Wohnquartier Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld

Entwicklung eines ökologisch nachhaltigen Wohnquartiers

Gestartet: Vermarktung der Doppelhausgrundstücke

Die Hansestadt Lübeck startet die Vermarktung von 14 Doppelhausgrundstücken im neuen Wohnquartier „Lauerhofer Feld“ in St. Gertrud. In ruhiger Lage mit moderner Infrastruktur und CO₂-neutraler Energieversorgung bietet das Projekt jungen Familien und Bauinteressierten eine attraktive Möglichkeit, gemeinsam mit Baupartner:innen zu bauen. Die Grundstücke werden direkt durch die Stadt vergeben – ohne Zwischenvermarktung und zusätzliche Kosten. Bewerbungen sind ab sofort bis zum 28. Oktober 2025 möglich.

Informationsveranstaltung 25. Juni 2025

Am 25.06.25, 17:00 Uhr findet für interessierte Bauwillige eine Informationsveranstaltung in den Media Docks, Willy-Brandt-Allee statt. Hierfür ist eine Anmeldung unter lauerhofer-feld@luebeck.de erforderlich.

Das rund zehn Hektar große Baugebiet „Lauerhofer Feld“ im Stadtteil St. Gertrud ist eines der wichtigsten Wohnungsbauprojekte der Hansestadt Lübeck. Insgesamt sollen dort ca. 400 Wohneinheiten entstehen – in einer ausgewogenen Mischung aus Geschosswohnungsbau, Reihenhäusern und Doppelhäusern. Damit schafft die Stadt Wohnraum für geschätzt 800 bis 1.000 Menschen. Neben der Wohnbebauung sind auch eine Quartiersgarage zur Reduzierung des ruhenden Verkehrs im Wohnumfeld sowie eine Kindertagesstätte vorgesehen, die zur sozialen Infrastruktur des neuen Quartiers beitragen werden. Besonderer Wert wird auf Nachhaltigkeit, soziale Durchmischung und eine zukunftsorientierte Energieversorgung gelegt.

 

Grundstücke

Die Vermarktung der Grundstücke hat Ende 2024 begonnen. Die Grundstücke sind derzeit in sieben Lose aufgeteilt, die unterschiedlichen Zielgruppen zugeordnet sind.

Die Vermarktung der Geschosswohnungsbauten soll überwiegend über Bauträger erfolgen. Für eine Baugemeinschaft wird es die Möglichkeit geben, sich im Wohnquartier mit einer Kombination aus einem Mehrfamilienhaus und einem Doppelhaus zu verwirklichen. Der Großteil der Grundstücke, die zur Bebauung mit Reihenhäusern sowie sechs Doppelhäusern vorgesehen sind, werden an einen Bauträger veräußert. Zudem ist geplant 14 Doppelhäuser im Erbbaurecht direkt von der Hansestadt Lübeck an private Bauwillige zu vergeben. Das im südöstlichen Bereich befindliche Grundstück für ein Einfamilienhaus wird ebenfalls direkt von der Hansestadt Lübeck verkauft.

Die genauen Modalitäten zur Grundstücksvergabe werden im Exposé zum jeweiligen Los veröffentlicht. Sobald die Vermarktung startet, finden Sie die Ausschreibungsunterlagen hier. Eine Interessentenliste, um ggf. Vorabinformationen zu erhalten, gibt es nicht.

Informationen zum Interessenbekundungsverfahren – LOS 5 Reihen- und Doppelhäuser – für Bauträger und LOS 6 – Doppelhäuser für private Bauwillige können hier eingesehen werden.

Ergänzende Auskünfte zur Bebaubarkeit der Grundstücke erteilt Ihnen der Bereich Stadtplanung und Bauordnung (stadtplanung@luebeck.de).

 

 

Planung und Gestaltung

Das ehemalige Teilgebiet der Kleingartenanlage „Lauerhof“ soll mit einer Mischung aus Geschosswohnungsbau und Reihen- sowie Doppelhäusern bebaut werden. Die Hansestadt Lübeck hat dafür mit Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes 07.32.00 – Schlutuper Straße/ Lauerhofer Feld am 19.05.2022 (in Kraft getreten am 05.09.2022) für das Wohnquartier Lauerhofer Feld die bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen.

