Sie sind daran interessiert, was um Sie herum passiert? Sie können gut organisieren, zuhören, vermitteln und erklären. Sie engagieren sich vielleicht schon ehrenamtlich für Kultur, Soziales, Umwelt oder Sport? Sie finden jedoch, dass Ihre Anliegen und Themen nicht gut genug vertreten sind und dass zu wenige Frauen in politischen Ämtern aktiv sind? Warum entscheiden Sie nicht einfach mit einem politischen Mandat direkt mit?
Um das Zusammenleben in Lübeck zu verbessern, engagieren sich bereits heute viele Frauen ehrenamtlich in Vereinen, der Wirtschaft, Stiftungen, Verbänden und anderen Institutionen. Warum nicht auch in der Kommunalpolitik ?
Mit der Reihe "Mehr Vielfalt in die Kommunalpolitik - Frauen sind dabei" wollen wir Frauen anregen, das Leben und die Kommunalpolitik in der Stadt mit ihren Kompetenzen und Erfahrungen zu bereichern und zu guten kommunalpolitischen Entscheidungen beizutragen - auch in der Bürgerschaft und in den Ausschüssen der Hansestadt.
Kommunalpolitik in Lübeck von A-Z – ein Glossar für alle
Ein Glossar ist eine Liste mit Begriffen mit Erklärungen. Download
Veranstaltungen 2025
Sonntag, 29. Juni 2025, 17 Uhr
Lesung "Mütter in die Politik" mit Sarah Zöllner
Wie finden Mütter den Weg in die Politik? Und wie behaupten sie sich dort? Wie bilden sie erfolgreich Netzwerke und setzen langfristig ihre Ziele um? Eine Politik für alle braucht die Perspektive von Müttern! Doch wie kann der Einstieg zwischen Mental-Load, fehlenden Betreuungsmöglichkeiten und knappen Ressourcen gelingen? Sarah Zöllner verbindet Best-Practice-Beispiele und Tipps mit Erfahrungsberichten von 21 Müttern aus Kommunal-, Landes-, Bundes- und Europapolitik oder privaten Initiativen, Stiftungen und Verbänden. Aus diesem Pool kann jede Frau und Mutter schöpfen, um (Familien-)Politik engagiert mitzugestalten und notwendige Veränderungen anzustoßen. Darüber hinaus bietet das Sachbuch eine scharfsinnige Analyse, warum auch heute noch so wenigen Frauen und vor allem Müttern der Schritt in die Politik gelingt – und wie sich das ändern lässt.
Ort: Willy-Brandt-Haus, Königstr. 21, Lübeck
Veranstalterinnen: Frauenbüro der Hansestadt Lübeck, in Kooperation mit dem Willy-Brandt-Haus
Kinderbetreuung: Parallel zur Veranstaltung wird eine Kinderbetreuung angeboten. Bitte bei der Anmeldung Zahl und Alter der Kinder angeben.
Anmeldung: Willy-Brandt-Haus Lübeck, online hier.

Mittwoch, 24. September 2025, 12 - 19 Uhr
Besuch des schleswig-holsteinischen Landtages in Kiel
Die Teilnehmerinnen sind live bei einer Landtagssitzung dabei und haben im Anschluss die Möglichkeit, mit Landtagsabgeordneten ins Gespräch zu kommen. Wie läuft die Arbeit im Landtag? Was können Landtagsabgeordnete aus Lübeck für ihre Stadt im Land erreichen? Wie sieht ihr Arbeitsalltag aus?
Kinder können - nach Rücksprache - gerne mitgebracht werden. Die Teilnehmerinnen fahren gemeinsam mit Bus und Bahn von Lübeck nach Kiel und zurück. Kostenfrei.
Zielgruppe: interessierte Frauen*
Ort: Landtag in Kiel. Treffpunkt für die gemeinsame Bahnfahrt nach Kiel: Hauptbahnhof Lübeck.
Veranstalterin: Frauenbüro der Hansestadt Lübeck, in Kooperation mit der VHS Lübeck
Anmeldung: möglichst bis zum 10. September über die VHS Lübeck. Anmeldung online oder vhs@luebeck.de bzw. Tel: (0451) 122-4021.
Montag, 20. Oktober 2025, 16 - 18 Uhr
Frauenpolitische Rathausführung – mit Stadtpräsident Henning Schumann
Bei der frauenpolitischen Rathausführung lernen Sie die historischen Orte des Lübecker Rathauses kennen. Sie sehen, wo damals und heute Entscheidungen fallen und erfahren im Austausch mit Stadtpräsident Henning Schumann mehr über Beteiligungsmöglichkeiten in der Lübecker Kommunalpolitik. Eintritt frei. Mit Stadtführerin Angela Haußer.
