Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen hat die Öffentlichkeit gemäß § 3 BauGB in der Regel zwei Mal Gelegenheit, sich hinsichtlich der Planung zu informieren sowie hierzu Anregungen, Bedenken und Hinweise vorzubringen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch (BauGB) und dem Landesdatenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“.
Informationen zu aktuellen Beteiligungsverfahren mit Angaben zu Fristen und Ansprechpartnern sowie mit der Möglichkeit zum Download der ausliegenden Unterlagen finden sie unten an.
Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung
Aktuelle Beteiligungsverfahren
Bebauungsplan 21.01.00 – Oberbüssauer Weg / Neue Mitte Moisling
Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) Satz 1 BauGB für den Bebauungsplan 21.01.00 – Oberbüssauer Weg / Neue Mitte Moisling –
Für die im nachfolgenden Übersichtplan dargestellte Fläche soll folgender Bebauungsplan aufgestellt werden.
Übersichtsplan

Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Moisling, Stadtbezirk Alt-Moisling/ Genin und umfasst das künftige Zentrum des Stadtteiles Moisling östlich des Oberbüssauer Weges von der Niendorfer Straße bis zur südlich angrenzenden Bahnstrecke Hamburg-Lübeck.
Das ca.7,6 ha große Plangebiet wird
- im Nordwesten durch die Niendorfer Straße zwischen Sterntaler Weg und dem Oberbüssauer Weg sowie die rückwärtige Grundstücksgrenze der Grundstücke Andersenring 39-49;
- im Nordwesten durch den Sterntalerweg;
- im Nordwesten durch die westliche Grundstücksgrenze des Blockheizkraftwerks Niendorfer Straße;
- im Süden durch den Sterntalerweg, die Bahnlinie Lübeck – Hamburg und den Bahnhaltepunkt Moisling sowie den Moislinger Mühlenweg;
- im Osten durch die Straße Kiewittredder und das Schulgelände der Schule Moislinger Mühlenweg;
- im Westen durch den Oberbüssauer Weg.
begrenzt.
Die detaillierte Abgrenzung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Übersichtsplan.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der „Neuen Mitte Moisling“ (NMM) als Nahversorgungszentrum mit sozialen und öffentlichen Infrastruktureinrichtungen, Dienstleistungen, einem Senior:innenwohnheim und neuen attraktiven und nachfragegerechten Geschosswohnungen rund um den „Moislinger Markt“ geschaffen werden.
Die Entwicklung des neuen Stadtteilzentrums Moisling wird durch ein auf alle Verkehrsträger ausgerichtetes Mobilitätskonzept unterstützt, durch das zusammen mit dem neuen Bahnhaltepunkt Moisling, neben dem KfZ-Verkehr, dem ÖPNV, dem Rad- und Fußgänger:innenverkehr eine wachsende Bedeutung zukommen wird.
Die Inhalte der Bauleitplanung basieren auf den Inhalten des Rahmenplans „Neue Mitte Moisling“, der von der Lübecker Bürgerschaft am 23.02.2023 beschlossen wurde.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 15.05.2023 bis einschließlich 31.05.2023 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der Planunterlagen Gelegenheit zu weiterer Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Ansprechpartner: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin (0451) 122 6126 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de
Unterlagen zum Download (PDF):
Planzeichnung (DIN A3)
Planzeichnung (Original) BP 21.01.00
BP 21.01.00 Teil B – Text: textliche Festsetzungen
Begründung BP 21.01.00
Übersichtsplan o.M.
Geotechnische Stellungnahme
Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 13 a BauGB
Bestand Biotop- und Nutzungstypen
FNP-Bestand
FNP-Änderung - Planung
Städtebaulicher Rahmenplan - Entwurf
Erschließung Bahnhaltepunkt Moisling
Gesamterschließung Neue Mitte Moisling
Bebauungsplanverfahren-Ablauf
Bebauungsplan 05.50.00 – Schwartauer Landstraße / Müritzweg
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 19.09.2022 beschlossen, dass der Bebauungsplan 05.50.00 – Schwartauer Landstraße / Müritzweg – aufgestellt wird und eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Stadtteil St. Lorenz Nord, Stadtbezirk Falkenfeld/Vorwerk. Begrenzt wird das ca. 0,54 ha große Plangebiet
- im Osten durch die Schwartauer Landstraße,
- im Süden durch den Müritzweg,
- im Westen durch die Wohnbebauung der Netzestraße Nr. 3 und Nr. 5 sowie
- im Norden durch die Bebauung der Schwartauer Landstraße Nr. 81a und Nr. 81.
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans zeigen die Übersichtspläne (siehe unten, Unterlagen zum Download).
Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Pflegeheims geschaffen werden.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 08.05.2023 bis einschließlich 02.06.2023 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Stellungnahmen können schriftlich (auch per E-Mail möglich) oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgeben werden.
Die Unterlagen können auch über die unten stehenden Links abgerufen werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Ansprechpartner: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin Tel.: (0451) 122 6135 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das Sie oben auf dieser Internetseite „Bebauungspläne im Verfahren“ zum Download finden.
Unterlagen zu Download (PDF)
Übersichtsplan Aufstellungsbeschluss
Übersichtsplan Luftbild
Ausschnitt Flächennutzungsplan (A3-Druckfassung)
Entwurf des Bebauungsplans 05.50.00 (Planoriginal)
Planzeichnung des Bebauungsplanentwurfes 05.50.00 (A4-Druckfassung)
Zeichenerklärung zum Bebauungsplanentwurf 05.50.00 (A4-Druckfassung)
Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes 05.50.00 (A4-Druckfassung)
Begründung zum Bebauungsplanentwurf 05.50.00 (mit städtebaulichem Konzept im Anhang)
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen (PDF)
Umweltbezogene Stellungnahmen
Artenschutzrechtliche Stellungnahme
Wasserwirtschaftlicher Begleitplan
Orientierende Altlastenerkundung Bericht
Orientierende Altlastenerkundung Anlage
Energiekonzept
Kampfmittelbelastung
Sonstige Quellen umweltbezogener Informationen
Gesamtlandschaftsplan der Hansestadt Lübeck (beschlossen am 04.03.2008)
Beteiligungsverfahren der letzten Monate
Bebauungsplan 19.03.00 – Niendorf / Holzkoppel
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 19.12.2022 den Aufstellungsbeschluss vom 18.11.2019 für den Bebauungsplan – Niendorf / Holzkoppel – unter Bezugnahme auf § 13b BauGB in der seit dem 14.06.2021 geltenden Fassung erneuert und um Flächen für eine fußläufige Verbindung zur Straße Holzkoppel und einen Überplanungsbereich zur Aufhebung einer zusätzlichen Erschließung aus dem Bebauungsplan 19.01.00 erweitert. Für den Bebauungsplan 19.03.00 – Niendorf / Holzkoppel – wurde die öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Das Plangebiet des Bebauungsplans 19.03.00 – Niendorf / Holzkoppel – liegt im Stadtteil Moisling, Ortsteil Niendorf / Moorgarten, südöstlich der Grundstücke Niendorfer Hauptstraße 93 b – 97 a zwischen den Straßen Holzkoppel und Hellkamp sowie entlang der Grundstücke Hellkamp 29 bis 35 als Überplanungsbereich des Bebauungsplanes 19.01.00 – Niendorf -Hellkamp –.
Begrenzt wird das ca. 1,65 ha große Plangebiet wie folgt:
- im Nordosten durch die rückwärtigen Gartengrundstücke der Wohnbebauung entlang der Straße Holzkoppel,
- im Nordwesten durch die rückwärtigen Gartengrundstücke der Grundstücke Niendorfer Hauptstraße 93 b – 97 a,
- im Südwesten durch die rückwärtigen Gartengrundstücke der Wohnbebauung entlang der Straße Hellkamp und der Niendorfer Hauptstraße sowie
- im Südosten durch eine landwirtschaftliche Fläche.
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans zeigen die Übersichtspläne (siehe unten, Unterlagen zum Download).
Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung eines Wohngebiets mit Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern geschaffen werden.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die öffentliche Auslegung der Planentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 19.04.2023 bis einschließlich 19.05.2023. In dieser Zeit liegt der Entwurf des Bebauungsplans 19.03.00, die dazugehörige Begründung sowie die zu dem Bauleitplan erarbeiteten Gutachten/Untersuchungen im Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus. Die Öffnungszeiten sind wie folgt: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich (auch per E-Mail möglich), oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgeben.
