Bebauungspläne im Verfahren

Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung

Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen hat die Öffentlichkeit gemäß § 3 BauGB in der Regel zwei Mal Gelegenheit, sich über die Planung zu informieren und hierzu eine Stellungnahme abzugeben.

Bei Abgabe einer Stellungnahme erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch (BauGB) und dem Landesdatenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt.

Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie Informationen und Unterlagen zu Bebauungsplanentwürfen, für die aktuell eine Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt. Darüber hinaus können Sie auch in Unterlagen zu bereits durchgeführten Beteiligungsverfahren Einsicht nehmen, sofern der betreffende Bebauungsplan noch nicht als Satzung beschlossen wurde.

Hinweis zur Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB:
Der zu den Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung jeweils abgedruckte Text entspricht inhaltlich weitgehend der Bekanntmachung in den Lübecker Nachrichten sowie in den Bekanntmachungen der Hansestadt Lübeck. Maßgeblich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Bekanntmachung ist allein die Bekanntmachung in den beiden vorgenannten Medien.

 

Aktuelle Beteiligungsverfahren

 

Bebauungsplan 32.77.00 – Europaweg / Ostseestraße

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 07.12.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans 32.77.00 – Europaweg / Ostseestraße – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB und die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

Das ca. 11,6 ha große Plangebiet des Bebauungsplans 32.77.00 – Europaweg / Ostseestraße – liegt im Stadtteil Travemünde und wird begrenzt

  • im Süden und Westen durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,
  • im Norden durch den Europaweg und die wohnbaulich genutzten Grundstücke der Siedlung „Kleines Haff“,
  • im Osten durch die Ivendorfer Landstraße.

Die detaillierte Abgrenzung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Übersichtsplan (siehe Unterlagen zum Download).

Ziel des Bebauungsplanes ist zum einen Planungsrecht für eine Wohnbebauung auf den Flächen der ehemaligen Ostsee-Akademie und des benachbarten Wirtschaftsgebäudes zu schaffen. Geplant sind Mehrfamilienhäuser für rund 125 Wohnungen (davon mindestens 30 % geförderte Wohnungen) sowie ca. 15 Reihenhäuser.

Mit Aufgabe der Ostsee-Akademie, die Kernstück des Pommernzentrums war, ist der Funktionszusammenhang mit dem übrigen Siedlungsgefüge nicht mehr gewahrt. Ein weiteres Ziel ist daher die Änderung der Art der baulichen Nutzung von einem sonstigen Sondergebiet Soziales und Kultur zu einem allgemeinen Wohngebiet und einem urbanen Gebiet (Fläche südlich der Ostseestraße). Das urbane Gebiet ermöglicht eine bauliche Nutzung zu Wohn- und Gewerbezwecken mit unterschiedlichen Nutzungsanteilen.

Das Maß der baulichen Nutzung wird gegenüber dem bisherigen Planungsrecht nicht wesentlich verändert.

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 18.03.2024 bis einschließlich 05.04.2024 über folgende Beteiligungen Gelegenheit zur Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben:

  • Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen (siehe unten)
  • Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständige Sachbearbeiterin Tel.: (0451) 122 6118 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de.

Zusätzlich werden die Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen in einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 19.03.2024 um 18.30 Uhr in der Aula der Stadtschule Travemünde, Hirtengang 10, 23570 Lübeck, vorgestellt. Der Öffentlichkeit wird hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

Im weiteren Verfahren ist eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen. Die Öffentlichkeit erhält dann erneut die Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.

Ihre Stellungnahme

Sofern Sie Anregungen, Bedenken oder Hinweise zu der vorliegenden Planung vorbringen möchten, bestehen während o. g. Frist folgende Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme:

  • per E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de (bitte geben Sie dabei Ihre vollständige Anschrift an),
  • per Brief an: Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck
  • oder mündlich zur Niederschrift im i-Punkt der Bauverwaltung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck (nach vorheriger Terminabsprache mit der Sachbearbeiterin, siehe vorangehend)

Bitte nutzen Sie bevorzugt die Möglichkeit der Übermittlung Ihrer Stellungnahme per E-Mail, die uns die Erfassung und Auswertung erheblich erleichtert. Im Voraus vielen Dank dafür.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Lübeck, 16.03.2024

Hansestadt Lübeck Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Unterlagen zum Download:

Gutachten:

 

 

 

Durchgeführte Beteiligungsverfahren zu in Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen

Hinweis: Die nachfolgend zum Download bereitgestellten Unterlagen geben jeweils den Planungsstand zum Zeitpunkt des durchgeführten Beteiligungsverfahrens wieder. Aufgrund der Weiterbearbeitung des Bebauungsplanentwurfes entsprechen die Unterlagen ggf. nicht mehr dem aktuellen Planungsstand. Unter der in der Bekanntmachung genannten Durchwahl können Sie sich ggf. zum aktuellen Stand des Verfahrens informieren.

 

Bebauungsplan 22.06.00 – Moislinger Allee / Pinassenweg

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 15.02.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans 22.06.00 – Moislinger Allee / Pinassenweg – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB und die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 abgesehen.

Das 4,1 ha große Plangebiet des Bebauungsplans 22.06.00 – Moislinger Allee / Pinassenweg – liegt im Stadtteil Buntekuh und wird begrenzt

  • südlich durch die Moislinger Allee,
  • westlich durch den Pinassenweg,
  • nordöstlich durch den Stadtteilpark Wiesental und
  • östlich durch einen Grünstreifen und die Bebauung westlich des Schaluppenwegs.

Die detaillierte Abgrenzung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Übersichtsplan (siehe Unterlagen zum Download).

