Baumaßnahme Mühlentorbrücke

Startschuss für Erneuerung der Mühlentorbrücke

Die aus dem Jahr 1898 stammende Mühlentorbrücke, die einen wichtigen Verkehrsknotenpunkte in Lübeck darstellt, muss instandgesetzt werden. Der Bauwerkszustand wurde als ungenügend eingestuft. An der Mühlentorbrücke bestehen Korrosionsschäden am Stahltragwerk mit Querschnittsschwächungen, Durch- und Abrostungen sowie teilweise Fehlstellen. Außerdem wurden Durchnässungen und Risse an den Widerlagern, Betonabplatzungen sowie Schädigungen der Gründung festgestellt.

Für die Entscheidungsfindung für eine Grundinstandsetzung oder einen Ersatzneubau durchzuführen ist eine Machbarkeitsstudie durchgeführt worden. Gleichzeitig sind die zukünftigen Anforderungen des stadtbildprägenden Bauwerkes mit den unterschiedlichen Stellen der Verwaltung und weiteren Betroffenen, z. B. Busbetriebe oder Netz-Betreibern der Ver- und Entsorgungsbetriebe, die das Bauwerk nutzen, abgestimmt worden. Mit der Entscheidung das Bauwerk denkmalgerecht zu sanieren und auf beiden Seiten Anbauten für Geh- und Radwege zu ergänzen, wurde die Zielsetzung der Planung festgelegt.

Bauabschnitte

Zurzeit wird für die Umsetzung der Maßnahmen eine Einteilung in Bauphasen vorgesehen, die bei weiterführender Planung in die Bauabschnitte gegliedert werden.

Phase 1

(Vorabmaßnahmen) Herstellung einer Behelfsbrücke für den Geh- und Radwegverkehr, Umverlegung von Leitungen, Rückbau der Bebauung und Bewuchs im Baufeld.

Phase 2

Abbruch und Neubau der Widerlager, Instandsetzung der Stahlkonstruktion und des Korrosionsschutzes, Einbau Leitwerk

Phase 3

Herstellung Pfeiler im Uferbereich, Einbau Brückenkonstruktionen Anbauten, Herstellung Straßen und Weg

Hintergrund

Die Mühlentorbrücke wurde im Jahr 1898 erbaut, liegt im Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck und führt die Straße „Mühlenbrücke“ über den Elbe-Lübeck-Kanal, der in seiner Gesamtheit 1900 in Betrieb gestellt wurde. Die Brücke überführte die Zufahrtstraße in die Innenstadt über den neuen Wasserweg und die beidseitig eingerichteten Uferwege, auf denen zunächst Gespanne mit Lasttieren liefen und später Bahngleise für das Treideln eingesetzt waren. Auf der Straßenbrücke waren von Anfang an Gleise verlegt, so dass neben dem Straßenverkehr auch die Straßenbahn fahren konnte.

Für den Kanal wurden an den Ufern, und auch unter der Mühlentorbrücke, Treidelwege eingerichtet. Das Treideln bezeichnet die Nutzung von Lasttieren oder Zugmaschinen, um die Binnenschiffe über eine Seilverbindung zum Ufer, zu ziehen bzw. zu schleppen. Bei der Mühlentorbrücke gab es die Besonderheit, dass diese Treidelwege beidseitig über Laufstege wasserseitig um die Brückenpfeiler herumgeführt wurden.

In den folgenden Jahren wurde die Brücke zu einem Wahrzeichen in Lübeck, dass schon Anfang des 20. Jahrhundert vom Wasser aus gern besichtigt wurde und zu einem beliebten Foto und auch Postkartenmotiv wurde. Die Umgebung, entlang des Kanalufers war mit den Brücken von vorn herein als Erholungsort und Parkanlage für die Stadtbevölkerung vorgesehen.

In den 30-er Jahren wurde das Zierwerk, z. B. Kandelaber und Pfeilerkronen, entfernt. Neben vielen andern Umbauten und Veränderungen der baulichen Anlagen und Gebäuden sind bis zum Jahr 1945 auch diese Veränderungen in das Stadtbild eingegangen.

Ab den 1950-er Jahren bis heute hat die Brücke eine herausragende Bedeutung für die Anbindung der Innenstadt an die Verkehrswege und die Infrastruktur der gesamten Hansestadt Lübeck. Die Konstruktion der Brücke wurde in die Schwerlastklasse 60 eingestuft. d. H. sie konnte mit Schwerlastwagen bis 60 Tonnen Gesamtgewicht befahren werden. Das Bauwerk hat alle Veränderungen, z. B. neuer Straßenaufbau, neuer Wegebelag und Umbau der Geländer sowie einen deutlichen Anstieg der Verkehrszahlen miterlebt und getragen.

Jetzt ist der Zeitpunkt erreicht zu dem das Bauwerk für die neuen Anforderungen instandgesetzt werden muss. Die Bedeutung für das Stadtbild und für unsere Straßen- und Wegeverbindungen hinsichtlich Belastung, Raum und Haltbarkeit sollen auch bei diesem Bauwerk erhalten werden.

 

Warum eine Sanierung und kein Neubau?

  • Denkmalschutz, welterbegerechte Gestalt in der Gesamtanlage erforderlich
  • Sanierungsfähigkeit ist gegeben
  • Erhalt und Erreichung einer zukunftsfähigen Einbindung in den Verkehrsraum, Geh- und Radwege mit mehr Raum

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