmewende, zu Klimaschutz und Klimaanpassung
- Fördermöglichkeiten für die Energiewende im Gewerbe² und für Bürger:innen³ aufzeigen und bereitstellen
- Information, Beratung und Unterstützung für die Gründung von Genossenschaften als Betreibermodell von Wärmenetzen in Quartieren, die nicht für den Anschluss ans Fernwärmenetz vorgesehen sind
- Projekte entwickeln und umsetzen, wie z.B.
- (Quartiers-)Befragungen durchführen und Beteiligungsformate entwickeln, die in Kooperation mit Handwerksbetrieben, Energieberater:innen sowie Förder- und Finanzierungsexpert:innen für Bürger:innen und Gewerbetreibende in den Quartieren durchgeführt werden
- Organisation von Informationsveranstaltungen wie „Tag der offenen Tür“, um erfolgreiche Musterbeispiele für energetische Sanierungen und Heizsysteme für unterschiedliche Gebäudetypen erlebbar zu machen und zu zeigen, wie Klimaschutzmaßnahmen direkt den Alltag verbessern, z.B. durch geringere Energiekosten
- Einrichtung und organisatorische Unterstützung eines fachkundigen Beirats (bestehend aus Akteur:innen der Zivilgesellschaft, sozialen Trägern, Kirchengemeinden, lokalem Handwerk, Architekt:innen, Wohnungswirtschaft, Mieterbund, politischen Parteien, Umweltschutzorganisationen, Stadtwerke und ggf. weitere) als Netz von Multiplikator:innen zur Verbesserung des Informationsflusses und des Dialogs.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
Der Hauptausschuss beschließt einstimmig die Vertagung der Beratung des Antrages.
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15.07.2025 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.1 - zurückgestellt |
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Antrag: Der Bürgermeister wird beauftragt, die Gründung und Einrichtung einer kommunalen Energieagentur / eines Kompetenzzentrums Klimaneutralität zu initiieren. Damit soll in Lübeck eine Anlaufstelle geschaffen werden, die nach dem Konzept einer „One-Stop-Agency“ aus einer Hand Beratung und Unterstützung anbietet sowie motivierende Beteiligungs- und Informationsformate für Bürger:innen, Unternehmen, Organisationen und Vereine organisiert und lokale Akteur:innen vernetzt. Bis zur Bürgerschaftssitzung im Juli 2025 soll ein Konzept vorgelegt werden, das den finanziellen Mittel- und Personalstellenbedarf darstellt und Finanzierungsmöglichkeiten durch u.a. Fördermittel aufzeigt. Sofern umliegende Gemeinden Interesse zeigen, sich an einer Energieagentur zu beteiligen, sollen die Möglichkeiten einer regionalen Ausweitung der Angebote und Aufgaben sowie der erweiterte Personalbedarf aufgezeigt werden. Einzubindende Gruppen sind weitere Bereiche der Hansestadt Lübeck, Stadtwerke Lübeck, Wirtschaftsförderung Lübeck, Handwerkerschaft, Klima pro Lübeck, Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, Finanzinstitute, Förder- und Finanzierungsexpert:innen, Hochschulen, bestehende Bürgerenergiegenossenschaften und ggf. weitere. Zukünftige Aufgaben einer Wärme- und Energieagentur: - Kampagnen zur Wärmewende und zum Klimaschutz für Bürger:innen und im Gewerbe[1] durchführen
- Beratung für Gebäudeeigentümer:innen zur Wärmewende, zu Klimaschutz und Klimaanpassung
- Fördermöglichkeiten für die Energiewende im Gewerbe² und für Bürger:innen³ aufzeigen und bereitstellen
- Information, Beratung und Unterstützung für die Gründung von Genossenschaften als Betreibermodell von Wärmenetzen in Quartieren, die nicht für den Anschluss ans Fernwärmenetz vorgesehen sind
- Projekte entwickeln und umsetzen, wie z.B.
- (Quartiers-)Befragungen durchführen und Beteiligungsformate entwickeln, die in Kooperation mit Handwerksbetrieben, Energieberater:innen sowie Förder- und Finanzierungsexpert:innen für Bürger:innen und Gewerbetreibende in den Quartieren durchgeführt werden
- Organisation von Informationsveranstaltungen wie „Tag der offenen Tür“, um erfolgreiche Musterbeispiele für energetische Sanierungen und Heizsysteme für unterschiedliche Gebäudetypen erlebbar zu machen und zu zeigen, wie Klimaschutzmaßnahmen direkt den Alltag verbessern, z.B. durch geringere Energiekosten
- Einrichtung und organisatorische Unterstützung eines fachkundigen Beirats (bestehend aus Akteur:innen der Zivilgesellschaft, sozialen Trägern, Kirchengemeinden, lokalem Handwerk, Architekt:innen, Wohnungswirtschaft, Mieterbund, politischen Parteien, Umweltschutzorganisationen, Stadtwerke und ggf. weitere) als Netz von Multiplikator:innen zur Verbesserung des Informationsflusses und des Dialogs.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung beschließt die Beratung der Vorlage zu vertagen.