Der Bebauungsplan ist online abrufbar und kann zudem bei der Hansestadt Lübeck, Bereich 5.610 Stadtplanung und Bauordnung, eingesehen werden.

Neben den Festsetzungen des Bebauungsplans 07.32.00 – Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld wird empfohlen bei der Planung der Hochbauten die Gebrauchsanweisung zu berücksichtigen. Neben weitergehenden Erläuterungen zum Bebauungsplan dient die Gebrauchsanweisung auch der städtebaulichen Qualitätssicherung der Umsetzung.

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurde durch ein fachlich qualifiziertes Ingenieurbüro ein Energiekonzept erstellt, welches die Grundlage für die nachhaltige Sicherung der umweltverträglichen und wirtschaftlichen Energieversorgung im Wohnquartier bildet. Insbesondere für die Wärmeversorgung der Gebäude wurde damit ein neuer Weg in der Hansestadt Lübeck eingeschlagen. Durch die Stadtwerke Lübeck Innovation GmbH wird das durch die Hansestadt Lübeck beschlossene Wärmeversorgungskonzept mit kalter Nahwärme, Erdwärmesonden und dezentralen Luftwasserwärmepumpen umgesetzt. Mehr als 130 Erdsonden werden durch ein mit Wasser gefülltes Leitungsnetz miteinander verbunden und versorgen die Gebäude im Quartier mit Wärme. Es ist notwendig, dass die Gebäude mindestens dem KfW55 –Baustandard entsprechen. Die künftigen Grundstückseigentümer werden im Grundstückskaufvertrag verpflichtet, sich an das durch die Stadtwerke Lübeck Innovation GmbH zu errichtende Wärmeversorgungssystem anzuschließen.

Das Energiekonzept hat auch die Nutzung der Dachflächen für PV-Anlagen in den Fokus gerückt, so dass durch grünen Strom die quartierseigene Energieversorgung ergänzt wird. Mit dem o.g. Bebauungsplan ist die Errichtung von PV-Anlagen auf den Gebäudedächern festgesetzt worden.

Der Baustart zur Errichtung der Gebäude wird für Ende 2025 avisiert. Die wirtschaftliche Umsetzung des Wärmeversorgungskonzeptes ist nur mit Fördermitteln realisierbar. Diese werden nur für einen bestimmten Anschlusszeitraum gewährt. Deshalb ist zum Anschluss an die Kalte Nahwärme eine zügige Bebauung des Quartiers erforderlich. Alle Gebäude sollen bis Ende 2028 an das Kalte Nahwärmenetz angeschlossen sein.

 

 

Zeitplan

  • 06/2025 Interessenbekundungsverfahren – LOS 6 Doppelhäuser für private Bauwillige
  • 04/2025 Interessenbekundungsverfahren – LOS 5 Reihen- und Doppelhäuser – für Bauträger
  • 11/2024 Interessenbekundungsverfahren – LOS 1 Geschosswohnungsbau und Quatiersgarage (abgeschlossen)
  • 08/2024: Übergabe des Baufeldes an Strabag AG. Beginn der Erschließungsmaßnahmen
  • 03/2024: Kinder- und Jugendbeteiligung für den öffentlichen Spiel- und Bolzplatz
  • 02/2024: Baumfällarbeiten entlang der Schlutuper Straße in Vorbereitung des Umbaus der Schlutuper Straße
  • 2023/2024: Planung der Erschließungsanlagen
  • 05/2022: Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes 07.32.00 Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld (in Kraft getreten am 05.09.2022)
  • 08/2021: Machbarkeitsstudie Kalte Nahwärme
  • 2020/2021: Räumung / Freimachen der künftigen Flächen

 

 

FAQ LOS 6: Doppelhäuser im Erbbaurecht

 

Bewerbungsverfahren

 

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich alle volljährigen natürlichen Personen. Pro Haushalt ist lediglich eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen – auch durch verschiedene Haushaltsmitglieder – führen zum Ausschluss aller Bewerbungen des Haushaltes vom weiteren Verfahren.

Bewerbungen sind stets von zwei Baupartner:innen gemeinsam einzureichen. Als Baupartner:innen gelten Personen, die zusammen ein Doppelhaus planen und realisieren möchten.

