Herzlich willkommen in Lübeck

Von der Erstaufnahmeeinrichtung bis zum Ankommen in Lübeck

Sie sind geflüchtet und suchen Schutz in Deutschland? Bis jetzt haben Sie in einer Landesunterkunft in Schleswig-Holstein gewohnt und haben eine Zuweisung nach Lübeck erhalten?

Wir heißen Sie herzlich willkommen in Lübeck. Lübeck ist eine weltoffene und historische Stadt im Südosten von Schleswig-Holstein, nahe der Ostsee. In Lübeck leben circa 220.000 Einwohner. Lübeck ist eine bunte und vielfältige Stadt, in der Menschen aus vielen Ländern zusammenleben. Für eine gute Ankunft in Lübeck möchten wir Ihnen gerne folgende Informationen geben:

Ankunft in Lübeck - Was passiert an Ihrem ersten Tag in Lübeck

Sie sind geflüchtet und suchen Schutz in Deutschland. Bis jetzt haben sie in einer Landesunterkunft in Schleswig-Holstein gewohnt. Jetzt haben Sie eine Zuweisung nach Lübeck erhalten.

Wir heißen Sie herzlich willkommen in Lübeck. Lübeck ist eine weltoffene und historische Stadt im Südosten von Schleswig-Holstein, nahe der Ostsee. In Lübeck leben circa 220.000 Einwohner. Lübeck ist eine bunte und vielfältige Stadt, in der Menschen aus vielen Ländern zusammenleben. Für eine gute Ankunft in Lübeck möchten wir Ihnen gerne folgende Informationen geben:

 

Anmeldung in Lübeck beim Bürgerservicebüro – Ordnungsamt

Als erstes bekommen Sie einen Termin bei der Meldebehörde. Diesen Termin erhalten Sie von dem/der Betreuer:in in der Unterkunft.

Wenn Sie in Lübeck wohnen, müssen Sie sich offiziell anmelden, dafür ist der Termin. Dieser Termin findet immer in den ersten Tagen nach der Ankunft in Lübeck statt und ist sehr wichtig, da sie sonst keine Anträge für Leistungen stellen können.

 

 

Ihr Aufenthaltsrecht in Lübeck / Deutschland - Ausländerbehörde

In den ersten Tagen benötigen Sie normalerweise keinen Termin bei der Ausländerbehörde. Wenn Sie eine Aufenthaltsgestattung besitzen wird Ihnen die Verlängerung automatisch zugeschickt. Falls Sie dazu Fragen haben, besprechen Sie das bitte mit Ihren Betreuer:innen.

Allgemeine Infos
Die Ausländerbehörde ist eine Behörde, die sich um alle rechtlichen Fragen rund um Ihren Aufenthalt in Deutschland kümmert. Sie müssen immer online mit der Ausländerbehörde in Kontakt treten. Nach dem Absenden Ihres Anliegens wird die Ausländerbehörde sich bei Ihnen melden. Falls erforderlich, erhalten Sie eine Einladung zu einem persönlichen Termin.

Wenn Sie noch nicht genug Deutsch sprechen und verstehen, können Sie eine/n Übersetzer:in bei ‚KommMit‘ buchen. Der/Die Übersetzer:in von ‚KommMit‘ müssen Sie nicht bezahlen. Die Übersetzer:in von ‚KommMit‘ müssen Sie nicht bezahlen. Der/Die Übersetzer:in wird von der Hansestadt Lübeck bezahlt. Schicken Sie per E-Mail Ihre Terminbestätigung an kommmit@sprungtuchev.de. Schreiben Sie in den Betreff der E-Mail Ihren Sprachwunsch. Der/Die Übersetzer:in kommt dann zum Termin und übersetzt für Sie.

 

 

Anträge für Geld - Asylbewerberleistungen

Sie haben in Deutschland einen Asylantrag gestellt, besitzen eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung und besitzen kein eigenes Geld?

Dann müssen Sie einen Antrag auf Asylbewerberleistungen stellen. Diesen Antrag stellt der / die Betreuer:in in der Gemeinschaftsunterkunft mit Ihnen. Wenn Sie in der Zeit vor der Antragstellung Geld für Lebensmittel und Hygieneartikel benötigen, kann Ihnen Ihr/e Betreuer:in helfen. Sie bekommen Geld geliehen (ungefähr 70 €), bis Sie Geld von der Asylbewerberleistung bekommen.

