Kriegsopferdank

Die Geschichte der Stiftung Kriegsopferdank

Im Jahre 1915 wurde durch den Senat der Freien und Hansestadt Lübeck der "Lübecker Landes-Ausschuß für Kriegsverletzte" zur Unterstützung von Kriegsopfern gebildet. Die Mittel, die dem Ausschuss zur Verfügung standen, wurden für Beihilfen und Darlehen an Kriegsopfer verwandt.

Nach dem 1. Weltkrieg bis 1928 konnte der Ausschuss nicht tätig werden, da das Kapital durch Kriegseinwirkungen und Entwertung zusammengeschmolzen war. Durch Zahlung von Renten auf Kriegsanleihen floss dem Ausschuss neues Kapital zu, so dass er seine Arbeit wieder aufnehmen konnte.

Ab 1930 wurde Kapital in Grundstücken und Häusern angelegt. Die Beseitigung der Wohnungsnot wurde zur vordringlichsten Aufgabe des Ausschusses. Die durch den Ausschuss errichteten Häuser und Wohnungen wurden an Kriegsgeschädigte vermietet.

1936 wurde der Ausschuss in die Stiftung "Kriegsopferdank" umgewandelt, die weiterhin die gleichen Aufgaben wie der Ausschuss erfüllte. Nach dem 2. Weltkrieg konnte die Stiftung wegen Mittellosigkeit nur im beschränktem Umfang tätig werden.

Nach der 1949 durchgeführten "Kriegsopferdankwoche" und durch die Auflösung der "Senator-Possehl-Kriegsstiftung" und der "Gottlieb-Nicolaus-Stolterfoht-Stiftung", deren Vermögen der Stiftung "Kriegsopferdank" zugeführt wurde, sowie durch Spenden Lübecker Firmen war es der Stiftung wieder möglich, notleidenden Kriegsbeschädigten und -hinterbliebenen außerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten zu helfen.

Durch den Rückgang der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen wurde die Erfüllung des Stiftungszweckes immer schwieriger, so dass die Satzung der Stiftung dahingehend geändert wurde, dass nunmehr auch Schwerbeschädigte und deren Familien zu dem begünstigten Personenkreis gehören.

Durch die mit der Zeit immer weiterreichende gesetzliche soziale Absicherung spielt die Gewährung von Beihilfen nur noch eine untergeordnete Rolle. Die Hauptaufgaben der Stiftung liegen heute in der Unterhaltung von alten- und schwerbeschädigtengerechten Wohnungen.



Das Vermögen der Stiftung Kriegsopferdank

Das Vermögen der Stiftung Kriegsopferdank besteht aus Grundstücken, Gebäuden, Kapital und Hypothekenforderungen. Es wird im Vermögensnachweis ausgewiesen.


Die Organe der Stiftung Kriegsopferdank

Die Stiftung Kriegsopferdank wird von der Hansestadt Lübeck nach den Vorschriften der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein verwaltet. Die Hansestadt Lübeck darf durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen nicht begünstigt werden.

Die Hansestadt Lübeck vertritt die Stiftung im Regelfall gerichtlich und außergerichtlich. Soweit die Hansestadt Lübeck entsprechend der Bestimmung des § 181 BGB in der Vertretung der Stiftung gehindert ist, wird diese durch einen Vorstand wahrgenommen, der aus drei Mitgliedern besteht.

Sie werden vom Innenminister des Landes Schleswig-Holstein für die Dauer von sechs Jahren ernannt. Die Vorstandsmitglieder sollen Bürger der Hansestadt Lübeck, sie dürfen jedoch nicht deren Bedienstete sein. Zur rechtswirksamen Vertretung der Stiftung genügt die Mitwirkung von zwei Vorstandsmitgliedern.

Die Stiftung wird vertreten durch den Bürgermeister der Hansestadt Lübeck.

 

Zweck der Stiftung

Aufgabe der Stiftung "Kriegsopferdank" ist:

  • Gewährung von Hilfen an Kriegsgeschädigte und deren Hinterbliebenen sowie Menschen mit einer Schwerbehinderung zur Linderung besonderer Notfälle, soweit im Rahmen der Kriegsopferfürsorge oder der Sozialhilfe nicht oder nicht im ausreichendem Maße geholfen werden kann.
  • der Bau und die Unterhaltung von Wohnungen für:
    a) Kriegsgeschädigte oder deren Hinterbliebenen
    b) Menschen mit einer Schwerbehinderung und deren Familien

 

 

Stiftungssatzung

Die Stiftung Kriegsopferdank wird als Stiftung des bürgerlichen Rechts nach dem Stiftungsgesetz -StiG (GVOBl. Schl.-H. 2000 Nr. 5 S. 208) und nach der Satzung der Stiftung Kriegsopferdank in der Fassung vom 19.01.2004 geführt.

 

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