Der Verkehrsentwicklungsplan (VEP) der Hansestadt Lübeck wird neu aufgestellt. Damit wird das Ziel verfolgt, einen Rahmenplan und Strategien zur Steuerung des Mobilitätsverhaltens und des Verkehrs in Lübeck für die nächsten 15 Jahre festzulegen.
Erforderlich ist die Fortschreibung bzw. Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungsplanes, da sich u. a. die gesellschaftlichen und räumlichen Rahmenbedingungen, wie z. B. die Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung, für die Verkehrsplanung maßgeblich in den letzten Jahrzehnten verändert haben. Der letzte Verkehrsentwicklungsplan wurde durch die Bürgerschaft bereits im Jahr 2000 beschlossen. Maßnahmen wie die großen Verkehrsinfrastrukturprojekte Neubau der B104 und B207 wurden bereits realisiert.
Eine große Herausforderung, die im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungsplanes besteht, ist, die Mobilität für alle Bürger:innen zukunftsfähig zu gestalten. Ziel ist, das Funktionieren des Gesamtverkehrssystems unter den Bedingungen höherer Anforderungen aus Umwelt- und Klimaschutz, einer intensiven Stadtentwicklung einschließlich des demografischen Wandels sowie der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zu organisieren.
Das Lastenheft gliedert sich in mehrere Arbeitspakete, die auch die Anforderungen der Europäischen Union an einen „Sustainable Urban Mobility Plan“ (SUMP) erfüllen.
Der Verkehrsentwicklungsplan soll Analysen und Prognosen der Verkehrsentwicklung und der Verkehrswirkungen, die Formulierung von Zielen, die Identifikation von Mängeln und Problemen sowie die Erarbeitung von Handlungskonzepten und Maßnahmenvorschlägen enthalten. Dabei sind alle Verkehrsträger und Verkehrsmittel einzubeziehen, wie auch der Transport von Personen und Gütern. Hierbei sind innovative technologische und organisatorische Entwicklungen zu berücksichtigen und Umsetzungsmöglichkeiten für Lübeck vorzuschlagen. Die Einwohner:innen Lübecks werden über verschiedene Beteiligungsformate in den Prozess eingebunden.
Den Auftakt der Beteiligung haben die Stadtteilveranstaltungen und der Stadtentwicklungsdialog „LÜBECK:überMORGEN setzt Kurs auf 2040" gebildet. Im Juni 2022 wurde ein erster Meilenstein des Verkehrsentwicklungsplans erreicht: Die Bürgerschaft hat Eckpunkte und Ziele für den weiteren Prozess beschlossen (VO/2021/10558-08-01). Die Anzahl der Wege, die mit dem Umweltverbund (zu Fuß, mit dem Fahrrad, per Bus und Bahn) zurückgelegt werden, sollen gegenüber dem motorisierten Individualverkehr (MIV) z. B. Pkw steigen.
Was genau ist ein Verkehrsentwicklungsplan (VEP)?
Der Verkehrsentwicklungsplan ist ein Rahmenplan, der auf strategischer Ebene die zukünftige Verkehrsentwicklung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten darstellt. Er beantwortet die grundlegende Frage, wie sich die Menschen zukünftig in der Hansestadt Lübeck fortbewegen sollen. Die Geltungsdauer des VEP beträgt in der Regel 10 – 15 Jahre. Er soll erläutern, wie die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen und des Güterverkehrs in Zukunft sicher, komfortabel, stadtverträglich und wirtschaftlich abgewickelt werden können. Bei der Betrachtung der Verkehrsentwicklung im VEP werden gemeinhin alle Verkehrszwecke (z.B. Arbeit, Freizeit, Einkauf, etc.), Verkehrsmittel (z.B. das Zu-Fuß-Gehen, Fahrräder, Busse, Pkw, etc.) und Verkehrsnetze (z.B. Straßennetz, Schienennetz, Radwegenetz, Busliniennetz, etc.) berücksichtigt.
Welches Ziel verfolgt der Verkehrsentwicklungsplan?
Die Bürgerschaft hat für den Prozess der Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungsplans u. a. beschlossen (VO/2021/10558-08-01), dass das strategische Planwerk unter der Maßgabe erarbeitet wird, dass der Modal-Split nach Wegen des Umweltverbundes von 56 % (2017) auf 70 % (2040) steigt und des motorisierten Individualverkehrs (MIV) z. B. Pkw von 44 % (2017) auf 30 % (2040) sinkt. Außerdem soll die Elektrifizierung des MIV weiter voranschreiten. Der 10-Minuten-Takt („Lübeck-Takt“) im Busverkehr soll überdies ausgeweitet werden.
Handlungsziele für eine nachhaltige urbane Mobilität in Lübeck sind u. a.
Wer unterstützt die Hansestadt Lübeck bei der Erarbeitung des Verkehrsentwicklungsplanes?
Das Ingenieurbüro Ramboll Deutschland GmbH unter Mitwirkung von Gertz Gutsche Rümenapp Stadtentwicklung und Mobilität GbR sowie Urbanus GbR Ingenieurbüro für Verkehrsplanung unterstützen die Hansestadt Lübeck bei der Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungsplans.
Wie können sich Bürger:innen beteiligen?