Weitere Informationen zur Asylbewerberleistung erhalten sie unter folgenden Links:
Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz - SozialplattformLeistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - BMAS

Wichtig für Geflüchtete aus der Ukraine:
Hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine die einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG stellen, haben Anspruch auf Bürgergeld vom Jobcenter oder Grundsicherungen im Alter. Ihr/e Betreuer:in hilft Ihnen dabei den passenden Antrag zu stellen.

 

 

Krankenversorgung / Erkrankungen und Notfälle

Wenn Sie krank sind und Asylbewerberleistung erhalten, sind Sie in den ersten 36 Monaten in Deutschland nicht krankenversichert. Sie bekommen in Notfällen oder bei starken Schmerzen eine Notversorgung. Hierfür erhalten Sie eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) der DAK.

Folgendes ist abgedeckt: Akute Erkrankungen und Schmerzzustände, Notfallversorgung, Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen, Schwangerschaft, Geburt und kinderärztliche Untersuchungen.

Wenn Sie arbeiten oder Bürgergeld vom Jobcenter erhalten, bekommen Sie eine Krankenversicherung. 

Krankenversorgung in Notfällen / Akut- und Notversorgung
Kontaktieren Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 | www.116117.de

Bei medizinischen Notfällen gehen Sie bitte in die Notaufnahme eines Krankenhauses.

UKSH Lübeck Notaufnahme
Ratzeburger Allee 160, 23562 Lübeck
www.uksh.de/notaufnahme-luebeck
(0451) 50047000

Sana Kliniken Lübeck
Kronsforder Allee 71-73, 23560 Lübeck
https://www.sana.de/
(0451) 5851315

 

 

Psychische Belastungen / Erkrankungen / Krisensituationen

Wenn Sie psychisch krank sind oder Sie eine psychische Krisensituation erleben, hilft Ihnen der Sozialpsychiatrische Dienst für Geflüchtete der Hansestadt Lübeck. Dort werden Sie beraten und bekommen Hilfe. Sie können sich sowohl während der regulären Öffnungszeiten als auch im Krisenfall an den Dienst wenden:

Anlaufstelle und Kontakt:
Sozialpsychiatrischer Dienst
Sophienstraße 19-21, 23560 Lübeck
Telefon: (0451) 122-5342 (allgemein), (0451) 122-5349 (Krisendienst während der Öffnungszeiten)
E-Mail: sozialpsychiatrischerdienst@luebeck.de
Sozialpsychiatrischer Dienst - luebeck.de
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
Krisendienst: Telefonische Erreichbarkeit Montag bis Freitag, mit abweichenden Zeiten


Wir empfehlen außerdem die unabhängige psychosoziale Beratungsstelle des ZKPI der Brücke e.V.
Das Angebot richtet sich an psychisch belastete oder erkrankte, volljährige Menschen mit Migrationsgeschichte in Lübeck und Umgebung (insbesondere aus Drittstaaten), die aufgrund Ihrer Erkrankung Hilfe suchen.

Inhalte der psychosozialen Beratung:
Persönliche Beratung bei psychischen Problemen, z. B. Schlafproblemen, Albträumen, Grübeln/Gedankenkreisen, Traurigkeit, Verlust, Einsamkeit, Gefühlen der Hilflosigkeit oder Ängsten. In einem persönlichen Gespräch wird geklärt, wie Ihnen geholfen werden kann.

Die Beratung unterstützt Sie dabei, die richtige Hilfe zu finden:
- Beratung über rechtliche Ansprüche auf Hilfe
- Unterstützung im Umgang mit Behörden und bei der Antragstellung

Die Beratung ist für Sie kostenlos. Bei Bedarf können Sie Übersetzer:innen unterstützen. Alle Gespräche sind vertraulich und stehen unter der persönlichen Schweigepflicht. Die Beratung ist für die Menschen eine erste Orientierung im Hilfesystem und erleichtert den Übergang zu geeigneten Maßnahmen.

Kontaktdaten:
DIE BRÜCKE Lübeck und Ostholstein gGmbH
Beratung für psychisch belastete Menschen mit Migrationsgeschichte
Elmar-Limberg-Platz 4
23554 Lübeck
www.die-bruecke.de
Tel.: (0451) 12 01 96 -0 / -10
Mobil: (0175) 417 37 36
E-Mail: zkpi@die-bruecke.de oder psymi.beratung@die-bruecke.de


Zudem gibt es im UKSH Universitätsklinikum Lübeck (Krankenhaus), eine Traumaabulanz im Zentrum für Integrative Psychiatrie (ZIP). Die Traumaambulanz bietet spezialisierte Behandlung für Menschen, die aufgrund von Flucht und Migration psychische Belastungen erfahren haben.

