Kommunalwahl 2023
Am 14. Mai 2023 wird die Lübecker Bürgerschaft gewählt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. In der Hansestadt Lübeck hat jede wahlberechtigte Person eine Stimme.
Das Wahlrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden – entweder per Brief- oder per Urnenwahl.
Weitere Informationen sowie rechtliche Grundlagen zur Kommunalwahl des Landes Schleswig-Holsteins gibt es hier.
Unsere FAQs zum Thema Wahlen:
Bin ich wahlberichtigt?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen in Schleswig-Holstein eine Wohnung haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten.
Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die infolge einer strafrichterlichen Entscheidung das Wahlrecht nicht besitzen.
Stehe ich im Wählerverzeichnis?
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Im Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Hansestadt Lübeck kann jede wahlberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis aufgeführten Daten prüfen.
In der Zeit vom 24.4.-28.4.2023 (Mo.-Do. 8-16 Uhr und Fr. 8-12 Uhr) ist in der Großen Börse im Lübecker Rathaus die Einsicht in das Wählerverzeichnis möglich.
Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis müssen bis kurz vor der Wahl, innerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses, eingelegt werden.
Wann kommt die Wahlbenachrichtigung?
Die Wahlbenachrichtigungen erhalten Sie in der Zeit vom 11.4.-22.4.2023 vor der Wahl. Hier sind alle notwendigen Angaben zum Wahlbezirk, Wahlgebäude und Wahlraum enthalten. Auch einen Hinweis zur Barrierefreiheit des Wahlraumes ist hier mit angegeben. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, Sie aber die Voraussetzungen zur Wahlberechtigung erfüllen, wenden Sie sich bitte an das
Team Wahlen
Rathaus, Große Börse, Breite Straße 62
Tel.: (0451) 122 - 4040
E-Mail: wahlen@luebeck.de
In welchem Kommunalwahlkreis befinde ich mich?
Sie finden den Kommunalwahlkreis auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Kann ich meine Stimme per Briefwahl abgeben?
Anstelle der persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal am Wahlsonntag besteht auch die Möglichkeit vorab per Briefwahl zu wählen. Um den Wahlberechtigten die Briefwahl zu erleichtern und den Briefwähler:Innen kürzere Wege anzubieten, können die Wahlunterlagen persönlich in einem der vier Bürgerservicebüros (Innenstadt, St. Lorenz, St. Gertrud und Kücknitz) während der regulären Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung am Ticketschalter beantragt, mitgenommen oder direkt vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden.
Im Lübecker Rathaus wird allein der Versand der Briefwahlunterlagen organisiert. Es erfolgt keine direkte Ausgabe der Briefwahlunterlagen, diese sind persönlich nur in den vier Bürgerservicebüros erhältlich.
Wie kann ich am Wahltag wählen und was muss ich mitbringen?
Am Wahltag sind die Wahlräume von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Bitte bringen Sie zur Stimmenabgabe Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) mit. Dies erleichtert die Arbeit der ehrenamtlichen WahlhelferInnen.
Sollten Sie nicht im Besitz Ihrer Wahlbenachrichtigung sein, können Sie unter Vorlage eines Dokuments mit Lichtbild (z.B. Ausweis) trotzdem wählen.
Wenn Sie einen Wahlschein beantragt und vorliegen haben, können sie am Wahltag unter Vorlage Ihres Wahlscheines auch in einem anderen Wahllokal Ihres Kommunalwahlkreises wählen.
Wo befindet sich mein Wahllokal / Kommunalwahlkreis?
Die Wahlräume / Wahllokale sind auf der Wahlbenachrichtigung angegeben. Weiterhin ist ausgegeben in welchem Kommunalwahlkreis Sie wahlberechtigt sind.
Sollten Sie die Wahlbenachrichtigung nicht mehr haben, können Sie Ihren Wahlraum im Internet in dem Wahlraumfinder nachsehen oder beim Bereich Wahlen unter der Telefonnummer 0451 122 4040 erfragen. (Ausschlaggebend ist Ihre Meldeadresse)
Ist mein Wahllokal barrierefrei?
Ob ihr Wahllokal barrierefrei ist entnehmen Sie bitte der Wahlbenachrichtigung. Sie finden auch einen Hinweis darauf im Wahlraumfinder.
Wie wird gewählt?
Auf dem Stimmzettel (erhalten Sie vom Wahlvorstand im Wahllokal) kreuzen Sie in der dafür vorgesehenen Wahlkabine mit Ihrer Stimme eine Direktkandidatin / einen Direktkandidaten an (Nutzen Sie hierfür bitte die in den Wahlkabinen vorhandenen nicht radierfähigen Stifte).
Im Anschluss falten Sie den Stimmzettel noch in der Kabine, bevor Sie ihn in die Wahlurne einwerfen.
Hinweis: In die Wahlkabine dürfen nur Sie alleine (Ausnahme: Babys). Den Aufforderungen des Wahlvorstandes ist Folge zu leisten.
Was ist, wenn ich umgezogen bin?
Bei An- oder Ummeldung in Lübeck erhalten Sie von der Meldebehörde entsprechende Informationen.
Was ist, wenn ich meine Wahlbenachrichtigung nicht mehr habe?
Verloren gegangene Wahlbenachrichtigungen werden nicht ersetzt. Sie können aber in Ihrem zuständigen Wahlbezirk trotzdem wählen, wenn Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Was ist, wenn ich am Wahltag krank werde?
Wer am Wahltag kurzfristig erkrankt und deshalb nicht im Wahllokal wählen kann, kann per Vollmacht an diesem Tag noch bis 15 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen. Die bevollmächtigte Person meldet sich hierfür in der zentralen Auskunftstelle für allgemeine Rückfragen im Lübecker Rathaus, die von 8 bis 18 Uhr geöffnet ist. Grundsätzlich müssen alle Briefwahlunterlagen bis spätestens 18 Uhr im Rathaus zurück sein, damit die Stimmabgabe berücksichtigt werden kann.
Gibt es Hilfen für blinde und sehbehinderte Menschen?
Für blinde, sehbehinderte oder anders körperlich beeinträchtigte Menschen ist es möglich, wenn diese sich bei der Stimmabgabe von einer Hilfsperson helfen lassen.
Wo sehe ich die Wahlergebnisse?
Um 18 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmen in den Wahlbezirken. Die Einzelergebnisse aus Lübeck sehen Sie fortlaufend am Wahlabend in der Hansestadt Lübeck, Breite Straße 62, Große Börse (ab 18 Uhr).
Den statistischen Wahlbericht finden Sie später unter: https://www.luebeck.de/apps/wahlen/
Das Team Wahlen ist für die ordnungsgemäße Planung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen verantwortlich. Bevor Stimmen zu den verschiedenen Wahlen abgegeben werden können, ist das Team Wahlen der Hansestadt Lübeck schon mehrere Monate vor dem jeweiligen Wahltermin tätig. Der organisatorische und logistische Aufwand für die Vorbereitung und Durchführung der einzelnen Wahlen ist sehr groß, zumal enge formale und zeitliche Vorgaben zu beachten und Rahmenbedingungen einzuhalten sind.
Kontakt zum Team Wahlen
Fackenburger Allee 29
23539 Lübeck
Telefon: +49 451 115
Email: wahlen@luebeck.de