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Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (UNV)

Ein vielfältiges Aufgabengebiet zum Schutz allen Lebens in Lübeck

Von A wie Abfall bis Z wie Zerkarien im Badegewässer: Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz umfasst eine Vielfalt an Themen.
Übergeordnete Themenfelder sind Abfall und Altlasten, Arten- und Biotopschutz, Boden- und Gewässerschutz, umweltbezogenen Gesundheitsschutz, Klima- und Immissionsschutz, Landschaftsplanung und Naturerholung, sowie Verbraucherschutz und Tiergesundheit.

Aktuelles zum Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

 

BVD-Impfverbot für Rinder

Die Bovine Virus Diarrhoe (BVD) ist eine in Deutschland seit 2004 anzeigepflichtige und seit 2011 im Rahmen der BVDV-Verordnung bekämpfungspflichtige Rinderseuche, die weltweit verbreitet ist und zu den verlustreichsten und wirtschaftlich bedeutendsten Virusinfektionen bei Rindern zählt. In diesem Zuge hat das schleswig-holsteinische Landwirtschaftsministerium (MLLEV) gemeinsam mit anderen Bundesländern den Status „frei von Boviner Virus Diarrhoe (BVD)“ bei der Europäischen Kommission beantragt. Voraussetzung für die Statuserlangung ist unter anderem ein Impfverbot gegen das BVD-Virus, welches durch eine Allgemeinverfügung des Bereiches Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung der Hansestadt Lübeck seit dem 06.04.2023 in Kraft getreten ist.

Kontakt für Rückfragen:
Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Carl-Gauß-Str. 9
23562 Lübeck
0451/122-3969
veterinaerwesen@luebeck.de

 

 

Lübecker Stadtverwaltung legt Masterplan Klimaschutz vor

Erste Maßnahmen in der Umsetzung – Ziele nur gemeinsam, mit Unterstützung aller Bürger:innen erreichbar

Die Lübecker Bürgerschaft hatte im Jahr 2019 den Klimanotstand festgestellt und verfolgt ein ambitioniertes Ziel: Treibhausgasneutralität der Stadt bis spätestens zum Jahr 2040. Der nun fertiggestellte Masterplan Klimaschutz (MAKS) der Stadtverwaltung zeigt auf, welche großen und kleinen Hebel dafür in Bewegung gesetzt werden müssen.

Weitere Informationen zum Prozess rund um den MAKS finden Sie hier

Unter dem folgenden Link kann der Masterplan Klimaschutz heruntergeladen werden: www.luebeck.de/masterplan

 

 

Schlieren auf Gewässer

Die Bildung von Kahmhaut und Ocker sind natürliche Vorgänge

Wenn es auf dem Wasser bunt schillert, liegt für viele Beobachtende der Verdacht auf eine Ölverschmutzung nahe. In den häufigsten Fällen ist aber nicht Öl für den Schimmer verantwortlich, sondern die Natur: Unter den richtigen Bedingungen können bestimmte Bakterienarten in besonders eisenhaltigem Wasser gut wachsen, denn sie benutzen das gelöste Eisen als Energiequelle.

Das Ergebnis dieses Bakterienwachstums ist einerseits ein rostbrauner Schlamm aus Eisenoxid am Grund („Ocker“) und ein dünner, schimmernder Film aus Bakterien an der Oberfläche, auch „Kahmhaut“ genannt. Auch wenn betroffene Gewässer auf den ersten Blick verschmutzt aussehen, handelt es sich bei der Bildung einer Kahmhaut und Ocker um natürliche Vorgänge.

Kann man einen Ölfilm gut von einem Bakterienfilm unterscheiden?

Die Unterscheidung von Öl- und Bakterienfilm ist sehr einfach mit dem Fuß, einem Stock oder einem Kieselstein durchzuführen. Wenn man den Film an der Oberfläche durch Berühren mit der Schuhspitze oder mit Hilfe eines Stockes aufbricht, fließt ein Ölfilm wieder zusammen und schließt das entstandene Loch. Die Kahmhaut aus Bakterien hingegen bleibt in Flocken auf der Oberfläche.


 

 

Mehrweg statt Wegwerfverpackungen

„Zum Mitnehmen bitte!“, das ist bis heute meist mit Wegwerfverpackungen und Ressourcenverschwendung verbunden. In Lübeck zeichnet sich schon seit längerer Zeit eine Trendwende ab, die durch das neue Verpackungsgesetz (VerpackG2), frischen Aufwind bekommt. Mit der ab Januar 2023 bundesweit geltenden Gesetzesänderung werden Anbieter:innen von Essen und Getränken zum Mitnehmen dazu verpflichtet, ihren Kund:innen Mehrwegverpackungen bereitzustellen. Ausgenommen davon sind nur Betriebe, die weniger als fünf Mitarbeiter:innen beschäftigen und deren Verkaufsfläche kleiner als 80 Quadratmeter ist. Auch diese müssen jedoch, falls gewünscht, von den Kund:innen selbst mitgebrachte Behälter befüllen. Außerdem müssen sie sichtbar im Verkaufsraum auf die neuen Regelungen hinweisen.

Umfangreiche Informationen für Verbraucher:innen und Gastronomiebetriebe stehen unter www.luebeck.de/mehrweg zur Verfügung. So auch zu den Anforderungen aus Sicht der Lebensmittelüberwachung.

   

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