Ansprechpartner: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeiterin unter der Tel.: 0451-122 6154 oder schreiben Sie eine E-Mail an bebauungsplanung@luebeck.de.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das sie oben auf dieser Internetseite „Bebauungspläne im Verfahren“ zum Download finden.
Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel zu öffentlichen Auslegung beteiligt und um Stellungnahme gebeten.
Unterlagen zum Download (PDF)
Übersichtsplan Bebauungsplan 19.03.00 – Niendorf / Holzkoppel
Übersichtsplan Luftbild
Entwurf des Bebauungsplans 19.03.00 (Planoriginal)
Planzeichnung des Bebauungsplanentwurfes 19.03.00 (A3-Druckfassung)
Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes 19.03.00 (A4-Druckfassung)
Begründung zum Bebauungsplanentwurf 19.03.00 (mit städtebaulichem Konzept im Anhang)
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen (PDF)
Umweltbezogene Stellungnahmen
Auswertungsbericht zu dem bisher durchgeführtem Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB einschließlich der wesentliche, umweltbezogenen Stellungnahmen
Gutachten/Untersuchungen
Schalltechnische Untersuchung
Orientierende Baugrunderkundung
Untersuchungsbericht zu den Boden- und Grundwasserverhältnissen
Artenschutzprüfung
Energiekonzept
Wasserwirtschaftlicher Begleitplan
Altlastenprüfung
Überprüfung auf Kampfmittelbelastung
Sonstige Quellen umweltbezogener Informationen
Gesamtlandschaftsplan der Hansestadt Lübeck (beschlossen am 04.03.2008)
Bebauungsplan 01.70.00 - Wallhalbinsel / Holstentorplatz
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 06.03.2023 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 01.70.00 – Wallhalbinsel / Holstentorplatz – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
Der räumliche Geltungsbereich liegt im Stadtteil Innere Stadt.
Begrenzt wird das ca. 1,27 ha große Plangebiet im Norden durch eine Hotelliegenschaft, im Osten durch die Trave, im Süden durch den Holstentorplatz sowie im Westen durch die Willy-Brandt-Allee. Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 01.70.00 – Wallhalbinsel / Holstentorplatz – sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines sonstigen Sondergebietes (SO) mit der Zweckbestimmung „öffentliche Verwaltung, Anlagen für kulturelle Zwecke, Hochschulnutzungen“ gem. § 11 Abs. 2 S. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geschaffen werden.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 03.04.2023 bis einschließlich 21.04.2023 über folgende Beteiligungen Gelegenheit zur Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben:
- Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen
- Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständige Sachbearbeiterin Tel.: (0451) 122 6158 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Ihre Stellungnahme:
Sofern Sie Anregungen, Bedenken oder Hinweise zu der vorliegenden Planung vorbringen möchten, bestehen folgende Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme:
- per E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de (bitte geben Sie dabei Ihre vollständige Adresse an),
- per Brief an: Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck
- oder mündlich zur Niederschrift im i-Punkt der Bauverwaltung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck (bitte gerne nach vorheriger Terminabsprache mit der Sachbearbeiterin, siehe unten)
Bitte nutzen Sie bevorzugt die Möglichkeit der Übermittlung Ihrer Stellungnahme per E-Mail, die uns die Erfassung und Auswertung erheblich erleichtert. Im Voraus vielen Dank dafür.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderabgabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Ansprechpartner:
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin Tel.: (0451) 122 6158 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de
Unterlagen zum Download:
Bekanntmachung
Übersichtsplan Geltungsbereich
Begründung_B-Plan 01.70.00
Bebauungsplan 26.13.00 – Schlutup / Lauer Weg
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 20.06.2022 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 26.13.00 – Schlutup / Lauer Weg – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 26.13.00 Schlutup / Lauer Weg liegt im Stadtteil Schlutup. Begrenzt wird das ca. 0,8 ha (8.270 m²) große Plangebiet:
- im Norden durch die Grundstücke Lauer Weg 22 und 25a sowie Selmsdorfer Weg 2,
- im Osten durch die Bebauung Lauer Weg 27 – 41,
- im Süden durch die Grundstücke Lauer Weg 36 und 43 sowie
- im Westen durch die Bebauung Lauer Weg 24 bis 34.
Die detaillierte Abgrenzung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Übersichtsplan.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die vorgesehene Nachverdichtung der Wohnbaugrundstücke Lauer Weg 27 bis 41 sowie 24 bis 34.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 01.03.2023 bis einschließlich 15.03.2023 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der Planunterlagen Gelegenheit zu weiterer Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben.
Zusätzlich werden die Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen in einer öffentlichen Veranstaltung am 08.03.2023 um 18.00 Uhr in der Willy-Brandt-Schule, Beim Meilenstein 2, 23568 Lübeck vorgestellt.
Die Unterlagen können über die untenstehenden Links abgerufen werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Ansprechpartner:in: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin Tel.: (0451) 122 6138 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de
Unterlagen zum Download (PDF):
Luftbild Maßstab 1:5000
Luftbild Maßstab 1:1000
Katasterplan
Städtebaulicher Entwurf Variante A
Städtebaulicher Entwurf Variante C
Projektbeschreibung
Planauszug Schmutzwasserkanäle
Bebauungsplan 21.08.00 – Moisling Süd / Bahnhaltepunkt
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Stadtteil Moisling, östlich des Oberbüsauer Weges und direkt südlich angrenzend an die Bahnlinie Hamburg–Lübeck.
Begrenzt wird das ca. 2,8 ha große Plangebiet
- im Norden durch die Bahnlinie Hamburg-Lübeck,
- im Westen durch den Hundeübungsplatz auf der Westseite des Oberbüssauer Weges,
- im Osten und Süden durch landwirtschaftliche Flächen sowie durch vorhandene Knickstrukturen.
Übersichtsplan o.M. Die detaillierte Abgrenzung der Geltungsbereiche zeigt der Übersichtsplan.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der südlich notwendigen Erschließungsanlagen und Infrastruktureinrichtungen am Bahnhaltepunkt Moisling geschaffen werden. Insbesondere zählen hierzu der Ausbau bzw. die Errichtung der Erschließungs-straßen und der Bushaltestellen, der Zuwegung für Fußgänger und Radfahrer sowie der Fahrradabstellplätze sowie des Park&Ride-Platzes mit ca. 100 Parkplätzen im ersten Bauabschnitt (BA) und einer bei Bedarf optional möglichen Erweiterung durch einen zweiten BA mit ca. 50 Plätzen.
Auch die Erschließung über den Oberbüssauer Weg für alle Verkehrsträger wie Bus, Taxen, Hol- und Bringverkehr sowie für Fußgänger und Radfahrer sind wesentliche Inhalte der Planung. Die hier geplanten Verkehrserschließungs- und Infrastruktureinrichtungen südlich des Bahnhaltes sind ein wesentlicher Beitrag zur Unterstützung des Mobilitätskonzeptes für den Stadtteil Moisling.
Der Öffentlichkeit wurde bereits im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 17.01. bis einschließlich 28.01.2022 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB
Die öffentliche Auslegung der Planentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 06.01. bis einschließlich 06.02.2023. In dieser Zeit liegen die Entwürfe des Bebauungsplans 21.08.00 und der zugehörigen 141. Änderung des Flächennutzungsplans, die dazugehörigen Begrün-dungen sowie die zu den Bauleitplänen vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen öffentlich aus.
Der Öffentlichkeit wird montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der Planunterlagen Gelegenheit zu weiterer Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Diese Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Ansprechpartner: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6126 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de
Die Unterlagen können auch über den folgenden Link abgerufen werden:
www.luebeck.de/bebauungsplaene
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind in Form:
- der Umweltberichte als gesonderte Teile der Begründungen zu den Bauleitplänen
(Kapitel 6 und 7 der Begründung),
- der Fachgutachten
Bestandskartierung Biotop- und Nutzungstypen,
Geotechnischer Bericht mit Baugrunderkundung, Chemische Analytik und Ausbau- und Gründungsempfehlung,
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,
Wasserwirtschaftlicher Begleitplan mit Entwässerungskonzept,
- sowie als Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange verfügbar.
