Der Bereich Familienhilfen / Jugendamt ist unter folgender Service-Rufnummer erreichbar:
Tel. 0451 - 122-2529 Jugendhilfe in besonderen Lebenslagen
Service-Zeiten: Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Integrationshilfe in Schulen
Aufgabe der Integrationshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhindern oder eine bestehende Behinderung und / oder deren Folgen auszugleichen. Hierzu gehört insbesondere die (zu erwartende) Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und den verschiedenen Lebensbereichen, insbesondere der Schule. Der Bereich Jugendamt - Familienhilfen der Hansestadt Lübeck bietet eine Beratung im Zusammenhang mit der Gewährung von ambulanten Integrationshilfen für seelisch behinderte (oder von seelischer Behinderung bedrohter) Kinder und Jugendliche, während der Bereich Soziale Sicherung der Hansestadt Lübeck Informationen für Kinder und Jugendliche mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung anbietet.
Die Hansestadt Lübeck sichert die Teilhabe von Kindern mit Behinderungen durch die flächendeckende Bereitstellung von SchulbegleiterInnen an allen Schulen im gesamten Stadtgebiet. Mit verschiedenen freien Trägern wurde in enger Kooperation mit dem Schulamt die Projektvereinbarung „Poolbildung zur Beförderung einer inklusiven Beschulung“ geschlossen. Eingliederungshilfe wird auf dieser Grundlage unbürokratisch geleistet:
betroffene Kinder und ihre Eltern erhalten eine ausreichende Hilfeleistung ohne Antrags- und Verwaltungsverfahren und ohne ärztliche Gutachten
die Schulen und die freien Träger erhalten größtmögliche Flexibilität
die Helfer:innen stehen durchgängig zur Verfügung
Mit dieser Projektvereinbarung wurden die Leistungen der Jugendhilfe und der Sozialen Sicherung gebündelt und den Trägern ein Gesamtbudget für alle IntegrationshelferInnen an allen Regelschulen zur Verfügung gestellt.
Haben Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene Konflikte mit dem Gesetz oder der Polizei, dann beraten die Fachkräfte der Jugendgerichtshilfe.
Die Beratung ist vertraulich und unterliegt den Datenschutzbestimmungen. Keine Information geht ohne Einverständnis der Ratsuchenden weiter an Familienmitglieder oder andere Stellen.
Sie begleiten ihr Klientel durch das gesamte Jugendstrafverfahren.
Als Jugendgerichtshilfe bringt sie im Jugendstrafverfahren die erzieherischen Gesichtspunkte zur Geltung und unterstützt das Jugendgericht darin, zu einem erzieherisch sinnvollen Urteil zu kommen.
Darüber hinaus informiert die Jugendgerichtshilfe die Betroffenen über die formellen Abläufe und steht (auch der Familie der Beschuldigten) als Ansprechperson zur Verfügung. Sie unterbreitet, falls erforderlich, Hilfsangebote und ist auch nach der Hauptverhandlung für die Einleitung, Überwachung und gegebenenfalls Durchführung von verhängten Auflagen und Weisungen zuständig.
Die Jugendgerichtshilfe hält den Kontakt zum jungen Menschen in der Haft und unterstützt ggf. die Entlassungsvorbereitung und die Wiedereingliederung.
Amtsvormundschaften / Amtspflegschaften
Das Team Amtsvormundschaften / Amtspflegschaften vertritt Kinder, wenn Eltern ihr Recht auf Pflege und Erziehung ihres Kindes missbrauchen oder nicht ausüben können oder wollen und das Familiengericht den Eltern ihre elterliche Sorge ganz oder teilweise entzogen hat. An ihre Stelle tritt ein Vormund (für die komplette elterliche Sorge) oder ein Pfleger (für Teilbereiche der elterlichen Sorge), der dann die Belange des Kindes im Rahmen der übertragenen Obliegenheiten vertritt.