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen für die Entwicklung eines Wohnquartiers in Form von Mehrfamilienhäusern sowie einer Kindertagesstätte auf einer innerstädtischen Brachfläche geschaffen werden.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 05.02.2024 bis einschließlich 23.02.2024 über folgende Beteiligungen Gelegenheit zur Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben:

  • Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen (siehe unten)
  • Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständige Sachbearbeiterin Tel.: (0451) 122 6118 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

Im weiteren Verfahren ist eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen. Die Öffentlichkeit erhält dann erneut die Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.

Ihre Stellungnahme

Sofern Sie Anregungen, Bedenken oder Hinweise zu der vorliegenden Planung vorbringen möchten, bestehen während o. g. Frist folgende Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme:

  • per E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de (bitte geben Sie dabei Ihre vollständige Anschrift an),
  • per Brief an: Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck
  • oder mündlich zur Niederschrift im i-Punkt der Bauverwaltung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck (nach vorheriger Terminabsprache mit der Sachbearbeiterin, siehe vorangehend)

Bitte nutzen Sie bevorzugt die Möglichkeit der Übermittlung Ihrer Stellungnahme per E-Mail, die uns die Erfassung und Auswertung erheblich erleichtert. Im Voraus vielen Dank dafür.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Lübeck, 01.02.2024

Hansestadt Lübeck Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Unterlagen zum Download:

Gutachten:

 

 

Bebauungsplan 04.12.00 - Schönböckener Straße 55

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 04.12.2023 die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans 04.12.00 – Schönböckener Straße 55 – und der zugehörigen Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der geltende Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

Das Plangebiet des Bebauungsplans 04.12.00 liegt im Stadtteil St. Lorenz-Nord der Hansestadt Lübeck. Begrenzt wird das ca. 1,8 ha große Plangebiet durch die straßenbegleitende Bebauung

  • im Norden an der Schönböckener Straße,
  • im Osten an der Clara-Schumann-Straße,
  • im Süden an der Richard-Wagner-Straße und
  • im Westen an der Beethovenstraße.

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan (siehe unten, Unterlagen zum Download).

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 04.12.00 – Schönböckener Straße 55 – sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines urbanen Wohnquartiers mit hoher Freiraumqualität auf einer innerstädtischen Brachfläche geschaffen werden.

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 18.12.2023 bis einschließlich 25.01.2024. In dieser Zeit liegen der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die zugehörige Begründung im Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) außer in der Zeit vom 27.-29.12.2023 öffentlich aus. Die Öffnungszeiten sind wie folgt: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich (vorzugsweise per E-Mail) oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgeben.

Ansprechpartner:in:

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeiterin unter der Tel.: (0451) 122 6136 oder schreiben Sie eine E-Mail an bebauungsplanung@luebeck.de.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das sie oben auf dieser Internetseite „Bebauungspläne im Verfahren“ zum Download finden.

Planunterlagen

Übersichtsplan Geltungsbereiche Bebauungsplan 04.12.00
Luftbild mit den Geltungsbereichen des Bebauungsplans 04.12.00
Entwurf des Bebauungsplans 04.12.00 (Planoriginal)
Planzeichnung des Bebauungsplanentwurfs 04.12.00 mit Planzeichenerklärung und Neben¬zeichnungen (A3-Druckfassung)
Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs 04.12.00 (A4-Druckfassung)
Begründung zum Bebauungsplanentwurf 04.12.00 mit Anhang

Fachgutachten

1     Altlastenauskunft
2     Kampfmittelbelastung
3     Artenschutz-Potenzialanalyse
4     Baumgutachten, 2018
4     Baumgutachten, 2018 Anlage
4a   Gehölz- und Flächenbestand, 2022
4a   Gehölz- und Flächenbestand, 2022 Anlage
5     Bodenuntersuchung
6     Entwässerungskonzept mit Anlagen
7     Energieversorgung
8     Lärmtechnische Untersuchung
9     Mobilitätskonzept
10   Schadstofferhebung
11   Verkehrszahlen Lärmtechnische Untersuchung
12   Auswertungsbericht zu den bisher durchgeführten Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB einschließlich der wesentlichen Stellungnahmen

 

 

Bebauungsplan 02.14.00 – Geniner Ufer / Welsbachstraße

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 06.11.2023 die öffentliche Auslegung der Entwürfe des Bebauungsplans 02.14.00 – Geniner Ufer / Welsbachstraße – und der zu­gehörigen 131. Änderung des FNP gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet des Bebauungsplans liegt im Stadtteil St. Jürgen, ca. 600 Meter südwestlich der Lübecker Innenstadt. Das ca. 12,1 ha große Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch die Kanal-Trave,
  • im Osten durch die Possehlstraße (B 75),
  • im Süden durch die Welsbachstraße sowie
  • im Westen durch die Straße Bei der Gasanstalt.

Der räumliche Geltungsbereich der 131. Änderung des FNP entspricht i.W. dem Geltungs­bereich des Bebauungsplans 02.14.00 - Geniner Ufer / Welsbachstraße -.

Die detaillierte Abgrenzung der Geltungsbereiche zeigt der Übersichtsplan (siehe unten, Unterlagen zum Download).

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung des gewerblich genutzten Bereichs i.W. zugunsten eines innenstadtnahen, urbanen Quartiers mit Wohn­nutzung im Geschosswohnungsbau, sozialer Infrastruktur und Gewerbenutzungen geschaffen werden.

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die öffentliche Auslegung der Planentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt ebenfalls vom 20.11.2023 bis einschließlich 19.12.2023. In dieser Zeit liegen die Entwürfe des Bebau­ungsplans 02.14.00 und der zugehörigen 131. Änderung des Flächennutzungsplans, die dazugehörigen Begründungen sowie die zu den Bauleitplänen vorliegenden umwelt­bezogenen Informationen und Stellungnahmen im Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus. Die Öffnungszeiten sind wie folgt: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich (auch per E-Mail) oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgeben.