Unterlagen zum Download (PDF):
- Erläuterungstext
- Planzeichnung FNP- Bestand und
- Planzeichnung 141. FNP-Änderung und
- Begründung zur 141. FNP-Änderung
- Planzeichnung BP 21.08.00 (Planoriginal) und
- Planzeichnung BP 21.08.00 DIN-A3
- BP 21.08.00 Teil B – Text: textliche Festsetzungen
- Begründung BP 21.08.00 mit den folgenden Anhängen
1. Biotoptypenkartierung Bestand und
2. Bodengutachten
3. Artenschutzgutachten
4. Wasserrechtlicher Fachbeitrag
- Zusammenstellung der Stellungnahmen mit umweltrelevanten Inhalten zum Aufstellungsbeschluss und aus den Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.1 BauGB
- Abwägungsbericht zur Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplan 09.75.00 – Falkenhusener Weg / Libellenweg
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 19.09.2022 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 09.75.00 – Falkenhusener Weg / Libellenweg – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplans 09.75.00 – Falkenhusener Weg / Libellenweg – liegt im Stadtteil St. Jürgen Stadtbezirk Strecknitz / Rothebek. Es umfasst das Flurstück 93, Flur 6 der Gemarkung Strecknitz.
Begrenzt wird das ca. 775 m² große Plangebiet durch den Libellenweg und den Falkenhusener Weg sowie die Grundstücke Falkenhusener Weg 87 und Libellenweg 30.
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.
Übersichtsplan:

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 09.75.00 – Falkenhusener Weg / Libellenweg – sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von zwei freistehenden Einfamilienhäusern geschaffen werden.
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 17.11.2022 bis einschließlich 02.12.2022 über folgende Beteiligungen Gelegenheit zur Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben:
- Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter: https://www.luebeck.de/bebauungsplaene
- Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständige Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6138 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de.
Aktuell bestehen keine Einschränkungen des Publikumsverkehrs aufgrund der Corona-Pandemie. Bitte informieren Sie sich über eine ggf. während der Beteiligungsfrist gültige Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein und Allgemeinverfügungen der Hansestadt Lübeck. Diese können Sie dann auf der Internetseite unter https://www.luebeck.de nachlesen.
Während dieser Frist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu vorzugsweise per E-Mail (bebauungsplanung@luebeck.de), schriftlich (Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck) oder während eines vereinbarten Termins (Tel.: 0451-122 6138) zur Niederschrift abgeben.
Im weiteren Verfahren ist eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen. Die Öffentlichkeit erhält erneut die Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderabgabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel zur öffentlichen Auslegung beteiligt und um Stellungnahme gebeten.
Unterlagen zum Download:
Übersichtsplan Geltungsbereich
Luftbild mit Geltungsbereich
Städtebaulicher Entwurf
Projektbeschreibung
Bebauungsplan 21.09.00 – Moisling Süd / Solarpark
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Stadtteil Moisling, westlich des Hundeübungsplatzes am Oberbüsauer Weg und direkt südlich angrenzend an die Bahnlinie Hamburg–Lübeck.
Begrenzt wird das ca. 8,7 ha große Plangebiet
- im Norden durch die Bahnlinie Hamburg-Lübeck,
- im Osten durch den Redder auf der Westseite des Hundeübungsplatzes am Oberbüssauer Weg,
- im Westen und Süden durch landwirtschaftliche Flächen sowie durch vorhandene Knickstrukturen.
Die detaillierte Abgrenzung entnehmen Sie bitte dem folgenden Übersichtsplan:

Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Solarparks südlich der Bahntrasse Hamburg-Lübeck zur Versorgung des Moislinger Fernwärmenetzes schaffen. Die hier geplante Solarthermie-Anlage der Stadtwerke Lübeck dient der Erhöhung des Anteils regenerativer Primärenergie für die notwendige Wärmeerzeugung zur Versorgung des Fernwärmenetzes im Stadtteil Moisling.
Der Öffentlichkeit wurde bereits im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 02.05.2022 bis einschließlich 13.05.2022 beteiligt.
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB
Die öffentliche Auslegung der Planentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 25.10.2022 bis einschließlich 25.11.2022. In dieser Zeit liegen die Entwürfe des Bebauungsplans 21.09.00 und der zugehörigen 142. Änderung des Flächennutzungsplans, die dazugehörigen Begründungen sowie die zu den Bauleitplänen vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen öffentlich aus.
Der Öffentlichkeit wird montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der Planunterlagen Gelegenheit zu weiterer Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Diese Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Ansprechpartner: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6126 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de
Die Unterlagen können auch über den folgenden Link abgerufen werden:
www.luebeck.de/bebauungsplaene
Unterlagen zum Download (PDF):
- Erläuterungstext
- Planzeichnung FNP- Bestand und
- Planzeichnung 142. FNP-Änderung und
- Begründung zur 142. FNP-Änderung
- Planzeichnung BP 21.09.00 (Planoriginal) und
- Planzeichnung BP 21.09.00 DIN-A3
- BP 21.09.00 Teil B – Text: textliche Festsetzungen
- Begründung BP 21.09.00 mit den folgenden Anhängen
a. Biotoptypenkartierung
b. Ökologische Knickbewertung
c. Landschaftsbild
d. Potentialanalyse
- Zusammenstellung der Stellungnahmen mit umweltrelevanten Inhalten zum Aufstellungsbeschluss und aus den Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.1 BauGB
Bebauungsplan 32-40-00 – Torstraße / Auf dem Baggersand –
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 19.09.2022 die Änderung des Aufstellungsbeschlusses aufgrund von Änderungen des Geltungsbereichs sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs des oben genannten Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Travemünde im Stadtbezirk Alt-Travemünde/Rönnau. Es handelt sich um Wohngebiete, die an Schwerpunktbereiche des Fremdenverkehrs einschließlich Fremdenbeherbergung an Ostsee und Trave anschließen und die daher einem erhöhten Umnutzungsdruck zu Ferienwohnen und Nebenwohnen unterliegen.
Der ca. 13,2 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplans 32.40.00 umfasst wesentliche Teile der Altstadt Travemündes um die Torstraße und den Platz um die St. Lorenz-Kirche. Im Norden und Südosten des Plangebietes schließt der Bebauungsplan Teilflächen der bestehenden Bebauungspläne 32.09.00 – Vogteistraße – und 32.14.00 – Auf dem Baggersand / Hafenquartier – ein, die entsprechend geändert werden.
Das Plangebiet wird im Norden durch die Vogteistraße, im Nordwesten durch den Gneversdorfer Weg und die Travemünder Landstraße, im Westen durch die Westgrenze des neuen Baugebiets auf dem Baggersand und im Süden durch den Fischereihafen begrenzt sowie im Osten von der rückwärtigen Grenze der ersten Bebauungsreihe an der Vorderreihe bzw. der Jahrmarktstraße sowie der Ostseite des Platzes um die St. Lorenz-Kirche und die hinteren Grundstücksgrenzen der ersten Baureihe des Hirtengangs bzw. der Straße Rose am Ende der Vogteistraße.
Die detaillierte Abgrenzung der jeweiligen Geltungsbereiche zeigt der Übersichtsplan (siehe untenstehende Links).
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen zur Sicherung der Wohnfunktion der überplanten Wohngebiete vor allem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen weitgehenden Ausschluss neuer Ferienwohnungen im Gebäudebestand wie im Neubau geschaffen werden. Darüber hinaus soll die neue Nutzung von Wohnungen und bestehenden Ferienwohnungen als Nebenwohnungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt werden.
Die überplanten bestehenden Bebauungspläne bzw. deren Teilbereiche sollen durch Ergänzung von Festsetzungen zur Steuerung von Ferien- bzw. Nebenwohnungen bzw. die entsprechende Anpassung vorhandener Festsetzungen zur Steuerung von Ferienwohnungen geändert werden.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 05.10.2022 bis einschließlich 04.11.2022. In dieser Zeit stehen der Entwurf des Bebauungsplans sowie die dazugehörige Begründung zum Download zur Verfügung (siehe untenstehende Links) und liegen an folgendem Ort öffentlich aus:
Foyer / i-Punkt des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12
Öffnungszeiten:
- montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr,
- donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und
- freitags 8.00 - 12.00 Uhr
sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständiger Sachbearbeiter Tel.: 0451-122 6131 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de.
Die Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht auch dann, wenn die Räume der Verwaltung aufgrund der Corona-Pandemie ansonsten geschlossen sind.
