Die Bürgerschaft ist als Gemeindevertretung für alle wichtigen Angelegenheiten der Hansestadt Lübeck zuständig. Als wichtig gilt das, was – außer den gesetzlich zugewiesenen Aufgaben – aufgrund seiner politischen Bedeutung, seiner wirtschaftlichen Auswirkungen oder als Grundlage für Einzelentscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Hansestadt Lübeck ist. Die Bürgerschaft trifft Entscheidungen und überwacht deren Umsetzung. Zuständig ist die Bürgerschaft unter anderem insbesondere für Entscheidungen über
Beschlossene Satzungen sind öffentlich bekannt zu machen. Sie werden – wie auch Entgeltordnungen und andere wichtige Informationen – online unter www.bekanntmachungen.luebeck.de veröffentlicht. Die Bürgerschaft kontrolliert zudem die Verwaltung. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, haben die Mitglieder der Bürgerschaft Unterrichtungs-, Anfrage - und Akteneinsichtsrechte.
Den Vorsitz in der Bürgerschaft führt der Stadtpräsident. Dieser vertritt die Belange der Bürgerschaft gegenüber dem Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, der als Chef für die Verwaltung verantwortlich ist. Am 29.6.2023 hat die Bürgerschaft Herrn Henning Schumann (CDU) zum neuen Stadtpräsidenten der Hansestadt Lübeck gewählt.
geboren am 26. Februar 1969 in Hamburg, Familienvater, lebt in Lübeck-Travemünde
Beruf:
Finanzwirt (CoB), ehemaliger Offizier, Inhaber einer Unternehmens- und Finanzberatung, Stiftungsvorstand
Ehrenamt:
Mitglied der CDU seit 2012, Mitglied Haushaltsausschuss Hamburg Nord bis 2016, seit 2018 Mitglied Wirtschaftsausschuss & Kurbetrieb Travemünde, seit 2018 Mitglied im CDU Kreisvorstand und Ortsrat Travemünde. Stadtpräsident und Mitglied der Lübecker Bürgerschaft seit 2023 und Delegierter im Vorstand des Städtetages Schleswig-Holstein.
Hobbys:
Familie, Segeln, Shuffleboard, Klassik Musik
Die Funktion und die Aufgaben des Stadtpräsidenten regeln sich nach § 33 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein und der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck (hier § 3).
Der Stadtpräsident wurde durch die Lübeck Bürgerschaft gewählt. Dasselbe gilt für seine:n Vertreter:in und ihre Vertreter:in.
Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Die jetzige Wahlperiode dauert von 2023 bis 2028. Eine Neuwahl erfolgt im selben Turnus wie die Kommunalwahlen.
Der Stadtpräsident vertritt die Belange der Bürgerschaft gegenüber dem Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, der als Chef für die Verwaltung verantwortlich ist. Er vertritt bei öffentlichen Anlässen die Bürgerschaft sowie gemeinsam mit dem Bürgermeister die Hansestadt Lübeck. Dadurch absolviert er jährlich sehr viele öffentliche Auftritte, nicht nur in Lübeck, sondern bundesweit und teilweise sogar im Ausland. Er trifft dabei Bürgerinnen und Bürger, Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Institutionen, Firmen, Vereine und Verbände.
Der Stadtpräsident leitet die Sitzungen der Bürgerschaft, die in dieser Wahlperiode aus 49 Mitgliedern besteht. Er hat ihre Aufgaben gerecht und überparteilich wahrzunehmen, sowie die Würde und Rechte der Bürgerschaft zu wahren und ihre Arbeit zu fördern. In den Sitzungen handhabt er die Ordnung und übt das Hausrecht aus.
Der Stadtpräsident leitet ebenfalls die Sitzungen des Ältestenrates, der vor den Sitzungen der Bürgerschaft tagt und teilweise auch im Rahmen einer Bürgerschaftssitzung.
Seine Aufgaben nimmt der Stadtpräsident ehrenamtlich wahr. Ihm steht im Rathaus ein Büro zur Verfügung. Als Organisationseinheit der Verwaltung ist das Büro der Bürgerschaft für die Belange des Stadtpräsidenten und des Stadtpräsidiums (also der Bürgerschaft) zuständig. Das Büro der Bürgerschaft besteht zur Zeit aus 4 MitarbeiterInnen. Der Beirat für Senior:innen ist dem Büro der Bürgerschaft ebenfalls zugeordnet. An den Sitzungen dieses Beirates nimmt der Stadtpräsident teilweise auch in beratender Funktion teil.