Ermäßigung der Schulkindbetreuungskosten

Ermäßigungen der Elternbeiträge

Wenn ein anderes Kind der Familie zur gleichen Zeit  in einer Kindertagesstätte oder in einer der am Konzept Ganztag an Schule teilnehmenden Schulen betreut wird, kann eine Geschwisterermäßigung angerechnet werden.

Wenn Eltern nicht in der Lage sind, den Elternbeitrag in voller Höhe zu zahlen, ist es möglich, eine Ermäßigung zu beantragen.

Nähere Informationen dazu können direkt bei den Mitarbeiter:innen der Schulkindbetreuung oder auch im Schulsekretariat nachgefragt werden.

Hinweis: Weitere ergänzende Angebote des Trägers der Schulkindbetreuung wie z.B. Kurzbetreuung, die ausschließliche Frühbetreuung sowie die Spätbetreuung, erweiterte Betreuungszeiten bzw. einzelne AG-Angebote sind abhängig vom jeweiligen Schulstandort und fallen nicht unter diese Regelungen.

Merkblätter zur Ermäßigung

Detaillierte Informationen zu Ermäßigungen finden Sie im Merkblatt zur Schulkindbetreuung Klasse 1 bis 4 sowie im Merkblatt zu den schulischen AGs.

Anträge Geschwisterermäßigung in der Schulkindbetreuung

Hier finden Sie die Anträge für die Geschwisterermäßigung.

Den Antrag für die Waldorf Schule finden Sie hier.

Die Anträge für die Ermäßigung in der Kindertagesbetreuung finden Sie hier.

Das könnte Sie auch interessieren