Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Stadtteil Moisling, westlich des Hundeübungsplatzes am Oberbüsauer Weg und direkt südlich angrenzend an die Bahnlinie Hamburg–Lübeck.
Begrenzt wird das ca. 8,5 ha große Plangebiet
Die detaillierte Abgrenzung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Übersichtsplan / Luftbild.
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Solarparks südlich der Bahntrasse Hamburg-Lübeck zur Versorgung des Moislinger Fernwärmenetzes schaffen. Die hier geplante Solarthermie-Anlage der Stadtwerke Lübeck dient der Erhöhung des Anteils regenerativer Primärenergie für die notwendige Wärmeerzeugung zur Versorgung des Fernwärmenetzes.
Die Unterlagen können über den unten stehenden Link abgerufen werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Die Plangebiete liegen im Stadtteil Travemünde in den Stadtbezirken Alt-Travemünde/Rönnau und Priwall. Bei allen vier Plangebieten handelt es sich um Wohngebiete, die unmittelbar an Schwerpunktbereiche des Fremdenverkehrs einschließlich Fremdenbeherbergung anschließen und die daher einem erhöhten Umnutzungsdruck zu Ferienwohnen und Nebenwohnen (Zweitwohnung / Wochenendwohnung) unterliegen.
Der ca. 14 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplans 32.40.00 umfasst wesentliche Teile der Altstadt Travemündes um die Torstraße und den Platz um die St. Lorenz-Kirche. Der Geltungsbereich schließt die Bebauungspläne 32.09.00 und 32.14.00 (tlw.) ein.
Der ca. 49 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplans 32.41.00 umfasst die nördlich der Altstadt und nordwestlich des Kurparks gelegenen Wohngebiete. Nordwestlich grenzt der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans 32.42.00 an. Das Plangebiet schließt die Bebauungspläne 32.51.06, 32.51.08, 32.51.09, 32.51.10 und 32.55.00 (tlw.) ein.
Der ca. 33 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplans 32.42.00 umfasst die Wohngebiete nordwestlich von Kurpark, Godewindpark und Kaiserstraße. Das Plangebiet schließt im Westen an den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans 32.41.00 und im Norden an den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan 32.26.00 – Helldahl / Leegerwall – an. Außerdem schließt es den Bebauungsplan 32.13.00 teilweise ein.
Der ca. 19 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplans 33.10.00 umfasst die auf der Halbinsel Priwall gelegenen Wohngebiete beiderseits der Mecklenburger Landstraße. Das Plangebiet schließt einen Teil des Bebauungsplans 33.36.01 sowie kleine Teilbereiche der Bebauungspläne 33.05.00, 33.06.00 und 33.37.00-I ein.
Die detaillierte Abgrenzung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Übersichtsplan und den Übersichtplänen Luftbild.
Zur Sicherung der Wohnfunktion der überplanten Wohngebiete sollen mit der Aufstellung der Bebauungspläne vor allem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen weitgehenden Ausschluss neuer Ferienwohnungen im Gebäudebestand wie im Neubau geschaffen werden. Darüber hinaus soll die neue Nutzung von Wohnungen und bestehenden Ferienwohnungen als Nebenwohnungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt werden.
Die überplanten bestehenden Bebauungspläne bzw. deren entsprechende Teilbereiche sollen um Festsetzungen zur Steuerung von Ferien- bzw. Nebenwohnungen ergänzt werden bzw. deren vorhandene Festsetzungen zur Steuerung von Ferienwohnungen entsprechend angepasst werden.
Die Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht auch dann, wenn die Räume der Verwaltung aufgrund der Corona-Pandemie ansonsten geschlossen sind.
Der Publikumsverkehr wird zurzeit durch die Anwendung der 3 G-Regelung eingeschränkt. Der Zutritt zu unserem Dienstgebäude ist Ihnen somit nur gestattet, wenn Sie geimpft, genesen oder getestet sind. Der entsprechende Nachweis muss vorgelegt werden und wird in Verbindung mit einer Identitätsprüfung anhand eines Lichtbildausweises geprüft.
Beim Betreten und für die Dauer des Aufenthalts im Verwaltungsgebäude gilt die Pflicht zum Tragen einer qualifizierten Mund-Nase-Bedeckung in Übereinstimmung mit der jeweils gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein.
Die Unterlagen können auch über die unten stehenden Links abgerufen werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Sachbearbeiter Tel.: 0451-122 6131 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de
Das Plangebiet liegt im Stadtteil St. Lorenz Nord, Stadtbezirk Falkenfeld/Vorwerk und umfasst räumlich die Freifläche zwischen den Straßen Schwartauer Allee, Josephinenstraße, Hochstraße und Elisenstraße. Es schließt nördlich an den Marie-Juchacz-Weg an. Die Plangebietsgröße beträgt ca. 1,06 ha. Die detaillierte Abgrenzung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Übersichtsplan.
Mit dem Bebauungsplan 05.49.00 – Marie-Juchacz-Weg (Wilhelmshöhe) – wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen sowohl für die Errichtung einer Kita als auch für die Errichtung eines ergänzenden Neubaus für die Schule „Wilhelmshöhe“ zu schaffen. Darüber hinaus sollen mit dem Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Etablierung einer öffentlichen Parkanlage geschaffen werden. Eine Variante beinhaltet zudem die Schaffung von neuen Wohnbauflächen auf einer Teilfläche des Plangebiets.
Der Publikumsverkehr wird zurzeit durch die Anwendung der 3 G-Regelung eingeschränkt. Der Zutritt zu unserem Dienstgebäude ist Ihnen somit nur gestattet, wenn Sie geimpft, genesen oder getestet sind. Der entsprechende Nachweis muss vorgelegt werden und wird in Verbindung mit einer Identitätsprüfung anhand eines Lichtbildausweises geprüft.
