Schule: Informationen für Zugezogene und Zugewanderte

Kinder zwischen 6 und 18 Jahren müssen in Deutschland zur Schule zu gehen. Der Besuch einer staatlichen Schule ist kostenlos. Wenn Ihr Kind noch nicht gut genug Deutsch spricht, nimmt es zuerst am Unterricht „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) teil. Danach wechselt es in eine reguläre Klasse und nimmt am normalen Unterricht teil.

Schule für ukrainische Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche aus der Ukraine werden in Lübeck aktuell in den Grund- und Gemeinschaftsschulen und Gymnasien aufgenommen. Bitte wenden Sie sich an die nächstgelegene Schule. Diese finden Sie in der Schuldatenbank. Bei Fragen können Sie sich auch an die Kreisfachbeauftragten für Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Frau Becker und Herr Kirch unter luebeck@daz-sh.de wenden. Weitergehende Fragen beantwortet Ihnen die Schulaufsicht im Schulamt.

Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren können sich an die Berufsschule wenden: Die Gewerbeschule Lübeck bietet Ausbildungsvorbereitung Deutsch als Zweitsprache und Berufsintegrationsklassen Deutsch als Zweisprache an. Kontakt: Hr. Krämer holger.kraemer@gewerbeschule-luebeck.de

Informationen zum Schulbesuch für ukrainische Kinder und Jugendliche (Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein): www.schleswig-holstein.de/ukraine-schule

Wir haben für Sie Informationen zum Thema Schule für Geflüchtete auf Ukrainisch/Russisch/Englisch. zusammengestellt

Unterstützungslehrkräfte für ukrainische Schüler:innen für Deutsch als Zweitsprache

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein sucht Unterstützungslehrkräfte für ukrainische Schüler:innen für Deutsch als Zweitsprache (DaZ) an allgemeinbildenden Schulen des Landes Schleswig-Holstein: www.schleswig-holstein.de/ukraine-lehrkraft

Schule / school / école

Schulpflichtig ist jedes Kind / jeder Jugendliche, das / der sich in Schleswig-Holstein ständig aufhält und noch nicht 9 Schuljahre vollendet hat. Dann beginnt die Berufsschulpflicht, die mit Aufnahme einer Ausbildung oder dem 18. Lebensjahr endet. Schulpflicht meint hier im Interesse der Flüchtlinge auch das Recht auf den Besuch einer Schule bzw. Berufsschule.

Informationen des Landes Schleswig-Holstein für Flüchtlinge auf Deutsch, Arabisch, Farsi, Englisch, Russisch, Kurdisch (Kurmancî) und Tigrinya.

Informationen zum Thema Schule in Lübeck finden Sie auf diesen Seiten.

Hier (Link) und hier (Link) finden Sie Informationen des Landesministeriums zum Deutschunterricht für Kinder und Jugendliche.

Deutsch als Zweitsprache

In Lübeck lernen geflüchtete Kinder und Jugendliche die deutsche Sprache zunächst in Deutsch als Zweitspracheklassen (DaZ), bevor sie schrittweise in reguläre Klassen aufgenommen werden. Diese Klassen werden an allen Schulformen angeboten. Die Klassen werden nicht an allen Schulen angeboten, sind aber auf das ganze Stadtgebiet verteilt. Alle Sprachförderung oder einen Schulplatz suchenden Kinder und Jugendlichen ohne Deutschkenntnisse im Alter von 6 bis 18 Jahren müssen der Kreisfachberatung für DaZ in Lübeck unter luebeck@daz-sh.de gemeldet werden. Hier finden Sie die Ansprechpersonen der Kreisfachberatungen in Schleswig-Holstein.

Berufsschule

Die Gewerbeschule Lübeck bietet Ausbildungsvorbereitung Deutsch als Zweitsprache und Berufsintegrationsklassen Deutsch als Zweisprache an. Kontakt: Hr. Krämer holger.kraemer@gewerbeschule-luebeck.de

Gewerbeschule: Deutsch als Zweitsprache an der Berufsschule in Lübeck

Ausbildungsvorbereitung Deutsch als Zweitsprache AV-DaZ

Der Berufsschulzweig AV-DaZ (Link) richtet sich an Schüler:innen, die nicht hier aufgewachsen sind, in Deutschland leben und somit schulpflichtig sind, aber nur geringe deutschsprachige Kenntnisse besitzen.

Berufsintegrationsklasse Deutsch als Zweitsprache (BIK-DaZ)

Die Berufsintegrationsklasse Deutsch als Zweitsprache (BIK-DAZ) (Link) richtet sich an minderjährige, berufsschulpflichtige und nicht deutschsprachige Jugendliche mit einem Sprachniveau unterhalb von A2 (europäischer Referenzrahmen für Sprachen).

Materialien zur Einschulung

Bilinguale Angebote deutsch-englisch unterstützt die Initiative Bilinguale Erziehung. Ziel des Projektes ist die Förderung, Unterstützung und Ausweitung der bilingualen Ausrichtung an Lübecker Schulen mit dem Ziel, in den nächsten Jahren ein umfassendes bilinguales Angebot vom Kindergarten bis zum Abitur in Lübeck zu verwirklichen. Unterstützt werden Maßnahmen und Projekte zur Einführung bilingualer Zweige an Kindertagesstätten, Grundschulen und weiterführenden Schulen in der Hansestadt Lübeck.

Mehrsprachige Materialien für DaZ-Zentren in Schleswig-Holstein

Eine Auswahl schriftlicher Übersetzungen zu verschiedenen schulischen Themen finden Sie auf dieser Seite des Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein. Es handelt sich um Formulare und Elternbriefe, die von allen Schulen in Schleswig-Holstein genutzt werden können.

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