Aktuell bestehen keine Einschränkungen des Publikumsverkehrs aufgrund der Corona-Pandemie. Bitte informieren Sie sich über eine ggf. während der Auslegungsfrist gültige Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein und Allgemeinverfügungen der Hansestadt Lübeck. Diese können Sie dann auf der Internetseite unter www.luebeck.de nachlesen.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu abgeben:
- vorzugsweise per E-Mail an:
bebauungsplanung@luebeck.de (bitte geben Sie Ihre vollständige Adresse an),
- schriftlich an:
Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck
- oder während eines vereinbarten Termins (Tel.: 0451-122 6131) zur Niederschrift.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderabgabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel zur öffentlichen Auslegung beteiligt und um Stellungnahme gebeten.
Unterlagen zum Download:
Änderung Geltungsbereiche
B-Plan_Begründung
Planzeichnung ohne Text
Planzeichnung
Teil B
Übersicht Luftbild
Bebauungsplan 32.41.00 – Moorredder / Fehlingstraße –
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 19.09.2022 die Änderung des Aufstellungsbeschlusses aufgrund von Änderungen des Geltungsbereichs sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs des oben genannten Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Travemünde im Stadtbezirk Alt-Travemünde/Rönnau. Es handelt sich um Wohngebiete, die an Schwerpunktbereiche des Fremdenverkehrs einschließlich Fremdenbeherbergung an Ostsee und Trave anschließen und die daher einem erhöhten Umnutzungsdruck zu Ferienwohnen und Nebenwohnen unterliegen.
Der ca. 48,2 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplans 32.41.00 – Moorredder / Fehl-ingstraße – umfasst die nördlich der Altstadt und nordwestlich des Kurparks gelegenen Wohngebiete. Nordwestlich grenzt der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans 32.42.00 – Steenkamp / Strandweg – an. Das Plangebiet schließt die Bebauungspläne 32.51.06, 32.51.08, 32.51.09, 32.51.10 vollständig sowie Teilflächen des Bebauungsplans 32.55.00 ein, die entsprechend geändert werden.
Begrenzt wird das Plangebiet im Südosten durch die Bahnlinie Lübeck-Travemünde, im Südwesten durch den Friedhof Travemünde, im Westen durch die Rückseite der Gewerbeflächen entlang des Gneversdorfer Wegs bzw. der B 75 sowie im Norden durch den Oarkney-Park bzw. die Nordgrenze des Reihenhaus-Wohngebiets um die Schwedenstraße und die Südgrenze des Kleingartenvereins Travemünde. Die östliche Begrenzung wird durch die Wiesenflächen südlich der Straße Moorredder an der ehemaligen Bahntrasse bzw. durch diese gebildet.
Die detaillierte Abgrenzung der jeweiligen Geltungsbereiche zeigt der Übersichtsplan (siehe untenstehende Links).
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen zur Sicherung der Wohnfunktion der überplanten Wohngebiete vor allem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen weitgehenden Ausschluss neuer Ferienwohnungen im Gebäudebestand wie im Neubau geschaffen werden. Darüber hinaus soll die neue Nutzung von Wohnungen und bestehenden Ferienwohnungen als Nebenwohnungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt werden.
Die überplanten bestehenden Bebauungspläne bzw. deren Teilbereiche sollen durch Ergänzung von Festsetzungen zur Steuerung von Ferien- bzw. Nebenwohnungen bzw. die entsprechende Anpassung vorhandener Festsetzungen zur Steuerung von Ferienwohnungen geändert werden.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 05.10.2022 bis einschließlich 04.11.2022. In dieser Zeit stehen der Entwurf des Bebauungsplans sowie die dazugehörige Begründung zum Download zur Verfügung (siehe untenstehende Links) und liegen an folgendem Ort öffentlich aus:
Foyer / i-Punkt des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12
Öffnungszeiten:
- montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr,
- donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und
- freitags 8.00 - 12.00 Uhr
sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständiger Sachbearbeiter Tel.: 0451-122 6131 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de.
Die Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht auch dann, wenn die Räume der Verwaltung aufgrund der Corona-Pandemie ansonsten geschlossen sind.
Aktuell bestehen keine Einschränkungen des Publikumsverkehrs aufgrund der Corona-Pandemie. Bitte informieren Sie sich über eine ggf. während der Auslegungsfrist gültige Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein und Allgemeinverfügungen der Hansestadt Lübeck. Diese können Sie dann auf der Internetseite unter https://www.luebeck.de nachlesen.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu abgeben:
- vorzugsweise per E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de (bitte geben Sie Ihre vollständige Adresse an),
- schriftlich an: Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck
- oder während eines vereinbarten Termins (Tel.: 0451-122 6131) zur Niederschrift.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderabgabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel zur öffentlichen Auslegung beteiligt und um Stellungnahme gebeten.
Unterlagen zum Download:
Änderung Geltungsbereiche
B-Plan_Begründung
Planzeichnung ohne Text
Planzeichnung
Teil B
Übersicht Luftbild
Bebauungsplan 32.42.00 – Steenkamp / Strandweg –
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 19.09.2022 die Änderung des Aufstellungsbeschlusses aufgrund von Änderungen des Geltungsbereichs sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs des oben genannten Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Travemünde im Stadtbezirk Alt-Travemünde/Rönnau. Es handelt sich um Wohngebiete, die an Schwerpunktbereiche des Fremdenverkehrs einschließlich Fremdenbeherbergung an Ostsee und Trave anschließen und die daher einem erhöhten Umnutzungsdruck zu Ferienwohnen und Nebenwohnen unterliegen.
Der ca. 28,7 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplans 32.42.00 umfasst die Wohngebiete nordwestlich von Kurpark, Godewindpark und Kaiserallee. Das Plangebiet schließt im Westen an den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans 32.41.00 und im Norden an den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan 32.26.00 – Helldahl / Leegerwall – an. Im Süden des Plangebietes schließt der Bebauungsplan Teilflächen des bestehenden Bebauungsplans 32.13.00 ein, die entsprechend geändert werden.
Das Plangebiet wird im Westen von der ehemaligen Bahntrasse nach Niendorf, im Norden vom Baugebiet Distelkrog und die Schule am Meer begrenzt sowie die Scheteligstraße, den Leegerwall und den Strandweg. Im Osten bildet die hintere Grundstücksgrenze der ersten Baureihe der Kaiserstraße und der Straße Fallreep bzw. der Godewindpark die Grenze. Im Süden wird er von der der hinteren Grenze der Bebauung an der Fehlingstraße bis zum letzten Grundstück vor der ehemaligen Bahntrasse begrenzt.
Die detaillierte Abgrenzung der jeweiligen Geltungsbereiche zeigt der Übersichtsplan (siehe untenstehende Links).
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen zur Sicherung der Wohnfunktion der überplanten Wohngebiete vor allem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen weitgehenden Ausschluss neuer Ferienwohnungen im Gebäudebestand wie im Neubau geschaffen werden. Darüber hinaus soll die neue Nutzung von Wohnungen und bestehenden Ferienwohnungen als Nebenwohnungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt werden.
Die überplanten bestehenden Bebauungspläne bzw. deren Teilbereiche sollen durch Ergänzung von Festsetzungen zur Steuerung von Ferien- bzw. Nebenwohnungen bzw. die entsprechende Anpassung vorhandener Festsetzungen zur Steuerung von Ferienwohnungen geändert werden.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 05.10.2022 bis einschließlich 04.11.2022. In dieser Zeit stehen der Entwurf des Bebauungsplans sowie die dazugehörige Begründung zum Download zur Verfügung (siehe untenstehende Links) und liegen an folgendem Ort öffentlich aus:
Foyer / i-Punkt des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12
Öffnungszeiten:
- montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr,
- donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und
- freitags 8.00 - 12.00 Uhr
sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständiger Sachbearbeiter Tel.: 0451-122 6131 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de.
Die Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht auch dann, wenn die Räume der Verwaltung aufgrund der Corona-Pandemie ansonsten geschlossen sind.
Aktuell bestehen keine Einschränkungen des Publikumsverkehrs aufgrund der Corona-Pandemie. Bitte informieren Sie sich über eine ggf. während der Auslegungsfrist gültige Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein und Allgemeinverfügungen der Hansestadt Lübeck. Diese können Sie dann auf der Internetseite unter https://www.luebeck.de nachlesen.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu abgeben:
- vorzugsweise per E-Mail an:
bebauungsplanung@luebeck.de (bitte geben Sie Ihre vollständige Adresse an),
- schriftlich an:
Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck
- oder während eines vereinbarten Termins (Tel.: 0451-122 6131) zur Niederschrift.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderabgabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel zur öffentlichen Auslegung beteiligt und um Stellungnahme gebeten.