Beim Betreten und für die Dauer des Aufenthalts im Verwaltungsgebäude gilt die Pflicht zum Tragen einer qualifizierten Mund-Nase-Bedeckung in Übereinstimmung mit der jeweils gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein.
Eine öffentliche Erörterungsveranstaltung wird aufgrund der Corona – Pandemie nicht stattfinden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Sofern Sie Anregungen, Bedenken oder Hinweise zu der vorliegenden Planung vorbringen möchten, bestehen folgende Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme:
Bitte nutzen Sie bevorzugt die Möglichkeit der Übermittlung Ihrer Stellungnahme per E-Mail, die uns die Erfassung und Auswertung erheblich erleichtert. Im Voraus vielen Dank dafür.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderabgabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Sachbearbeiter Tel.: 0451-122 6132 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de
Bebauungsplan 15.04.00 – Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 – und zugehörige 128. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 06.12.2021 eine Änderung der Geltungsbereiche und die öffentliche Auslegung der Entwürfe des Bebauungsplans 15.04.00 – Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 – und der zugehörigen 128. Änderung des FNP gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die räumlichen Geltungsbereiche liegen im Stadtteil St. Jürgen, Stadtbezirke Niederbüssau und Vorrade.
Begrenzt wird das Plangebiet
• im Nordosten durch Feldfluren südlich der Bundesautobahn A 20,
• im Osten durch den Glindbruchgraben,
• im Süden durch die Straße Raabrede,
• im Südwesten durch Feldfluren zwischen der Kronsforder Landstraße und der Straße Raabrede sowie
• im Nordwesten durch die Kronsforder Landstraße.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 15.04.00 bezieht zusätzlich die Straße Raabrede und einen weiteren Abschnitt der Kronsforder Landstraße im Südwesten mit ein.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs weicht von der Abgrenzung zum Aufstellungsbeschluss ab. Das Plangebiet umfasst nunmehr nur die Teilflächen südöstlich der Kronsforder Landstraße. Im Norden bleibt es hinter der ursprünglichen Abgrenzung zurück, um die nahe zur Autobahn gelegenen Ausgleichs- und Ackerflächen zu erhalten. Im Süden erstreckt sich das Plangebiet über die ursprüngliche Abgrenzung hinaus bis zur Straße Raabrede, um hier Gewerbe- und Ausgleichsflächen zu entwickeln und die Erschließung neu zu ordnen.
Die detaillierte Abgrenzung der Geltungsbereiche zeigt der Übersichtsplan. (siehe Dateien zum Download)
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 15.04.00 – Kronsforder Landstraße südl. BAB 20 – und der 128. Änderung des Flächennutzungsplans sollen im Wesentlichen die planungs-rechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Gewerbegebiets geschaffen werden.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die öffentliche Auslegung der Planentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 20.12.2021 bis einschließlich 21.01.2022. In dieser Zeit liegen die Entwürfe des Bebauungsplans 15.04.00 und der zugehörigen 128. Änderung des Flächennutzungsplans, die dazugehörigen Begründungen sowie die zu den Bauleitplänen vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen im Fachbereich Planen und Bauen, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.
Die Öffnungszeiten sind wie folgt:
montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr,
donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und
freitags 8.00 - 12.00 Uhr.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich (auch per E-Mail) oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgeben.
Bei besonderem Erörterungsbedarf oder beabsichtigter Einsichtnahme außerhalb der o.g. Öffnungszeiten bitten wir um vorherige Terminabsprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin, Tel.: 0451-122 6115 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de.
Die Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht auch dann, wenn die Räume der Verwaltung aufgrund der Corona-Pandemie ansonsten geschlossen sind.
Der Publikumsverkehr wird durch die Anwendung der 3 G-Regelung eingeschränkt. Der Zutritt zu unserem Dienstgebäude ist Ihnen somit nur gestattet, wenn Sie geimpft, genesen oder getestet sind. Der entsprechende Nachweis muss vorgelegt werden und wird in Verbindung mit einer Identitätsprüfung anhand eines Lichtbildausweises geprüft.
Beim Betreten und für die Dauer des Aufenthalts im Verwaltungsgebäude gilt die Pflicht zum Tragen einer qualifizierten Mund-Nase-Bedeckung in Übereinstimmung mit der jeweils gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein (z.B. medizinische OP-Maske oder eine Maske des Standards FFP2, FFP3, N95, P2, KF94, DS2 oder KN95).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
Für die Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass anerkannte Naturschutzverbände und sonstige Vereinigungen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen sind, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das sie oben auf dieser Internetseite zum Download finden.
Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel zur öffentlichen Auslegung beteiligt und um Stellungnahme gebeten.
