Einwohnerfragestunde

Bürger:innen fragen, die Verwaltung antwortet

Im Rahmen jeder Bürgerschaft findet im öffentlichen Teil der Sitzung eine Einwohner:innenfragestunde statt. Hier erhalten die Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Lübeck Gelegenheit, im eigenen Namen Fragen zu Beratungsgegenständen oder in anderen städtischen Angelegenheiten, die die Bürgerschaft selbst entscheiden kann (Selbstverwaltungsangelegenheiten), zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Zahl der Fragen ist je Einwohner:innenfragestunde auf zwei Fragen pro Person beschränkt.

Die Fragen, sofern diese zulässig sind, werden vom Bürgermeister sofort mündlich beantwortet. Er kann die Beantwortung jedoch auch auf die oder den fachlich zuständige:n Senator:in übertragen. Sofern eine mündliche Beantwortung nicht möglich ist, wird die Frage schriftlich beantwortet.

Die Fragen zu Beratungsgegenständen, also Themen, die bereits auf der Tagesordnung stehen, müssen spätestens 6 Tage und Fragen zu anderen städtischen Angelegenheiten spätestens 16 Tage vor der Sitzung der Bürgerschaft beim Büro der Bürgerschaft schriftlich eingegangen sein.

Die Einwohner:innenfragen können nicht nur schriftlich per Post sondern auch elektronisch per Mail an buergerschaft@luebeck.de übersandt werden.

Nähere Informationen zu den Regularien der Einwohnerfragestunde sind in der „Geschäftsordnung für die Bürgerschaft“ und dort im Anhang „Richtlinien für die Einwohner:innenfragestunde“ enthalten.

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