Ansprechpartner:
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeiterin unter der Tel.: (0451) 122 6117 oder schreiben Sie eine E-Mail an bebauungsplanung@luebeck.de.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

Für die Änderung des Flächennutzungsplans wird ergänzend darauf hingewiesen, dass anerkannte Naturschutzverbände und sonstige Vereinigungen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausge­schlossen sind, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das sie oben auf dieser Internetseite „Bebauungspläne im Verfahren“ zum Download finden.

Unterlagen zum Download (PDF):

Planunterlagen
Übersichtsplan Geltungsbereiche Bebauungsplan 02.14.00 und 131. FNP-Änderung
Luftbild mit den Geltungsbereichen des Bebauungsplans 02.14.00 und der 131. FNP-Änderung
Entwurf des Bebauungsplans 02.14.00 (Planoriginal)
Planzeichnung des Bebauungsplanentwurfs 02.14.00 mit Planzeichenerklärung und Neben­zeichnungen (A3-Druckfassung)
Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs 02.14.00 (A4-Druckfassung)
Begründung zum Bebauungsplanentwurf 02.14.00 mit Anhang
Ausschnitt aus dem geltenden FNP (A4-Druckfassung)
Entwurf der 131. FNP-Änderung (A4-Druckfassung)
Begründung zur 131. FNP-Änderung

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen

1        Verkehrsgutachten
2        Gutachten zur Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstands gemäß §3(5c) BImSchG zwischen einem Betriebsbereich und den Plangebieten
3a      Überprüfung auf Kriegsaltlasten, Teil 1
3b      Überprüfung auf Kriegsaltlasten, Teil 2
4a1    Historische Erkundung – Bei der Gasanstalt 18-20 und Welsbachstraße 1 (Teil A)
4a1    Historische Erkundung – Bei der Gasanstalt 18-20 und Welsbachstraße 1 (Teil B)
4a2    Historische Erkundung – Geniner Ufer 1
4a3    Historische Erkundung – Geniner Ufer 2
4a4    Historische Erkundung – Geniner Ufer 3 und Parkplatz Behördenhochhaus Welsbach­straße
4a5    Historische Erkundung – Geniner Ufer 4-6 (Teil A)
4a5    Historische Erkundung – Geniner Ufer 4-6 (Teil B)
4a6    Historische Erkundung – Geniner Ufer 8-9 und Welsbachstraße 3-5 (Teil A)
4a6    Historische Erkundung – Geniner Ufer 8-9 und Welsbachstraße 3-5 (Teil B)
4a7    Historische Erkundung – Welsbachstraße 7 (Teil A)
4a7    Historische Erkundung – Welsbachstraße 7 (Teil B)
4a8    Historische Erkundung – Welsbachstraße 2
4b      Untersuchungskonzept B-Plan 02.14.00, Bauabschnitte 1 und 2
4c      Orientierende Untersuchung B-Plan 02.14.00, Bauabschnitt 1
4d      Orientierende Untersuchung B-Plan 02.14.00, Bauabschnitt 2
4e      Abschätzung des Gefährdungspotenzials Geniner Ufer (außer Uferstreifen)
4f      Orientierende Untersuchung der Verdachtsflächen auf dem Geniner Ufer
4g      Bewertung der Altlast Geniner Ufer 10
4h      Bewertung der Altlast Bei der Gasanstalt 22
5        Schalltechnische Untersuchung
6        Faunistische Bestandserfassungen mit Artenschutzuntersuchung und FFH-Vorprüfung
7a      Baumkartierung
7b      Bewertung Baumvitalität
7c      Biotop- und Nutzungstypenkartierung
8        Aktenvermerk zur Versickerung von Niederschlagswasser
9        Wasserwirtschaftlicher Begleitplan
10      Energiekonzept
11      Auswertungsbericht zu den bisher durchgeführten Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB einschließlich der wesentlichen, umweltbezogenen Stellung­nahmen
12      Gesamtlandschaftsplan der Hansestadt Lübeck (beschlossen am 4.3.2008)

 

 

Bebauungsplan 32.26.00 – Helldahl / Leegerwall

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 07.06.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans 32.26.00 – Helldahl / Leegerwall – im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB und die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Da sich durch den Bebauungsplan der Zulässigkeitsmaßstab in dem Gebiet nach § 34 BauGB nicht nur unwesentlich ändert, wird er nunmehr als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 abgesehen.

Das Plangebiet des Bebauungsplans 32.26.00 – Helldahl / Leegerwall – liegt im Stadtteil Travemünde,

  • südöstlich des Landschaftsschutzgebiets Brodtener Winkel, der Straße Kowitzberg und des kleinen Parks nördlich der Bebauung an der Scheteligstraße
  • nordwestlich der Straßen Strandweg, Strandredder und Helldahl und
  • nordöstlich der Straße Leegerwall.

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans zeigen die Übersichtspläne
(siehe unten, Unterlagen zum Download).

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Erhalt der vorhandenen städtebaulichen Strukturen geschaffen werden.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Öffentlichkeit in der Zeit vom 13.11.2023 bis einschließlich 01.12.2023 über folgende Beteiligungen Gelegenheit zur Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben:

  • Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen (siehe unten)
  • Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständiger Sachbearbeiter Tel.: (0451) 122 6131 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de.

Während dieser Frist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu vorzugsweise per E-Mail, schriftlich (Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck) oder während eines vereinbarten Termins Tel.: (0451) 122 6131 zur Niederschrift abgeben.

