Archäologie und Denkmalpflege

Untere und obere Denkmalschutzbehörde

Der Bereich Archäologie und Denkmalpflege nimmt die im Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein geregelten Aufgaben der unteren als auch oberen Denkmalschutzbehörde war. Damit regelt die Hansestadt Lübeck alle Fragen des Denkmalschutzes fachlich und behördlich selbständig und abschließend.

Aufgrund einer gesetzlichen Sonderregelung wird damit zum einen der seit dem 19. Jahrhundert begründeten Tradition einer staatlichen Denkmalpflege des bis 1937 selbständigen Landes Lübeck Rechnung getragen, zum anderen dem in Schleswig-Holstein einmalig hohen Bestandes an Kulturdenkmalen. Zudem gehört die Altstadt zu den drei UNESCO Welterbestätten in Schleswig-Holstein mit entsprechend besonderen Aufgaben und Verpflichtungen. Damit ist die Hansestadt Lübeck neben den Landesämtern in Kiel und Schleswig drittes Fachamt im Lande für Fragen des Denkmalschutzes und der Archäologie.

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