Unterlagen zum Download:
Änderung Geltungsbereiche
B-Plan_Begründung
Planzeichnung ohne Text
Planzeichnung
Teil B
Übersicht Luftbild
Bebauungsplan 33.10.00 – Mecklenburger Landstraße / Kohlenhof –
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 19.09.2022 die Änderung des Aufstellungsbeschlusses aufgrund von Änderungen des Geltungsbereichs sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs des oben genannten Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Travemünde im Stadtbezirk Priwall. Es handelt sich um Wohngebiete, die an Schwerpunktbereiche des Fremdenverkehrs einschließlich Fremdenbeherbergung an Ostsee und Trave anschließen und die daher einem erhöhten Umnutzungsdruck zu Ferienwohnen und Nebenwohnen unterliegen.
Der ca. 18,4 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplans 33.10.00 umfasst die auf der Halbinsel Priwall gelegenen Wohngebiete beiderseits der Mecklenburger Landstraße. Der Bebauungsplan schließt Teilflächen des Bebauungsplans 33.36.01 – Priwall-Werft / Rosenhof – sowie kleine Teilflächen der Bebauungspläne 33.05.00 – Priwall Waterfront, Teilbereich 1 –, 33.06.00 – Mecklenburger Landstraße 49 – 67 – und 33.37.00 – Priwall-Sportboothafen, Teilbereich I – ein, die entsprechend geändert werden.
Das Plangebiet wird im Norden weitgehend durch die Mecklenburger Landstraße begrenzt. Abweichend davon schließt das Plangebiet auch die nördlich dieser Straße gelegenen Wohngrundstücke Mecklenburger Landstraße 37, 41-47 und 61 sowie das Wohngebiet um den Kohlenhof ein. Im Süden geben Außenbereichsflächen (Wald, Reiterhof, Weide- und Brachflächen) sowie das Grundstück der Handwerkskammer den Verlauf der Geltungsbereichsgrenze vor. Im Osten begrenzt die Seniorenwohnanlage am Traveufer (Rosenhof) und der Kohlenhofkai das Plangebiet.
Die detaillierte Abgrenzung der jeweiligen Geltungsbereiche zeigt der Übersichtsplan (siehe untenstehende Links).
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen zur Sicherung der Wohnfunktion der überplanten Wohngebiete vor allem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen weitgehenden Ausschluss neuer Ferienwohnungen im Gebäudebestand wie im Neubau geschaffen werden. Darüber hinaus soll die neue Nutzung von Wohnungen und bestehenden Ferienwohnungen als Nebenwohnungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt werden.
Die überplanten bestehenden Bebauungspläne bzw. deren Teilbereiche sollen durch Ergänzung von Festsetzungen zur Steuerung von Ferien- bzw. Nebenwohnungen bzw. die entsprechende Anpassung vorhandener Festsetzungen zur Steuerung von Ferienwohnungen geändert werden.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 05.10.2022 bis einschließlich 04.11.2022. In dieser Zeit stehen der Entwurf des Bebauungsplans sowie die dazugehörige Begründung zum Download zur Verfügung (siehe untenstehende Links) und liegen an folgendem Ort öffentlich aus:
Foyer / i-Punkt des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12
Öffnungszeiten:
- montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr,
- donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und
- freitags 8.00 - 12.00 Uhr
sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständiger Sachbearbeiter Tel.: 0451-122 6131 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de.
Die Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht auch dann, wenn die Räume der Verwaltung aufgrund der Corona-Pandemie ansonsten geschlossen sind.
Aktuell bestehen keine Einschränkungen des Publikumsverkehrs aufgrund der Corona-Pandemie. Bitte informieren Sie sich über eine ggf. während der Auslegungsfrist gültige Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein und Allgemeinverfügungen der Hansestadt Lübeck. Diese können Sie dann auf der Internetseite unter https://www.luebeck.de nachlesen.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu abgeben:
- vorzugsweise per E-Mail an:
bebauungsplanung@luebeck.de (bitte geben Sie Ihre vollständige Adresse an),
- schriftlich an:
Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck
- oder während eines vereinbarten Termins (Tel.: 0451-122 6131) zur Niederschrift.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderabgabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel zur öffentlichen Auslegung beteiligt und um Stellungnahme gebeten.
Unterlagen zum Download:
Änderung Geltungsbereiche
B-Plan_Begründung
Planzeichnung ohne Text
Planzeichnung
Teil B
Übersicht Luftbild
Bebauungsplan 04.12.00 – Schönböckener Straße 55 –
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Stadtteil St. Lorenz-Nord, Stadtbezirk Holstentor-Nord. Es handelt sich bei dem Plangebiet um einen Blockinnenbereich. Begrenzt wird das ca. 1,8 ha große Plangebiet jeweils durch die straßenbegleitende Bebauung
- im Norden an der Schönböckener Straße,
- im Osten an der Clara-Schumann-Straße,
- im Süden an der Richard-Wagner-Straße und
- im Westen an der Beethovenstraße.
Die detaillierte Abgrenzung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Übersichtsplan.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohnquartiers auf einer innerstädtischen Brachfläche geschaffen werden.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 26.09.2022 bis einschließlich 21.10.2022 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der Planunterlagen Gelegenheit zu weiterer Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben.
Bitte beachten sie die jeweils gültige Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein und die Allgemeinverfügungen der Hansestadt Lübeck. Diese können Sie auf Internetseite unter https://www.luebeck.de nachlesen. Dort finden Sie die aktuellen Informationen zum Coronavirus.
Die Unterlagen können über die unten stehenden Links abgerufen werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Ansprechpartner:in: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6136 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de
Unterlagen zum Download (PDF):
Übersichtsplan Geltungsbereich
Luftbild mit Geltungsbereich
Siegerentwurf Mehrfachbeauftragung (Stand März 2022)
Vogelperspektive Städtebaulicher Entwurf (Stand September 2022)
Lageplan (Stand September 2022)
Kurzbegründung
Gutachten
Baumgutachten (Stand 19.10.2021)
Bebauungsplan 21.09.00 - Moisling Süd / Solarpark
142. Flächennutzungsplanänderung / Bebauungsplan 21.09.00 – Moisling Süd / Solarpark
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Stadtteil Moisling, westlich des Hundeübungsplatzes am Oberbüsauer Weg und direkt südlich angrenzend an die Bahnlinie Hamburg–Lübeck.
Begrenzt wird das ca. 8,5 ha große Plangebiet
- im Norden durch die Bahnlinie Hamburg-Lübeck,
- im Osten durch den Redder auf der Westseite des Hundeübungsplatzes am Oberbüssauer Weg,
- im Westen durch vorhandene Knickstrukturen und
- im Süden durch landwirtschaftliche Flächen.
Die detaillierte Abgrenzung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Übersichtsplan / Luftbild.
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Solarparks südlich der Bahntrasse Hamburg-Lübeck zur Versorgung des Moislinger Fernwärmenetzes schaffen. Die hier geplante Solarthermie-Anlage der Stadtwerke Lübeck dient der Erhöhung des Anteils regenerativer Primärenergie für die notwendige Wärmeerzeugung zur Versorgung des Fernwärmenetzes.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 02.05.2022 bis einschließlich 13.05.2022 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der Planunterlagen Gelegenheit zu weiterer Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Unterlagen können über den unten stehenden Link abgerufen werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Ansprechpartner: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6126 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de
Unterlagen zum Download (PDF):
- Veröffentlichung in den LN vom 24.04.22
- Planzeichnung 142. FNP-Änderung und
- Planzeichnung BP 21.09.00
- Begründung zu 142. FNP-Änderung
- BP 21.09.00 Teil B – Text: textliche Festsetzungen
- Übersichtsplan und Luftbild mit Abgrenzung Plangeltungsbereich
- Ökologische Knickbewertung
- Begründung zu BP 21.09.00
- Biotoptypenkartierung
- Beschreibung der Solarthermieanlage für Moisling
Bebauungsplan 05.49.00 – Marie-Juchacz-Weg (Wilhelmshöhe)
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 03.06.2019 beschlossen, den Bebauungsplan 05.49.00 – Marie-Juchacz-Weg (Wilhelmshöhe) – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) aufzustellen. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil St. Lorenz Nord, Stadtbezirk Falkenfeld/Vorwerk und umfasst räumlich die Freifläche zwischen den Straßen Schwartauer Allee, Josephinenstraße, Hochstraße und Elisenstraße. Es schließt nördlich an den Marie-Juchacz-Weg an. Die Plangebietsgröße beträgt ca. 1,06 ha. Die detaillierte Abgrenzung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Übersichtsplan.
