Tuberkuloseberatung

Informiert handeln, Weiterverbreitung verhindern​

Die Tuberkuloseüberwachung ist ein integraler Bestandteil unserer Bemühungen, Tuberkulose innerhalb unserer Gemeinschaft zu kontrollieren und zu verhindern. Tuberkulose ist eine ansteckende Krankheit, die durch das Bakterium Mycobacterium tuberculosis verursacht wird und kann verschiedene Organe befallen. Obwohl Tuberkulose heilbar ist, bleibt sie eine ernste Bedrohung für die öffentliche Gesundheit.

Auf dieser Website finden Sie umfassende Informationen über Tuberkulose, einschließlich ihrer Ursachen, Symptome, Diagnosemethoden, Behandlungsmöglichkeiten und Präventionsstrategien. Darüber hinaus bieten wir Ressourcen und Dienstleistungen an, um Personen mit Tuberkulose und ihren Familien zu unterstützen.

Unser Ziel ist es, das Bewusstsein für Tuberkulose zu erhöhen, frühzeitige Diagnosen zu fördern, die Einhaltung der Behandlung zu verbessern und letztendlich die Verbreitung der Krankheit zu stoppen.

 

Informationen für Erkrankte

Diagnose, Therapie und Nachsorge

Tuberkulose-Erkrankungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig. Wenn Sie an einer Tuberkulose erkrankt sind, wird sich also das Gesundheitsamt unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir begleiten Sie durch die medikamentöse Therapie, die mindestens ein halbes Jahr dauert und unterstützen Sie bei der Wahrnehmung ärztlicher Termine und in der Nachsorge. Wir helfen Ihnen außerdem bei allen Fragen rund um eine gesunde Lebensführung. Dabei ist wichtig, dass ein vertrauensvoller Kontakt entsteht, denn nur so kann die lange Therapie erfolgreich sein. Tuberkulose ist eine heilbare Erkrankung, die Ihre aktive Mitarbeit und Eigenverantwortung erfordert.

Man unterscheidet zwischen einer offenen, also übertragbaren, und einer geschlossenen Tuberkulose. Sie müssen in der Regel über einen Zeitraum von zwei Monaten vier verschiedene Antibiotika einnehmen und dann für einen Zeitraum von ca. vier Monaten zwei verschiedene Antibiotika. Außerdem ist eine augenärztliche Vorstellung wichtig und es erfolgen außerdem routinemäßig Blutentnahmen sowie Röntgenuntersuchungen.

Unsere Handlungsgrundlage ist das Infektionsschutzgesetz. Wir handeln also nach Recht und Gesetz und haben dabei stets Ihre Gesundheit im Blick.

 

 

Für Kontaktpersonen

Ist eine Person an Tuberkulose erkrankt, gehören Ermittlungen im privaten und beruflichen Umfeld zu den wichtigsten Aufgaben des Gesundheitsamtes. Wir müssen ausschließen, dass es zu Krankheitsübertragungen gekommen ist. Menschen, die zum persönlichen Umfeld der erkrankten Person gehören und eine bestimmte Kontaktintensität erreicht haben, werden im Gesundheitsamt untersucht. Diese Untersuchung, eine einfache Blutentnahme, ist kostenlos und wird in Absprache mit den einzelnen Personen terminiert.

Mit der Blutentnahme wird festgestellt, ob es zu einer Infektion mit dem Tuberkulose-Erreger gekommen ist. Auch hier ist das Gesundheitsamt Ihr verlässlicher Ansprechpartner. Wir beraten Sie zum Ergebnis der Untersuchung und koordinieren möglicherweise Folgeuntersuchungen.

 

 

Für Praxen (Leitfäden für Erwachsene und Kinder)

Leitfaden für Erwachsene

Sehr geehrte ärztliche Kolleg:innen, sehr geehrtes Praxisteam, 

wenn eine Tuberkuloseerkrankung diagnostiziert wird, wendet sich das Gesundheitsamt (GA) mit der Bitte um Unterstützung an Ihre Praxis.

Tuberkulose - offen

Diese Meldung erhält das GA über die Labore.

In der Regel startet die IP in der Klinik mit einer 4-fach medikamentösen Therapie. Meist kann diese nach 8 Wochen auf eine 2-fach medikamentöse Therapie umgestellt werden.

Die IP benötigt zu Beginn der Therapie engmaschige Kontrollen, u.a. der Laborwerte.