Zusätzlich werden die Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen werden in einer öffentlichen Veranstaltung am 14.11.2023 um 18.00 Uhr in der Aula der Stadtschule Travemünde, Hirtengang 10, 23570 Lübeck, vorgestellt. Der Öffentlichkeit wird hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Ein Zugang zur Schule ist über den Schulhof vom Hirtengang aus und an diesem Abend auch über die Torstraße möglich.

Im weiteren Verfahren ist eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen. Die Öffentlichkeit erhält erneut die Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Lübeck, 10.11.2023

Hansestadt Lübeck Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Unterlagen zum Download:

 

 

Bebauungsplan 26.09.00 – Palinger Weg / Lauer Weg

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 06.03.2023 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 26.09.00 – Palinger Weg / Lauer Weg – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Schlutup, Stadtbezirk Schlutup. Es umfasst ehemalige Betriebsflächen östlich des Palinger Weges.

Begrenzt wird das ca. 1,4 ha große Plangebiet durch:

  • den Palinger Weg im Westen,
  • den Lauer Weg und Tannenschlag im Osten,
  • die Mecklenburger Straße im Norden und
  • die Grundstücke des Palinger Weges Nr. 7 sowie die Grundstücke Tannenschlag Nr. 2, 2a, 4 und 6.

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs entnehmen Sie bitte dem beigefügten Übersichtsplan (siehe unten, Unterlagen zum Download).

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden geschaffen werden.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen werden in einer

Öffentlichen Veranstaltung am 27.09.2023 um 18.00 Uhr
in der Aula der Willy-Brandt-Schule, Beim Meilenstein 2, 23568 Lübeck, vorgestellt. Der Öffentlichkeit wird hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Zudem wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 25.09.2023 bis einschließlich 11.10.2023 über folgende Beteiligungen Gelegenheit zur Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben:

  • Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter (siehe untenstehende Downloads)
  • Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständige Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6158 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

Ihre Stellungnahme

Sofern Sie Anregungen, Bedenken oder Hinweise zu der vorliegenden Planung vorbringen möchten, bestehen während o. g. Frist folgende Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme:

  • per E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de (bitte geben Sie dabei Ihre vollständige Adresse an),
  • per Brief an: Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck
  • oder mündlich zur Niederschrift im i-Punkt der Bauverwaltung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck (bitte gerne nach vorheriger Terminabsprache mit der Sachbearbeiterin, siehe unten)

Bitte nutzen Sie bevorzugt die Möglichkeit der Übermittlung Ihrer Stellungnahme per E-Mail, die uns die Erfassung und Auswertung erheblich erleichtert. Im Voraus vielen Dank dafür.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderabgabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Ansprechpartner:in: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin Tel.: (0451) 122-6158 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de

Unterlagen zum Download:

 

 

Bebauungsplan 04.39.00 – Bei der Lohmühle / Grünzug

Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplans 04.39.00 – Bei der Lohmühle / Grünzug – liegt im Stadtteil St. Lorenz Nord, Stadtbezirk Holstentor Nord.

Begrenzt wird das ca. 8,0 ha große Plangebiet

  • im Norden durch das Schulgelände der Schulen an der Georg-Kerschensteiner-Straße und die Wohnbebauung an der Schwartauer Allee 139, 139 b-c,
  • im Osten durch die Schwartauer Allee,
  • im Süden durch die Straße Bei der Lohmühle sowie
  • im Westen durch die Straße An der Hansehalle.

Die detaillierte Abgrenzung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Übersichtsplan. (Downloads weiter unten)

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die städtebauliche Neuordnung des Areals. Planerisches Ziel ist es, durch eine Neubebauung der Flächen mit Wohn- und Gewerbebauten einen städtebaulichen Übergang zwischen den Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen im Süden und der Wohnbebauung im Nordosten zu schaffen. Es soll dem Bedarf nach Wohnungen im Geschosswohnungsbau entsprochen und zudem die vorhandenen Grünflächen im nördlichen Teil des Bebauungsplans zu einer breiteren Grünverbindung mit Aufenthaltsqualität entwickelt werden.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen werden in einer

Öffentlichen Veranstaltung am 29.08.2023 um 18:00 Uhr

im Hotel Viva, Bei der Lohmühle 25, 23554 Lübeck vorgestellt. Der Öffentlichkeit wird hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Zudem wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 06.08.2023 bis einschließlich 04.09.2023 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der Planunterlagen Gelegenheit zu weiterer Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Die Unterlagen können über die unten stehenden Links abgerufen werden.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

Ansprechpartner:in: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin Tel.: (0451) 122 6136 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de

Unterlagen zum Download (PDF):

Die Hansestadt Lübeck weist darauf hin, dass sie für das Baugebiet keine Interessentenliste führt.

 

 

Bebauungsplan 31.09.00 – Ivendorfer Landstraße / Solarpark

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 20.03.2023 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 31.09.00 – Ivendorfer Landstraße / Solarpark aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt.

Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 31.09.00 Ivendorfer Landstraße / Solarpark im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert (148. Änderung).

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 31.09.00 Ivendorfer Landstraße / Solarpark liegt im Stadtteil Travemünde, Ortsteil Ivendorf. Begrenzt wird das ca. 2,7 ha große Plangebiet:

  • Im Norden durch ein angelegtes Feldgehölz,
  • im Osten durch die Bahnlinie Lübeck – Travemünde,
  • im Süden durch eine Grünlandfläche mit Wanderweg,
  • im Westen durch die Ivendorfer Landstraße,

Die detaillierte Abgrenzung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Übersichtsplan.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die vorgesehene Realisierung eines Solarparks zur Energieversorgung.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 25.09.2023 bis einschließlich 11.10.2023 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der Planunterlagen Gelegenheit zu weiterer Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben.