Unterlagen zum Download (PDF)
Übersichtsplan Geltungsbereiche Bebauungsplan 15.04.00 und 128. Änderung des Flächennutzungsplans
Luftbild mit Geltungsbereich Bebauungsplan 15.04.00
Entwurf des Bebauungsplans 15.04.00 (Planoriginal)
Planzeichnung des Bebauungsplanentwurfs 15.04.00 und Schnitte (A3-Druckfassung)
Nebenzeichnung 1: Zu beseitigende Bäume und Knicks
Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs 15.04.00 (A4-Druckfassung)
Begründung zum Bebauungsplanentwurf 15.04.00
Städtebaulicher Entwurf (Planoriginal)
Vergleich Erschließungsvarianten
Ausschnitt aus dem geltenden Flächennutzungsplan für den Teilbereich Kronsforder Landstraße
Entwurf der 128. Änderung des Flächennutzungsplans
Begründung zur 128. Änderung des Flächennutzungsplans
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen (PDF)
Umweltbezogene Stellungnahmen
Umweltbezogene Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
und der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Mensch, einschließlich menschlicher Gesundheit
Erschließungsplanung zum Bebauungsplan (Stand 10/2021)
Schalltechnische Untersuchung (Stand 12/2021)
Verkehrsuntersuchung (Stand 07/2019)
Geruchstechnischer Bericht über die Durchführung einer geruchstechnischen Untersuchung (Stand 08/2021)
Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt
Bestand Fauna / Biotoptypen (Stand 05/2019)
Bestandsplan Biotop- und Nutzungstypen (Stand 08/2021)
Artenschutzprüfung inkl. Ausgleich Feldlerchenkonzept (Stand 10/2021)
Baumgutachten zur Kontrolle und Beurteilung der Verkehrssicherheit eines Reihenbestandes aus Pappeln (Stand 12/2017)
Baumgutachten über die Bäume in der „Pappelreihe“ (Stand 10/2021)
Boden und Wasser
Luftbildauswertung des Kampfmittelräumdienstes (Stand 05/2018)
Geotechnischer Bericht: Baugrundbeurteilung und Gründungsempfehlungen (Stand 07/2021)
Erläuterungsbericht Bodenmanagement (Stand 09/2021)
Wasserwirtschaftliches Gutachten, Regenwasserbewirtschaftungskonzept (Stand 08/2021)
Erläuterungsbericht Regenwasserbewirtschaftung anhand eines Referenzgrundstücks (Stand 11/2021)
Variantenuntersuchung zur Abwasserentsorgung des Gewerbeparks Lübeck-Südost (Stand 01/2020)
Auswirkungen Regenwasserbewirtschaftung im Glindbruch (Stand 10/2021)
Klima und Luft
Konzeptionelle Untersuchungen zur Energieversorgung (Stand 04/2021)
Kultur- und Sachgüter
Geophysikalische Prospektion (Stand 10/2019)
Sichtachsenstudie zur Prüfung von Auswirkungen der Planung auf bestehende Sichtachten zum Welterbe „Lübecker Altstadt“ (Stand 12/2021)
Bebauungsplan 01.77.00 – Nördliche Wallhalbinsel
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 15.02.2021 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs 01.77.00 – Nördliche Wallhalbinsel – gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der zu überplanende Bereich liegt angrenzend an die Stadt-Trave unmittelbar nordwestlich der Altstadtinsel und umfasst im Wesentlichen die Grundstücke der Nördlichen Wallhalbinsel.
Der räumliche Geltungsbereich liegt im Stadtteil Innere Stadt. Begrenzt wird das 10,5 ha große Plangebiet im Nordwesten durch den zur Roddenkoppel gelegenen Wallhafen, im Nordosten und im Südosten durch den altstadtseitigen Hansahafen, sowie im Südwesten durch die Willy-Brandt-Allee mit dem Verkehrsknoten zur verkehrlichen Anbindung des Plangebiets an die Lastadie.
Die detaillierte Abgrenzung der Geltungsbereiche des Bebauungsplanes zeigt der Übersichtsplan (siehe unten, Dateien zum Download).
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des von der Projektinitiative Hafenschuppen (PIH) erarbeiteten Konzeptes für die Entwicklung der Nördlichen Wallhalbinsel in Lübeck geschaffen werden.
Der historische Gebäudebestand soll erhalten und durch eine Mischung aus Wohnungen, kulturellen Angeboten sowie gewerblichen Betrieben nachgenutzt werden und im Südwesten der Nördlichen Wallhalbinsel durch zwei neue Gebäude (Bürogebäude und Hotel) ergänzt werden.
Vorgesehen sind Flächen für die Entwicklung einer Nutzungsmischung im Rahmen eines Urbanen Gebietes sowie Hafenflächen und urbane Freiräume für die Öffentlichkeit.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 07.04.2021 bis einschließlich 07.05.2021. In dieser Zeit liegen der Entwurf des Bebauungsplanes 01.77.00 – Nördliche Wallhalbinsel, die dazugehörige Begründung sowie die zu dem Bauleitplan wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen im Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus. Die Öffnungszeiten sind wie folgt: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr. Da das Verwaltungsgebäude aufgrund der Corona-Pandemie nur mit Termin betreten werden darf, bitten wir um vorherige Terminabsprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin unter der Tel.: 0451-122 6147 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de). Die Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht auch dann, wenn die Räume der Verwaltung aufgrund der Corona-Pandemie ansonsten geschlossen sind.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich (auch per E-Mail möglich), oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgeben.
Ansprechpartner: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeiterin unter der Tel.: 0451-122 6147 oder schreiben Sie eine E-Mail an bebauungsplanung@luebeck.de.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das sie oben auf dieser Internetseite „Bebauungspläne im Verfahren“ zum Download finden.
Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel zur öffentlichen Auslegung beteiligt und um Stellungnahme gebeten.
