Straßenverkehrsbehörde

Zuständig für die Ausführung der Straßenverkehrsordnung

Die Straßenverkehrsbehörde innerhalb des Bereichs Stadtgrün und Verkehr ist gemäß § 44, Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sachlich zuständig für die Ausführung der StVO innerhalb der Hansestadt Lübeck. Sie nimmt damit die Aufgabe als untere Landesbehörde wahr.

Neben dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Schleswig-Holstein in Kiel als oberste Landesbehörde für Fragen und Aufgaben zur StVO ist in Schleswig-Holstein auch der Landesbetrieb Verkehr als Landesober- und Fachaufsichtsbehörde berechtigt, der Straßenverkehrsbehörde der Hansestadt Lübeck Weisungen auch im Einzelfall zu erteilen oder erforderliche Maßnahmen selbst zu treffen. Insofern ist der Spielraum des Bereichs Stadtgrün und Verkehr bzw. die Entscheidungskompetenz der Straßenverkehrsbehörde mitunter begrenzt.

Da die Straßenverkehrsbehörde auch für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zuständig ist, gehört zu ihren Aufgaben neben Sachentscheidungen zu Fragen der StVO u.a. das Anordnen von Verkehrszeichen, von Lichtsignalanlagen, die Durchführung von Verkehrsschauen und die Begleitung der sog. Unfallkommission.

Zugleich ist die Straßenverkehrsbehörde ständiges Mitglied des regelmäßig tagenden Arbeitskreises für Verkehrsfragen (AKV), dessen Geschäftsführung von der Abteilung Verkehrsplanung (des Bereichs Stadtplanung) wahrgenommen wird und in dem zusätzlich Vertreter der Polizei, des Stadtverkehrs Lübeck, des Bereichs Verkehrsangelegenheiten und des Straßenbaulastträgers Hansestadt Lübeck mitarbeiten.

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