Die Unterlagen können über die untenstehenden Links abgerufen werden.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

Ansprechpartner:in: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6138 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de

Unterlagen zum Download (PDF):

 

 

Bebauungsplan 21.01.00 – Oberbüssauer Weg / Neue Mitte Moisling

Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) Satz 1 BauGB für den Bebauungsplan 21.01.00 – Oberbüssauer Weg / Neue Mitte Moisling –

Für die im nachfolgenden Übersichtplan dargestellte Fläche soll folgender Bebauungsplan aufgestellt werden.

Übersichtsplan

Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Moisling, Stadtbezirk Alt-Moisling/ Genin und umfasst das künftige Zentrum des Stadtteiles Moisling östlich des Oberbüssauer Weges von der Niendorfer Straße bis zur südlich angrenzenden Bahnstrecke Hamburg-Lübeck.

Das ca.7,6 ha große Plangebiet wird

  • im Nordwesten durch die Niendorfer Straße zwischen Sterntaler Weg und dem Oberbüssauer Weg sowie die rückwärtige Grundstücksgrenze der Grundstücke Andersenring 39-49;
  • im Nordwesten durch den Sterntalerweg;
  • im Nordwesten durch die westliche Grundstücksgrenze des Blockheizkraftwerks Niendorfer Straße;
  • im Süden durch den Sterntalerweg, die Bahnlinie Lübeck – Hamburg und den Bahnhaltepunkt Moisling sowie den Moislinger Mühlenweg;
  • im Osten durch die Straße Kiewittredder und das Schulgelände der Schule Moislinger Mühlenweg;
  • im Westen durch den Oberbüssauer Weg.

begrenzt.

Die detaillierte Abgrenzung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Übersichtsplan.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der „Neuen Mitte Moisling“ (NMM) als Nahversorgungszentrum mit sozialen und öffentlichen Infrastruktureinrichtungen, Dienstleistungen, einem Senior:innenwohnheim und neuen attraktiven und nachfragegerechten Geschosswohnungen rund um den „Moislinger Markt“ geschaffen werden.

Die Entwicklung des neuen Stadtteilzentrums Moisling wird durch ein auf alle Verkehrsträger ausge­richtetes Mobilitätskonzept unterstützt, durch das zusammen mit dem neuen Bahn­haltepunkt Moisling, neben dem KfZ-Verkehr, dem ÖPNV, dem Rad- und Fuß­gänger:innen­verkehr eine wachsende Bedeutung zukommen wird.

Die Inhalte der Bauleitplanung basieren auf den Inhalten des Rahmenplans „Neue Mitte Moisling“, der von der Lübecker Bürgerschaft am 23.02.2023 beschlossen wurde.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 15.05.2023 bis einschließlich 31.05.2023 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der Planunterlagen Gelegenheit zu weiterer Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

Ansprechpartner: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin (0451) 122 6126 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de

Unterlagen zum Download (PDF):

Planzeichnung (DIN A3)
Planzeichnung (Original) BP 21.01.00
BP 21.01.00 Teil B – Text: textliche Festsetzungen
Begründung BP 21.01.00
Übersichtsplan o.M.
Geotechnische Stellungnahme
Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 13 a BauGB
Bestand Biotop- und Nutzungstypen
FNP-Bestand
FNP-Änderung - Planung
Städtebaulicher Rahmenplan - Entwurf
Erschließung Bahnhaltepunkt Moisling
Gesamterschließung Neue Mitte Moisling
Bebauungsplanverfahren-Ablauf

 

 

Bebauungsplan 05.50.00 – Schwartauer Landstraße / Müritzweg

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 19.09.2022 beschlossen, dass der Bebauungsplan 05.50.00 – Schwartauer Landstraße / Müritzweg – aufgestellt wird und eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Stadtteil St. Lorenz Nord, Stadtbezirk Falkenfeld/Vorwerk. Begrenzt wird das ca. 0,54 ha große Plangebiet

  • im Osten durch die Schwartauer Landstraße,
  • im Süden durch den Müritzweg,
  • im Westen durch die Wohnbebauung der Netzestraße Nr. 3 und Nr. 5 sowie
  • im Norden durch die Bebauung der Schwartauer Landstraße Nr. 81a und Nr. 81.

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans zeigen die Übersichtspläne (siehe unten, Unterlagen zum Download).

Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Pflegeheims geschaffen werden.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 08.05.2023 bis einschließlich 02.06.2023 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Stellungnahmen können schriftlich (auch per E-Mail möglich) oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgeben werden.

Die Unterlagen können auch über die unten stehenden Links abgerufen werden.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

Ansprechpartner: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin Tel.: (0451) 122 6135 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das Sie oben auf dieser Internetseite „Bebauungspläne im Verfahren“ zum Download finden.

