Vorlage - VO/2025/14427  

Betreff: Grundüberholung von Kinderspielplätzen - Aufhebung des Sperrvermerks
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Samine, André
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
21.07.2025 
36. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
22.07.2025 
37. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
24.07.2025 
17. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


Der auf dem Produktsachkonto 551001 501 7852000 Kinderspielplätze bestehende Sperrvermerk gem. § 12 Abs. 2 GemHVO-Doppik wird aufgehoben.

Die Haushaltsmittel für das Jahr 2025 in Höhe von 831.000,00 EUR werden freigegeben.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Bisher wurde noch kein Beteiligungsverfahren durchgeführt. Dieses wird im Rahmen der Leistungsphase 0 durchgeführt und dient als Grundlage für die Konzeptentwicklung.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Es wird angestrebt, den zusätzlichen Versiegelungsgrad so gering wie möglich zu halten und nachhaltige Materialien und Baustoffe einzusetzen.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Anlass:

Im Haushaltsbegleitbeschluss zum Haushalt 2025 (VO/2024/13494-01-01 Nr. 5.3) wurden die Gelder für die Grundüberholung von Spielplätzen in Höhe von 831.000 EUR mit einem Sperrvermerk versehen. Zwecks Aufhebung des Sperrvermerks wird hiermit der geforderte Bericht eingereicht.

 

Nach Freigabe der Mittel auf dem Produktsachkonto folgt unverzüglich das Vergabeverfahren, damit eine Umsetzung der Maßnahmen noch in 2025 erfolgen kann.

 

Die Leistungen pro Spielplatz werden an einen Auftraggeber vergeben. Dieser richtet die Flächen vor, liefert die Spielgeräte, baut diese ein und stellt auch den Fallschutz her. Bei der Vergabe in „eine Hand“nnen die Flächen bestens vorbereitet werden, die Spielgeräte und der Fallschutz sind optimal aufeinander abgestimmt.

 

Die Bauüberwachungsleistungen werden in Eigenleistungen ausgeführt.

 

Im Weiteren gibt es bei einem Gewährleistungsfall nur einen Ansprechpartner, der in die Verantwortung genommen werden kann.

 

Die Spielgeräte haben je nach Material (hier wird Stahl verwendet) und bei regelmäßiger Kontrolle und Wartung eine Lebensdauer von ca. 25 bis 30 Jahren. Die demontierten Spielgeräte waren ebenfalls aus Metall und stammen noch aus den 80er Jahren, sind mithin ca. 40 Jahre alt.

 

r das Jahr 2025 ist die Verwendung der Gelder für die folgenden Maßnahmen/Projekte vorgesehen:

 

  • Austausch/Ersatz von je einem Karussell auf den Kinderspielplätzen Plöner Str., Hugo-Distler-Straße, Rilkeweg, Oderstraße, Strecknitzer Tannen und Wilhelm-Ohnsorge-Weg in Höhe von 186.000 EUR brutto.

Die Kosten teilen sich wie folgt auf:

 

  • Lieferung und Einbau in Höhe von 115.000 EUR brutto
  • Herstellung der Fallschutzbereiche in Höhe von 51.000 EUR brutto
  • Allgemeine Landschaftsbauarbeiten in Höhe von 20.000 EUR brutto
  • Die Planungsleistungen erfolgen intern. Es entstehen keine zusätzlichen Planungskosten.

 

Die durchschnittlichen Kosten für den Austausch eines Karussells belaufen sich somit auf 31.000 EUR brutto pro Spielplatz.

Abb.: Beispielbild für Karussell mit Fallschutz (Teppichflies)

 

  • Austausch/Ersatz einer Spielgerätekombination für den KSP Fährvorplatz in Travemünde nach Rückbau der nicht mehr verkehrssicheren Spielgeräte in Höhe von 120.000 EUR brutto, welches die gesamte zur Verfügung stehende Fläche ausnutzt.

Die Kosten gliedern sich wie folgt:

 

  • Lieferung eines themenbezogenen Kombispielgerätes mit maritimen Charakter in Höhe von 100.000 EUR brutto
  • Einbau/Montagekosten in Höhe von 20.000 EUR brutto
  • Die Planungsleistungen erfolgen intern. Es entstehen keine zusätzlichen Planungskosten.

 

Abb.: Beispielbild „Wal“r Spielgerät (maritimes Thema)

 

  • Ersatzvornahme von Einzelspielgeräten aufgrund des Rückbaus von nicht mehr verkehrssicheren Spielgeräten auf diversen Kinderspielplätzen wie z. B. Hellkamp, Uhlenhörn, Dorothea-Erxleben-Straße, Behaimring und KSP Bornkamp die aus Verkehrssicherungsgründen zurückgebaut werden mussten, in Höhe von 380.000 EUR brutto.

Die Kosten je Einzel-Spielgerät gliedern sich wie folgt auf:

 

  • Lieferkosten Einzelspielgerät 50.000 EUR brutto
  • Einbau/Montagekosten 10.000 EUR brutto
  • Erstellung von Fallschutzflächen 16.000 EUR brutto

Abb.: Beispielbild 1 für Einzelgerät

 

Abb.: Beispielbild 2 für Einzelgerät

 

  • Planungskosten für die Errichtung des KSP Kronsforde gem. VO/2023/11902-01 in Höhe von 108.000 EUR brutto

 

  • Planungskosten für die vorgesehene Grundüberholung des KSP Waisenhof inhe von 37.000 EUR brutto. Der KSP Waisenhof ist für eine Grundüberholung in 2026 angedacht.

 

Zusammenstellung:

KSP Plöner Str., Hugo-Distler-Str., Rilkeweg, Oderstraße, Strecknitzer Tannen, Wilhelm-Ohnsorge-Weg

186.000 EUR

KSP Fährvorplatz Travemünde

120.000 EUR

KSP z. B. Hellkamp, Uhlenhörn, Dorothea-Erxleben-Straße, Behaimring und KSP Bornkamp

 

380.000 EUR

KSP Kronsforde (Planungsleistungen)

108.000 EUR

KSP Waisenhof

37.000 EUR

Gesamt

831.000 EUR

 

Bei den o. g. Maßnahmen handelt es sich um Kinderspielplätze bei denen aufgrund mangelnder Verkehrssicherheit, die Spielgeräte zurückgebaut werden mussten und die bei der Bestandsaufnahme von Kinderspielplätzen in 2024 mit einer Gesamtnote von 4 5 bewertet worden sind.

 

Von den insgesamt 168 Kinderspielplätzen sind 42 Kinderspielplätze mit einer Gesamtnote von 4 6 bewertet worden.

 

Es gibt somit einen großen Finanzierungsbedarf, um die Kinderspielplätze verkehrssicher zu unterhalten.


 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2025/14427   Grundüberholung von Kinderspielplätzen - Aufhebung des Sperrvermerks   5.660 - Stadtgrün und Verkehr   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2025/14427-01   AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL) zu Grundüberholung von Kinderspielplätzen - Aufhebung des Sperrvermerks, Beschaffung barrierefreier Spielgeräte   Geschäftstelle LINKE & GAL   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2025/14427-02   AM Sascha Luetkens (Fraktion Linke & GAL) Grundüberholung von Kinderspielplätzen - Aufhebung des Sperrvermerks, Beschaffung barrierefreier Spielgeräte   Geschäftstelle LINKE & GAL   Antrag eines Ausschussmitgliedes