Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 07.12.2020 die öffentliche Auslegung der Entwürfe des Bebauungsplans 07.32.00 – Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld – und der zugehörigen 127. Änderung des FNP gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der zu überplanende Bereich liegt etwa 2,5 km östlich der Lübecker Altstadtinsel im Stadtteil St. Gertrud, Stadtbezirk Marli / Brandenbaum und umfasst im Wesentlichen die Flächen der Kleingartenanlage Lauerholz, Gartenfeld 1 nördlich der St. Philippus Kirche und das Grundstück Schlutuper Straße 35.
Der ca. 13 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch den geschützten Landschaftsbestandteil Lauerhofer Feld,
- im Nordwesten durch die jenseits der Schlutuper Straße gelegene Sportanlage des Turn- und Sportvereines von 1893 e.V.,
- im Osten durch die verbleibenden Flächen der Kleingartenanlage Lauerhof,
- im Süden durch die Gärten der Wohnbebauung an der Straße Am Pohl und das Tankstellengrundstück
- im Westen durch die Kleingartenanlage zwischen dem Grünzug in Verbindung zur Albert-Schweitzer-Schule und den Tennisplätzen des TUS Lübeck.
Der räumliche Geltungsbereich der 127. Änderung des Flächennutzungsplanes entspricht im Wesentlichen dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes 07.32.00 - Schlutuper Straße/ Lauerhofer Feld, mit Ausnahme der umgebenden Grünflächen.
Die detaillierte Abgrenzung der Geltungsbereiche des Bebauungsplans und der 127. Änderung des Flächennutzungsplans zeigt der Übersichtsplan (siehe unten, Dateien zum Download).
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 07.32.00 – Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld - und der zugehörigen 127. Änderung des Flächennutzungsplans sollen für den Bereich der ehemaligen Kleingartenanlage Lauerhof – Gartenfeld 1 und auf dem Grundstück Schlutuper Straße 35 die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung eines Wohnquartiers bzw. Errichtung eines Hospizes und Palliativzentrums geschaffen werden. Vorgesehen ist die Entwicklung von Flächen für den Wohnungsbau, für Sonderbauflächen sowie für die Naherholung.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die öffentliche Auslegung der Planentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 25.01.2021 bis einschließlich 26.02.2021. In dieser Zeit liegen die Entwürfe des Bebauungs-plans 07.32.00 und der zugehörigen 127 Änderung des FNP, die dazugehörigen Begründungen sowie die zu den Bauleitplänen vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen im Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.
Die Öffnungszeiten sind wie folgt:
montags bis mittwochs jeweils 8:00 - 15:00 Uhr,
donnerstags 8:00 - 18:00 Uhr und
freitags 8:00 - 12:00 Uhr.
Da das Verwaltungsgebäude aufgrund der Corona-Pandemie nur mit Termin betreten werden darf, bitten wir um vorherige Terminabsprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin unter der Tel.: 0451-122 6138 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht auch dann, wenn die Räume der Verwaltung aufgrund der Corona-Pandemie ansonsten geschlossen sind.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich (auch per E-Mail möglich), oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgeben.
Ansprechpartner:
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeiterin unter der Tel.: 0451-122 6138 oder schreiben Sie eine E-Mail an bebauungsplanung@luebeck.de.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSG-VO)“, das sie oben auf dieser Internetseite „Bebauungspläne im Verfahren“ zum Download finden.
Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel zur öffentlichen Auslegung beteiligt und um Stellungnahme gebeten.
Unterlagen zum Download (PDF)
Entwurf des Bebauungsplans 07.32.00 (Planoriginal)
Planzeichnung und Planzeichenerklärung des Bebauungsplanentwurfes 07.32.00 (A3/A4-Druckfassung)
Übersichtsplan Bebauungsplan 07.32.00 – Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld – und 127. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) (A3-Druckfassung)
Luftbild (A3-Druckfassung)
Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes 07.32.00
Begründung zum Bebauungsplanentwurf 07.32.00
Städtebaulicher Entwurf (Planoriginal)
Gebrauchsanweisung zum städtebaulichen Entwurf
Ausschnitt aus dem geltenden Flächennutzungsplan für den Teilbereich Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld
Entwurf der 127. Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung zur 127. Änderung des Flächennutzungsplanes
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen (PDF)
Umweltbezogene Stellungnahme
Umweltbezogene Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs.1 BauGB
Umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach §4 Abs.1 BauGB
Schutzgut Natur und Landschaft
Fachbeitrag Natur und Landschaft
Schutzgut Wasser
Wasserwirtschaftlicher Begleitplan
Schutzgut Klima
Verkehrskonzept
Energiekonzept Teil 1 Festlegung der Varianten
Energiekonzept Teil 2 Energiestandard und Energieversorgung
Schutzgut Boden
Orientierende Altlastenuntersuchung ehemalige Kleingartenanlage
Orientierende Untergrunduntersuchung ehemalige Kleingartenanlage
Ergänzende Altlastenuntersuchung zur Gefährdungsabschätzung, Sanierungsuntersuchung Schlutuper Straße 35
Untersuchungen zur orientierenden Altlasten- und Baugrunderkundung Schlutuper Straße 35
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Artenschutzrechtliche Stellungnahme – Ersteinschätzung
Artenschutzrechtliche Stellungnahme
Schutzgut Mensch
Schalltechnische Untersuchung
Konkretisierung der Schalltechnischen Untersuchung
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 07.12.2020 die öffentliche Auslegung der Entwürfe des Bebauungsplans 03.50.00 – St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof – und der zugehörigen 129. Änderung des FNP gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der zu überplanende Bereich liegt innenstadtnah südwestlich des Lübecker Hauptbahnhofs im Stadtteil St. Lorenz-Süd und umfasst im Wesentlichen die Flächen des ehemaligen Güterbahnhofs. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 8,44 ha und wird wie folgt begrenzt:
- im Nordwesten durch Bahnanlagen,
- im Nordosten durch die Straßenkreuzung Beim Retteich / Hermann-Lange-Straße,
- im Südosten durch die Schützenstraße, und die Baugrundstücke zwischen Hansering und Kimbernweg.
Der räumliche Geltungsbereich der 129. Änderung des Flächennutzungsplans entspricht im Wesentlichen dem Geltungsbereich des Bebauungsplans 03.50.00. Er schließt die Baugrundstücke nordwestlich der Schützenstraße ein.
Die detaillierte Abgrenzung der Geltungsbereiche des Bebauungsplans und der der 129. Änderung des Flächennutzungsplans zeigt der Übersichtsplan (siehe unten, Dateien zum Download).
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 03.50.00 – St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof – und der zugehörigen 129. Änderung des FNP sollen für den Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Wiedernutzbarmachung einer innerstädtischen Brachfläche geschaffen werden. Vorgesehen ist die Entwicklung von Flächen für den Wohnungsbau und für nicht wesentlich störende gewerbliche Nutzungen sowie für die Naherholung.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die öffentliche Auslegung der Planentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt ebenfalls vom 13.01.2021 bis einschließlich 12.02.2021. In dieser Zeit liegen die Entwürfe des Bebauungsplans 03.50.00 – St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof – und der zugehörigen 129. Änderung des FNP, die dazugehörigen Begründungen sowie die zu den Bauleitplänen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen im Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus. Die Öffnungszeiten sind wie folgt: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr. Da das Verwaltungsgebäude aufgrund der Corona-Pandemie nur mit Termin betreten werden darf, bitten wir um vorherige Terminabsprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin unter der Tel.: 0451-122 6154 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de). Die Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht auch dann, wenn die Räume der Verwaltung aufgrund der Corona-Pandemie ansonsten geschlossen sind.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich (auch per E-Mail möglich), oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgeben.
Ansprechpartner: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeiterin unter der Tel.: 0451-122 6154 oder schreiben Sie eine E-Mail an bebauungsplanung@luebeck.de.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das sie oben auf dieser Internetseite „Bebauungspläne im Verfahren“ zum Download finden.
Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel zur öffentlichen Auslegung beteiligt und um Stellungnahme gebeten.