Unterlagen zu Download (PDF)

Übersichtsplan Aufstellungsbeschluss
Übersichtsplan Luftbild
Ausschnitt Flächennutzungsplan (A3-Druckfassung)
Entwurf des Bebauungsplans 05.50.00 (Planoriginal)
Planzeichnung des Bebauungsplanentwurfes 05.50.00 (A4-Druckfassung)
Zeichenerklärung zum Bebauungsplanentwurf 05.50.00 (A4-Druckfassung)
Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes 05.50.00 (A4-Druckfassung)
Begründung zum Bebauungsplanentwurf 05.50.00 (mit städtebaulichem Konzept im Anhang)

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen (PDF)

Umweltbezogene Stellungnahmen
Artenschutzrechtliche Stellungnahme
Wasserwirtschaftlicher Begleitplan
Orientierende Altlastenerkundung Bericht
Orientierende Altlastenerkundung Anlage
Energiekonzept
Kampfmittelbelastung

Sonstige Quellen umweltbezogener Informationen
Gesamtlandschaftsplan der Hansestadt Lübeck (beschlossen am 04.03.2008)

 

 

Bebauungsplan 19.03.00 – Niendorf / Holzkoppel

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 19.12.2022 den Aufstellungsbeschluss vom 18.11.2019 für den Bebauungsplan – Niendorf / Holzkoppel – unter Bezugnahme auf § 13b BauGB in der seit dem 14.06.2021 geltenden Fassung erneuert und um Flächen für eine fußläufige Verbindung zur Straße Holzkoppel und einen Überplanungsbereich zur Aufhebung einer zusätzlichen Erschließung aus dem Bebauungsplan 19.01.00 erweitert. Für den Bebauungsplan 19.03.00 – Niendorf / Holzkoppel – wurde die öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Das Plangebiet des Bebauungsplans 19.03.00 – Niendorf / Holzkoppel – liegt im Stadtteil Moisling, Ortsteil Nien­dorf / Moorgarten, südöstlich der Grundstücke Niendorfer Hauptstraße 93 b – 97 a zwischen den Straßen Holzkoppel und Hellkamp sowie entlang der Grundstücke Hellkamp 29 bis 35 als Überplanungsbereich des Bebauungsplanes 19.01.00 – Niendorf -Hellkamp –.

Begrenzt wird das ca. 1,65 ha große Plangebiet wie folgt:

  • im Nordosten durch die rückwärtigen Gartengrundstücke der Wohnbebauung entlang der Straße Holzkoppel,
  • im Nordwesten durch die rückwärtigen Gartengrundstücke der Grundstücke Niendorfer Hauptstraße 93 b – 97 a,
  • im Südwesten durch die rückwärtigen Gartengrundstücke der Wohnbebauung entlang der Straße Hellkamp und der Niendorfer Hauptstraße sowie
  • im Südosten durch eine landwirtschaftliche Fläche.

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans zeigen die Übersichtspläne (siehe unten, Unterlagen zum Download).

Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung eines Wohngebiets mit Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern geschaffen werden.

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die öffentliche Auslegung der Planentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 19.04.2023 bis einschließlich 19.05.2023. In dieser Zeit liegt der Entwurf des Bebauungsplans 19.03.00, die dazugehörige Begründung sowie die zu dem Bauleitplan erarbeiteten Gutachten/Untersuchungen im Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus. Die Öffnungszeiten sind wie folgt: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich (auch per E-Mail möglich), oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgeben.

Ansprechpartner: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeiterin unter der Tel.: 0451-122 6154 oder schreiben Sie eine E-Mail an bebauungsplanung@luebeck.de.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das sie oben auf dieser Internetseite „Bebauungspläne im Verfahren“ zum Download finden.

Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel zu öffentlichen Auslegung beteiligt und um Stellungnahme gebeten.

Unterlagen zum Download (PDF)

Übersichtsplan Bebauungsplan 19.03.00 – Niendorf / Holzkoppel
Übersichtsplan Luftbild
Entwurf des Bebauungsplans 19.03.00 (Planoriginal)
Planzeichnung des Bebauungsplanentwurfes 19.03.00 (A3-Druckfassung)
Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes 19.03.00 (A4-Druckfassung)
Begründung zum Bebauungsplanentwurf 19.03.00 (mit städtebaulichem Konzept im Anhang)

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen (PDF)

Umweltbezogene Stellungnahmen

Auswertungsbericht zu dem bisher durchgeführtem Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB einschließlich der wesentliche, umweltbezogenen Stellungnahmen

Gutachten/Untersuchungen

Schalltechnische Untersuchung
Orientierende Baugrunderkundung
Untersuchungsbericht zu den Boden- und Grundwasserverhältnissen
Artenschutzprüfung
Energiekonzept
Wasserwirtschaftlicher Begleitplan
Altlastenprüfung
Überprüfung auf Kampfmittelbelastung

Sonstige Quellen umweltbezogener Informationen

Gesamtlandschaftsplan der Hansestadt Lübeck (beschlossen am 04.03.2008)

 

 

Bebauungsplan 01.70.00 - Wallhalbinsel / Holstentorplatz

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 06.03.2023 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 01.70.00 – Wallhalbinsel / Holstentorplatz – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

Der räumliche Geltungsbereich liegt im Stadtteil Innere Stadt.

Begrenzt wird das ca. 1,27 ha große Plangebiet im Norden durch eine Hotelliegenschaft, im Osten durch die Trave, im Süden durch den Holstentorplatz sowie im Westen durch die Willy-Brandt-Allee. Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 01.70.00 – Wallhalbinsel / Holstentorplatz – sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines sonstigen Sondergebietes (SO) mit der Zweckbestimmung „öffentliche Verwaltung, Anlagen für kulturelle Zwecke, Hochschulnutzungen“ gem. § 11 Abs. 2 S. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geschaffen werden.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 03.04.2023 bis einschließlich 21.04.2023 über folgende Beteiligungen Gelegenheit zur Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben:

  • Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen
  • Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständige Sachbearbeiterin Tel.: (0451) 122 6158 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

Ihre Stellungnahme:
Sofern Sie Anregungen, Bedenken oder Hinweise zu der vorliegenden Planung vorbringen möchten, bestehen folgende Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme:

  • per E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de (bitte geben Sie dabei Ihre vollständige Adresse an),
  • per Brief an: Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck
  • oder mündlich zur Niederschrift im i-Punkt der Bauverwaltung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck (bitte gerne nach vorheriger Terminabsprache mit der Sachbearbeiterin, siehe unten)

