Gründach-Förderprogramm

Positive Effekte von Dachbegrünungen

Mit dem Förderprogramm zur Dachbegrünung unterstützt die Hansestadt Lübeck die Erstellung von Gründächern, um die Folgen des Klimawandels abzumildern. Häufigere Starkregenereignisse können z. B. zu Überflutungen von Straßen und tieferliegenden Gebäudeteilen führen. Hier können Gründächer Abhilfe schaffen: Sie speichern Regenwasser und verdunsten dieses anschließend. Damit entlasten sie die Entwässerungssysteme, reduzieren die Gefahr und Auswirkung einer Überflutung und verbessern das Stadtklima.

Steigende Temperaturen in den Sommermonaten heizen die Stadtquartiere auf und verhindern eine nächtliche Abkühlung. Gründächer sind multifunktional und wirken sich u.a. durch ihre Verdunstungskühlung positiv auf das lokale Klima aus. Überdies bieten begrünte Dächer Ersatzlebensräume für Tiere und Pflanzen, absorbieren Schadstoffe aus der Luft und reduzieren den städtischen Lärm. So können Folgen des Klimawandels gemildert und ein Ausgleich zur fortschreitenden Flächen­versiegelung geschaffen werden.

Beantragung der Förderung

Wichtig: Die Förderung muss vor der Umsetzung der Maßnahme beantragt und bewilligt werden.

  1. Lesen Sie sich die Förderrichtlinie sorgfältig durch:
    Förderrichtlinie.pdf
  2. Vorbereitungen:
    Holen Sie eine Kostenschätzung oder einen Kostenvoranschlag einer Fachfirma ein und machen Sie bei einer Dachbegrünung an einem Bestandsgebäude „Vorher"-Fotos. Beides muss dem Antrag beigefügt werden.
  3. Antrag digital einreichen:
    Füllen Sie das Antrags­formular vollständig aus und reichen Sie es online zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein. Bei technischen Schwierigkeiten können Sie das Antragsformular bei der Klimaleitstelle anfordern.
  4. Bestätigung empfangen:
    Sie erhalten eine automatische Bestätigung über den Eingang Ihres Antrags.
  5. Zuwendungsbescheid abwarten:
    Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides können Sie loslegen. Die Begrünungsmaßnahme muss innerhalb von 12 Monaten ab Datum des Bewilligungsbescheids erfolgen.
  6. Abruf Fördermittel:
    Sobald die Maßnahme umgesetzt ist, informieren Sie die Klimaleitstelle schriftlich über den Abschluss der Begrünung und reichen die Rechnungsbelege (Verwendungsnachweise) und "Nachher"-Fotos ein. Die entsprechende Förderung wird Ihnen nach der Prüfung ausgezahlt.

Das Gründach-Förderprogramm auf einen Blick

Was wird gefördert?

Im Rahmen dieses Förderprogramms wird ein einmaliger Zuschuss für die freiwillige Herstellung einer Dachbegrünung auf Wohn- und Nichtwohngebäuden einschließlich Nebengebäuden im gesamten Gebiet der Hansestadt Lübeck gewährt. Weiterhin werden begleitende Maßnahmen gefördert, die über bau- oder naturschutzrechtliche Verpflichtungen hinausgehen.

Wer kann eine Förderung erhalten?

Antragsberechtigt sind alle Eigentümer:innen, Erbbauberechtigte und sonstige Verfügungsberechtigte von Gebäuden auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck.

Wie sind die Förderkonditionen?

Die Gründach-Förderung inkl. Förderzuschläge beträgt 50 % der förderfähigen Kosten als einmaliger Zuschuss:

  • extensiv begrüntes Dach 30 Euro/m² und maximal 7.500 Euro pro Gebäude
  • intensiv begrüntes Dach 60 Euro/m² und maximal 12.000 Euro pro Gebäude

Die Fertigstellungspflege wird im Rahmen des maximalen Förderzuschusses bis zu 12 Monate nach dem Einbringen der Pflanzen/der Aussaat gefördert.

Auf besonderen Antrag werden Förderzuschläge zur Dachbegrünung gewährt:

Zuschläge bei Dachbegrünung

Förderung

Förder-Höchstgrenze pro m²

Folie mit Wurzelfestigkeit

50 %

5,00 Euro

Herstellung der Tragfähigkeit

50 %

10,00 Euro

Technisch-konstruktive Elemente

50 %

5,00 Euro

Befestigungen von PV-Anlagen

50 %

10,00 Euro

Was ist noch zu beachten?

Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt werden. Als Maßnahmenbeginn zählt die Vergabe bzw. der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen. Angebotsabfragen, Planungsleistungen und Genehmigungsverfahren vor Erlass des Bewilligungsbescheids sind zulässig.

Die Umsetzungsfrist beträgt 12 Monate ab Datum des Bewilligungsbescheides. Nach Fertigstellung besteht eine 10-jährige Zweckbindungsfrist.

Wie lange gilt das Förderprogramm?

Das Förderprogramm startete am 1. März 2025 und ist als Dauerprogramm vorgesehen. Der Fördermitteltopf ist begrenzt. Die Bearbeitung erfolgt nach Eingangsdatum. Wenn die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel erschöpft sind, wird das Förderprogramm im Folgejahr fortgesetzt, sofern die hierfür vorgesehenen Haushaltsmittel bewilligt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Wie wird die Förderung beantragt?

Füllen Sie das Antrags­formular vollständig aus und reichen Sie es online zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Bei technischen Schwierigkeiten können Sie das Antragsformular bei der Klimaleitstelle anfordern und einreichen:

Hansestadt Lübeck
Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz
Klimaleitstelle
Kronsforder Allee 2–6
23560 Lübeck

Wichtige Unterlagen zum Gründach-Förderprogramm

Sie haben Fragen?

Klimaleitstelle der Hansestadt Lübeck

Kronsforder Allee 2–6, 23560 Lübeck

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