Stiftung Lübecker Altstadt

Die Geschichte der Stiftung Lübecker Altstadt

Die Stiftung „Lübecker Altstadt“ wurde 1979 gegründet, mit einem Grundbetrag in Höhe von 5.112,92 € (10.000 DM) von Herrn Norbert Beleke, Fa. Schmidt-Römhild sowie einer Spende in Höhe von 51.129,19 € (100.000 DM) einer Berliner Ärztin ausgestattet. Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 26.04.1980 beschlossen, die Stiftung „Lübecker Altstadt“ gemäß § 17 des Schl.-Holst. Stiftungsgesetzes in die Verwaltung der Hansestadt Lübeck – Amt für Denkmalpflege – zu übernehmen. Durch ein Testament und Spende einer Ärztin wurde das Vermögen 1981 auf 163.613,40 € (320.000 DM) aufgestockt. Mit Beschluss des Stiftungsrates vom 23.10.1987 wurde das Stiftungskapital auf 217.299,05 € (425.000 DM) erhöht.

Das Vermögen der Stiftung Lübecker Altstadt

Das Vermögen der Stiftung „Lübecker Altstadt“ besteht lediglich aus Kapitalvermögen.


Die Organe der Stiftung Lübecker Altstadt

Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Stiftungsrat. Vorstand der Stiftung (Stiftungsvorsitzende:r) ist der:die jeweilige Bürgermeister:in der Hansestadt Lübeck. Dem Stiftungsrat gehören an: der:die Bürgermeister:in der Hansestadt Lübeck als Vorsitzende:r, der:die Leiter:in des Bereiches Archäologie und Denkmalpflege und fünf weitere Mitglieder, die von der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck für die Dauer einer Wahlperiode gewählt werden.

Die Stiftung wird vertreten durch den:die jeweilige:n Bürgermeister:in der Hansestadt Lübeck
Bereich 2.280.5 Stiftungsverwaltung.

Zum 01.09.2020 wurde die Zuständigkeit in der Hansestadt Lübeck zur Wahrnehmung der Geschäftsführung der Stiftung „Lübecker Altstadt“ von dem Fachbereich 4 – Kultur und Bildung, Bereich 4.491 – Archäologie und Denkmalpflege an den Fachbereich 2 – Wirtschaft und Soziales, Bereich 2.280.5 – Wirtschaft und Liegenschaften/ Stiftungsverwaltung übertragen.

 

Zweck der Stiftung

Zweck der Stiftung „Lübecker Altstadt“ ist die Förderung der Denkmalpflege in der Hansestadt Lübeck. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Instandhaltung und Wiederherstellung denkmalgeschützter Bausubstanz, insbesondere Fassaden, sowie der Innenausstattung denkmalgeschützter Gebäude. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstige Zwecke“ der Abgabenordnung.

 

 

Stiftungssatzung

Die Stiftung „Lübecker Altstadt“ wird als rechtsfähige kommunale Stiftung privaten Rechts i. S. des § 17 des Stiftungsgesetzes und nach der Satzung der Stiftung „Lübecker Altstadt“ vom 13.12.1979, geändert durch Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 25.02.2016 und Genehmigung des Ministeriums für Inneres und für Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein vom 19.12.2016, geändert durch Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 28.05.2020 und Genehmigung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein vom 04.08.2020 geführt.

 

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