Bitte nutzen Sie bevorzugt die Möglichkeit der Übermittlung Ihrer Stellungnahme per E-Mail, die uns die Erfassung und Auswertung erheblich erleichtert. Im Voraus vielen Dank dafür.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderabgabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Ansprechpartner:
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin Tel.: (0451) 122 6158 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de                                  

Unterlagen zum Download:
Bekanntmachung
Übersichtsplan Geltungsbereich
Begründung_B-Plan 01.70.00

 

 

Bebauungsplan 26.13.00 – Schlutup / Lauer Weg

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 20.06.2022 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 26.13.00 – Schlutup / Lauer Weg – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 26.13.00 Schlutup / Lauer Weg liegt im Stadtteil Schlutup. Begrenzt wird das ca. 0,8 ha (8.270 m²) große Plangebiet:

  • im Norden durch die Grundstücke Lauer Weg 22 und 25a sowie Selmsdorfer Weg 2,
  • im Osten durch die Bebauung Lauer Weg 27 – 41,
  • im Süden durch die Grundstücke Lauer Weg 36 und 43 sowie
  • im Westen durch die Bebauung Lauer Weg 24 bis 34.

Die detaillierte Abgrenzung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Übersichtsplan.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die vorgesehene Nachverdichtung der Wohnbaugrundstücke Lauer Weg 27 bis 41 sowie 24 bis 34.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 01.03.2023 bis einschließlich 15.03.2023 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der Planunterlagen Gelegenheit zu weiterer Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben.

Zusätzlich werden die Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen in einer öffentlichen Veranstaltung am 08.03.2023 um 18.00 Uhr in der Willy-Brandt-Schule, Beim Meilenstein 2, 23568 Lübeck vorgestellt.

Die Unterlagen können über die untenstehenden Links abgerufen werden.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

Ansprechpartner:in: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin Tel.: (0451) 122 6138 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de

Unterlagen zum Download (PDF):

Luftbild Maßstab 1:5000
Luftbild Maßstab 1:1000
Katasterplan
Städtebaulicher Entwurf Variante A
Städtebaulicher Entwurf Variante C
Projektbeschreibung
Planauszug Schmutzwasserkanäle

 

 

Bebauungsplan 21.08.00 – Moisling Süd / Bahnhaltepunkt

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Stadtteil Moisling, östlich des Oberbüsauer Weges und direkt südlich angrenzend an die Bahnlinie Hamburg–Lübeck.

Begrenzt wird das ca. 2,8 ha große Plangebiet

  • im Norden durch die Bahnlinie Hamburg-Lübeck,
  • im Westen durch den Hundeübungsplatz auf der Westseite des Oberbüssauer Weges,
  • im Osten und Süden durch landwirtschaftliche Flächen sowie durch vorhandene Knickstrukturen.

Übersichtsplan o.M. Die detaillierte Abgrenzung der Geltungsbereiche zeigt der Übersichtsplan. 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der südlich notwendigen Erschließungsanlagen und Infrastruktureinrichtungen am Bahnhaltepunkt Moisling geschaffen werden. Insbesondere zählen hierzu der Ausbau bzw. die Errichtung der Erschließungs-straßen und der Bushaltestellen, der Zuwegung für Fußgänger und Radfahrer sowie der Fahrradabstellplätze sowie des Park&Ride-Platzes mit ca. 100 Parkplätzen im ersten Bauabschnitt (BA) und einer bei Bedarf optional möglichen Erweiterung durch einen zweiten BA mit ca. 50 Plätzen.

Auch die Erschließung über den Oberbüssauer Weg für alle Verkehrsträger wie Bus, Taxen, Hol- und Bringverkehr sowie für Fußgänger und Radfahrer sind wesentliche Inhalte der Planung. Die hier geplanten Verkehrserschließungs- und Infrastruktureinrichtungen südlich des Bahnhaltes sind ein wesentlicher Beitrag zur Unterstützung des Mobilitätskonzeptes für den Stadtteil Moisling.

Der Öffentlichkeit wurde bereits im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 17.01. bis einschließlich 28.01.2022 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB

Die öffentliche Auslegung der Planentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 06.01. bis einschließlich 06.02.2023. In dieser Zeit liegen die Entwürfe des Bebauungsplans 21.08.00 und der zugehörigen 141. Änderung des Flächennutzungsplans, die dazugehörigen Begrün-dungen sowie die zu den Bauleitplänen vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen öffentlich aus.

Der Öffentlichkeit wird montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der Planunterlagen Gelegenheit zu weiterer Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Diese Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

Ansprechpartner: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6126 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de

Die Unterlagen können auch über den folgenden Link abgerufen werden:
www.luebeck.de/bebauungsplaene

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind in Form:

  • der Umweltberichte als gesonderte Teile der Begründungen zu den Bauleitplänen
    (Kapitel 6 und 7 der Begründung),
  • der Fachgutachten
    Bestandskartierung Biotop- und Nutzungstypen,
    Geotechnischer Bericht mit Baugrunderkundung, Chemische Analytik und Ausbau- und Gründungsempfehlung,
    Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,
    Wasserwirtschaftlicher Begleitplan mit Entwässerungskonzept,
  • sowie als Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange verfügbar. 