Unterlagen zum Download (PDF)
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen (PDF)
Boden Altlasten Grundwasser
Sanierungsplan
Detailuntersuchung Gefährdungsabschätzung
Ergänzende Detailuntersuchung
Grundwassermonitoring
Kampfmittelbescheid
Erschließungsplanung
Verkehrs- und Entwässerungskonzept
Grobplanung der Feuerwehr- und Bewegungsflächen
Mobilitätskonzept
Verkehrsuntersuchung
Grünordnung und Artenschutz
Biotop- und Nutzungstypenkartierung
Faunistischer Bestand und Artenschutzrechtliche Prüfung
Fledermauskartierungen
Gutachten zur Beurteilung des Baumbestandes
Immissionsschutz
Bericht über die Ergebnisse der Schwingungsmessungen Erschütterungsprognose (2018)
Bericht über die Ergebnisse der Schwingungsmessungen Erschütterungsprognose (2019)
Schalltechnisches Gutachten (Lärm)
Weltkulturerbe und Denkmalschutz
Sichtachsenstudie Weltkulturerbe
Anlage Gebäudeschnitt Wasserturm
Umweltbezogene Stellungnahme
Umweltbezogene Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs.1 BauGB
Umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach §4 Abs.1 BauGB
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 02.11.2020 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg – gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil St. Jürgen, Stadtbezirk Strecknitz. Es umfasst die zwischen dem Bahnhaltepunkt Hochschulstadtteil und der Wohnsiedlung Bornkamp gelegene Fläche sowie einen Teilbereich des nördlich angrenzenden Landschaftsraums.
Begrenzt wird das ca. 5,1 ha große Plangebiet
- im Osten durch die B207 neu,
- im Süden durch die Straße Bornkamp,
- im Westen durch die östliche Grenze der Grundstücke Großer Belt 2 bis 16 und Falstering 2 bis 8a und
- im Norden durch die Freifläche des Vereinsheims des Kleingartenvereins Vorrader Straße.
Der Geltungsbereich umfasst im Einzelnen die folgenden Flurstücke: Teile des Flurstücks 386, das Flurstück 20/11 und Teile des Flurstücks 1 aus Flur 1 der Gemarkung Strecknitz.
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans zeigt der Übersichtsplan (siehe unten, Dateien zum Download).
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg - sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebiets sowie eines Spiel- und Bolzplatzes geschaffen werden.
Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden in der Zeit vom 17.11.2020 bis einschließlich 18.12.2020 beteiligt und zur Äußerung und Erörterung gebeten.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die öffentliche Auslegung der Planentwürfe des Bebauungsplanverfahrens 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt bis einschließlich 18. Dezember 2020. Der Entwurf des Bebauungsplans 09.13.00, die dazugehörige Begründung sowie die zu dem Bauleitplan erarbeiteten Gutachten liegen im Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.
Aufgrund der verschärften Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist zur Einsicht eine vorherigen Terminvereinbarung unter der Rufnummer (0451) 122 - 6115 oder per E-Mail an bebauungsplanung@luebeck.de) zwingend erforderlich. Einsichtnahme ist möglich: montags bis mittwochs jeweils von 9 bis 16.30 Uhr, donnerstags von 9 bis 17 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr.
Ansprechpartner: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeiterin unter der Tel.: 0451-122 6115 oder schreiben Sie eine E-Mail an bebauungsplanung@luebeck.de.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das sie oben auf dieser Internetseite „Bebauungspläne im Verfahren“ zum Download finden.
Unterlagen zum Download (PDF)
Gutachten (PDF)
Bebauungsplan 15.04.00 Kronsforder Landstraße südl. BAB 20 – und 128. Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 06.06.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes 15.04.00 – Kronsforder Landstraße südl. BAB 20 – sowie die Einleitung des Verfahrens zur zugehörigen 128. Änderung des FNP beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 15.04.00 – Kronsforder Landstraße südl. BAB 20 – sowie der 128. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im Stadtteil St. Jürgen in den Stadtbezirken Niederbüssau und Vorrade. Begrenzt wird das 50 ha große Plangebiet
- im Nordosten durch die Feldflur südwestlich der Bundesautobahn A20,
- im Osten durch den Glindbruchgraben,
- im Süden und Südwesten durch die Straße Raabrede und die Feldflur nördlich der Straße Raabrede sowie
- im Nordwesten durch die Kronsforder Landstraße.
