Donnerstag 23.03.2023 Text vorlesen (ReadSpeaker) Text vorlesen (ReadSpeaker) Suche Suche

Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (UNV)

Ein vielfältiges Aufgabengebiet zum Schutz allen Lebens in Lübeck

Von A wie Abfall bis Z wie Zerkarien im Badegewässer: Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz umfasst eine Vielfalt an Themen.
Übergeordnete Themenfelder sind Abfall und Altlasten, Arten- und Biotopschutz, Boden- und Gewässerschutz, umweltbezogenen Gesundheitsschutz, Klima- und Immissionsschutz, Landschaftsplanung und Naturerholung, sowie Verbraucherschutz und Tiergesundheit.

Aktuelles zum Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

 

Lübecker Stadtverwaltung legt Masterplan Klimaschutz vor

Erste Maßnahmen in der Umsetzung – Ziele nur gemeinsam, mit Unterstützung aller Bürger:innen erreichbar

Die Lübecker Bürgerschaft hatte im Jahr 2019 den Klimanotstand festgestellt und verfolgt ein ambitioniertes Ziel: Treibhausgasneutralität der Stadt bis spätestens zum Jahr 2040. Der nun fertiggestellte Masterplan Klimaschutz (MAKS) der Stadtverwaltung zeigt auf, welche großen und kleinen Hebel dafür in Bewegung gesetzt werden müssen.

Weitere Informationen zum Prozess rund um den MAKS finden Sie hier

Unter dem folgenden Link kann der Masterplan Klimaschutz heruntergeladen werden: www.luebeck.de/masterplan

 

 

Schlieren auf Gewässer

Die Bildung von Kahmhaut und Ocker sind natürliche Vorgänge

Wenn es auf dem Wasser bunt schillert, liegt für viele Beobachtende der Verdacht auf eine Ölverschmutzung nahe. In den häufigsten Fällen ist aber nicht Öl für den Schimmer verantwortlich, sondern die Natur: Unter den richtigen Bedingungen können bestimmte Bakterienarten in besonders eisenhaltigem Wasser gut wachsen, denn sie benutzen das gelöste Eisen als Energiequelle.

Das Ergebnis dieses Bakterienwachstums ist einerseits ein rostbrauner Schlamm aus Eisenoxid am Grund („Ocker“) und ein dünner, schimmernder Film aus Bakterien an der Oberfläche, auch „Kahmhaut“ genannt. Auch wenn betroffene Gewässer auf den ersten Blick verschmutzt aussehen, handelt es sich bei der Bildung einer Kahmhaut und Ocker um natürliche Vorgänge.

Kann man einen Ölfilm gut von einem Bakterienfilm unterscheiden?

Die Unterscheidung von Öl- und Bakterienfilm ist sehr einfach mit dem Fuß, einem Stock oder einem Kieselstein durchzuführen. Wenn man den Film an der Oberfläche durch Berühren mit der Schuhspitze oder mit Hilfe eines Stockes aufbricht, fließt ein Ölfilm wieder zusammen und schließt das entstandene Loch. Die Kahmhaut aus Bakterien hingegen bleibt in Flocken auf der Oberfläche.


 

 

 

 

Das Eisenbahn-Bundesamt überarbeitet seinen Lärmaktionsplan

Informationsseite zu Schienenlärm geht online - Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 24. April 2023 beteiligen

Alle Menschen, die sich durch Schienenverkehrslärm gestört fühlen, können ab Montag, 13. März 2023 an der Überarbeitung der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich zu ihren Lärmproblemen äußern.

Auf der Internetseite https://www.laermaktionsplanung-schiene.de informiert das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ausführlich über seine Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung und zeigt, wie sich Bürgerinnen und Bürger an der derzeitigen Überarbeitung beteiligen können. Darüber hinaus finden Bürgerinnen und Bürger ab sofort Informationen über Maßnahmen zur Lärmminderung, über laute Güterwagen oder Förderprogramme zum Schallschutz.

Hintergrund:
Das Eisenbahn-Bundesamt ist für die Lärmkartierung an Haupteisenbahnstrecken zuständig, darüber hinaus für die Aufstellung und regelmäßige Überarbeitung eines bundesweiten Lärmaktionsplans für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit über 30.000 Zugbewegungen pro Jahr. Für Lübeck betrifft das die Streckenabschnitte 1120 (Lübeck Hbf. – Richtung Hamburg) und 1100 (Lübeck Hbf. – Abzweig Bad Schwartau).

Die Lärmaktionsplanung des EBA sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Phase vom 13. März bis zum 24. April 2023 können die Teilnehmenden über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenverkehrslärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort können die Teilnehmenden dann verschiedene Aussagen zur Lärmsituation treffen. Die zweite Beteiligungsphase findet Ende des Jahres 2023 statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf des Lärmaktionsplanes bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.

Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt an folgende E-Mail-Adresse senden: umgebungslaerm@eba.bund.de oder postalisch mit dem Stichwort „Umgebungslärm“ an die Zentrale des Eisenbahn-Bundesamtes, Heinemannstraße 6, in 53175 Bonn richten.

Die Lärmkarten des EBA finden Sie unter https://geoportal.eisenbahn-bundesamt.de/ 

Alle gennannten Informationen finden Sie auch unter der Rubrik Lärmaktionsplan auf der Internetseite der Hansestadt Lübeck zum Thema Lärm: www.luebeck.de/laerm

 

 

Mehrweg statt Wegwerfverpackungen

„Zum Mitnehmen bitte!“, das ist bis heute meist mit Wegwerfverpackungen und Ressourcenverschwendung verbunden. In Lübeck zeichnet sich schon seit längerer Zeit eine Trendwende ab, die durch das neue Verpackungsgesetz (VerpackG2), frischen Aufwind bekommt. Mit der ab Januar 2023 bundesweit geltenden Gesetzesänderung werden Anbieter:innen von Essen und Getränken zum Mitnehmen dazu verpflichtet, ihren Kund:innen Mehrwegverpackungen bereitzustellen. Ausgenommen davon sind nur Betriebe, die weniger als fünf Mitarbeiter:innen beschäftigen und deren Verkaufsfläche kleiner als 80 Quadratmeter ist. Auch diese müssen jedoch, falls gewünscht, von den Kund:innen selbst mitgebrachte Behälter befüllen. Außerdem müssen sie sichtbar im Verkaufsraum auf die neuen Regelungen hinweisen.

Umfangreiche Informationen für Verbraucher:innen und Gastronomiebetriebe stehen unter www.luebeck.de/mehrweg zur Verfügung. So auch zu den Anforderungen aus Sicht der Lebensmittelüberwachung.

   

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