Behinderung und Inklusion

Förderung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

Im Rahmen der Inklusion ist es Aufgabe der Eingliederungshilfe, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördert. Die Leistung soll dazu befähigen, Lebensplanung und –führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

Anspruch haben Menschen, die nicht nur vorübergehend geistig, seelisch oder körperlich wesentlich behindert sind oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden auf Antrag gewährt und frühestens ab dem Ersten des Monats der Antragstellung erbracht.

Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für Menschen mit Behinderung)
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung (z.B. Hilfen zu einer Schulbildung, schulischen oder hochschulischen Ausbildung)
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe (z.B. Assistenzleistungen, heilpädagogische Leistungen, Leistungen zur Mobilität)

Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden gemeinsam mit den Leistungsberechtigten im Rahmen eines Gesamt- bzw. Teilhabeplanverfahrens festgestellt. Das Teilhabeplanverfahren dient auch zur Koordinierung der Leistungen verschiedener Rehabilitationsträger (z.B. Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur).

Die Leistungen anderer Rehabilitationsträger (z.B. Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur) sind gegenüber der Eingliederungshilfe vorrangig.

Für Fragen oder zum Start des Verfahrens gibt es die Erstberatung.

 

Beirat für Menschen mit Behinderung

Informationen über den Behindertenbeirat der Hansestadt Lübeck finden Sie hier.

 

 

Erstberatung

In der Erstberatung erhalten Sie Informationen und Beratung zu Maßnahmen oder Unterstützung für Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung.

Sie benötigen Eingliederungshilfe wie z.B. Assistenzleistungen im eigenen Wohnraum, Unterstützung in einer besonderen Wohnform, Hilfsmittel, …?

Wir klären in einer Erstberatung, welche Maßnahmen für Sie in Frage kommen könnten und wie Sie diese bekommen können.

Die offene Sprechstunde
Diese ist geeignet, wenn Sie sich allgemein über Leistungen der Eingliederungshilfe beraten lassen möchten.

Sie findet jeden Donnerstag von 9.30 bis 11.30 Uhr im Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6 in 23560 Lübeck, 4. Stock, Raum 4.166 (Blauer Salon) statt. Gerne können Sie eine Vertrauensperson mitbringen.

Ab dem 15.02.2024 findet die offene Sprechstunde im Servicebereich im Erdgeschoss, Servicebüro 6 statt.

 

Verwaltungs- und sozialpädagogische Fachkräfte beraten ca. 30 Minuten zu möglichen Leistungen und Anträgen.

Die individuelle Erstberatung
Sie wissen schon, was sie benötigen? Sie wünschen eine individuelle und ausführliche Erstberatung? Sie haben vor einer Unterbrechung schon einmal Eingliederungshilfe erhalten?

Wenn Sie eine körperliche oder geistige Behinderung haben wenden Sie sich bitte an die Abteilung der Sozialpädagogischen Eingliederungshilfe, die Sie telefonisch unter (0451) 122-2510 oder per E-Mail an sozialpaedagogische-egh@luebeck.de erreichen können. Bitte geben Sie dann Ihre Kontaktdaten an.

Wenn Sie eine seelische Behinderung haben wenden Sie sich bitte an die Teilhabeplanung im Sozialpsychiatrischen Dienst, den Sie telefonisch unter (0451) 115 oder per E-Mail an teilhabeplanung@luebeck.de erreichen können. Bitte geben Sie dann Ihre Kontaktdaten an.

 

 

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

Die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ist in §32 SGB IX verankert. Es handelt sich um ein niedrigschwelliges Angebot, das bereits im Vorfeld der Beantragung konkreter Leistungen zur Verfügung steht. Diese neben dem Anspruch auf Beratung durch die Rehabilitationsträger bestehende unabhängige Beratung dient zur Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen.

Link zu ZSL-Nord
Zentrum für selbstbestimmtes Leben Norddeutschland:

Sandstraße 25-27, 5.OG, 23552 Lübeck
Festnetz: (0451) 93 10 43 39
Mobil: (0152) 38 99 07 90
Mail: Luebeck.eutb@zsl-nord.de

 

 

Gesamt- und Teilhabeplan

Mit seinen umfangreichen Rechtsänderungen soll das BTHG dazu beitragen, Menschen mit Behinderungen eine möglichst volle und wirksame Teilhabe in allen Bereichen für eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Mit der Gesamtplanung hat der Gesetzgeber erstmals die Anforderungen an ein personenzentriertes Verfahren zur Ermittlung, Planung, Steuerung, Dokumentation und Wirkungskontrolle von Leistungen der Eingliederungshilfe gesetzlich festgeschrieben.

Nachfolgend finden Sie den auf Landesebene für Schleswig-Holstein abgestimmten Gesamt- und Teilhabeplan. Nach der abgeschlossenen Bedarfsermittlung und der Klärung, welche Leistungen der Eingliederungshilfe oder anderer Rehabilitationsträger notwendig und geeignet sind, eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, wird ein Gesamtplan (Leistungen der EGH) oder ein Teilhabeplan (bei Leistungen mehrerer Rehabilitationsträger oder bei mehreren Leistungsgruppen) erstellt. Er beinhaltet die wesentlichen Inhalte des gesamten Beratungsprozesses. Die Regelungen zum Gesamtplan befinden sich in § 121 SGB IX, die Regelungen zum Teilhabeplan in § 19 SGB IX.

Die in blau geschriebenen Texte erklären, welche Angaben durch die Fachkräfte der Eingliederungshilfe gemacht werden.

Gesamt- und Teilhabeplan für Kinder und Jugendliche (Link)

Gesamt- und Teilhabeplan für Erwachsene (Link)

  

 

Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung

Die UN-Behindertenkonvention sieht die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen, auch der Menschen mit Behinderung, vor. Die Bürgerschaft hat am 18.09.2014 den Auftrag erteilt , einen entsprechenden Teilhabeplan für die Hansestadt Lübeck zu erarbeiten. Der Bereich Soziale Sicherung hat in den Zeit von 2015 bis 2018 mit vielen andern Akteuren diesen gesamtstädtischen Teilhabeplan für Menschen mit Behinderung erarbeitet. Hierin wurden in den verschiedensten Handlungsfelder abgebildet, wie es besser gelingen kann, betroffenen Menschen mit Behinderungen eine Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und soziales Leben in der Hansestadt Lübeck zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Mit der Erstellung dieses Planes wurde ein erster Schritt getan, dem ein ständiger Anpassungs -und Erweiterungsprozess folgen muss.

Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonventionen

 

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