Unterlagen zum Download (PDF)
Entwurf des Bebauungsplans 01.77.00 (Planoriginal)
Planzeichnung und Planzeichenerklärung des Bebauungsplanentwurfes 01.77.00 (A3-Druckfassung)
Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes 01.77.00
Begründung zum Bebauungsplanentwurf 01.77.00
Übersichtsplan Bebauungsplan 01.77.00
Luftbild (A3-Druckfassung)
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen (PDF):
Boden Altlasten Grundwasser
Untersuchungsbericht zu Baugrund- und Grundwasserverhältnissen
Errichtung einer Bodenluftmessstelle und Durchführung von Raum- und Bodenluftuntersuchungen
Detaillierte Altlastenuntersuchung
Konzept für eine Detailuntersuchung (Altlasten)
Kampfmittelbescheid
Erschließungsplanung
Verkehrsgutachten Abschlussbericht
Erschließungsplan
Immissionen
Schalltechnische Untersuchung 2009
Schalltechnische Untersuchung 2020 Bericht 1, Gewerbelärm
Schalltechnische Untersuchung 2020 Bericht 2, Sportlärm
Schalltechnische Untersuchung 2020 Bericht 3, Verkehrslärm
Schalltechnische Untersuchung 2020 Bericht 4, Ergebnisbericht
Landschaft, Artenschutz
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 2009
Artenschutzrechtliche Betrachtung
FFH-Vorprüfung 2009
Aktualisierung der FFH-Vorprüfung
Umweltbericht zum Vorgänger-Bebauungsplan 01.75.00
Umweltbezogene Stellungnahmen
Umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach §4 Abs.1 BauGB)
Bebauungsplan 21.08.00 – Moisling Süd / Infrastruktur Bahnhaltepunkt
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Stadtteil Moisling, östlich des Oberbüssauer Weges und südlich des geplanten Bahnhaltepunktes Moisling, angrenzend an die Bahnlinie Hamburg-Lübeck.
Begrenzt wird das ca. 3 ha große Plangebiet
• im Norden durch den Bahnsteig und die Bahnlinie Hamburg-Lübeck,
• im Osten durch eine landwirtschaftliche Fläche,
• im Westen durch den Oberbüssauer Weg,
• sowie im Süden durch vorhandene Knickstrukturen.
Die detaillierte Abgrenzung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Übersichtsplan / Luftbild.
Durch den Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der notwendigen Infrastruktur südlich der Bahntrasse Hamburg-Lübeck zur Erschließung des geplanten Bahnhaltepunktes Moisling geschaffen werden.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 17.01.202 bis einschließlich 28.01.2022 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der Planunterlagen Gelegenheit zu weiterer Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Unterlagen können über die untenstehenden Links abgerufen werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Ansprechpartner: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6126 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de
Unterlagen zum Download (PDF):
Veröffentlichung in den LN vom 09.01.22
Planzeichnung 141. FNP-Änderung und
Planzeichnung BP 21.08.00
Begründung zu 141. FNP-Änderung und BP 21.08.00
BP 21.08.00 Teil B – Textliche Festsetzungen
Übersichtsplan und Luftbild mit Abgrenzung Plangeltungsbereich
Erschließungskonzept Bahnstation Moisling
Ökologische Knickbewertung
Biotoptypenkartierung
Bebauungsplan 07.32.00 – Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 01.11.2021 die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans 07.32.00 – Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld – gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Der zu überplanende Bereich liegt etwa 2,5 km östlich der Lübecker Altstadtinsel im Stadtteil St. Gertrud, Stadtbezirk Marli/Brandenbaum und umfasst im Wesentlichen die Flächen der Kleingartenanlage Lauerholz, Gartenfeld 1 nördlich der St. Philippus Kirche inklusive der umgebenden Grünflächen.
Der ca. 11,5 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch den geschützten Landschaftsbestandteil Lauerhofer Feld,
- im Osten durch die verbleibenden Flächen der Kleingartenanlage Lauerhof,
- im Süden durch die Gärten der Wohnbebauung an der Straße Am Pohl
- im Westen durch die Grundstücke Schlutuper Straße 33, 35 und 37.
Die detaillierte Abgrenzung der Geltungsbereiche des Bebauungsplans zeigt der Übersichtsplan (siehe unten, Dateien zum Download).
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 07.32.00 – Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld – sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohnquartiers geschaffen werden.
Erneute öffentliche Auslegung
Die erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 17.11.2021 bis einschließlich 17.12.2021. In dieser Zeit liegt der Entwurf des Bebauungsplans 07.32.00, die dazugehörige Begründung sowie die zum Bebauungsplan vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen im Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.
Die Öffnungszeiten sind wie folgt: montags bis mittwochs jeweils 8 - 15 Uhr, donnerstags 8 - 18 Uhr und freitags 8 - 12 Uhr.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich (auch per E-Mail möglich), oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgeben.
Ansprechpartner: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeiterin unter der Tel.: 0451-122 6138 oder schreiben Sie eine E-Mail an bebauungsplanung@luebeck.de.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSG-VO)“, das sie oben auf dieser Internetseite „Bebauungspläne im Verfahren“ zum Download finden.
Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel zur öffentlichen Auslegung beteiligt und um Stellungnahme gebeten.
Unterlagen zum Download (PDF)
Planoriginal Bebauungsplanentwurf 07.32.00
Planauszug Bebauungsplanentwurf 07.32.00 Druckfassung
Textliche Festsetzungen Bebauungsplanentwurf 07.32.00
Begründung Bebauungsplanentwurf 07.32.00
Luftbild Übersicht Plangebiet
Städtebaulicher Entwurf Wohnquartier Lauerhofer Feld
Gebrauchsanweisung zum städtebaulichen Entwurf Lauerhofer Feld
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen (PDF)
Umweltbezogene Stellungnahme
Umweltbezogene Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange der nach § 4 Abs.2 BauGB
Umweltbezogene Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange der nach § 4 Abs.2 BauGB
Schutzgut Natur und Landschaft
Fachbeitrag Natur und Landschaft
Schutzgut Wasser
Regenwasserkonzept Vermerk
Wasserwirtschaftlicher Begleitplan Teil I
Wasserwirtschaftlicher Begleitplan Teil II
Schutzgut Klima
Verkehrskonzept
Umgestaltung der Schlutuper Straße
Energiekonzept Teil 1
Energiekonzept Teil 2
Schutzgut Boden
Orientierende Altlastenuntersuchung
Bodengutachten
Überprüfung auf Kampfmittel
Detailuntersuchung Quadrant C7
Oberbodenkontamination Quadrant C7
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Ersteinschätzung Artenschutz
Artenschutzrechtliche Stellungnahme
Schutzgut Mensch
Schalltechnische Untersuchung
Konkretisierung der Schalltechnischen Untersuchung
Bebauungsplan 11.03.00 - Wulfsdorf / Karkfeld -
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Stadtteil St. Jürgen im Dorf Wulfsdorf, angrenzend an den südlichen Ortsrand von Wulfsdorf zwischen dem Wulfsdorfer Weg (Ortseingang) und der Straße Karkfeld.
Begrenzt wird das 2,6 ha große Plangebiet
• im Norden durch die Gartengrundstücke der Wohnbebauung entlang der Straßen Karkfeld, Wulfsdorfer Weg und Krumme Stücke,
• im Osten durch die landwirtschaftliche Fläche,
• im Westen durch den Wulfsdorfer Weg (K8),
• sowie im Süden durch vorhandene Knickstrukturen.
Die detaillierte Abgrenzung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Übersichtsplan.
Durch den Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebiets zur Bebauung mit freistehenden Einzelhäusern und Reihenhäusern geschaffen werden.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 06.12.2021 bis einschließlich 21.12.2021 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der Planunterlagen Gelegenheit zu weiterer Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Unterlagen können über die unten stehenden Links abgerufen werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Ansprechpartner: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6154 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de
Unterlagen zum Download (PDF):
• Übersichtsplan Geltungsbereich
• Luftbild mit Geltungsbereich
• Städtebaulicher Entwurf, Stand 11/2021
• Kurzbegründung, Stand 11/2021
• Artenschutzprüfung
• Untersuchungsbericht Baugrund- und Bodenverhältnisse
• Entwässerungsplanung
• Überprüfung auf Kampfmittelbelastung
• Auskunft aus dem Altlastenprüfverzeichnis
Die Hansestadt Lübeck weist darauf hin, dass sie für das Baugebiet keine Interessentenliste führt. Kaufinteressierte wenden sich bitte an die Kontaktdaten unter diesem Link:
https://www.luebeck.de/de/stadtentwicklung/stadtplanung/aktuelle-wohnbauprojekte.html
Bebauungsplan 19.03.00 - Niendorf / Holzkoppel
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Stadtteil Moisling, Ortsteil Niendorf / Moorgarten, südöstlich der Grundstücke Niendorfer Hauptstraße 93b bis 97a zwischen den Straßen Holzkoppel und Hellkamp.
Begrenzt wird das ca. 1,67 ha große Plangebiet
• im Südwesten durch die rückwärtigen Gartengrundstücke der Wohnbebauung entlang der Straße Holzkoppel,
• im Nordosten durch die rückwärtigen Gartengrundstücke der Wohnbebauung entlang der Straße Hellkamp,
• im Nordwesten durch die rückwärtigen Gartengrundstücke der Wohnbebauung entlang der Niendorfer Hauptstraße sowie
• im Südosten durch eine landwirtschaftliche Fläche.
Die detaillierte Abgrenzung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Übersichtsplan.
Durch den Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebiets zur Bebauung mit Doppelhäusern, Reihenhäusern und freistehenden Einzelhäusern geschaffen werden.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 06.12.2021 bis einschließlich 21.12.2021 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der Planunterlagen Gelegenheit zu weiterer Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Unterlagen können über die unten stehenden Links abgerufen werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Ansprechpartner: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6154 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de
Unterlagen zum Download (PDF):
• Übersichtsplan Geltungsbereich
• Luftbild mit Geltungsbereich
• Städtebaulicher Entwurf, Stand 11/2021
• Kurzbegründung, Stand 11/2021
• Artenschutzprüfung
• Orientierende Baugrunderkundung
• Energiekonzept (Entwurf)
• Entwässerungsplanung
• Schalltechnische Untersuchung
• Überprüfung auf Kampfmittelbelastung
• Auskunft aus dem Altlastenprüfverzeichnis
Die Hansestadt Lübeck weist darauf hin, dass sie für das Baugebiet keine Interessentenliste führt. Kaufinteressierte wenden sich bitte an die Kontaktdaten unter diesem Link:
https://www.luebeck.de/de/stadtentwicklung/stadtplanung/aktuelle-wohnbauprojekte.html
Bebauungsplan 26.05.00 – Ehemaliger Bahnhof Schlutup / Konradstraße
Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplans 26.05.00 – Ehemaliger Bahnhof Schlutup / Konradstraße - liegt im Stadtteil Schlutup.
Begrenzt wird das ca. 2 ha große Plangebiet
- im Nordwesten durch das Wohngebiet südlich der Wesloer Straße zwischen Ottostraße und Am Dovensee,
- im Nordosten durch die Straße Am Dovensee,
- im Südosten durch die Gleisanlage der Lübecker Hafenbahn sowie
- im Südwesten durch die Ottostraße.
Die detaillierte Abgrenzung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Übersichtsplan.
Durch den Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebiets auf ehemaligen Bahnflächen in Schlutup geschaffen werden.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 29.11.2021 bis einschließlich 13.12.2021: montags bis mittwochs jeweils 8 - 15 Uhr, donnerstags 8 - 18 Uhr und freitags 8 - 12 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) durch Aushang der Planunterlagen Gelegenheit zur Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben.
Die Planunterlagen können auch über die unten stehenden Links abgerufen werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Ansprechpartner:
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6114 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de
Unterlagen zu Download (PDF):
Bebauungsplan 32.61.00 – Neue Teutendorfer Siedlung / Am Dreilingsberg – und zugehörige 134. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 07.06.2021 die öffentliche Auslegung der Entwürfe des Bebauungsplans 32.61.00 – Neue Teutendorfer Siedlung / Am Dreilingsberg – und der zugehörigen 134. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Travemünde und umfasst Flächen zwischen der Bundesstraße 75 und der Teutendorfer Siedlung sowie Teile des Gewerbegebiets Am Dreilingsberg.
Das ca. 27,2 ha große Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
- Im Westen und im Norden durch landwirtschaftliche Flächen östlich und südlich der Bundesstraße 75,
- im Osten durch das Gewerbegebiet Am Dreilingsberg und das südlich daran anschließende Wohngebiet „Ringstraße“ sowie
- im Süden durch das Wohngebiet der Teutendorfer Siedlung.
Der räumliche Geltungsbereich der 134. Änderung des FNP bleibt geringfügig hinter der Abgrenzung des Bebauungsplans 32.61.00 zurück. Er umfasst nicht die Gewerbeflächen Am Dreilingsberg, die Zufahrt von der Straße An der Bäk zur landwirtschaftlichen Fläche, die Zufahrt von der Ringstraße zum rückwärtigen Grundstück sowie einen Teilbereich am südlichen Rand der landwirtschaftlichen Fläche, da die Darstellungen des geltenden FNP bereits den Planungszielen für diese Flächen entsprechen.
Die detaillierte Abgrenzung der Geltungsbereiche zeigt der Übersichtsplan. (siehe Dateien zum Download)
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets mit Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern sowie zwei Kindertagesstätten geschaffen werden.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die öffentliche Auslegung der Planentwürfe erfolgt vom 26.07.2021 bis einschließlich 27.08.2021. In dieser Zeit liegen die Entwürfe des Bebauungsplans 32.61.00 und der zugehörigen 134. Änderung des FNP, die dazugehörigen Begründungen sowie die zu den Bauleitplänen vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen im Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.
Die Öffnungszeiten sind wie folgt:
montags bis mittwochs jeweils 8:00 - 15:00 Uhr,
donnerstags 8:00 - 18:00 Uhr und
freitags 8:00 - 12:00 Uhr.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich (auch per E-Mail) oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgeben.
Bei besonderem Erörterungsbedarf oder beabsichtigter Einsichtnahme außerhalb der o.g. Öffnungszeiten bitten wir um vorherige Terminabsprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin, Tel.: 0451-122 6118 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das sie oben auf dieser Internetseite zum Download finden.
Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel zur öffentlichen Auslegung beteiligt und um Stellungnahme gebeten.
Unterlagen zum Download (PDF)
Entwurf des Bebauungsplans 32.61.00 (Planoriginal)
Planzeichnung und Planzeichenerklärung des Bebauungsplanentwurfs 32.61.00 (A3-Druckfassung)
Übersichtsplan Geltungsbereiche Bebauungsplan 32.61.00 und 134. Änderung des Flächennutzungsplans
Luftbild mit Geltungsbereich Bebauungsplan 32.61.00 (A3-Druckfassung)
Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs 32.61.00 (A4-Druckfassung)
Begründung zum Bebauungsplanentwurf 32.61.00
Städtebaulicher Entwurf (Planoriginal)
Ausschnitt aus dem geltenden Flächennutzungsplan für den Teilbereich Neue Teutendorfer Siedlung
Entwurf der 134. Änderung des Flächennutzungsplans
Begründung zur 134. Änderung des Flächennutzungsplans
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen (PDF)
Umweltbezogene Stellungnahmen
Umweltbezogene Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Mensch, einschl. menschlicher Gesundheit
Schalltechnische Untersuchung, Teil 1 – Immissionen Gewerbe und Straßenverkehr (Stand 04/2021)
Schalltechnische Untersuchung, Teil 2 – Immissionen durch planinduzierten Neuverkehr (Stand 04/2021)
Schalltechnische Untersuchung, Teil 3 – Immissionen durch öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) (Stand 06/2021)
Verkehrsuntersuchung (Stand 06/2021)
Tiere und Pflanzen
Bestandsplan Biotop- und Nutzungstypen (Stand 03/2021)
Faunistische Potenzialanalyse und Artenschutzprüfung (Stand 04/2021)
Prüfung der voraussichtlichen Auswirkungen auf Natura2000-Schutzgebiete (Stand 04/2021)
Boden
Überprüfung auf Kriegsaltlasten – Kampfmittelräumdienst (Stand 02/2017)
Geotechnischer Untersuchungsbericht - Baugrundbeurteilung (Stand 10/2017)
Klima und Luft
Energiekonzept (Stand 06/2021)
Kultur- und Sachgüter
Grabungsbericht (Archäologie) (Stand 09/2019)
Stellungnahme zum Grabungsbericht (Stand 11/2019)
Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet „Travemünder Winkel“
Begründung zur Entlassung einer Teilfläche aus dem Landschaftsschutzgebiet „Travemünder Winkel“ (Stand 05/2021)
Entlassungsflächenkarte
Entwurf zur Stadtverordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Travemünder Winkel“ (Stand 06/2021)
Begründung zur Stadtverordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Travemünder Winkel“ (Stand 06/2021)
Übersichtskarte des Landschaftsschutzgebiets (Entwurf)
Naturnahe Umgestaltung der Moorbek, einschl. Hydraulik
Allgemeine Vorprüfung zur naturnahen Umgestaltung der Moorbek (Stand 03/2021)
Faunistische Potenzialanalyse und Artenschutzprüfung (Stand 03/2021)
Erläuterungsbericht zur naturnahen Umgestaltung der Moorbek (03/2021)
Landschaftspflegerischer Begleitplan - Erläuterungen (Stand 03/2021)
Landschaftspflegerischer Begleitplan - Biotoptypenkartierung (Stand 03/2021)
Landschaftspflegerischer Begleitplan - Maßnahmenplan (Stand 03/2021)
Hydraulischer Nachweis – Erläuterungen (Stand 03/2021)
Hydraulischer Nachweis – Maßnahmenplan (Stand 03/2021)
Geotechnischer Untersuchungsbericht zur naturnahen Umgestaltung der Moorbek (Stand 03/2021)
Die Hansestadt Lübeck weist darauf hin, dass sie für das Baugebiet keine Interessentenliste führt. Kaufinteressierte wenden sich bitte an die Kontaktdaten unter diesem Link:
https://www.luebeck.de/de/stadtentwicklung/stadtplanung/aktuelle-wohnbauprojekte.html
Bebauungsplan 02.14.00 – Geniner Ufer / Welsbachstraße – und zugehörige 131. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)
Das Plangebiet des Bebauungsplans 02.14.00 befindet sich im Stadtteil St. Jürgen (Stadt-bezirk Hüxtertor / Mühlentor / Gärtnergasse) der Hansestadt Lübeck, ca. 600 Meter südwest-lich der Lübecker Innenstadt. Das ca. 12 ha große Plangebiet wird durch die Kanal-Trave im Norden, die Possehlstraße (B 75) im Osten, durch die Welsbachstraße im Süden sowie die Straße Bei der Gasanstalt im Westen begrenzt.Das Plangebiet des Bebauungsplans 02.14.00 befindet sich im Stadtteil St. Jürgen (Stadt-bezirk Hüxtertor / Mühlentor / Gärtnergasse) der Hansestadt Lübeck, ca. 600 Meter südwest-lich der Lübecker Innenstadt. Das ca. 12 ha große Plangebiet wird durch die Kanal-Trave im Norden, die Possehlstraße (B 75) im Osten, durch die Welsbachstraße im Süden sowie die Straße Bei der Gasanstalt im Westen begrenzt.
Der Bereich der 131. Änderung des Flächennutzungsplans entspricht im Wesentlichen dem Geltungsbereich des Bebauungsplans 02.14.00. Lediglich im Nordosten im Bereich des Geni-ner Ufers geht der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung geringfügig über die Grenze des Bebauungsplans hinaus.
Die detaillierte Abgrenzung entnehmen Sie bitte dem Übersichtsplan vom Aufstellungsbe-schluss. Da das Plangebiet des Bebauungsplans und das Plangebiet der Flächennutzungs-planänderung nahezu identisch sind, ist eine Differenzierung nicht darstellbar.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines städti-schen Wohnquartiers im Geschosswohnungsbau zzgl. Schul- und Kitastandort geschaffen werden.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 12.08.2021 bis einschließlich 03.09.2021 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Während des Aufenthaltes im Verwaltungsgebäude gilt die Pflicht zum Tragen eines medizini-schen Mund-Nase-Schutzes!
Die Unterlagen können auch über die unten stehenden Links abgerufen werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist zugleich die Beteiligung der Kinder und Jugendli-chen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Ansprechpartner:
Bei Rückfragen zur Planung und dem Planverfahren wenden Sie sich bitte an die Sachbear-beiterin Tel.: 0451-122 6117 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de
Bei Fragen zur Vermarktung bzw. Vermietung von Wohnungen wenden Sie sich bitte an die Entwicklungsgesellschaft Tel. 0451- 47001 130 oder schreiben Sie eine E-Mail an: savo.rashid@schuett-bau.de
Unterlagen zu Download (PDF):
Übersichtsplan Aufstellungsbeschluss, Stand 09/2017
Luftbild mit Geltungsbereich, Stand 08/2021
Siegerentwurf Wettbewerb, Stand 03/2018
Städtebaulicher Entwurf, Stand 06/2021
Abgrenzung der Bauabschnitte, Stand 06/2021
Ausschnitt aus dem wirksamen Flächennutzungsplan im Bereich Geniner Ufer
131. Änderung des Flächennutzungsplans, Stand 08/2021
Kurzbegründung, Stand 08/2021
Bebauungsplan 23.27.00 – Steinrader Damm 14 - 34 –
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Stadtteil St. Lorenz Nord, Ortsteil Schönböcken. Er umfasst die Flächen zwischen dem Steinrader Damm und dem Flutgraben, westlich des dortigen Campingplatzes sowie östlich des Grundstückes Steinrader Damm Nr. 36 und zwischen dem Steinrader Damm und der Schönböckener Hauptstraße östlich des dortigen Sportplatzes
Die detaillierte Abgrenzung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Übersichtsplan Luftbild.
Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung eines Wohngebiets zur Bebauung mit freistehenden Einzelhäusern, Reihenhäusern sowie mit einer Kindertagesstätte geschaffen werden.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 05.07.2021 bis einschließlich 23.07.2021 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Unterlagen können auch über die unten stehenden Links abgerufen werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Ansprechpartner:
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6154 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de
Unterlagen zu Download:
Bebauungsplan 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg –
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 02.11.2020 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg – gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil St. Jürgen, Stadtbezirk Strecknitz. Es umfasst die zwischen dem Bahnhaltepunkt Hochschulstadtteil und der Wohnsiedlung Bornkamp gelegene Fläche sowie einen Teilbereich des nördlich angrenzenden Landschaftsraums.
Begrenzt wird das ca. 5,1 ha große Plangebiet
- im Osten durch die B207 neu,
- im Süden durch die Straße Bornkamp,
- im Westen durch die östliche Grenze der Grundstücke Großer Belt 2 bis 16 und Falstering 2 bis 8a und
- im Norden durch die Freifläche des Vereinsheims des Kleingartenvereins Vorrader Straße.
Der Geltungsbereich umfasst im Einzelnen die folgenden Flurstücke: Teile des Flurstücks 386, das Flurstück 20/11 und Teile des Flurstücks 1 aus Flur 1 der Gemarkung Strecknitz.
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans zeigt der Übersichtsplan (siehe unten, Dateien zum Download).
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg - sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebiets sowie eines Spiel- und Bolzplatzes geschaffen werden.
Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden in der Zeit vom 17.11.2020 bis einschließlich 18.12.2020 beteiligt und zur Äußerung und Erörterung gebeten.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die öffentliche Auslegung der Planentwürfe des Bebauungsplanverfahrens 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt bis einschließlich 18. Dezember 2020. Der Entwurf des Bebauungsplans 09.13.00, die dazugehörige Begründung sowie die zu dem Bauleitplan erarbeiteten Gutachten liegen im Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.
Aufgrund der verschärften Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist zur Einsicht eine vorherigen Terminvereinbarung unter der Rufnummer (0451) 122 - 6115 oder per E-Mail an bebauungsplanung@luebeck.de) zwingend erforderlich. Einsichtnahme ist möglich: montags bis mittwochs jeweils von 9 bis 16.30 Uhr, donnerstags von 9 bis 17 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr.
Ansprechpartner: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeiterin unter der Tel.: 0451-122 6115 oder schreiben Sie eine E-Mail an bebauungsplanung@luebeck.de.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das sie oben auf dieser Internetseite „Bebauungspläne im Verfahren“ zum Download finden.
Unterlagen zum Download (PDF)
Gutachten (PDF)
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 04.11.2019 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 09.56.00 – Ratzeburger Landstraße / Polarisweg – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB) aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich liegt im Stadtteil St. Jürgen, Stadtbezirk Strecknitz. Er umfasst das Flurstück 157, aus Flur 3, St. Jürgen der Gemarkung Strecknitz.
Begrenzt wird das ca. 0,55 ha große Plangebiet westlich zur Siedlung St. Hubertus/ Tannenkoppel und nordwestlich zur Planetensiedlung durch die angrenzenden Wälle; im Osten durch die Ratzeburger Landstraße und im Süden durch den Polarisweg.
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen durch die geplante Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Anlagen für soziale Zwecke“ auf der Fläche des P&R-Parkplatzes im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte und für eine erneute Genehmigung der zzt. bereits vor Ort ansässigen Flüchtlingsunterkunft geschaffen werden.
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 18.11.2019 bis einschließlich 03.12.2019 über folgende Beteiligungen Gelegenheit zu Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben:
Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12 (Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 bis 18.00 Uhr und freitags 8.00 bis 12.00 Uhr
Während dieser Frist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich (auch per E-Mail), oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Bei besonderem Erörterungsbedarf oder gewünschter Einsichtnahme außerhalb der o. g. Zeiten bitten wir um vorherige Terminabsprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6126 (E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Im weiteren Verfahren ist eine Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen. Die Öffentlichkeit erhält erneut die Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.
Unterlagen zum Download:
Entwurf Bebauungsplan
Begründung Bebauungsplan
Luftbild Übersicht 2016
Luftbild Flüchtlingsunterkunft 2016
Luftbild Flüchtlingsunterkunft 2019
Plan Flüchtlingsunterkunft
Das rd. 7,3 ha große Plangebiet des Bebauungsplanes 24.08.00 liegt im Nordwesten des Stadtteils St. Lorenz Nord, Stadtbezirk Dornbreite / Krempelsdorf im Westen des Stadtgebiets. Begrenzt wird das Plangebiet im Nordosten und Nordwesten / Westen durch den Vorwerker Friedhof, im Osten durch die Friedhofsallee und im Süden / Südwesten durch das Grundstück Friedhofsallee 59a, das Gelände der Paul-Gerhardt-Schule sowie die Kleingartenanlage Flintenbreite.
Der räumliche Geltungsbereich der rd. 4,5 ha großen 126. Änderung des Flächennutzungsplans entspricht i.W. dem Geltungsbereich des Bebauungsplans 24.08.00. Lediglich im Bereich der Bestandsbebauung Friedhofsallee 61 – 77 und im Bereich Paul-Gerhardt-Schule bleibt die FNP-Änderung hinter der Abgrenzung des Bebauungsplans zurück.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 24.08.00 – Friedhofsallee / Ehemalige Stadtgärtnerei - und der zugehörigen 126. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebiets auf dem Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei sowie den nicht mehr benötigten Erweiterungsflächen des Vorwerker Friedhofs geschaffen werden.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 04.07.2016 bis einschließlich 15.07.2016 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Ferner werden die für die Flächen des Planungsgebiets erarbeiteten Ziele und Zwecke der Planung einschließlich ihrer voraussichtlichen Auswirkungen in einer öffentlichen Veranstaltung am 06.07.2016, um 18:30 Uhr, in der Aula der Paul-Gerhardt-Schule, Paul-Gerhardt-Straße 4-8 gesondert dargelegt. Dabei wird ebenfalls Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Ansprechpartner: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den/die Sachbearbeiter/In unter der Tel.: 122-6117 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de
Hinweis: Die nachfolgend zum Download bereitgestellten Dateien dienen der unverbindlichen Information der Öffentlichkeit durch den Bereich Stadtplanung und Bauordnung. Im Zweifelsfall maßgeblich sind allein die in den Räumen des Fachbereichs Planen und Bauen (s.o.) ausliegenden Plan- und Textoriginale.
Luftbild mit Geltungsbereich
Ausschnitt aus dem wirksamen Flächennutzungsplan im Bereich Friedhofsallee / Ehem. Stadtgärtnerei
126. Änderung des Flächennutzungsplans, 06/2016
Flyer zur Öffentlichkeitsbeteiligung, 07/2016
Erschließungsvarianten für das Plangebiet, 06/2016
Städtebauliches Konzept (beispielhaft zu Erschließungsvariante A)
Begründung zum Aufstellungsbeschluss, 12/2015