Zielgruppe: alle interessierten Frauen*
Ort: Rathaus Lübeck, Breite Str. 62
Veranstalterin und Anmeldung (begrenzte Platzzahl!): bis zum 13. Oktober beim Frauenbüro der Hansestadt Lübeck, frauenbuero@luebeck.de oder (0451) 122-1615
FAQs - Häufige Fragen rund um einen Einstieg in die Kommunalpolitik
Müssen Kommunalpolitiker:innen für ihr ehrenamtliches Engagement in der Kommunalpolitik von der Arbeit freigestellt werden?
Anspruch auf Freistellung bei „abhängig Beschäftigten“
Abhängig Beschäftigten haben gem. § 24 a Gemeindeordnung Schleswig-Holstein einen Rechtsanspruch auf Freistellung gegenüber dem / der Arbeitgeber:in. „Niemand darf gehindert werden, sich um eine Tätigkeit als Ehrenbeamtin oder -beamter sowie als ehrenamtlich tätige Bürgerin oder ehrenamtlich tätiger Bürger zu bewerben und die Tätigkeit auszuüben. Damit zusammenhängende Benachteiligungen am Arbeitsplatz sind unzulässig: Entgegenstehende Vereinbarungen sind nichtig.“
Kündigungsschutz bei „abhängig Beschäftigten“
„Wer als Ehrenbeamtin oder -beamter oder ehrenamtlich als Bürgerin oder Bürger tätig ist, darf aus einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis nicht aus diesem Grund entlassen, gekündigt oder in eine andere Gemeinde versetzt werden. Ihr oder ihm ist die für die Tätigkeit notwendige freie Zeit zu gewähren.“
Als landesrechtliche Vorschrift bindet diese Bestimmung jedoch nur Arbeitgeber:innen, die ihren Betrieb oder ihr Geschäft innerhalb Schleswig-Holsteins ausüben. Sofern die Wahrnehmung des Ehrenamts in der Kernarbeitszeit erfolgt, hat der/die Arbeitgeber:in den / die Mitarbeiter:in freizustellen. Der/die Arbeitgeber:in ist jedoch nicht verpflichtet, Arbeitsentgelt für die Zeit der Freistellung zu leisten.
Welche Entschädigung für die Teilnahme an den Sitzungen (Verdienstausfall/ Aufwandsentschädigung bzw. Sitzungsgeld) erhalten Kommunalpolitiker:innen?
Entschädigung für entgangenen Arbeitsverdienst
Der dann ggf. entgangene Arbeitsverdienst kann auf Antrag gem. § 13 Entschädigungsverordnung (EntschVO) erstattet werden, entsprechende Nachweise sind beizufügen. Anträge können in Lübeck an das Büro der Bürgerschaft (buergerschaft@luebeck.de) gestellt werden, einen Vordruck gibt es hierfür nicht.
Entschädigung bei „abhängig Beschäftigten“:
Varianten der Freistellung / Erstattung des Verdienstausfalls
Bei abhängig Beschäftigten gibt es im Wesentlichen drei Varianten:
- Mandatsträger:in wird vom Arbeitgebenden freigestellt, Fehlzeit wird nachgearbeitet – keine Erstattung von Verdienstausfall.
- Mandatsträger:in wird vom Arbeitgebenden freigestellt, Arbeitgebende:r kürzt Gehalt/Lohn – Mandatsträger:in reicht Bescheinigung mit Höhe des gekürzten Entgelts ggf. inkl. Sozialversicherungsabgaben im Büro der Bürgerschaft ein. Dieses erstattet dem Mitglied direkt.
(Es wird der entgangene Verdienst und ggf. auch Sozialversicherungsbeiträge erstattet, das Mitglied muss sich dann selbst darum kümmern, dass die erstatteten Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden).
- Mandatsträger:in wird vom Arbeitgebenden freigestellt, bekommt von diesem volles Gehalt weiter. Der Arbeitgebende reicht im Büro der Bürgerschaft einen Antrag auf Erstattung der Lohn- /Gehaltskosten ein und eine Auflistung für welche Arbeitszeiten ihm ein Verdienstausfall entstanden ist (sowie eine Info über die regelmäßigen Arbeitszeiten).
Es kommt auf den/die Arbeitgeber:in an. Der oder die jeweilige Mandatsträger:in bespricht mit seinem/ihrer Arbeitgeber:in, welche Variante gewählt wird.
