Vorlage - VO/2025/14440  

Betreff: BM Juleka Schulte-Ostermann (GAL), Anfrage gem. §16 GO: Lübecker Kinder in Schulen in anderen Kreisen

Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftstelle LINKE & GAL Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
24.07.2025 
17. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
25.09.2025 
18. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


1.  Ist der Verwaltung bekannt, wie viele Schüler:innen, die in Lübeck wohnhaft gemeldet sind, in anderen Kreisen zur Schule gehen, weil sie in Lübeck keinen Schulplatz erhalten haben?
 

2. Wenn Lübecker Kinder in anderen Kreisen zur Schule gehen und dort einen Betreuungsplatz (analog zu Ganztag an Schule) in Anspruch nehmen möchten, müssen Eltern mit geringen Einkommen diesen Betreuungsplatz zukünftig selbst bezahlen. In einer Lübecker Einrichtung „Ganztag an Schule“ oder bei einer Lübecker Kindertagespflegeperson würden sie eine Ermäßigung oder Vollübernahme der Kosten erhalten.

Frage dazu:

Aus welchen Gründen wurde die Übernahme der Betreuungskosten für Lübecker Kinder an Schulen in umliegenden Kreisen gestrichen?

 

3. Welche Möglichkeiten hat die Hansestadt Lübeck, die Übernahme von Betreuungskosten für die Früh- und /oder Nachmittagsbetreuung an Schulen für Lübecker Kinder wiedereinzuführen, auch wenn die Betreuung nicht an Lübecker Schulen stattfindet?


 


Begründung

Es gibt Kinder, die in Lübeck gemeldet sind, jedoch keinen Schulplatz erhalten haben oder aus Gründen der geringeren Entfernung vom Wohnhaus in einem anderen Kreis zur Schule gehen. Wenn diese Lübecker Kinder in die Ganztagsbetreuung gehen, konnten Familien mit geringen Einkommen bis vor kurzem die Kostenübernahme für die Betreuung durch den Lübecker Bildungsfonds beantragen. Diese Praxis wurde nun geändert. Zwar kann die Mittagsverpflegung auf Antrag weiterhin übernommen werden, die Betreuungskosten müssen jedoch von den Familien selbst gezahlt werden auch von Sozialleistungsempfänger:innen.

Viele wählen nicht freiwillig einen Schulplatz in einer Nachbargemeinde, sondern haben z.B. keinen wohnortnahen Schulplatz für ihr Kind bekommen.

Es muss das Wohl des Kindes im Mittelpunkt stehen. Wenn das Kind vor Schulbeginn und nach dem Unterricht verlässlich durch einen Träger an der Schule betreut werden kann, ist dies für das Kind und die Eltern in der Regel von Vorteil. Hier werden Hausaufgaben betreut, hier hat das Kind Freunde und es müssen keine zusätzlichen Wege zurückgelegt werden. Deshalb wäre es absurd, wenn eine Familie aus Kostengründen beispielsweise das Kind nach der Schule durch eine Lübecker Tagesmutter betreuen ließe, nur, weil die Stadt Lübeck die Betreuungskosten auf Lübecker Gebiet übernehmen würde. 

 

Fazit: Die Übernahme von Betreuungskosten für Lübecker Kinder durch den Lübecker Bildungsfonds sollte weiterhin auch dann möglich bleiben, wenn die Betreuungseinrichtung in einem umliegenden Kreis, wie z.B. in Stockelsdorf oder Bad Schwartau liegt.
 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2025/14440   BM Juleka Schulte-Ostermann (GAL), Anfrage gem. §16 GO: Lübecker Kinder in Schulen in anderen Kreisen   Geschäftstelle LINKE & GAL   Anfrage
VO/2025/14440-01   Antwort auf Anfrage des BM Juleka Schulte-Ostermann (GAL), Anfrage gem. §16 GO: Lübecker Kinder in Schulen in anderen Kreisen (VO/2025/14440)   4.401 - Schule und Sport   Antwort auf Anfrage öffentlich