Katalog und Ihr Bibliothekskonto

Recherchieren, bestellen, verlängern

Ihr Bibliothekskonto und den Online-Katalog der Stadtbibliothek Lübeck finden Sie auf folgender Seite: 

https://katalog-stadtbibliothek.luebeck.de/.

  • Sie können Ihr persönliches Ausleihkonto abfragen und die Leihfrist Ihrer ausgeliehenen Medien verlängern (siehe Hinweise unten).
  • Außerdem können Sie im Katalog unter verschiedenen Aspekten suchen oder auch ausgeliehene Medien vormerken.

Wichtige Hinweise zur Verlängerungsfunktion

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der nächtlichen Datenverarbeitung Katalog und Verlängerungsmöglichkeit leider von 2:00 Uhr bis ca. 5:00 Uhr nicht zur Verfügung stehen.

Es gelten folgende verbindliche Hinweise:

  • Grundlage einer gebührenfreien Leihfristverlängerung ist die rechtzeitige Beantragung vor Ablauf der Leihfrist. Können im Internet Verlängerungen aus technischen Gründen nicht rechtzeitig vorgenommen werden, erfolgt kein Erlass der Säumnisgebühren!
  • Verlängerungen veranlassen können Sie auch in Ihrer Bibliothek oder per Telefon während der Öffnungszeiten oder schriftlich über unser Kontaktformular, per Postkarte (Eingangsdatum), per Fax (0451-122 4112) oder E-Mail (stadtbibliothek@luebeck.de) bis 24:00 Uhr des Fälligkeitstages. Geben Sie bitte bei jeder Verlängerung die Nummer Ihres Bibliotheksausweises an.
  • Sie können nicht selbst verlängern, wenn Ihr Bibliothekskonto gesperrt ist, z. B. weil Ihre Lesegebühr abgelaufen ist. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall (auch telefonisch) an Ihre Bibliothek.
  • Das Verlängern geschieht in Eigenverantwortung. Bitte überprüfen sie deshalb die durchgeführte Verlängerung.
  • Die Leihfrist eines Mediums kann höchstens 3-mal verlängert werden.
  • Falls ein Titel von einer anderen Kundin oder einem anderen Kunden vorgemerkt ist, kann die Leihfrist nicht verlängert werden.
  • Ab einer Schuldenhöhe von 10 Euro ist Ihr Bibliothekskonto gesperrt, so dass keine Verlängerung mehr möglich ist.
  • Bei der Leihfrist-Verlängerung einer DVD oder Videokassette ist erneut die entsprechende Ausleihgebühr fällig.

Das könnte Sie auch interessieren