Entschädigung bei selbständig tätigen Personen
Verdienstausfall bei selbständig Tätigen
Als Selbstständige:r kann Verdienstausfallentschädigung gem. § 24 Abs. 1 Nr. 2 GO i.V.m. § 13 Abs. 2 EntschVO i.V.m. § 14 Abs. 7 Hauptsatzung (HS) geltend gemacht werden. Die Bewilligung einer Verdienstausfallentschädigung erfordert die „Glaubhaftmachung“ des Verdienstausfalls. Grundlage für die Ermittlung der Höhe des als Verdienstausfall zu gewährenden Stundensatzes, der gem. § 14 Abs. 7 Hauptsatzung auf EUR 27,50 je Stunde und maximal EUR 137,50 pro Tag festgesetzt wird, ist der jeweils aktuellste Einkommenssteuerbescheid, der im Fall der Beantragung von Verdienstausfall im Büro der Bürgerschaft vorgelegt werden muss.
Die Verdienstausfallentschädigung ist nach „billigem Ermessen“ festzusetzen, die Einnahmeausfälle durch Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeit während der anzugebenden täglichen Arbeitszeit (inkl. Pausenzeiten) sind durch entsprechende Nachweise (z.B. Einladungen, Sitzungsprotokolle, Terminbestätigungen, Teilnehmer:innenlisten etc.) zu belegen.
Hierbei ist noch wichtig: Zur Wahrnehmung des Ehrenamtes außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit sagt der Kommentar zu § 24a GO SH: “Verdienstausfall kann nicht geltend gemacht werden, wenn die ehrenamtliche Tätigkeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit erfolgt ist. Ehrenamtlich Tätige haben die Pflicht, in den Grenzen des Zumutbaren alles zu tun, um entstehenden Verdienstausfall zu vermeiden.“ (Dehn/Wolf, Kommentar zu § 24a GO SH, 17. Auflage, Seite 242 Rdnr. 3) Bei selbständig Tätigen ist es so, dass diese im Büro der Bürgerschaft einn Antrag (Vordruck im BdB erhältlich) und eine Auflistung mit Nachweisen einreichen, wann ehrenamtliche Tätigkeit während der angegebenen regulären Arbeitszeit wahrgenommen wurde, das BdB prüft und erstattet direkt.
Aufwandsentschädigung / Sitzungsgeld
Für ehrenamtlich tätige Kommunalpolitiker:innen besteht Anspruch auf eine pauschale Aufwandsentschädigung oder Anspruch auf Sitzungsgeld. Die genauen Anspruchsvoraussetzungen und die jeweilige Höhe ergibt sich aus der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck i.V.m. der Landesverordnung für Entschädigungen.
Werden Kommunalpolitiker:innen auch Kosten für eine Betreuung der Kinder oder von pflegebedürftigen Angehörigen erstattet?
Ersatz der Kosten der Betreuung von Kindern und pflegebedürftiger Angehöriger
Der Anspruch grundsätzlich sowie die entsprechenden Voraussetzungen für diesen Anspruch ergeben sich aus § 14 der Landesverordnung für Entschädigungen:
„Die nachgewiesenen Kosten einer durch die Wahrnehmung des Ehrenamtes oder die ehrenamtliche Tätigkeit erforderlichen entgeltlichen Betreuung von Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder pflegebedürftiger Familienangehöriger sind auf Antrag gesondert zu erstatten. Dies gilt nicht für Zeiträume, für die Entschädigung nach §13 gewährt wird.“
Die Bürgerschaft hat am 29.6.2023 zudem einstimmig beschlossen (Vorlage 2023/12322-01-01):
„Eine Erstattung von nachgewiesenen Betreuungskosten, die aufgrund des Ehrenamtes entstehen, erfolgt auf Antrag für die Teilnahme an Ausschuss-, Fraktions- und Bürgerschaftssitzungen inklusive den Vorbesprechungen und darüber hinaus auch für die Teilnahme an Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit der Wahrnehmung des Ehrenamtes stehen.“
Frauenpolitische Forderungen zur Kommunalwahl 2023
Im Vorfeld der Kommunalwahlen 2023 in Lübeck hat das Frauenbüro der Hansestadt Lübeck Lübecker:innen darum gebeten, ihre frauen*- und genderpolitischen Forderungen zu benennen und zuzusenden. Auf Grundlage zahlreicher Rückmeldungen wurden daraus die „Frauenpolitischen Forderungen zur Kommunalwahl 2023“ entwickelt, die auch nach der Kommunalwahl gerne noch genutzt werden können.
