Finanzen

Investitionen, Kredite und Steuerveranlagungen

Im Bereich Haushalt und Steuerung werden die finanziellen Belange der Hansestadt Lübeck gelenkt. Die  geplanten Investitionen werden hier auf finanzielle Durchführbarkeit überprüft. Falls die Maßnahme durchgeführt werden kann, können von hier aus die öffentlichen Mittel beantragt und Kredite beschafft werden.

Die städtischen Finanzen werden in einem Haushaltsplan gemäß dem amtlichem Muster des Landes Schleswig-Holstein für das jeweilige Kalenderjahr im Voraus dargestellt. Im ersten Quartal des Folgejahres ist daraufhin der Jahresabschluss für die Kernverwaltung der Hansestadt Lübeck zu erstellen.

Im folgenden können die Dokumente zum Haushaltsplan und Jahresabschluss abgerufen werden. Lübecks interaktiver Haushalt bietet eine visuell ansprechende und verständliche Möglichkeit, sich über die aktuelle Finanzlage, geplante Investitionsmaßnahmen, Haushaltsplandaten sowie Jahresabschlusszahlen online zu informieren.

Informationen zur Aktivbesteuerung (Veranlagungen für Gewerbesteuer, Grundsteuern, Hundsteuer, Straßenreinigungsgebühr, Vergnügungssteuer und Zweitwohnungssteuer) werden hier dargstellt.

Die Hansestadt Lübeck und das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration haben einen  öffentlich-rechtlichen Vertrag geschlossen mit dem Ziel, dass die Hansestadt Lübeck zum nächst möglichen Zeitpunkt wieder aus eigener Kraft dauerhaft einen strukturell ausgeglichenen Haushalt erreicht und die aufgelaufenen Jahresfehlbeträge zurückführt, um so kommunalpolitische Handlungsspielräume zurück zu gewinnen.

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