Automatensteuer

Leistungsbeschreibung

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

In der Hansestadt Lübeck wird eine Vergnügungssteuer erhoben für das Betreiben von Spiel- und Geschicklichkeitsspielen in Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen sowie in Gaststätten, Kantinen, Wettannahmestellen, Vereinsräumen und anderen öffentlich zugänglichen Orten, wenn diese Spiele gegen Entgelt genutzt werden. Diese Regelung basiert auf § 33 i der Gewerbeordnung.
Die Satzung hierüber erhalten Sie unter: Satzung Vergnügungssteuer

Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Mit manipulationssicherem Zählwerk, 18 % der elektronisch gezählten Bruttokasse im Quartal.
Ohne manipulationssicheres Zählwerk 220,00 Euro je angefangenen Kalendermonat.
Die Steuer beträgt für jedes Spielgerät ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen im 53,00 Euro, 26,50 Euro an allen anderen Aufstellorten

Die Steuer beträgt für Spielgeräte, mit denen Gewalttätigkeiten und/oder sexuelle Handlungen dargestellt werden oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben, je angefangenen Kalendermonat und pro Gerät 314 Euro.

Gibt der Halter die Anmeldung nicht ab oder hat er die Steuer nicht richtig berechnet, wird die Steuer durch Schätzung festgesetzt.

Die Zahlung der Automatensteuer kann per Banküberweisung, Bankeinzug oder Bareinzahlung bei der Stadtkasse erfolgen.

Stadtkasse Lübeck
Fleischhauerstraße 20
23552 Lübeck

Öffnungszeiten:
Mo.: 08:30 – 14:00 Uhr
Di.: 08:30 – 14:00 Uhr
Mi.: geschlossen
Do.: 08:30 – 13:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr
Fr.: 08:30 – 12:00 Uhr

Welche Fristen muss ich beachten?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Der festgesetzte Betrag bzw. der Differenzbetrag ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig bei nicht abgegebenen Anmeldung/ falsche Steuerberechnung.

Der Halter hat die erstmalige Aufstellung eines Spielgerätes und jede Veränderung hinsichtlich Art und Anzahl der Spielgeräte an einem Aufstellungsort
bis zum 15. Tag des folgenden Quartals zusammen mit der vorgeschriebenen Steueranmeldung auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck anzuzeigen.

Was sollte ich noch wissen?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Es gilt die Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Hilfe & Kontakt:

Haushalt und Steuerung; Vergnügungssteuer

Anschrift

Mengstraße 16
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Breite Straße
Bus: Linie 4, 10, 11,12, 21, 30, 31, 32, 39, 40

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkplatz MuK (Willy-Brandt-Allee)
Anzahl Parkplätze: 347
Gebührenpflichtig: Ja

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer