Kostenfreie Verhütungsmittel für Lübeckerinnen mit wenig Geld

Einwohnerinnen der Hansestadt Lübeck mit wenig Geld können rezeptpflichtige Verhütungsmittel wie z. B. Pille, Spirale, Implanon oder Dreimonatsspritze kostenfrei bekommen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie wohnen in Lübeck und
  • Sie sind mindestens 22 Jahre alt (vorher tragen die Krankenkassen die Kosten) und
  • Sie erhalten staatliche Leistungen (Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) oder
  • Sie beziehen keine der o.g. Leistungen, haben aber ein geringes Einkommen.

Anträge auf Kostenübernahme können bei einer der fünf Lübecker Schwangerenberatungsstellen gestellt werden.

Ablauf:

  1. Sie erhalten ein Rezept und/oder einen Kostenvoranschlag von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt.
  2. Bitte rufen Sie bei einer der Lübecker Schwangerenberatungsstellen an.
    Dort erfahren Sie, ob Sie einen Termin benötigen oder in eine offene Sprechstunde kommen können.
    Bringen Sie alle notwendigen Unterlagen mit. Die Beratungsstellen prüfen, ob Sie eine Kostenübernahme erhalten können.

Wenn ja, bekommen Sie sofort eine Kostenzusage.

  1. Gehen Sie mit Ihrer Kostenzusage in die Apotheke oder zur Arztpraxis. Dort erhalten Sie Ihr Verhütungsmittel kostenfrei.

Die Kostenübernahme für Verhütungsmittel ist eine freiwillige Leistung der Hansestadt Lübeck. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Weitere Informationen erhalten Sie in diesem Flyer

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