Mit dem Bebauungsplan 05.49.00 – Marie-Juchacz-Weg (Wilhelmshöhe) – wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen sowohl für die Errichtung einer Kita als auch für die Errichtung eines ergänzenden Neubaus für die Schule „Wilhelmshöhe“ zu schaffen. Darüber hinaus sollen mit dem Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Etablierung einer öffentlichen Parkanlage geschaffen werden. Eine Variante beinhaltet zudem die Schaffung von neuen Wohnbauflächen auf einer Teilfläche des Plangebiets.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 28.03.2022 bis einschließlich 19.04.2022 über folgende Beteiligungen Gelegenheit zur Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben:
- Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen (siehe untenstehende Links)
- Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständiger Sachbearbeiter Tel.: 0451-122 6132 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht auch dann, wenn die Räume der Verwaltung aufgrund der Corona-Pandemie ansonsten geschlossen sind.
Bitte beachten Sie die jeweils gültige Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein und die Allgemeinverfügungen der Hansestadt Lübeck. Diese können Sie auf Internetseite unter https://www.luebeck.de nachlesen. Dort finden Sie die aktuellen Informationen zum Coronavirus.
Der Publikumsverkehr wird zurzeit durch die Anwendung der 3 G-Regelung eingeschränkt. Der Zutritt zu unserem Dienstgebäude ist Ihnen somit nur gestattet, wenn Sie geimpft, genesen oder getestet sind. Der entsprechende Nachweis muss vorgelegt werden und wird in Verbindung mit einer Identitätsprüfung anhand eines Lichtbildausweises geprüft.
Beim Betreten und für die Dauer des Aufenthalts im Verwaltungsgebäude gilt die Pflicht zum Tragen einer qualifizierten Mund-Nase-Bedeckung in Übereinstimmung mit der jeweils gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein.
Eine öffentliche Erörterungsveranstaltung wird aufgrund der Corona – Pandemie nicht stattfinden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Ihre Stellungnahme:
Sofern Sie Anregungen, Bedenken oder Hinweise zu der vorliegenden Planung vorbringen möchten, bestehen folgende Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme:
- per E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de (bitte geben Sie dabei Ihre vollständige Adresse an),
- per Brief an: Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck
- oder mündlich zur Niederschrift im i-Punkt der Bauverwaltung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck (bitte gerne nach vorheriger Terminabsprache mit dem Sachbearbeiter, siehe unten)
Bitte nutzen Sie bevorzugt die Möglichkeit der Übermittlung Ihrer Stellungnahme per E-Mail, die uns die Erfassung und Auswertung erheblich erleichtert. Im Voraus vielen Dank dafür.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderabgabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Ansprechpartner:
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Sachbearbeiter Tel.: 0451-122 6132 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de
Unterlagen zum Download:
Bebauungsplan 11.03.00 - Wulfsdorf / Karkfeld -
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Stadtteil St. Jürgen im Dorf Wulfsdorf, angrenzend an den südlichen Ortsrand von Wulfsdorf zwischen dem Wulfsdorfer Weg (Ortseingang) und der Straße Karkfeld.
Begrenzt wird das 2,6 ha große Plangebiet
• im Norden durch die Gartengrundstücke der Wohnbebauung entlang der Straßen Karkfeld, Wulfsdorfer Weg und Krumme Stücke,
• im Osten durch die landwirtschaftliche Fläche,
• im Westen durch den Wulfsdorfer Weg (K8),
• sowie im Süden durch vorhandene Knickstrukturen.
Die detaillierte Abgrenzung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Übersichtsplan.
Durch den Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebiets zur Bebauung mit freistehenden Einzelhäusern und Reihenhäusern geschaffen werden.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 06.12.2021 bis einschließlich 21.12.2021 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der Planunterlagen Gelegenheit zu weiterer Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Unterlagen können über die unten stehenden Links abgerufen werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Ansprechpartner: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6154 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de
Unterlagen zum Download (PDF):
• Übersichtsplan Geltungsbereich
• Luftbild mit Geltungsbereich
• Städtebaulicher Entwurf, Stand 11/2021
• Kurzbegründung, Stand 11/2021
• Artenschutzprüfung
• Untersuchungsbericht Baugrund- und Bodenverhältnisse
• Entwässerungsplanung
• Überprüfung auf Kampfmittelbelastung
• Auskunft aus dem Altlastenprüfverzeichnis
Die Hansestadt Lübeck weist darauf hin, dass sie für das Baugebiet keine Interessentenliste führt. Kaufinteressierte wenden sich bitte an die Kontaktdaten unter diesem Link:
https://www.luebeck.de/de/stadtentwicklung/stadtplanung/aktuelle-wohnbauprojekte.html
Bebauungsplan 19.03.00 - Niendorf / Holzkoppel
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Stadtteil Moisling, Ortsteil Niendorf / Moorgarten, südöstlich der Grundstücke Niendorfer Hauptstraße 93b bis 97a zwischen den Straßen Holzkoppel und Hellkamp.
Begrenzt wird das ca. 1,67 ha große Plangebiet
• im Südwesten durch die rückwärtigen Gartengrundstücke der Wohnbebauung entlang der Straße Holzkoppel,
• im Nordosten durch die rückwärtigen Gartengrundstücke der Wohnbebauung entlang der Straße Hellkamp,
• im Nordwesten durch die rückwärtigen Gartengrundstücke der Wohnbebauung entlang der Niendorfer Hauptstraße sowie
• im Südosten durch eine landwirtschaftliche Fläche.
Die detaillierte Abgrenzung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Übersichtsplan.
Durch den Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebiets zur Bebauung mit Doppelhäusern, Reihenhäusern und freistehenden Einzelhäusern geschaffen werden.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 06.12.2021 bis einschließlich 21.12.2021 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der Planunterlagen Gelegenheit zu weiterer Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Unterlagen können über die unten stehenden Links abgerufen werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Ansprechpartner: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6154 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de
Unterlagen zum Download (PDF):
• Übersichtsplan Geltungsbereich
• Luftbild mit Geltungsbereich
• Städtebaulicher Entwurf, Stand 11/2021
• Kurzbegründung, Stand 11/2021
• Artenschutzprüfung
• Orientierende Baugrunderkundung
• Energiekonzept (Entwurf)
• Entwässerungsplanung
• Schalltechnische Untersuchung
• Überprüfung auf Kampfmittelbelastung
• Auskunft aus dem Altlastenprüfverzeichnis
Die Hansestadt Lübeck weist darauf hin, dass sie für das Baugebiet keine Interessentenliste führt. Kaufinteressierte wenden sich bitte an die Kontaktdaten unter diesem Link:
https://www.luebeck.de/de/stadtentwicklung/stadtplanung/aktuelle-wohnbauprojekte.html
Bebauungsplan 26.05.00 – Ehemaliger Bahnhof Schlutup / Konradstraße
Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplans 26.05.00 – Ehemaliger Bahnhof Schlutup / Konradstraße - liegt im Stadtteil Schlutup.
Begrenzt wird das ca. 2 ha große Plangebiet
- im Nordwesten durch das Wohngebiet südlich der Wesloer Straße zwischen Ottostraße und Am Dovensee,
- im Nordosten durch die Straße Am Dovensee,
- im Südosten durch die Gleisanlage der Lübecker Hafenbahn sowie
- im Südwesten durch die Ottostraße.
Die detaillierte Abgrenzung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Übersichtsplan.
Durch den Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebiets auf ehemaligen Bahnflächen in Schlutup geschaffen werden.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 29.11.2021 bis einschließlich 13.12.2021: montags bis mittwochs jeweils 8 - 15 Uhr, donnerstags 8 - 18 Uhr und freitags 8 - 12 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) durch Aushang der Planunterlagen Gelegenheit zur Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben.