Kontaktdaten:
Schwerpunkt Traumaambulanz | www.zip.uksh.de
Terminvereinbarung: (0451) 500-98710
patientenmanagement.zip.luebeck@uksh.de


In Notfall- oder Krisensituationen können Sie sich jederzeit an die Notfallambulanz wenden.

Psychiatrische Notfallambulanz (Anmeldung)
Ratzeburger Allee 160, 23538 Lübeck
(0451) 500-98307
Montag – Freitag, 8 – 16 Uhr, Haus B 2, 1. OG
ab 16 Uhr und am Wochenende/feiertags
Haus B 2, EG, Station B2.01

 

 

Anmeldung zur Schule von Kindern zwischen 6 und 18 Jahren

Wenn Sie Kinder zwischen 6 und 16 Jahren haben, müssen diese in Deutschland zur Schule gehen. Das heißt Schulpflicht. Staatliche Schulen sind kostenlos. Wenn Ihr Kind noch nicht gut genug Deutsch spricht, nimmt es zuerst am Unterricht „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) teil. Danach wechselt es in eine reguläre Klasse und nimmt am normalen Unterricht teil.

Kurze allgemeine Informationen zum Schulsystem:

Grundschule
In Schleswig-Holstein beginnt die Schulzeit mit dem Besuch der vierjährigen Grundschule. Schulpflichtig sind nach schleswig-holsteinischem Schulgesetz alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden.

Gymnasium und Gemeinschaftsschule
Nach der Grundschule gehen die Kinder auf eine Gemeinschaftsschule oder ein Gymnasium.
In einer Gemeinschaftsschule können alle Bildungsabschlüsse erworben werden. An drei Standorten in Lübeck hat die Gemeinschaftsschule auch eine Oberstufe. An diesen Schulen sowie an den Gymnasien in Lübeck, können die Schülerinnen und Schüler nach insgesamt 13 Schuljahren das Abitur absolvieren.

Berufsbildende Schulen
Nach der allgemeinbildenden Schule (Grundschule, Gymnasium und Gemeinschaftsschule) können an den berufsbildenden Schulen Berufsausbildungen absolviert und Schulabschlüsse erworben werden.

 

 

Anmeldung zur Kinderbetreuung – Kindergarten

Ein Kindergarten ist ein Ort, wo kleine Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren am Tag betreut werden. Dies hilft Ihnen, damit Sie einen Sprachkurs besuchen können oder Zeit haben zu arbeiten. Im Kindergarten können Kinder spielen, die deutsche Sprache lernen und Freunde finden. Ihr/e Betreuer:in unterstützt Sie dabei einen passenden Platz für Ihr Kind zu finden.

Weitere Informationen finden sie unter diesem Link.

 

 

Anmeldung zu einem Sprachkurs

Wenn Sie neu in Deutschland sind, ist es sehr wichtig, Deutsch zu lernen. Dafür gibt es viele verschiedene Sprachkurse. Bitte sprechen Sie mit Ihrem/Ihrer Betreuer:in, welcher Sprachkurs für Sie am besten ist.

An erster Stelle stehen die vom Bundesamt finanzierten Integrationskurse. Integrationskurse beinhalten bis zu 900 Unterrichtseinheiten Deutschunterricht. Es gibt Integrationskurse für Personen mit noch nicht vorhanden Sprachkenntnissen bis zum Niveau B1. Zudem gibt es Integrationskurse für Personen, die eine Alphabetisierung benötigen und Kurse nur für Frauen. Sprachunterricht von B1 bis C1 und vielfältige Sondermodule können in den Berufssprachkursen des Bundesamtes erlernt werden.

Integrationskurse und Berufssprachkurse werden von verschiedenen zertifizierten Sprachkursträgern (Sprachschule) in Lübeck geplant und durchgeführt. Alle freien Plätze und geplante Kurse finden Sie im Sprachnewsletter. Hier sind auch die Sprachschulen und die Kontaktdaten zu finden.

Für den Besuch eines Sprachkurses benötigt man eine Zulassung. Es gibt verschiedene Wege und Möglichkeiten, eine Zulassung zu erhalten. Für viele Personen ist die Teilnahme am Sprachkurs kostenfrei, dies muss beantragt werden. Nicht alle Personengruppen, abhängig vom Herkunftsland, Einreise und Aufenthaltsstatus, erhalten eine Zulassung zu einem Sprachkurs vom Bundesamt.

Bitte lassen Sie sich bei den Migrationsberatungsstellen oder Sprachkursträgern beraten.

