Städtebauförderung

Eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden

Seit Anfang der 1970er Jahre stellen Bund und Länder in verschiedenen Programmen der Städtebauförderung Finanzhilfen für Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung der Städte und Gemeinden bereit. Damit sollen Städte als Wirtschafts- und Wohnstandorte gestärkt werden. Der Bund gewährt den Ländern Finanzhilfen, die durch Mittel der Länder und Kommunen ergänzt werden. 

Finanzierung und Mittelverteilung

Ziele der Städtebauförderung sind:

  • Stärkung von Innenstädten und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion, auch unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes
  • Städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände
  • Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten

Eine ganzheitliche, sich ständig anpassende städtebauliche Planung als integrierter Prozess aller Akteur:innen ist der Beginn und die Begleitung jeder städtebaulichen Gesamtmaßnahme. Kriterien für die Durchführung einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme sind städtebauliche Missstände (Substanz- und Funktionsschwächen) und/oder die baukulturelle Bedeutung der Gebiete einerseits und andererseits die einheitliche und zügige Vorbereitung, die qualitätsvolle Durchführung der Sanierung und ein fest umgrenztes Sanierungs- oder Fördergebiet.

Die betroffenen Bürger:innen werden intensiv in die Planungen einbezogen. Öffentlichkeitsarbeit, Stadtmarketing, Stadtteilmanagement sowie Koordination und Kooperation aller Beteiligten dienen dazu, das Verständnis zu fördern, den Durchführungsprozess zu optimieren und finanziell zusätzliche Mittel zu aktivieren.

Die Hansestadt Lübeck hat in den vergangenen Jahren mehrere Gesamtmaßnahmen in unterschiedlichen Programmen der Städtebauförderung durchgeführt. Aktuell werden drei Gesamtmaßnahmen in den Förderkulissen Städtebaulicher Denkmalschutz (Altstadt), Soziale Stadt (Moisling) und Stadtumbau (Nordwest) umgesetzt.

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