Die detaillierte Abgrenzung der Geltungsbereiche zeigt der Übersichtsplan.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 15.04.00 – Kronsforder Landstraße südl. BAB 20 – und der 128. Änderung des Flächennutzungsplans sollen im Wesentlichen die planungs-rechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines ca. 35 ha großen Gewerbegebietes südlich der Bundesautobahn A20 geschaffen werden.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 25.11.2019 bis einschließlich 13.12.2019 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Ferner werden die für die Flächen des Planungsgebietes erarbeiteten Ziele und Zwecke der Planung einschließlich ihrer voraussichtlichen Auswirkungen in einer öffentlichen Veranstaltung am 04.12.2019 um 19:00 Uhr im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12 vorgestellt. Der Öffentlichkeit wird hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB ist zugleich die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Ansprechpartner: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin unter der Tel.: 122-6115 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de
Hinweis: Die nachfolgend zum Download bereitgestellten Dateien dienen der unverbindlichen Information der Öffentlichkeit durch den Bereich Stadtplanung und Bauordnung. Im Zweifelsfall maßgeblich sind allein die in den Räumen des Fachbereichs Planen und Bauen (s.o.) ausliegenden Plan- und Textoriginale.
Download:
Bekanntmachung Bebauungsplan 15.04.00
Luftbild
Bebauungsplanentwurf, Stand 11/2019
Begründung zum Bebauungsplan, Stand 11/2019
Städtebaulicher Entwurf, Stand 11/2019
Auszug aus dem geltenden Flächennutzungsplan
Entwurf zur 128. Änderung des Flächennutzungsplanes, Stand 06/2019
Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Stand 10/2019
Gutachten:
Bestand Fauna/Biotoptypen, Stand 23.05.2019
Bestandsplan Biotop- und Nutzungstypen, Stand 04.06.2019
Baumgutachten zur Kontrolle und Beurteilung der Verkehrssicherheit der Pappelreihe, Stand 22.12.2017
Wasserwirtschaftliches Gutachten, Regenbewirtschaftungskonzept, Stand 26.06.2019
Verkehrsuntersuchung zum Gewerbegebiet Lübeck Süd Ost, Stand 19.07.2019
Erschließungsplanung zum B-Plan 15.04.00, Stand 18.03.2019
Schalltechnische Untersuchung, Stand 18.09.2019
Bebauungsplan 32.61.00 – Neue Teutendorfer Siedlung / Am Dreilingsberg – und 134. Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im Stadtteil Travemünde. Er umfasst Flächen zwischen der Bundesstraße 75, der Teutendorfer Siedlung und dem Gewerbegebiet Am Dreilingsberg.
Der Geltungsbereich wird im Süden durch das Wohngebiet der sogenannten Teutendorfer Siedlung, im Westen und im Norden durch landwirtschaftliche Flächen östlich und südlich der Bundesstraße 75 und im Osten durch das Gewerbegebiet Am Dreilingsberg sowie das südlich daran anschließende Wohngebiet „Ringstraße“ begrenzt.
Die detaillierte Abgrenzung der Geltungsbereiche zeigt der Übersichtsplan.
Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung attraktiver und zeitgemäßer Wohnbauflächen sowohl für Geschoßwohnungsbau als auch für verschiedene Formen des Einfamilienhausbaus im Stadtteil Travemünde geschaffen werden.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 25.11.2019 bis einschließlich 13.12.2019 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Ferner werden die für die Flächen des Planungsgebietes erarbeiteten Ziele und Zwecke der Planung einschließlich ihrer voraussichtlichen Auswirkungen in einer öffentlichen Veranstaltung am 27.11.2019 um 18:30 Uhr im Gesellschaftshaus Travemünde, Torstraße 1 gesondert dargelegt. Dabei wird ebenfalls Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB ist zugleich die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Ansprechpartner: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin unter der Tel.: 122-6118 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de
Hinweis: Die nachfolgend zum Download bereitgestellten Dateien dienen der unverbindlichen Information der Öffentlichkeit durch den Bereich Stadtplanung und Bauordnung. Im Zweifelsfall maßgeblich sind allein die in den Räumen des Fachbereichs Planen und Bauen (s.o.) ausliegenden Plan- und Textoriginale.