Den Auftakt der Bürger:innenbeteiligung bildeten die Stadtteilveranstaltungen LÜBECK:überMORGEN sowie der Stadtentwicklungsdialog „LÜBECK:überMORGEN setzt Kurs auf 2040“.
Die Bürger:innenbeteiligung, die neulich zur Neuaufstellung des VEP stattgefunden hat, erfolgte in drei Stufen. Am Montag, den 31. März 2025, fand von 18 bis 21 Uhr im Übergangshaus (Königsstraße 54, 23552 Lübeck) eine Informationsveranstaltung zur Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungsplans (VEP) statt. Die Teilnehmer:innen haben einen Werkstatteinblick in den Prozess der Planungen bekommen und die Möglichkeit wahrgenommen, Fragen zu stellen, Anregungen zu geben und in den direkten Austausch mit Projektverantwortlichen zu kommen. Die Resonanz der Teilnehmer:innen hat gezeigt, dass das Interesse am Thema Mobilität und der grundlegenden Frage „Wie wollen wir uns zukünftig stadtverträglich fortbewegen?“ groß ist und die Anforderungen, die an den öffentlichen Straßenraum gestellt werden, vielfältig sind.
Impressionen der Informationsveranstaltung
Darauf aufbauend folgte am Montag, den 28. April 2025, von 18 bis 21 Uhr ein Workshop zur Neuaufstellung des VEP – ebenfalls im Übergangshaus. Unter dem Titel „Wie soll der öffentliche Straßenraum aufgeteilt werden?“ entwickelten und diskutierten die Teilnehmenden gemeinsam unterschiedliche Ansätze für die zukünftige Nutzung eines beispielhaften Straßenraums einer Hauptverkehrsstraße in Lübeck. Aufgrund der begrenzten Plätze war eine Teilnahme nur nach Anmeldung möglich.
Impressionen des Workshops
Die Ergebnisse des Workshops zur Neuaufstellung des VEP (VO/2025/14412) waren:
Grünräume:
Alle Gruppen erweiterten Grünelemente und sahen mindestens zwei Grünelemente in ihren Vorzugsvarianten vor.
Radverkehr:
Flächenanteile für den Radverkehr wurden in allen Gruppen ausgeweitet – ausschließlich baulich getrennt und teilweise nach Radschnellwegstandard.
ÖPNV:
Fast alle Gruppen sahen Busspuren vor (einige in Form einer Wechselspur). Vereinzelt wurde eine Straßenbahn vorgesehen.
MIV:
Der Kfz-Verkehr wurde deutlich reduziert – meist auf zwei Spuren. Parkstreifen ohne weitere Nutzungen oder Begrünung wurden weitgehend abgeschafft.
Fußverkehr:
Die bereits heute schon verhältnismäßig breiten Gehwege im Bestand blieben in den meisten Gruppen unberührt.
Flankierende Maßnahmen:
Priorisiert wurden Maßnahmen die dem Umweltverbund zugutekommen:
• Tempo 30
• Trennung der Verkehrsarten
• Neuordnung des ruhenden Verkehrs u. a. durch Quartiersgaragen
Schlussfolgerungen der Verwaltung
Die Ergebnisse des Workshops zeigen Zustimmung für:
- Die Stärkung und den Ausbau der Infrastruktur des Umweltverbunds.
- Die Förderung der Grün- und Klimaanpassungsmaßnahmen im Straßenraum.
- Die Reduktion und Umverteilung der Flächen des MIV zugunsten des Umweltverbunds.
- Die Stärkung eines barrierefreien und sicheren öffentlichen Straßenraums.
Mitarbeitende der Verwaltung haben eine offene Sprechstunde für Bürger:innen – jeden Mittwoch und Donnerstag im April 2025 – in Ergänzung zu den Veranstaltungen angeboten, um in Erfahrung zu bringen, was die Bürger:innen bewegt. Außerdem wurde eine Ausstellung mit Informationstafeln über die Neuaufstellung des VEP gezeigt, die die wichtigsten Inhalte übersichtlich darstellen und allen Besucher:innen des Übergangshauses frei zugänglich waren.
Informationstafeln zur Ansicht
Eine ausführliche Dokumentation der Bürger:innenbeteiligung (VO/2025/14412) finden Sie hier.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr großes Interesse und Ihre engagierte Beteiligung. Wenn Sie weitere Fragen oder Anregungen haben, erreichen Sie uns jederzeit per E-Mail unter: uebermorgen@luebeck.de
Was sind die nächsten Schritte?
Aktuell gehen die Arbeiten an dem ersten Entwurf des Gesamtverkehrsnetzes unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bürger:innenbeteiligung voran, die im zweiten Halbjahr 2025 weitgehend abgeschlossen sein sollen. Anschließend ist die Beteiligung von Interessenvertretungen, die iterative Überarbeitung des Entwurfs des Gesamtverkehrsnetzes und die Maßnahmenplanung im ersten Halbjahr 2026 geplant. Die Verwaltung hat vor, eine Beschlussvorlage zur Neuaufstellung des VEP im 3. Quartal 2026 in den Gremienumlauf zu geben.
Ergebnisse und Beschlüsse
Teilgutachten Ladeinfrastruktur – Ladeinfrastrukturkonzept Hansestadt Lübeck (VO/2023/12651)
Teilgutachten Straßenbahn – Potenzialanalyse Straßenbahn Hansestadt Lübeck (VO/2024/13418)