Kommunaler Gesamtabschluss der Hansestadt Lübeck

Demnächst werden an dieser Stelle die Informationen über die Gesamtabschlüsse des Konzerns Hansestadt Lübeck, beginnend mit dem Eröffnungsabschluss 2019, veröffentlicht.

Die Hansestadt Lübeck führt ihr Rechnungswesen nach den Regelungen der Doppik. Die Umstellung erfolgte mit der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010. Als finaler Meilenstein des Umstellungsprozesses ist hiermit nun der erste Kommunale Gesamtabschluss (KGA) der Hansestadt Lübeck 2019 gemäß § 53 der Landesverordnung über die Aufstellung und Ausführung eines doppischen Haushaltsplanes der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik – GemHVO-Doppik) aufgestellt worden. Die Aufstellung soll künftig bis zum 30.09. des Folgejahres erfolgen. Maßgeblich für den Gesamtabschluss sind die Regelungen des § 93 o der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung – GO) sowie § 53 GemHVO-Doppik. Dabei besteht der Gesamtabschluss aus der Gesamtbilanz, der Gesamtergebnisrechnung, dem Gesamtlagebericht sowie dem Gesamtanhang.

Im Laufe der letzten über 80 Jahre wurden viele Aufgaben der Kommunalverwaltung in wirtschaftliche Einheiten ausgelagert; mit der Gesamtabschluss-Betrachtung wird dem nun Rechnung getragen, und es erfolgt hiermit erstmals eine umfassende Erfassung und somit aufsummierte Darstellung der wirtschaftlichen Leistungen des gesamten „Konzerns“ Hansestadt Lübeck. Die Bezeichnung „Konzern“ bezieht sich dabei als sprachliche Vereinfachung auf den Konsolidierungskreis des Kommunalen Gesamtabschlusses und ist nicht im Sinn von § 18 Aktiengesetz (AktG) zu verstehen.

Neben Unternehmen können sich auch Kommunen im Rahmen der kommunalrechtlichen Möglichkeiten wirtschaftlich betätigen. Nach § 102 GO dürfen Städte und Gemeinden hierfür Unternehmen errichten oder sich an bestehenden Unternehmen beteiligen und somit Teile ihrer wirtschaftlichen Betätigung auf diese Unternehmen verlagern. Daraus können sich unterschiedliche Konstellationen hinsichtlich Einfluss- und Eigentumsverhältnissen zwischen der Stadt, möglichen Mitgesellschafter:innen und den sogenannten Aufgabenträgern selbst ergeben. Aus diesen Beziehungen ergibt sich eine Konzernstruktur aus teilweise rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Unternehmen die, wirtschaftlich betrachtet, der Stadt entsprechend der jeweiligen Unternehmensanteile zuzurechnen sind.

Der Gesamtabschluss soll einen möglichst vollständigen Überblick über die sich daraus summarisch ergebende, tatsächliche Gesamthaushaltslage der Hansestadt Lübeck („Konzern Stadt“) geben und zwar so, als ob diese Unternehmen und die Stadt selbst auch ein Unternehmen wären. Die Darstellung geht über den Jahresabschluss der Hansestadt Lübeck (Einzelabschluss) hinaus. Die Beteiligungen an den städtischen Gesellschaften sowie der Sondervermögen – im weiteren gemeinschaftlich Unternehmen genannt - sind darin zwar anteilsnennwertmäßig bereits ausgewiesen, die vielfältigen Leistungsbeziehungen innerhalb des „Konzerns Stadt“ können dort jedoch nicht berücksichtigt werden.

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