Download:
Übersichtsplan
Luftbild
Entwurf des Bebauungsplans 32.61.00 (Planoriginal), Stand 11/2019
Begründung zum Bebauungsplan 32.61.00, Stand 11/2019
Städtebaulicher Entwurf
Auszug aus dem geltenden Flächennutzungsplan
Entwurf zur 134. Änderung des Flächennutzungsplanes, Stand 07/2019
Gutachten:
Geotechnischer Untersuchungsbericht Lübeck-Travemünde, Neue Teutendorfer Siedlung, Stand 10/2017
Teutendorfer Siedlung, Prüfung Natura-2000, Stand 06/2016
Biotop- und Nutzungstypenplan zum B-Plan 32.61.00, Stand 07/2019
Verkehrsuntersuchung Erschließung Neue Teutendorfer Siedlung, 12/2018
Aktualisierung zur Verkehrsuntersuchung Erschließung Neue Teutendorfer Siedlung, 11/2019
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 04.11.2019 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 09.56.00 – Ratzeburger Landstraße / Polarisweg – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB) aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich liegt im Stadtteil St. Jürgen, Stadtbezirk Strecknitz. Er umfasst das Flurstück 157, aus Flur 3, St. Jürgen der Gemarkung Strecknitz.
Begrenzt wird das ca. 0,55 ha große Plangebiet westlich zur Siedlung St. Hubertus/ Tannenkoppel und nordwestlich zur Planetensiedlung durch die angrenzenden Wälle; im Osten durch die Ratzeburger Landstraße und im Süden durch den Polarisweg.
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen durch die geplante Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Anlagen für soziale Zwecke“ auf der Fläche des P&R-Parkplatzes im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte und für eine erneute Genehmigung der zzt. bereits vor Ort ansässigen Flüchtlingsunterkunft geschaffen werden.
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 18.11.2019 bis einschließlich 03.12.2019 über folgende Beteiligungen Gelegenheit zu Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben:
Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12 (Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 bis 18.00 Uhr und freitags 8.00 bis 12.00 Uhr
Während dieser Frist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich (auch per E-Mail), oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Bei besonderem Erörterungsbedarf oder gewünschter Einsichtnahme außerhalb der o. g. Zeiten bitten wir um vorherige Terminabsprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6126 (E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Im weiteren Verfahren ist eine Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen. Die Öffentlichkeit erhält erneut die Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.
Unterlagen zum Download:
Entwurf Bebauungsplan
Begründung Bebauungsplan
Luftbild Übersicht 2016
Luftbild Flüchtlingsunterkunft 2016
Luftbild Flüchtlingsunterkunft 2019
Plan Flüchtlingsunterkunft
Der räumliche Geltungsbereich liegt im Stadtteil Innere Stadt. Er wird begrenzt durch den altstadtseitigen Hansahafen, den zur Roddenkoppel gelegenen Wallhafen sowie im Süden durch die Willy-Brandt-Allee.
Die detaillierte Abgrenzung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Übersichtsplan.
Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des von der Projektgruppe Initiative Hafenschuppen (PIH) erarbeiteten Konzeptes für die Entwicklung der Nördlichen Wallhalbinsel in Lübeck geschaffen werden.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die für das Plangebiet erarbeiteten Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen werden in einer öffentlichen Veranstaltung am 04.12.2018 um 18.00 Uhr im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12 vorgestellt. Der Öffentlichkeit wird hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Unterlagen können auch über die unten stehenden Links abgerufen werden.
Der Öffentlichkeit wird zudem in der Zeit vom 03.12.2018 bis einschließlich 14.12.2018 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist zugleich die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Ansprechpartner: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin (Tel.: 0451-122 6114) oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de
Unterlagen zum Download:
Übersichtsplan Luftbild
Städtebaulicher Entwurf
Erläuterungsbericht
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Stadtteil St. Jürgen, Stadtbezirk Strecknitz. Er umfasst Teile des Flurstücks 386 aus Flur 1 der Gemarkung Strecknitz. Begrenzt wird das ca. 3,8 ha große Plangebiet durch die Bahnlinie Lübeck-Lüneburg mit dem zugehörigen Bahnhaltepunkt „Hochschulstadtteil“ im Osten, durch die Straße Bornkamp im Süden, die östliche Grenze der Grundstücke Großer Belt 2 - 16 und Falstering 2 - 8a im Westen sowie durch die Straße Schärenweg im Norden.