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22.07.2025 - Hauptausschuss |
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Ö 6.1 - zurückgestellt |
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24.07.2025 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.1 - zurückgestellt |
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16.09.2025 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.1 - zurückgestellt |
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Beschluss: Der Bürgermeister wird beauftragt, die Gründung und Einrichtung einer kommunalen Energieagentur / eines Kompetenzzentrums Klimaneutralität zu initiieren. Damit soll in Lübeck eine Anlaufstelle geschaffen werden, die nach dem Konzept einer „One-Stop-Agency“ aus einer Hand Beratung und Unterstützung anbietet sowie motivierende Beteiligungs- und Informationsformate für Bürger:innen, Unternehmen, Organisationen und Vereine organisiert und lokale Akteur:innen vernetzt. Bis zur Bürgerschaftssitzung im Juli 2025 soll ein Konzept vorgelegt werden, das den finanziellen Mittel- und Personalstellenbedarf darstellt und Finanzierungsmöglichkeiten durch u.a. Fördermittel aufzeigt. Sofern umliegende Gemeinden Interesse zeigen, sich an einer Energieagentur zu beteiligen, sollen die Möglichkeiten einer regionalen Ausweitung der Angebote und Aufgaben sowie der erweiterte Personalbedarf aufgezeigt werden. Einzubindende Gruppen sind weitere Bereiche der Hansestadt Lübeck, Stadtwerke Lübeck, Wirtschaftsförderung Lübeck, Handwerkerschaft, Klima pro Lübeck, Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, Finanzinstitute, Förder- und Finanzierungsexpert:innen, Hochschulen, bestehende Bürgerenergiegenossenschaften und ggf. weitere. Zukünftige Aufgaben einer Wärme- und Energieagentur: - Kampagnen zur Wärmewende und zum Klimaschutz für Bürger:innen und im Gewerbe[1] durchführen
- Beratung für Gebäudeeigentümer:innen zur Wärmewende, zu Klimaschutz und Klimaanpassung
- Fördermöglichkeiten für die Energiewende im Gewerbe² und für Bürger:innen³ aufzeigen und bereitstellen
- Information, Beratung und Unterstützung für die Gründung von Genossenschaften als Betreibermodell von Wärmenetzen in Quartieren, die nicht für den Anschluss ans Fernwärmenetz vorgesehen sind
- Projekte entwickeln und umsetzen, wie z.B.
- (Quartiers-)Befragungen durchführen und Beteiligungsformate entwickeln, die in Kooperation mit Handwerksbetrieben, Energieberater:innen sowie Förder- und Finanzierungsexpert:innen für Bürger:innen und Gewerbetreibende in den Quartieren durchgeführt werden
- Organisation von Informationsveranstaltungen wie „Tag der offenen Tür“, um erfolgreiche Musterbeispiele für energetische Sanierungen und Heizsysteme für unterschiedliche Gebäudetypen erlebbar zu machen und zu zeigen, wie Klimaschutzmaßnahmen direkt den Alltag verbessern, z.B. durch geringere Energiekosten
Einrichtung und organisatorische Unterstützung eines fachkundigen Beirats (bestehend aus Akteur:innen der Zivilgesellschaft, sozialen Trägern, Kirchengemeinden, lokalem Handwerk, Architekt:innen, Wohnungswirtschaft, Mieterbund, politischen Parteien, Umweltschutzorganisationen, Stadtwerke und ggf. weitere) als Netz von Multiplikator:innen zur Verbesserung des Informationsflusses und des Dialogs.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung beschließt die Beratung der Vorlage zu vertagen.
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23.09.2025 - Hauptausschuss |
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Ö 6.1 - zurückgestellt |
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14.10.2025 - Hauptausschuss |
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Ö 6.1 - zurückgestellt |
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11.11.2025 - Hauptausschuss |
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Ö 6.1 - zurückgestellt |
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18.11.2025 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.1 - zurückgestellt |
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Beschluss: Der Bürgermeister wird beauftragt, die Gründung und Einrichtung einer kommunalen Energieagentur / eines Kompetenzzentrums Klimaneutralität zu initiieren. Damit soll in Lübeck eine Anlaufstelle geschaffen werden, die nach dem Konzept einer „One-Stop-Agency“ aus einer Hand Beratung und Unterstützung anbietet sowie motivierende Beteiligungs- und Informationsformate für Bürger:innen, Unternehmen, Organisationen und Vereine organisiert und lokale Akteur:innen vernetzt. Bis zur Bürgerschaftssitzung im Juli 2025 soll ein Konzept vorgelegt werden, das den finanziellen Mittel- und Personalstellenbedarf darstellt und Finanzierungsmöglichkeiten durch u.a. Fördermittel aufzeigt. Sofern umliegende Gemeinden Interesse zeigen, sich an einer Energieagentur zu beteiligen, sollen die Möglichkeiten einer regionalen Ausweitung der Angebote und Aufgaben sowie der erweiterte Personalbedarf aufgezeigt werden. Einzubindende Gruppen sind weitere Bereiche der Hansestadt Lübeck, Stadtwerke Lübeck, Wirtschaftsförderung Lübeck, Handwerkerschaft, Klima pro Lübeck, Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, Finanzinstitute, Förder- und Finanzierungsexpert:innen, Hochschulen, bestehende Bürgerenergiegenossenschaften und ggf. weitere. Zukünftige Aufgaben einer Wärme- und Energieagentur: - Kampagnen zur Wärmewende und zum Klimaschutz für Bürger:innen und im Gewerbe[1] durchführen
- Beratung für Gebäudeeigentümer:innen zur Wärmewende, zu Klimaschutz und Klimaanpassung
- Fördermöglichkeiten für die Energiewende im Gewerbe² und für Bürger:innen³ aufzeigen und bereitstellen
- Information, Beratung und Unterstützung für die Gründung von Genossenschaften als Betreibermodell von Wärmenetzen in Quartieren, die nicht für den Anschluss ans Fernwärmenetz vorgesehen sind
- Projekte entwickeln und umsetzen, wie z.B.
