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Ermäßigung Kindertagesbetreuung
Ermäßigung der Kindertagesbetreuungskosten
Soziale Ermäßigung von Elternbeiträgen und Geschwisterermäßigung
Die Hansestadt Lübeck fördert den Besuch von Kindertagesstätten, indem sie auf Antrag Elternbeiträge ermäßigt oder erlässt. Hierdurch soll insbesondere sichergestellt werden, dass Kinder nicht aus finanziellen Gründen vom Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz ausgeschlossen werden.
Ihre Ansprechpersonen für die Ermäßigung der Elternbeiträge in Kindertagesstätten (Der Buchstabenbereich richtet sich nach dem Familiennamen des Kindes):
Herr Härtel Telefon 122-5737 A - Ch
Frau Nittscher Telefon 122-5728 Ci - I
Herr Becker Telefon 122-5735 J - N
Frau Schulz Telefon 122-5752 O - Se
Frau Schweim Telefon 122-5736 Sf – Z
Frau Heuck Telefon 122-5753 Geschwisterermäßigung
Frau Haase Telefon 122-5714 Teamleitung und Geschwisterermäßigung
Online-Terminvereinbarung unter: https://hltermin.luebeck.de/termine/
Soziale Ermäßigung von Elternbeiträgen
Wenn Sie sich die Betreuungskosten der Kindertagesstätte oder Kindertagespflege finanziell nicht leisten können, sollten Sie einen Ermäßigungsantrag stellen. Dazu müssen Sie Ihr Einkommen und Ihre Belastungen nachweisen.
Bekommen Sie eine der folgenden Sozialleistungen?
- Leistungen vom Jobcenter (Arbeitslosengeld II)
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
- Kinderzuschlag der Familienkassen
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Dann kann Ihr Elternbeitrag in voller Höhe übernommen werden.
Bitte füllen Sie hierzu das folgende Antragsformular aus:
Antrag zur Ermäßigung der Kindertagesstättenkosten
Fügen Sie dem Antrag bitte eine Kopie vom Betreuungsvertrag bei. Außerdem brauchen wir einen Nachweis über Ihre Sozialleistungen (zum Beispiel den Bescheid vom Jobcenter oder den Wohngeldbescheid).
Sie bekommen keine der oben genannten Sozialleistungen?
Dann können Sie mit diesem Formular einen Zuschuss zum Elternbeitrag beantragen:
Antrag zur Ermäßigung der Kindertagesstättenkosten bei Einkommen
Zu dem Antrag zur Ermäßigung der Kindertagesstättenkosten bei Einkommen brauchen wir gegebenenfalls noch weitere Anlagen von Ihnen:
Arbeitgeberbescheinigung Erwerbseinkommen
Bescheinigung der Notwendigkeit der Fahrzeugnutzung für die Anrechnung der Fahrtkosten zur Arbeitsstätte
Ermittlung der Unterkunftskosten bei Wohneigentum
Für Pflegekinder steht Ihnen das folgende Formular zur Verfügung:
Antrag zur Ermäßigung der Kindertagesstättenkosten für Pflegekinder
Geschwisterermäßigung
Werden mehrere in einem Haushalt lebende Geschwisterkinder gleichzeitig in anerkannten Einrichtungen betreut, so kann der Elternbeitrag auf Antrag reduziert werden.
Die Geschwisterermäßigung erfolgt unabhängig vom Einkommen.
Für die Beantragung der Geschwisterermäßigung in Kindertagesstätten nutzen Sie bitte das folgende Formular. Bitte beachten Sie, dass eine Abrechung direkt mit der Kindertagesstätte erfolgt und Sie keine gesonderte Eingangsbestätigung erhalten.
Antrag Geschwisterermäßigung
Wenn Ihr jüngeres Kind von einer Kindertagespflegeperson betreut wird, nutzen Sie bitte dieses Antragsformular für eine Geschwisterermäßigung:
Antrag Geschwisterermäßigung (für die Betreuung bei einer Tagespflegeperson)
Informationen und Anträge für die Ermäßigung in der Schulkindbetreuung finden Sie hier.
Ihr Kontakt zur Entgelt- und Geschwisterermäßigung:
Kindertagesstätte
Informationen Ermäßigung der Elternbeiträge in der Kindertagesstätte erhalten Sie unter:
Fachbereich Kultur und Bildung
Team Kita-Entgeltermäßigung
Kronsforder Allee 2-6
Postfach
23539 Lübeck
Ihre Ansprechpartnerin:
Frau S. Haase
Tel: 0451 - 122 5714
Fax: 0451 - 122 5739
Email: kitazuschuss@luebeck.de
Kindertagespflege
Informationen und Formulare zur Ermäßigung der Elternbeiträge in der Kindertagespflege finden Sie auf den Informationsseiten der Kindertagespflege.
Unterstützung durch den Bildungsfonds
In Lübeck schafft der Bildungsfonds gleiche Chancen für Kinder.
Mittagessen, Betreuung, Teilhabe an Tagesausflügen, Theaterbesuchen oder Sprachförderung wird mit Hilfe des Bildungsfonds finanziell unterstützt.
Nähere Informationen erhalten Sie in diesem Portal unter Bildungsfonds.