Die detaillierte Abgrenzung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Übersichtsplan.
Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebiets für unterschiedliche Nutzergruppen (allgemeines Wohnen und Studentenwohnen) sowie ggf. ergänzt durch hochschulaffine Dienstleistungen geschaffen werden.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die für die Fläche des Plangebiets erarbeiteten Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen werden in einer öffentlichen Veranstaltung am 27.03.2018 um 19.00 Uhr in der Paul-Klee-Schule, Alexander Fleming Straße 6-12 in 23562 Lübeck vorgestellt. Der Öffentlichkeit wird hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Unterlagen können auch über die unten stehenden Links abgerufen.
Der Öffentlichkeit wird zudem in der Zeit vom 26.03.2018 bis einschließlich 10.04.2018 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Ansprechpartner: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6115 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de
Unterlagen zum Download:
Abgrenzung des Plangebiets
Übersichtsplan Luftbild
Übersichtsplan mit städtebaulichen Entwürfen
Städtebaulicher Entwurf Variante A
Städtebaulicher Entwurf Variante B
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt innenstadtnah südwestlich des Lübecker Hauptbahnhofs im Stadtteil Lübeck - St. Lorenz-Süd und umfasst im Wesentlichen den Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs sowie die südöstlich angrenzenden Grundstücke mit den postalischen Adressen Hansering 56-66 und Schützenstraße 60-106 sowie Töpferweg 89-93. Im Geltungsbereich ebenfalls enthalten sind Teilflächen der bestehenden Erschließungsstraßen Hansering, Schützenstraße und Töpferweg.
Der räumliche Geltungsbereich der 129. Änderung des FNP entspricht im Wesentlichen dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes 03.50.00. Er schließt jedoch zusätzlich auch die Bebauung im Bereich nordwestlich der Schützenstraße zwischen Töpferweg und der Hermann-Lange-Straße mit ein. Die Erweiterung umfasst somit zusätzlich zum Geltungsbereich des Bebauungsplans die Flurstücke 240/10, 300, 301, 302, 305, 306, 308 und 1299/238 sowie die Grundstücke Schützenstraße 20 bis 58a. Ebenfalls im Geltungsbereich enthalten sind Teilflächen der Schützenstraße sowie der Meierstraße.
Die detaillierte Abgrenzung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Übersichtsplan.
Durch den vorgenannten Bebauungsplan sowie zugehöriger Änderung des Flächennutzungsplanes sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen sowie für Flächen für die Naherholung im Sinne eines Stadtteilparks auf den ehemals durch die Bahn genutzten Flächen geschaffen werden
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die für die Flächen des Planungsgebietes erarbeiteten Ziele und Zwecke der Planung einschließlich ihrer voraussichtlichen Auswirkungen werden in einer öffentlichen Veranstaltung am 20.03.2018 um 18:00 Uhr, in der Aula des Carl-Jacob-Burckhardt-Gymnasiums, Ziegelstraße 38 in 23556 Lübeck gesondert dargelegt. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Diese Unterlagen können auch über die untenstehenden Links abgerufen werden.
Der Öffentlichkeit wird zudem in der Zeit vom 19.03.2018 bis einschließlich 30.03.2018 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Ansprechpartner: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin unter der Tel.: 122-6114 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de
Unterlagen zum Download:
Flächennutzungsplan Bestand ...»
Flächennutzungsplan 129. Änderung ...»
Bebauungskonzept 1 ...»
Bebauungskonzept 2 ...»
Städtebauliche Begründung ...»