Die Vorschläge wurden zu neun Handlungsfeldern zusammen gefasst:
- Gutes Leben – Balance verschiedener Lebensbereiche
- Gute Arbeit – existenzsichernd
- Gutes Wohnen
- Gut (vor)ankommen und sicher leben
- Gute Zeiten
- Gute Entscheidungen für Lübeck – mit 50 Prozent Frauen
- Gut für Lübeck: starke Frauen
- Gut und frei leben ohne Gewalt
- Gut für alle: ein geschlechtergerechtes Lübeck
Die Forderungen finden Sie hier.
Mehr Vielfalt in die Kommunalpolitik
Wir möchten politisch interessierte Frauen durch
- Einstiegs-Veranstaltungen "Wie funktioniert Kommunalpolitik?"
- Fortbildungen (Rhetorik, Körpersprache, Debattieren, Öffentlichkeitsarbeit u.a.)
- Besuche von Ausschüssen und Bürgerschafts-Sitzungen, des Landtags und Treffen mit Frauen der Bürgerschaft
- direkte Gespräche mit erfahrenen Kommunalpolitiker:innen
ermutigen, sich stärker einzubringen und aktiv an politischen Entscheidungen mitzuwirken.
Sie wollen über aktuelle frauenpolitische Entwicklungen in Lübeck und unsere Veranstaltungen wie „Einstieg in die Kommunalpolitik“, „Frauenpolitische Rathausführung“ oder „Fahrt zum Landtag“ auf dem Laufenden bleiben ? Dann abonnieren Sie kostenfrei unseren frauenpolitischen Newsletter für Lübeck. Siehe hier. Bestellung via E-Mail: frauenbuero@luebeck.de (Stichwort „Aufnahme in den frauenpolitischen Newsletter“).
Neben der laufenden Veranstaltungsreihe „Mehr Vielfalt in die Kommunalpolitik - Frauen sind dabei!“ wird zur Zeit beratschlagt, wie wir mittel- und langfristig mit frauenpolitischen Themen mehr Gewicht in dieser Stadt bekommen. Wenn Sie Ideen haben – lassen Sie es uns wissen!
Frauen, die schon in der Kommunalpolitik aktiv sind
Die Lübecker Stadtzeitung hat 2015 einige Frauen aus der Lübecker Bürgerschaft portraitiert. Die Artikel dazu finden Sie hier. (Die Rechte für die Artikel liegen bei Frau Glinz, wir danken für die Nutzungsmöglichkeit.)
Welche Frauen noch kommunalpolitisch aktiv sind, können Sie hier auf den Seiten der Lübecker Bürgerschaft und der Ausschüsse nachlesen.
Demokratie-Defizit: Wenige Frauen in der Lübecker Kommunalpolitik
Der Anteil der Frauen in der Lübecker Kommunalpolitik ist in den vergangenen Jahren weiter zurück gegangen und stagniert seit einigen Jahren auf niedigem Niveau. Seit 2006 sank der Anteil der Frauen in der Lübecker Bürgerschaft von 40 auf inzwischen nur noch 28,5% (Stand 2023). D.h. weniger als ein Drittel der Bürgerschaftsmitglieder sind Frauen. Aktuell (2023) sind 14 der 49 Bürgerschaftsmitglieder (28,5%) weiblich. Von 1982-2006 hingegen stieg der Anteil der Frauen von 14 auf 40%. In der Studie „Repräsentation von Frauen in der Kommunalpolitik“ (2022), belegt Lübeck im Ranking deutscher Großstädte Platz 53 (von 77). Zum Vergleich: Kiel belegt Platz 10.


Quelle: Frauenbüro der Hansestadt Lübeck
Weitere Zahlen und Fakten zu Frauen und Männern in Lübeck (Partizipation, Gewalt, Bildung, Erwerbsbeteiligung, Gesundheit und Soziales) finden Sie im Lübecker „Gender Monitoring“.
Frauen-Bürgerschaften
Am 4. März 2016 fand die 2. Frauen-Bürgerschaftssitzung in Lübeck statt. 41 Anträge wurden eingebracht, kompetent und sachorientiert diskutieren die mehr als 80 Teilnehmerinnen. Jetzt liegt die Dokumentation dieser Sitzung vor.
Tipps, Informationen und Broschüren zum Einstieg in die Kommunalpolitik
Sie wollen in die Kommunalpolitik einsteigen, wissen aber nicht wie? Nehmen Sie gerne an unseren Seminaren „Mehr Vielfalt in die Kommunalpolitik. Frauen sind dabei“ (Einstieg in die Kommunalpolitik) teil. Sie finden diese im Flyer (siehe oben: Mehr Vielfalt in die Kommunalpolitik). Oder rufen Sie uns an unter 0451-122-1615.
Broschüre „Frauen in die Kommunalpolitik“ des Landesfrauenrates Schleswig-Holstein, Ein Praxisleitfaden für Einsteigerinnen.