Unterlagen zum Download (PDF):

  1. Erläuterungstext
  2. Planzeichnung FNP- Bestand und
  3. Planzeichnung 141. FNP-Änderung und
  4. Begründung zur 141. FNP-Änderung
  5. Planzeichnung BP 21.08.00 (Planoriginal) und
  6. Planzeichnung BP 21.08.00 DIN-A3
  7. BP 21.08.00 Teil B – Text: textliche Festsetzungen
  8. Begründung BP 21.08.00 mit den folgenden Anhängen
    1. Biotoptypenkartierung Bestand und
    2. Bodengutachten
    3. Artenschutzgutachten
    4. Wasserrechtlicher Fachbeitrag
  9. Zusammenstellung der Stellungnahmen mit umweltrelevanten Inhalten zum Aufstellungsbeschluss und aus den Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.1 BauGB
  10. Abwägungsbericht zur Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

 

 

Bebauungsplan 09.75.00 – Falkenhusener Weg / Libellenweg

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 19.09.2022 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 09.75.00 – Falkenhusener Weg / Libellenweg – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. 

Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplans 09.75.00 – Falkenhusener Weg / Libellenweg – liegt im Stadtteil St. Jürgen Stadtbezirk Strecknitz / Rothebek. Es umfasst das Flurstück 93, Flur 6 der Gemarkung Strecknitz.

Begrenzt wird das ca. 775 m² große Plangebiet durch den Libellenweg und den Falkenhusener Weg sowie die Grundstücke Falkenhusener Weg 87 und Libellenweg 30.

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

Übersichtsplan:

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 09.75.00 – Falkenhusener Weg / Libellenweg – sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von zwei freistehenden Einfamilienhäusern geschaffen werden.

Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 17.11.2022 bis einschließlich 02.12.2022 über folgende Beteiligungen Gelegenheit zur Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben:

  • Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter: https://www.luebeck.de/bebauungsplaene
  • Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständige Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6138 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de.

Aktuell bestehen keine Einschränkungen des Publikumsverkehrs aufgrund der Corona-Pandemie. Bitte informieren Sie sich über eine ggf. während der Beteiligungsfrist gültige Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein und Allgemeinverfügungen der Hansestadt Lübeck. Diese können Sie dann auf der Internetseite unter https://www.luebeck.de nachlesen.

Während dieser Frist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu vorzugsweise per E-Mail (bebauungsplanung@luebeck.de), schriftlich (Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck) oder während eines vereinbarten Termins (Tel.: 0451-122 6138) zur Niederschrift abgeben.

Im weiteren Verfahren ist eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen. Die Öffentlichkeit erhält erneut die Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderabgabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel zur öffentlichen Auslegung beteiligt und um Stellungnahme gebeten.

Unterlagen zum Download:
Übersichtsplan Geltungsbereich
Luftbild mit Geltungsbereich
Städtebaulicher Entwurf
Projektbeschreibung

 

 

Bebauungsplan 23.27.00 – Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 20.06.2022 den Aufstellungsbeschluss vom 18.11.2019 für den Bebauungsplan – Steinrader Damm 14 bis 34 – unter Bezugnahme auf § 13b BauGB in der seit dem 14.06.2021 geltenden Fassung erneuert und unter der Bezeichnung 23.27.00 – Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße – um Flächen südlich des Steinrader Damms erweitert. Für den des Bebauungsplans 23.27.00 – Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße – wurde die öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 13b BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Das Plangebiet des Bebauungsplans 23.27.00 – Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße – liegt im Stadtteil St. Lorenz Nord, Ortsteil Schönböcken, zwischen dem Steinrader Damm und dem Flutgraben, westlich des dortigen Campingplatzes sowie östlich des Grundstückes Steinrader Damm Nr. 36 und zwischen dem Steinrader Damm und der Schönböckener Hauptstraße östlich des dortigen Sportplatzes.

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans zeigen die Übersichtspläne (siehe unten, Unterlagen zum Download).

Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung eines Wohngebiets zur Bebauung mit freistehenden Einzelhäusern und Reihenhäusern sowie mit einer Kindertagesstätte geschaffen werden.

Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden in der Zeit vom 13.07.2020 bis einschließlich 12.08.2020 beteiligt und zur Äußerung und Erörterung gebeten.

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die öffentliche Auslegung der Planentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt ebenfalls vom 13.07.2020 bis einschließlich 12.08.2020. In dieser Zeit liegt der Entwurf des Bebauungsplans 09.13.00, die dazugehörige Begründung sowie die zu dem Bauleitplan erarbeiteten Gutachten im Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus. Die Öffnungszeiten sind wie folgt: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich (auch per E-Mail möglich), oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgeben.

Ansprechpartner: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeiterin unter der Tel.: 0451-122 6154 oder schreiben Sie eine E-Mail an bebauungsplanung@luebeck.de.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das sie oben auf dieser Internetseite „Bebauungspläne im Verfahren“ zum Download finden.

Die Unterlagen können über die unten stehenden Links abgerufen werden.

Unterlagen zum Download:

Übersichtsplan Bebauungsplan 23.27.00 – Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße

Übersichtsplan Luftbild

Entwurf des Bebauungsplans 23.27.00 (Planoriginal)

Planzeichnung des Bebauungsplanentwurfes 23.27.00 (A4/A3-Druckfassung)

Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes 23.27.00 (A4-Druckfassung)

Begründung zum Bebauungsplanentwurf 23.27.00 (mit städtebaulichem Konzept im Anhang)

Gutachten

Prüfbericht zur Bodendeklaration

Orientierende Baugrunderkundung

Baugrunderkundung und Geotechnischer Bericht

Aktenvermerk zur Versickerungsfähigkeit

Schalltechnische Untersuchung

Stellungnahme zur Schalltechnischen Untersuchung

Verkehrskonzept

Energiekonzept

Wasserwirtschaftlicher Begleitplan

Faunistische Potenzialeinschätzung und Artenschutzuntersuchung

Überprüfung auf Kampfmittelbelastung

 

 

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