 

 

Welche Personenkreise werden bevorzugt berücksichtigt?

Eine bevorzugte Berücksichtigung im Losverfahren erfolgt, wenn im Haushalt der Bewerber:innen mindestens eine Person mit Hauptwohnsitz lebt, auf die eines der folgenden Merkmale zutrifft:

  • minderjähriges Kind
  • Schwangerschaft
  • schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 Prozent oder
  • pflegebedürftig mit einem anerkannten Pflegegrad von mindestens Stufe 2.

Erfüllen beide Baupartner:innen mindestens eines der genannten Kriterien, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit im Losverfahren.

 

 

Können wir Prioritäten für bestimmte Grundstücke angeben?

In der Bewerbung können die Baupartner:innen gemeinsam bis zu drei Wunschgrundstücke in der Reihenfolge der Prioritäten angegeben. Sollte keines der bevorzugten Grundstücke zur Verfügung stehen, können die Baupartner:innen freiwillig erklären, für ein beliebiges noch nicht vergebenes Grundstück berücksichtigt werden zu wollen. Hierfür ist in der Bewerbung das entsprechende Feld anzukreuzen.

 

 

Ich habe noch keine(n) Baupartner:in gefunden – kann ich mich trotzdem bewerben?

Eine Bewerbung einer Baupartei alleine ist nicht möglich. Im Verfahren können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die von zwei Baupartner:innen gemeinsam eingereicht werden. Es wurde bewusst eine längere Bewerbungsfrist berücksichtigt, damit Bewerber:innen in die Lage versetzt werden, rechtzeitig eine(n) geeignete(n) Baupartner:in zu finden.

 

 

Werden fehlende Unterlagen nachgefordert?

Seitens der Hansestadt Lübeck werden fehlende Unterlagen nicht nachgefordert. Unvollständig eingegangene Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden und sind vom Verfahren ausgeschlossen.

 

 

Wann erfahre ich, ob meine Bewerbung ausgelost wurde?

Alle Bewerber:innen werden bis spätestens 18.11.2025 darüber informiert, ob sie den Zuschlag für ein Erbbaurecht erhalten haben oder auf den Nachrücklisten berücksichtigt wurden.

 

 

Wann kann die notarielle Beurkundung der Erbbaurechtsverträge erfolgen?

Nach Auslosung der Grundstücke ist aus formellen Gründen eine Zustimmung des zuständigen städtischen Entscheidungsträgers über die die Erbbaurechtsbestellung erforderlich. Anschließend werden die Erbbaurechtsverträge erstellt. Eine Beurkundung ist frühestens nach Versand der Vertragsentwürfe durch das beurkundende Notariat und nach Ablauf einer 14-Tages-Frist möglich.

Sofern das Erbbaurecht mit Grundschulden belastet werden soll, beachten Sie bitte auch die Informationen zur Beleihung.

 

 

 

Baugebiet

 

Wird das Wohnquartier verkehrsberuhigt gestaltet?

Für das Wohnquartier Schlutuper Straße/ Lauerhofer Feld ist eine hohe Aufenthaltsqualität vorgesehen. Der Großteil der Straßen ist als verkehrsberuhigter Bereich geplant. Der Kirchplatz, die diversen Grunflächen und die vielen Geh- und Radwege werden vollständig autofrei sein.

 

 

Wo ist die nächste Kita?

Innerhalb des Wohnquartiers befinden sich zwei Kindertagesstätten, von denen eine neu errichtet wird. Die Wege sind kurz und über die verkehrsberuhigten und autofreien Bereiche fußläufig gut erreichbar.

 

 

Gibt es Spielplätze?

Im Wohngebiet wird ein neuer Kinderspielplatz entstehen. Darüber hinaus wird es einen Fuß- und Basketballplatz, eine Parkour-Anlage und Outdoor-Fitnessgeräte geben.

 

 

 

Kontakt

Auskunft zur Vermarktung
der Grundstücke

Bereich 2.280
Wirtschaft und Liegenschaften
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fischstraße 1-3
23539 Lübeck
lauerhofer-feld@luebeck.de

FAQ LOS 6:
Doppelhäuser im Erbbaurecht

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