- (Quartiers-)Befragungen durchführen und Beteiligungsformate entwickeln, die in Kooperation mit Handwerksbetrieben, Energieberater:innen sowie Förder- und Finanzierungsexpert:innen für Bürger:innen und Gewerbetreibende in den Quartieren durchgeführt werden
- Organisation von Informationsveranstaltungen wie „Tag der offenen Tür“, um erfolgreiche Musterbeispiele für energetische Sanierungen und Heizsysteme für unterschiedliche Gebäudetypen erlebbar zu machen und zu zeigen, wie Klimaschutzmaßnahmen direkt den Alltag verbessern, z.B. durch geringere Energiekosten
- Einrichtung und organisatorische Unterstützung eines fachkundigen Beirats (bestehend aus Akteur:innen der Zivilgesellschaft, sozialen Trägern, Kirchengemeinden, lokalem Handwerk, Architekt:innen, Wohnungswirtschaft, Mieterbund, politischen Parteien, Umweltschutzorganisationen, Stadtwerke und ggf. weitere) als Netz von Multiplikator:innen zur Verbesserung des Informationsflusses und des Dialogs.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung beschließt die Beratung der Vorlage zu vertagen.
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| Ö 10.2 |
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Antrag Fraktion Die Fraktion: Sonderprüfung zum Förderbescheid junges schauspiel lübeck gUG |
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VO/2025/14244 |
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| Ö 10.2.1 |
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|
Empfehlung des Hauptausschusses zum Antrag der Fraktion DIE FRAKTION betr. Sonderprüfung zum Förderbescheid junges schauspiel lübeck gUG |
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VO/2025/14244-01 |
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| Ö 10.3 |
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|
Fraktion Linke & GAL: Doppelstock Fahrradparker mit Dach für Lübeck (Der Ältestenrat empfiehlt die abschließende Überweisung in den Bauausschuss.) |
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VO/2025/14420 |
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| Ö 10.4 |
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|
AT - CDU, BÜ90/DIE GRÜNEN, FDP zu: Initiative zur Entlastung der Verwaltung kommunales Vorschlagwesen zum Bürokratieabbau auf drei Ebenen (Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Hauptausschuss mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.
) |
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VO/2025/14433-01 |
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| Ö 10.5 |
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Antrag des BM Detlev Stolzenberg (Die Fraktion): Zwischennutzung des Lagerplatzes am Leuchtenfeld als Spiel- und Sportfläche (Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Bauausschuss (federf.) und den Wirtschaftsausschuss/KBT mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.) |
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VO/2025/14434 |
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| Ö 10.6 |
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|
CDU, BÜ90/DIE GRÜNEN, SPD, LINKE&GAL - AT zu: CDU, BÜ90/DIE GRÜNEN: 380-kv-Überlandleitung |
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VO/2025/14437-01 |
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| N 11 |
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|
Genehmigung der Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 26.06.2025 |
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| N 12 |
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|
Anträge der Fraktionen |
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| N 13 |
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Anfragen / Mitteilungen / Antworten von Bürgerschaftsmitgliedern |
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| N 14 |
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Berichte |
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| N 14.1 |
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Erstattungsverfahren Grundsicherung SGB XII - fachaufsichtliche Prüfung (Lag bereits vor.) |
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| N 14.1.1 |
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Antwort auf Anfrage gem. § 16 GeschO: AM Mandy Siegenbrink (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Anfrage zu Erstattungsverfahren Grundsicherung SGB XII - fachaufsichtliche Prüfung |
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| N 14.1.2 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, CDU, FDP: ÄA zu Erstattungsverfahren Grundsicherung SGB XII - fachaufsichtliche Prüfung |
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| N 15 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 15.1 |
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Verkauf eines Grundstücks in der Schlutuper Straße |
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| N 15.2 |
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Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Isegrimmstraße |
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| N 15.3 |
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Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Reetweg |
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| N 15.4 |
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Verkauf eines Grundstückes in der Schönböckener Straße |
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| Ö 16 |
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Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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