 

 

Unabhängige Migrationsberatung

Migrationsberatung ist eine Beratung für Menschen, die in Deutschland eingewandert sind. Die Migrationsberatung ist unabhängig von der Gemeinschaftsunterkunft, der Verwaltung und dem Staat. Dort arbeiten Personen, die Ihnen Fragen beantworten und Sie unterstützen, wenn Sie Hilfe brauchen. Die ersten Beratungen in Ihrer Unterkunft werden von Ihren Betreuern durchgeführt. Die Betreuer helfen Ihnen bei „einfachen“ Terminen weiter. Können bestimmte Probleme nicht gelöst werden, hilft die/der Betreuer:in in der Unterkunft Ihnen, einen Termin mit der Migrationsberatung zu vereinbaren. Sie können auch selbst einen Termin bei der Migrationsberatung vereinbaren.

 

 

Arbeitssuche und Anerkennung von Abschlüssen

Bei der Arbeitssuche und Beratung zur beruflichen Integration gibt es unterschiedliche Ansprechpersonen. Wichtig für den Anfang sind folgende Ansprechpersonen:

Agentur für Arbeit
Wenn Sie einen Asylantrag gestellt haben, ist die Agentur für Arbeit für Sie zuständig. Die Agentur für Arbeit berät Sie zum Thema Arbeiten in Deutschland. Haben Sie studiert oder einen Beruf erlernt, benötigen Sie ein Anerkennungsverfahren oder eine Gleichwertigkeitsbescheinigung. Die Agentur für Arbeit unterstützt Sie dabei. Die Agentur für Arbeit sucht mit Ihnen Sprachkurse und einen Arbeitsplatz.
Wichtig! Sie brauchen immer einen Termin für die Beratung mit Anmeldung einer Telefonsprachmittlung. Ihr/e Betreuer:in in der Unterkunft oder die Migrationsberatung hilft Ihnen dabei.

Adresse: Agentur für Arbeit, Hans-Böckler-Str. 1, 23560 Lübeck
Online-Terminvereinbarung


Jobcenter Team Sprache
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis haben und arbeitsfähig sind, keine Arbeit und kein Geld haben, ist in den meisten Fällen das Jobcenter für Sie zuständig. Das Jobcenter hilft Ihnen Arbeit zu bekommen. Bis Sie eine Arbeit haben und selbst Geld verdienen, bekommen Sie Bürgergeld und eine Krankenversicherung vom Jobcenter.
Adresse: Jobcenter, Hans-Böckler-Str. 1, 23560 Lübeck
Telefon: (0451) 588-633
E-Mail: jobcenter-Luebeck.Team-Sprache-337@jobcenter-ge.de


BOAT – Beratung.Orientierung.Arbeit.Teilhabe
Das Netzwerk B.O.A.T. - Beratung.Orientierung.Arbeit.Teilhabe. berät und unterstützt Geflüchtete, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, auf dem Weg in Ausbildung und Beruf. Die Handwerkskammer Lübeck berät Interessenten aus der Stadt Lübeck.
Sabine Bruhns
Fachberaterin für das Projekt „Netzwerk B.O.A.T." – Beratung.Orientierung.Arbeit.Teilhabe
www.hwk-luebeck.de
Telefon (0451) 1506-222
sbruhns@hwk-luebeck.de


Reza Ahkami
Fachberater im Projekt "Netzwerk B.O.A.T."
Telefon (0451) 1506-173
rahkami@hwk-luebeck.de


Yvonne Sterenczek-Feier
Fachberaterin im Projekt „Netzwerk B.O.A.T.“
Telefon (0451) 1506-143
ysterenczak-feier@hwk-luebeck.de

 

 

Übersetzer:innen für Termine in der Verwaltung

Wenn Sie noch nicht sicher deutsch sprechen, können Sie für viele Termine in der Verwaltung einen/e Übersetzer:in bei ‚KommMit‘ buchen.  Den / Die Übersetzer:in von ‚KommMit‘ müssen Sie nicht bezahlen. Der Dolmetscher wird von der Hansestadt Lübeck bezahlt. Schicken Sie per E-Mail Ihre Terminbestätigung an kommmit@sprungtuchev.de. Schreiben Sie in den Betreff der E-Mail Ihren Sprachwunsch. Der Dolmetscher kommt dann zum Termin in die Verwaltung und übersetzt für Sie.

Ausgenommen sind Termine für die Vaterschaftsanerkennung, Bestellung von Geburtsurkunden oder Eheschließung. Hier müssen Sie selbst einen kostenpflichtigen und vereidigten Übersetzer beauftragen.

 

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