Unter Ethambutol sind augenärztliche Untersuchungen notwendig:

  • Vor Therapiestart
  • nach 4 Wochen unter Medikation
  • nach 8 Wochen unter Medikation

Folgende radiologischen Untersuchungen (RTU, CT) sind mindestens notwendig:

  • direkt bei Ende der medikamentösen Therapie
  • 6 Monate nach Ende der medikamentösen Therapie
  • 12 Monate nach Ende der medikamentösen Therapie
  • 24 Monate nach Ende der medikamentösen Therapie (bei MDR,- XDR,- TDR-TB)

Eine Absonderung …

 … erfolgt für ca. 2-3 Wochen ab Beginnder medikamentösen Therapie

kann ausschließlich vom GA ausgesprochen und aufgehoben werden

… kann häuslich oder stationär durchgeführt werden

… endet erst nach 3 mikroskopisch negativen Sputa

Die Durchführung der Sputaproben kann vom IP selbstständig durchgeführt werden oder bei Bedarf vom GA übernommen werden.

Sehr hilfreich ist es, wenn die fertigen Sputaproben in Ihrer Praxis abgegeben werden können.

Die Laborscheine werden vom GA vorbereitet und der IP ausgehändigt, inklusive Material.

Hinweis: Die IP dürfen für zwingend notwendige Arztbesuche die Häuslichkeit verlassen, müssen aber eine FFP-2-Maske beim Betreten der Praxis tragen und sollten die öffentlichen Verkehrsmittel vermeiden. Ratsam ist ebenfalls das Tragen von FFP-2-Maske für das Praxisteam.

Ab Diagnosestellung bis mindestens 12 Monate nach Beendigung der medikamentösen Therapie bleiben die IP unter behördlicher Beobachtung und werden vom GA individuell, je nach Notwendigkeit und Compliance, begleitet.

Tuberkulose - geschlossen

Diese Meldung erhält das GA über die Labore.

In der Regel startet die IP in der Klinik mit einer 4-fach medikamentösen Therapie. Meist kann diese nach 8 Wochen auf eine 2-fach medikamentöse Therapie umgestellt werden.

Die IP benötigt zu Beginn der Therapie engmaschige Kontrollen, u.a. der Laborwerte.

Unter Ethambutol sind augenärztliche Untersuchungen notwendig:

  • Vor Therapiestart
  • nach 4 Wochen unter Medikation
  • nach 8 Wochen unter Medikation

Alle weiteren Kontrolluntersuchungen werden individuell besprochen.

Bei einer geschlossenen Tuberkulose erfolgt keine Absonderung.

Ab Diagnosestellung bis mindestens 12 Monate nach Beendigung der medikamentösen Therapie bleiben die IP unter behördlicher Beobachtung und werden vom GA individuell, je nach Notwendigkeit und Compliance, begleitet.

Umgebungsuntersuchung (UU) und daraus resultierende LTBI

Eine UU wird vom GA durchgeführt. Dabei erhalten Kontaktpersonen eine Blutuntersuchung (IGRA-Test) 8 Wochen nach ihrem letzten Kontakt zur IP. Der Zeitpunkt wird vom GA festgelegt und die Durchführung erfolgt in der Regel im GA.

Ist dieser Test negativ, wird die Beobachtung vom GA beendet. Es sind keine weiteren Maßnahmen zu veranlassen.

Ist dieser Test positiv (LTBI) benötigt die KP von Ihnen

  • einen Überweisungsschein für eine Röntgen-Thorax-Untersuchung (RTU).
  • eine Beratung zur Chemoprävention mit entsprechenden Laborkontrollen
  • in 9-12 Monate nach dem positiven IGRA-Test eine erneute RTU

Ist die zweite RTU unauffällig, wird die Beobachtung vom GA beendet.

Checkliste:

Aufgaben der Praxen:

  • Therapie,- Labor - Kontrollen sowie Rezeptierung der Medikamente
  • Überweisungen für radiologische Kontrollen
  • Überweisungen für Augenärztliche Untersuchungen
  • regelmäßige Rückmeldung an das GA
  • sofortigeInfo an das GA bei Therapieabbruch oder Incompliance

Hinweis: Bei Sputumanforderung auf der Laborüberweisung bitte unbedingt:

Sputum auf Mykobakterien: PCR, Mikroskopie, Kultur“ vermerken

(Laborfreiziffer 32006)

Aufgaben des Gesundheitsamtes Lübeck:

  • ggf. Anbindung an niedergelassene Ärzte oder Infektiologie (UKSH)
  • Kontrolle der Sputa
  • ggf. Begleitung zu Arztterminen
  • ggf. Organisation von Dolmetschern
  • Behördlich Beobachtung mit Begleitung der Therapie und der Nachkontrollen
  • Umgebungsuntersuchung
  • ggf. Unterstützungsangebote je nach Compliance und Bedarf. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Bedarfe bei Ihren Patienten feststellen.