Die Planunterlagen können auch über die unten stehenden Links abgerufen werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Ansprechpartner:
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6114 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de
Unterlagen zu Download (PDF):
Bebauungsplan 32.61.00 – Neue Teutendorfer Siedlung / Am Dreilingsberg – und zugehörige 134. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 07.06.2021 die öffentliche Auslegung der Entwürfe des Bebauungsplans 32.61.00 – Neue Teutendorfer Siedlung / Am Dreilingsberg – und der zugehörigen 134. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Travemünde und umfasst Flächen zwischen der Bundesstraße 75 und der Teutendorfer Siedlung sowie Teile des Gewerbegebiets Am Dreilingsberg.
Das ca. 27,2 ha große Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
- Im Westen und im Norden durch landwirtschaftliche Flächen östlich und südlich der Bundesstraße 75,
- im Osten durch das Gewerbegebiet Am Dreilingsberg und das südlich daran anschließende Wohngebiet „Ringstraße“ sowie
- im Süden durch das Wohngebiet der Teutendorfer Siedlung.
Der räumliche Geltungsbereich der 134. Änderung des FNP bleibt geringfügig hinter der Abgrenzung des Bebauungsplans 32.61.00 zurück. Er umfasst nicht die Gewerbeflächen Am Dreilingsberg, die Zufahrt von der Straße An der Bäk zur landwirtschaftlichen Fläche, die Zufahrt von der Ringstraße zum rückwärtigen Grundstück sowie einen Teilbereich am südlichen Rand der landwirtschaftlichen Fläche, da die Darstellungen des geltenden FNP bereits den Planungszielen für diese Flächen entsprechen.
Die detaillierte Abgrenzung der Geltungsbereiche zeigt der Übersichtsplan. (siehe Dateien zum Download)
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets mit Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern sowie zwei Kindertagesstätten geschaffen werden.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die öffentliche Auslegung der Planentwürfe erfolgt vom 26.07.2021 bis einschließlich 27.08.2021. In dieser Zeit liegen die Entwürfe des Bebauungsplans 32.61.00 und der zugehörigen 134. Änderung des FNP, die dazugehörigen Begründungen sowie die zu den Bauleitplänen vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen im Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.
Die Öffnungszeiten sind wie folgt:
montags bis mittwochs jeweils 8:00 - 15:00 Uhr,
donnerstags 8:00 - 18:00 Uhr und
freitags 8:00 - 12:00 Uhr.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich (auch per E-Mail) oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgeben.
Bei besonderem Erörterungsbedarf oder beabsichtigter Einsichtnahme außerhalb der o.g. Öffnungszeiten bitten wir um vorherige Terminabsprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin, Tel.: 0451-122 6118 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das sie oben auf dieser Internetseite zum Download finden.
Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel zur öffentlichen Auslegung beteiligt und um Stellungnahme gebeten.
Unterlagen zum Download (PDF)
Entwurf des Bebauungsplans 32.61.00 (Planoriginal)
Planzeichnung und Planzeichenerklärung des Bebauungsplanentwurfs 32.61.00 (A3-Druckfassung)
Übersichtsplan Geltungsbereiche Bebauungsplan 32.61.00 und 134. Änderung des Flächennutzungsplans
Luftbild mit Geltungsbereich Bebauungsplan 32.61.00 (A3-Druckfassung)
Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs 32.61.00 (A4-Druckfassung)
Begründung zum Bebauungsplanentwurf 32.61.00
Städtebaulicher Entwurf (Planoriginal)
Ausschnitt aus dem geltenden Flächennutzungsplan für den Teilbereich Neue Teutendorfer Siedlung
Entwurf der 134. Änderung des Flächennutzungsplans
Begründung zur 134. Änderung des Flächennutzungsplans
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen (PDF)
Umweltbezogene Stellungnahmen
Umweltbezogene Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Mensch, einschl. menschlicher Gesundheit
Schalltechnische Untersuchung, Teil 1 – Immissionen Gewerbe und Straßenverkehr (Stand 04/2021)
Schalltechnische Untersuchung, Teil 2 – Immissionen durch planinduzierten Neuverkehr (Stand 04/2021)
Schalltechnische Untersuchung, Teil 3 – Immissionen durch öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) (Stand 06/2021)
Verkehrsuntersuchung (Stand 06/2021)
Tiere und Pflanzen
Bestandsplan Biotop- und Nutzungstypen (Stand 03/2021)
Faunistische Potenzialanalyse und Artenschutzprüfung (Stand 04/2021)
Prüfung der voraussichtlichen Auswirkungen auf Natura2000-Schutzgebiete (Stand 04/2021)
Boden
Überprüfung auf Kriegsaltlasten – Kampfmittelräumdienst (Stand 02/2017)
Geotechnischer Untersuchungsbericht - Baugrundbeurteilung (Stand 10/2017)
Klima und Luft
Energiekonzept (Stand 06/2021)
Kultur- und Sachgüter
Grabungsbericht (Archäologie) (Stand 09/2019)
Stellungnahme zum Grabungsbericht (Stand 11/2019)
Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet „Travemünder Winkel“
Begründung zur Entlassung einer Teilfläche aus dem Landschaftsschutzgebiet „Travemünder Winkel“ (Stand 05/2021)
Entlassungsflächenkarte
Entwurf zur Stadtverordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Travemünder Winkel“ (Stand 06/2021)
Begründung zur Stadtverordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Travemünder Winkel“ (Stand 06/2021)
Übersichtskarte des Landschaftsschutzgebiets (Entwurf)
Naturnahe Umgestaltung der Moorbek, einschl. Hydraulik
Allgemeine Vorprüfung zur naturnahen Umgestaltung der Moorbek (Stand 03/2021)
Faunistische Potenzialanalyse und Artenschutzprüfung (Stand 03/2021)
Erläuterungsbericht zur naturnahen Umgestaltung der Moorbek (03/2021)
Landschaftspflegerischer Begleitplan - Erläuterungen (Stand 03/2021)
Landschaftspflegerischer Begleitplan - Biotoptypenkartierung (Stand 03/2021)
Landschaftspflegerischer Begleitplan - Maßnahmenplan (Stand 03/2021)
Hydraulischer Nachweis – Erläuterungen (Stand 03/2021)
Hydraulischer Nachweis – Maßnahmenplan (Stand 03/2021)
Geotechnischer Untersuchungsbericht zur naturnahen Umgestaltung der Moorbek (Stand 03/2021)
Die Hansestadt Lübeck weist darauf hin, dass sie für das Baugebiet keine Interessentenliste führt. Kaufinteressierte wenden sich bitte an die Kontaktdaten unter diesem Link:
https://www.luebeck.de/de/stadtentwicklung/stadtplanung/aktuelle-wohnbauprojekte.html
Bebauungsplan 02.14.00 – Geniner Ufer / Welsbachstraße – und zugehörige 131. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)
Das Plangebiet des Bebauungsplans 02.14.00 befindet sich im Stadtteil St. Jürgen (Stadt-bezirk Hüxtertor / Mühlentor / Gärtnergasse) der Hansestadt Lübeck, ca. 600 Meter südwest-lich der Lübecker Innenstadt. Das ca. 12 ha große Plangebiet wird durch die Kanal-Trave im Norden, die Possehlstraße (B 75) im Osten, durch die Welsbachstraße im Süden sowie die Straße Bei der Gasanstalt im Westen begrenzt.Das Plangebiet des Bebauungsplans 02.14.00 befindet sich im Stadtteil St. Jürgen (Stadt-bezirk Hüxtertor / Mühlentor / Gärtnergasse) der Hansestadt Lübeck, ca. 600 Meter südwest-lich der Lübecker Innenstadt. Das ca. 12 ha große Plangebiet wird durch die Kanal-Trave im Norden, die Possehlstraße (B 75) im Osten, durch die Welsbachstraße im Süden sowie die Straße Bei der Gasanstalt im Westen begrenzt.
Der Bereich der 131. Änderung des Flächennutzungsplans entspricht im Wesentlichen dem Geltungsbereich des Bebauungsplans 02.14.00. Lediglich im Nordosten im Bereich des Geni-ner Ufers geht der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung geringfügig über die Grenze des Bebauungsplans hinaus.
Die detaillierte Abgrenzung entnehmen Sie bitte dem Übersichtsplan vom Aufstellungsbe-schluss. Da das Plangebiet des Bebauungsplans und das Plangebiet der Flächennutzungs-planänderung nahezu identisch sind, ist eine Differenzierung nicht darstellbar.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines städti-schen Wohnquartiers im Geschosswohnungsbau zzgl. Schul- und Kitastandort geschaffen werden.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 12.08.2021 bis einschließlich 03.09.2021 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Während des Aufenthaltes im Verwaltungsgebäude gilt die Pflicht zum Tragen eines medizini-schen Mund-Nase-Schutzes!
