Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Hansestadt Lübeck 2023
Die Bürgermeister:innenwahl am 5. November 2023 hat im ersten Wahlgang zu keiner Entscheidung geführt. Jetzt kommt es am 26. November 2023 zur Stichwahl zwischen Jan Lindenau (SPD) und dessen Herausfordererin Melanie Puschaddel-Freitag (CDU). Nähere Infos folgen nach Bekanntgabe des amtlichen Endergebnisses.
Das Amtliche Wahlergebnis zur Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Hansestadt Lübeck stellt der Gemeindewahlausschuss am Mittwoch, 8. November 2023, um 14.30 Uhr, fest. Die öffentliche Sitzung findet in der Großen Börse des Rathauses der Hansestadt Lübeck, Breite Straße 62, statt.
Wer seine Stimme direkt vor Ort abgeben möchte, kann am Wahlsonntag in eines der 111 Wahllokale gehen. Welcher der Standorte der eigenen Wohnadresse zugeordnet ist, können die Bürger:innen der Wahlbenachrichtigung entnehmen. Online kann mit Hilfe des Wahlraumfinders das für die Wohnanschrift zuständige Wahllokal ermittelt werden. Einfach die Straße und Hausnummer eingeben, das System ermittelt dann die korrekte Adresse des für die Anschrift zuständigen Wahllokals.
Wichtige Hinweise
Bei einer möglichen Stichwahl werden den Wahlberechtigten keine neuen Wahlbenachrichtigungen zugesandt. Die Angaben aus dem Wählerverzeichnis und zum Wahllokal behalten ihre Gültigkeit. Die Wahlberechtigten werden gebeten für den Fall der Stichwahl die Wahlbenachrichtigung aufzuheben. Wer sein Wahlbenachrichtigungsschreiben vernichtet, verlegt oder verloren hat, kann trotzdem an der Stichwahl teilnehmen. Die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Personalausweis) im zuständigen Wahllokal genügt. Die Wahllokale befinden sich in denselben Gebäuden wie beim vorangegangenen Wahlgang am 5. November 2023.
Wer für den ersten Wahlgang die Briefwahlunterlagen beantragt hat, erhält automatisch, das heißt: ohne erneute Antragsstellung, alle Unterlagen für die Stichwahl auf dem Postweg zugesendet. Ein entsprechender Hinweis findet sich auch in der Wahlbenachrichtigung.
Zur Stichwahl, die am 26. November 2023 stattfindet, öffnet in der Großen Börse des Lübecker Rathauses von 8 bis 18 Uhr die zentrale Auskunftsstelle zu den Wahlen. Mitarbeitende des Bereichs Statistik und Wahlen beantworten alle betreffenden Fragen. Die Mitarbeitenden sind unter der Rufnummer (0451) 122 4040 telefonisch erreichbar.
Am Wahlsonntag wird ab 18 Uhr das vorläufige Ergebnis festgestellt. Interessierte sind herzlich eingeladen dabei zu sein. Die Ergebnispräsentation erfolgt im Rathaus in der großen Börse.
Stimmabgabe trotz kurzfristiger Erkrankung: Wer am Wahltag kurzfristig erkrankt und deshalb nicht im Wahllokal wählen kann, kann per Vollmacht an diesem Tag noch bis 15 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen lassen. Die bevollmächtigte Person meldet sich hierfür in der Wahl-Logistik-Zentrale im Lübecker Rathaus, die von 8 bis 18 Uhr geöffnet ist.
Stimmabgabe per Briefwahl am Wahlsonntag: Grundsätzlich kann das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden – entweder per Brief- oder per Urnenwahl. Wer bis zum Wahlsonntag seine Briefwahlunterlagen noch nicht abgegeben hat, hat dennoch folgende Möglichkeiten: Bis 18 Uhr können Briefwahlunterlagen in die Wahlurne im Foyer des Lübecker Rathauses eingeworfen werden. Wer sich am Wahlsonntag mit dem zugesandten Wahlschein (Begleitschreiben, dass bei der Briefwahl zusammen mit dem Stimmzettel abgegeben werden muss) und seinem Personalausweis in seinem zuständigen Wahllokal meldet, kann nach Prüfung an der Urnenwahl teilnehmen.