Leitfaden für Kinder

Sehr geehrte ärztliche Kolleg:innen, sehr geehrtes Praxisteam,

wird bei einer Person eine Tuberkuloseerkrankung diagnostiziert, wendet sich das Gesundheitsamt (GA) bei der Umgebungsuntersuchung (UU) an Sie. Kinder, die Kontakt mit mikroskopisch oder kulturell offenen Tuberkuloseerkrankten hatten, benötigen spezielle Untersuchungen. In der Regel werden unsere Mitarbeiter:innen den Arztbesuch begleiten. In einigen Fällen kann ein:e Dolmetscher:in  vom GA organisiert werden. Für die Kinder sind folgende Untersuchungen bei Ihnen verpflichtend, dies ist den Eltern / Sorgeberechtigten durch eine vorherige Aufklärung durch das GA bewusst:

Maßnahmen bei < 5-Jährigen:

[Schaubild zum Ablauf aus der DZK Leitlinie]

Anamnese und körperliche Untersuchung

Röntgen-Thorax in 2 Ebenen veranlassen (Überweisung)

IGRA-Test (optional THT) und bei neg. Ergebnis erneut in 8 Wochen (Datum legt das GA fest)

Die Laborscheine und die entsprechenden Röhrchen für die IGRA-Tests werden Ihnen zur Verfügung gestellt und die Laborkosten trägt das GA.

Eine vorbeugende Behandlung (Chemoprophylaxe) ist bei Kindern < 5 Jahren, auch bei negativen Testergebnissen, empfohlen (Therapieempfehlungen siehe unten).

Bei einem pos. IGRA-Testergebnis ist von einer LTBI auszugehen. Hier ist eine entsprechende Chemoprävention empfohlen (Therapieempfehlungen siehe unten).

Die Beobachtung durch das GA endet entweder mit dem 2. negativen IGRA-Test oder bei positivem IGRA-Test (= LTBI) mit einem unauffälligem RöTh-Bild in ca. 9-12 Monaten.

Maßnahmen bei 5 - 15-Jährigen:

[Schaubild zum Ablauf aus der DZK Leitlinie]

Anamnese und körperliche Untersuchung

IGRA-Test und bei neg. Ergebnis erneut in 8 Wochen (Datum legt das GA fest)

Die Laborscheine und die entsprechenden Röhrchen für die IGRA-Tests werden Ihnen zur Verfügung gestellt und die Laborkosten trägt das GA.

Nur bei positivem IGRA-Test: Röntgen-Thorax in 2 Ebenen veranlassen (Überweisung)

Bei einem pos. IGRA-Testergebnis ist von einer LTBI auszugehen. Hier ist eine entsprechende Chemoprävention empfohlen (Therapieempfehlungen siehe unten).

Die Beobachtung durch das GA endet entweder mit dem 2. negativem IGRA-Test oder bei positivem IGRA-Test (= LTBI) mit einem unauffälligen RöTh-Bild in ca. 9-12 Monaten.

Maßnahmen bei über 15-Jährigen:

[Schaubild zum Ablauf aus der DZK Leitlinie]

Anamnese und körperliche Untersuchung

IGRA-Test (Datum legt das GA fest)

Die Laborscheine und die entsprechenden Röhrchen für die IGRA-Tests werden Ihnen zur Verfügung gestellt und die Laborkosten trägt das GA.

Nur bei positivem IGRA-Test: Röntgen-Thorax in 2 Ebenen veranlassen (Überweisung)

Bei einem pos. IGRA-Testergebnis ist von einer LTBI auszugehen. Hier ist eine entsprechende Chemoprävention empfohlen (Therapieempfehlungen siehe unten).

Die Beobachtung durch das GA endet mit dem negativem IGRA-Test oder bei positivem IGRA‑Test (= LTBI) mit einem unauffälligem RöTh-Bild in ca. 9-12 Monaten.