Die Unterlagen können auch über die unten stehenden Links abgerufen werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist zugleich die Beteiligung der Kinder und Jugendli-chen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Ansprechpartner:
Bei Rückfragen zur Planung und dem Planverfahren wenden Sie sich bitte an die Sachbear-beiterin Tel.: 0451-122 6117 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de
Bei Fragen zur Vermarktung bzw. Vermietung von Wohnungen wenden Sie sich bitte an die Entwicklungsgesellschaft Tel. 0451- 47001 130 oder schreiben Sie eine E-Mail an: savo.rashid@schuett-bau.de
Unterlagen zu Download (PDF):
Übersichtsplan Aufstellungsbeschluss, Stand 09/2017
Luftbild mit Geltungsbereich, Stand 08/2021
Siegerentwurf Wettbewerb, Stand 03/2018
Städtebaulicher Entwurf, Stand 06/2021
Abgrenzung der Bauabschnitte, Stand 06/2021
Ausschnitt aus dem wirksamen Flächennutzungsplan im Bereich Geniner Ufer
- Änderung des Flächennutzungsplans, Stand 08/2021
Kurzbegründung, Stand 08/2021
Bebauungsplan 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 02.11.2020 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg – gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil St. Jürgen, Stadtbezirk Strecknitz. Es umfasst die zwischen dem Bahnhaltepunkt Hochschulstadtteil und der Wohnsiedlung Bornkamp gelegene Fläche sowie einen Teilbereich des nördlich angrenzenden Landschaftsraums.
Begrenzt wird das ca. 5,1 ha große Plangebiet
- im Osten durch die B207 neu,
- im Süden durch die Straße Bornkamp,
- im Westen durch die östliche Grenze der Grundstücke Großer Belt 2 bis 16 und Falstering 2 bis 8a und
- im Norden durch die Freifläche des Vereinsheims des Kleingartenvereins Vorrader Straße.
Der Geltungsbereich umfasst im Einzelnen die folgenden Flurstücke: Teile des Flurstücks 386, das Flurstück 20/11 und Teile des Flurstücks 1 aus Flur 1 der Gemarkung Strecknitz.
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans zeigt der Übersichtsplan (siehe unten, Dateien zum Download).
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg - sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebiets sowie eines Spiel- und Bolzplatzes geschaffen werden.
Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden in der Zeit vom 17.11.2020 bis einschließlich 18.12.2020 beteiligt und zur Äußerung und Erörterung gebeten.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die öffentliche Auslegung der Planentwürfe des Bebauungsplanverfahrens 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt bis einschließlich 18. Dezember 2020. Der Entwurf des Bebauungsplans 09.13.00, die dazugehörige Begründung sowie die zu dem Bauleitplan erarbeiteten Gutachten liegen im Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.
Aufgrund der verschärften Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist zur Einsicht eine vorherigen Terminvereinbarung unter der Rufnummer (0451) 122 - 6115 oder per E-Mail an bebauungsplanung@luebeck.de) zwingend erforderlich. Einsichtnahme ist möglich: montags bis mittwochs jeweils von 9 bis 16.30 Uhr, donnerstags von 9 bis 17 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr.
Ansprechpartner: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeiterin unter der Tel.: 0451-122 6115 oder schreiben Sie eine E-Mail an bebauungsplanung@luebeck.de.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das sie oben auf dieser Internetseite „Bebauungspläne im Verfahren“ zum Download finden.
Unterlagen zum Download (PDF)
Gutachten (PDF)
Bebauungsplan 09.56.00 - Ratzeburger Landstraße / Polarisweg
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 04.11.2019 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 09.56.00 – Ratzeburger Landstraße / Polarisweg – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB) aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich liegt im Stadtteil St. Jürgen, Stadtbezirk Strecknitz. Er umfasst das Flurstück 157, aus Flur 3, St. Jürgen der Gemarkung Strecknitz.
Begrenzt wird das ca. 0,55 ha große Plangebiet westlich zur Siedlung St. Hubertus/ Tannenkoppel und nordwestlich zur Planetensiedlung durch die angrenzenden Wälle; im Osten durch die Ratzeburger Landstraße und im Süden durch den Polarisweg.
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen durch die geplante Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Anlagen für soziale Zwecke“ auf der Fläche des P&R-Parkplatzes im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte und für eine erneute Genehmigung der zzt. bereits vor Ort ansässigen Flüchtlingsunterkunft geschaffen werden.
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 18.11.2019 bis einschließlich 03.12.2019 über folgende Beteiligungen Gelegenheit zu Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben:
Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12 (Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 bis 18.00 Uhr und freitags 8.00 bis 12.00 Uhr
Während dieser Frist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich (auch per E-Mail), oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Bei besonderem Erörterungsbedarf oder gewünschter Einsichtnahme außerhalb der o. g. Zeiten bitten wir um vorherige Terminabsprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6126 (E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Im weiteren Verfahren ist eine Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen. Die Öffentlichkeit erhält erneut die Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.
Unterlagen zum Download:
Entwurf Bebauungsplan
Begründung Bebauungsplan
Luftbild Übersicht 2016
Luftbild Flüchtlingsunterkunft 2016
Luftbild Flüchtlingsunterkunft 2019
Plan Flüchtlingsunterkunft
Bebauungsplan 24.08.00 - Friedhofsallee / Ehemalige Stadtgärtnerei - und zugehörige 126. Änderung des Flächennutzungsplans
Das rd. 7,3 ha große Plangebiet des Bebauungsplanes 24.08.00 liegt im Nordwesten des Stadtteils St. Lorenz Nord, Stadtbezirk Dornbreite / Krempelsdorf im Westen des Stadtgebiets. Begrenzt wird das Plangebiet im Nordosten und Nordwesten / Westen durch den Vorwerker Friedhof, im Osten durch die Friedhofsallee und im Süden / Südwesten durch das Grundstück Friedhofsallee 59a, das Gelände der Paul-Gerhardt-Schule sowie die Kleingartenanlage Flintenbreite.
Der räumliche Geltungsbereich der rd. 4,5 ha großen 126. Änderung des Flächennutzungsplans entspricht i.W. dem Geltungsbereich des Bebauungsplans 24.08.00. Lediglich im Bereich der Bestandsbebauung Friedhofsallee 61 – 77 und im Bereich Paul-Gerhardt-Schule bleibt die FNP-Änderung hinter der Abgrenzung des Bebauungsplans zurück.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 24.08.00 – Friedhofsallee / Ehemalige Stadtgärtnerei - und der zugehörigen 126. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebiets auf dem Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei sowie den nicht mehr benötigten Erweiterungsflächen des Vorwerker Friedhofs geschaffen werden.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 04.07.2016 bis einschließlich 15.07.2016 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Ferner werden die für die Flächen des Planungsgebiets erarbeiteten Ziele und Zwecke der Planung einschließlich ihrer voraussichtlichen Auswirkungen in einer öffentlichen Veranstaltung am 06.07.2016, um 18:30 Uhr, in der Aula der Paul-Gerhardt-Schule, Paul-Gerhardt-Straße 4-8 gesondert dargelegt. Dabei wird ebenfalls Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Ansprechpartner: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den/die Sachbearbeiter/In unter der Tel.: 122-6117 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de
Hinweis: Die nachfolgend zum Download bereitgestellten Dateien dienen der unverbindlichen Information der Öffentlichkeit durch den Bereich Stadtplanung und Bauordnung. Im Zweifelsfall maßgeblich sind allein die in den Räumen des Fachbereichs Planen und Bauen (s.o.) ausliegenden Plan- und Textoriginale.
Luftbild mit Geltungsbereich
Ausschnitt aus dem wirksamen Flächennutzungsplan im Bereich Friedhofsallee / Ehem. Stadtgärtnerei
- Änderung des Flächennutzungsplans, 06/2016
Flyer zur Öffentlichkeitsbeteiligung, 07/2016
Erschließungsvarianten für das Plangebiet, 06/2016
Städtebauliches Konzept (beispielhaft zu Erschließungsvariante A)
Begründung zum Aufstellungsbeschluss, 12/2015