Vorlage - VO/2025/14318  

Betreff: Jahresbericht 2023 über die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Bahr, Oliver
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
21.07.2025 
36. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
24.07.2025 
17. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 Jahresbericht 2023
Anlage 2 Jahresvergleich

Beschlussvorschlag


Verpflichtung zur Veröffentlichung eines jährlichen Berichtes über die gemeinwirtschaft­lichen Verpflichtungen gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlamentes und des Rates in der Fassung vom 24.12.2017

 

 

 

 


 


Begründung

 

Die Hansestadt Lübeck ist gem. § 2 Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG) Aufgabenträger für den ÖPNV, der nicht schienengebunden ist. In ihrer Funktion als Aufgabenträger ist die Hansestadt Lübeck dafür verantwortlich die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung (gemeinwirtschaftliche Verpflichtung) vorzunehmen.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße hat jeder Aufgabenträger einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen.

 

Dieser Bericht muss eine Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes ermöglichen und gegebenenfalls Informationen über Art und Umfang der gewährten Ausschließlichkeit enthalten.

 

Nachrichtlich werden auch weiterhin die Daten für die Priwallfähre aufgeführt. Grundlage für die Betrauung der Fährleistungen ist eine Vergabe als sog. Inhouse-Vergabe nach § 108 GWB. Inhouse-Vergaben unterliegen nicht den Berichtspflichten der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.


 


Anlagen

 

Anlage 1 Jahresbericht 2023

Anlage 2 Gegenüberstellung erbrachte Leistungen/ Aufwand 2021 2023


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Jahresbericht 2023 (153 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 Jahresvergleich (126 KB)