  

 

Für Pflegedienste

Pflegedienste sind für das Gesundheitsamt ein wichtiger Partner in der Patientenversorgung. Es kommt immer wieder vor, dass Patienten zu wenig oder auch gar keine Krankheitseinsicht zeigen und nur lückenhaft ihre Medikamente einnehmen. Das kann dazu führen, dass der Erkrankte seine eigene Gesundheit gefährdet und auch andere Menschen ansteckt.

Er wird dann – in der Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt - unter die Aufsicht eines Pflegedienstes gestellt. Da die Medikation zwingend jeden Tag eingenommen werden muss, suchen Mitarbeiter des Pflegedienstes den Patienten täglich auf, damit die Antibiotika unter Kontrolle verabreicht werden können. Die Versorgung wird sorgfältig dokumentiert. Die Überwachung entfällt, wenn der Patient eigenverantwortlich und zuverlässig seine Medikamente einnimmt und sich kooperativ in der Zusammenarbeit verhält.

 

 

Für Krankenhäuser

Krankenhäuser übernehmen die Erstversorgung des Patienten. Für die Diagnostik ist wichtig, dass auch an eine Tuberkulose gedacht wird, wenn die Anamnese und die Abklärung einer bestehenden Symptomatik erfolgen. Tuberkulose ist eine in Deutschland seltene Erkrankung, die für viele Mediziner nicht zum Tagesgeschäft gehört.

Die Ärzte übernehmen die Therapieeinleitung, die Isolierung im Krankenhaus sowie weitere begleitende Untersuchungen. Das ist beispielsweise die augenärztliche Versorgung, die aufgrund der Einnahme eines bestimmten Antibiotikums erforderlich ist. Nach etwa zwei bis drei Wochen unter antibiotischer Therapie ist der Erkrankte nicht mehr infektiös. Er wird dann in die ambulante Überwachung entlassen, die das Gesundheitsamt mit ihm zusammen koordiniert.

 

 

Für Gemeinschaftseinrichtungen

Wenn Patienten in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten oder Schulen betreut werden oder in Flüchtlingsunterkünften leben, dann ist es besonders wichtig, diese sozialen Kontakte miteinzubeziehen. Die Gesundheitsämter koordinieren die Suche nach relevanten Kontaktpersonen und untersuchen diese. Sie legen fest, ob weitere Maßnahmen, wie etwa Aufklärungsgespräche und Informationsabende, erforderlich sind.

Wenn Migranten nach Deutschland kommen, bringen sie aus ihren Heimatländern fast immer eine größere Infektions- und Erkrankungshäufung mit als das in Deutschland der Fall ist. Das Gesundheitsamt achtet mit besonderer Vorsicht darauf, die notwendigen Maßnahmen in den Gemeinschaftseinrichtungen schnell und gezielt einzuleiten. Dafür werden fast immer Dolmetscher gebraucht. Auch die Mitarbeiter in den Einrichtungen und die Angehörigen der Erkrankten können eine wichtige Stütze für die Arbeit des Gesundheitsamtes sein.

 

 

Absonderung des Patienten

Es ist wichtig zu wissen, dass Personen, die an Tuberkulose erkrankt sind, behandlungsbedürftig sind. Eine Behandlungspflicht jedoch gibt es in Deutschland nicht. Wenn Patienten sich gegen eine Therapie entscheiden, diese nur lückenhaft einnehmen und infektiös bleiben oder es wieder werden, dann können sie in einem Krankenhaus abgesondert werden.

Das Infektionsschutzgesetz gibt den Gesundheitsämtern die rechtliche Möglichkeit für diesen Eingriff in die Grundrechte. Es entzieht dem Patienten gegen seinen Willen seine Freiheit. Die Entscheidung erfolgt in einem vorgeschriebenen, richterlichen Verfahren, bei dem sowohl der Patient als auch das Gesundheitsamt angehört werden.

 

Ihr Kontakt zum Gesundheitsamt

Servicenummer (0451) 115
infektionsschutz@luebeck.de

Servicezeiten:
Montag 08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt und weitere Informationen

 

Wichtige Links

Zum Online-Dienst


Robert Koch-Institut
RKI-Ratgeber - Tuberkulose

Deutsches Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose
DZK-Tuberkulose-Infos | dzk-tuberkulose.de

Hansestadt Lübeck
Tuberkulose Steckbrief

 

 

Downloads

Leitfäden für Praxen

Leitfaden für Geflüchtete

 

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