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 19.09.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes 07.32.00 – Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld – sowie die Einleitung des Verfahrens zur zugehörigen 127. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Das Plangebiet liegt etwa 2,5 km östlich der Lübecker Altstadt im Stadtteil St. Gertrud, Stadtbezirk Marli / Brandenbaum. Die Geltungsbereiche der beiden Verfahren sind identisch. Begrenzt wird das ca. 13,2 ha große Plangebiet im Norden durch den geschützten Landschaftsbestandteil Lauerhofer Feld sowie im Nordwesten durch die jenseits der Schlutuper Straße gelegenen Sportanlagen im Osten durch die Kleingartenanlage Lauerhof, im Süden durch die Gärten der Wohnbebauung an der Straße Am Pohl und im Westen durch die Kleingartenanlage zwischen dem Grünzug zur Albert-Schweitzer-Schule und den Tennisplätzen des TUS Lübeck. Den Geltungsbereich zeigt der Übersichtsplan (siehe unten, Dateien zum Download).
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 07.32.00 – Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld – und der zugehörigen 127. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes mit Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbauten geschaffen werden.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen werden in einer öffentlichen Veranstaltung am 06.12.2017, um 19:30 Uhr in der St.-Philippus-Kirche, Schlutuper Straße 52, 23566 Lübeck vorgestellt. Der Öffentlichkeit wird hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Zudem wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 06.12.2017 bis einschließlich 20.12.2017 durch Aushang der Unterlagen im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12, Gelegenheit zu Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben (Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 bis 18.00 Uhr und freitags 8.00 bis 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung).
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist zugleich die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Ansprechpartnerin: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin unter der Tel.: 122-6138 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de
Unterlagen zum Download:
Lageplan
Luftbild + Entwurf
Faltblatt mit Erläuterungen und Entwurf
Städtebaulicher Entwurf, Blatt 1
Städtebaulicher Entwurf, Blatt 2
Das rd. 7,3 ha große Plangebiet des Bebauungsplanes 24.08.00 liegt im Nordwesten des Stadtteils St. Lorenz Nord, Stadtbezirk Dornbreite / Krempelsdorf im Westen des Stadtgebiets. Begrenzt wird das Plangebiet im Nordosten und Nordwesten / Westen durch den Vorwerker Friedhof, im Osten durch die Friedhofsallee und im Süden / Südwesten durch das Grundstück Friedhofsallee 59a, das Gelände der Paul-Gerhardt-Schule sowie die Kleingartenanlage Flintenbreite.
Der räumliche Geltungsbereich der rd. 4,5 ha großen 126. Änderung des Flächennutzungsplans entspricht i.W. dem Geltungsbereich des Bebauungsplans 24.08.00. Lediglich im Bereich der Bestandsbebauung Friedhofsallee 61 – 77 und im Bereich Paul-Gerhardt-Schule bleibt die FNP-Änderung hinter der Abgrenzung des Bebauungsplans zurück.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 24.08.00 – Friedhofsallee / Ehemalige Stadtgärtnerei - und der zugehörigen 126. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebiets auf dem Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei sowie den nicht mehr benötigten Erweiterungsflächen des Vorwerker Friedhofs geschaffen werden.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 04.07.2016 bis einschließlich 15.07.2016 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Ferner werden die für die Flächen des Planungsgebiets erarbeiteten Ziele und Zwecke der Planung einschließlich ihrer voraussichtlichen Auswirkungen in einer öffentlichen Veranstaltung am 06.07.2016, um 18:30 Uhr, in der Aula der Paul-Gerhardt-Schule, Paul-Gerhardt-Straße 4-8 gesondert dargelegt. Dabei wird ebenfalls Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Ansprechpartner: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den/die Sachbearbeiter/In unter der Tel.: 122-6117 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de
Hinweis: Die nachfolgend zum Download bereitgestellten Dateien dienen der unverbindlichen Information der Öffentlichkeit durch den Bereich Stadtplanung und Bauordnung. Im Zweifelsfall maßgeblich sind allein die in den Räumen des Fachbereichs Planen und Bauen (s.o.) ausliegenden Plan- und Textoriginale.
Luftbild mit Geltungsbereich
Ausschnitt aus dem wirksamen Flächennutzungsplan im Bereich Friedhofsallee / Ehem. Stadtgärtnerei
126. Änderung des Flächennutzungsplans, 06/2016
Flyer zur Öffentlichkeitsbeteiligung, 07/2016
Erschließungsvarianten für das Plangebiet, 06/2016
Städtebauliches Konzept (beispielhaft zu Erschließungsvariante A)
Begründung zum Aufstellungsbeschluss, 12/2015