Derzeit ist die Stadtwerke Lübeck Gruppe GmbH (SWL Gruppe) mit 97,51 % Kommanditistin der TraveKom projects GmbH & Co. KG (TraveKom projects). Weitere Kommanditanteile von 2,49 % hält mit Wirkung vom 01.01.2025 der Kreis Segeberg (siehe VO/2024/13599).
Das Stammkapital beträgt 2.000,00 €.
Die Gesellschaft wurde für den überregionalen Vertrieb von digitalen Anwendungen und Dienstleistungen gegründet. Bereits in der Vorlage VO/2022/11021 wurde zur künftigen Entwicklung der Gesellschaft ausgeführt, dass geplant ist, kommunalen Partner:innen eine Kommanditistenbeteiligung anzubieten und die Inhousevergabe-Möglichkeit zu schaffen. Eine entsprechende Anpassung des Gesellschaftsvertrages erfolgte aufgrund der VO/2023/12580 mit der Einführung eines Beirats.
Die TraveKom projects verhandelt derzeit noch den mit VO/2024/13599 am 28.11.2024 beschlossenen Verkauf von Kommanditanteilen mit der Stadt Reinfeld, der Landeshauptstadt Kiel und der Hansestadt Rostock. Die Kommanditanteile würden weitere 7,47 % ausmachen.
Aktuell besteht weiteres konkretes Interesse folgender kommunaler Akteure an einem Beitritt zur TraveKom projects:
Stadt Mölln:
Die Stadt Mölln hat Interesse an einem Erwerb von 2,49 % der Kommanditanteile zum Nennbetrag von 49,80 EUR. Die hierzu erforderlichen Beschlussfassungen in den Gremien der Stadt Mölln sind bereits erfolgt. Das formale Gespräch zur Abstimmung der weiteren Schritte und der vertraglichen Umsetzung wird zeitnah erwartet. Bereits heute besteht eine aktive Geschäftsbeziehung zwischen der SWL und der Stadt Mölln, die von beiden Seiten als sehr konstruktiv bewertet wird. Ziel ist es die Zusammenarbeit künftig weiter zu vertiefen und strategisch auszubauen.
IT-Verbund Stormarn
Der IT-Verbund Stormarn (ITV) strebt eine Beteiligung als Kommanditistin der TraveKom projects an. Der Vorstand der ITV hat hierzu bereits erste Gespräche mit seinen Trägern geführt – namentlich der Kreis Stormarn, die Städte Bad Oldesloe, Bargteheide, Reinbek und Reinfeld sowie den Ämtern Bad Oldesloe-Land und Bargetheide Land. Der Rückmeldungen aus diesen Gesprächen waren durchweg positiv; das Vorhaben wird seitens der Träger wohlwollend unterstützt. Bereits heute bestehen enge und funktionierende Geschäftsbeziehungen sowohl zwischen der SWL Gruppe und dem ITV als auch mit dessen Trägerkommunen. Die Zusammenarbeit soll durch die Beteiligung strategisch gefestigt und inhaltlich weiter intensiviert werden.
Insgesamt wäre damit ein Kommanditanteilsverkauf von max. 14,94 % möglich. Der Kommanditanteil der SWL Gruppe würde mit 85,06 % noch über eine Mehrheit von 75,1 % liegen, mit der weiterhin eine gemeindliche Steuerung möglich bleibt.
Kommunalrechtliche Zulässigkeit:
Gemäß § 28 S.1 Nr. 18 b) in Verbindung mit § 103 Gemeindeordnung (GO) ist eine teilweise Veräußerung einer Beteiligung an einem Unternehmen durch den die Gemeinde ihren Einfluss verliert oder vermindert nur zulässig, wenn dadurch die Erfüllung des öffentlichen Zwecks nicht beeinträchtigt wird. Sie ist zudem eine der Bürgerschaft vorbehaltende Entscheidung.
Der öffentliche Zweck der TraveKom projects ist die Bereitstellung und Vertrieb von Produkten und datenbasierten Geschäftsmodellen zur Entwicklung von nachhaltigen und vernetzen Kommunen insbesondere im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland, einschließlich aller damit unmittelbar und mittelbar zusammenhängenden Tätigkeiten, die die digitale Befähigung und Transformation in diesen Kommunen beinhalten. Die Technologien im Sinne einer digitalen Daseinsvorsorge für Kommunen, die in der Stadtwerke Lübeck Digital GmbH (SWL Digital) entwickelt werden, können über die Travekom projects anderen Kommunen und kommunalen Unternehmen angeboten werden. Dazu gehören beispielsweise Produkte der Digitalen Schule, TraveKom connect (Digitalisierung von Arbeitsprozessen), Smart City Anwendungen oder Consulting.
Eine Beeinträchtigung des öffentlichen Zwecks liegt vor, wenn die Zweckerfüllung nicht mehr im gleichem Umfang oder Effektivität erfolgen kann.
Die Gesellschaft wurde gerade für den überregionalen Vertrieb von digitalen Anwendungen und Dienstleistungen gegründet. Hierfür sollen kommunalen Partner:innen eine Kommanditistenbeteiligung angeboten werden, um für diese Partner:innen die Möglichkeit der Inhousevergabe zu schaffen.
Ein Verkauf von Kommanditanteilen ist Teil des Geschäftsmodells und beeinträchtigt insoweit nicht den öffentlichen Zweck.
Der Aufsichtsrat der SWL Gruppe hat den Verkauf der Kommanditanteile in seiner Sitzung am 20.06.2025 einstimmig empfohlen.
Der Anteilsverkauf unterliegt nicht der Anzeigepflicht nach § 108 GO bei der Kommunalaufsichtsbehörde.