Infos für Eltern

Kindertagespflege – was ist das?

Denken Sie daran, Ihr Kind in Kindertagespflege zu geben – beispielsweise weil Sie wieder eine Berufstätigkeit aufnehmen möchten?

Dann stellen sich für Sie sicherlich viele Fragen:

  1. Welche Betreuungssituation wünsche ich mir für mein Kind?
  2. Wie finde ich die richtige Tagespflegeperson oder soll mein Kind in einer Kindertageseinrichtung betreut werden?
  3. Was bedeutet das für uns finanziell?

Hier finden Sie Antworten und erfahren, welche Schritte Sie unternehmen müssen, um eine Tagespflegperson zu finden.

Betreuungsrahmen in der Kindertagespflege

Eltern haben das Recht, zwischen den verschiedenen Leistungen der Kinderbetreuung, zum Beispiel Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege, zu wählen. Sie haben dazu einen Anspruch auf Beratung. Den Wünschen der Eltern soll entsprochen werden, wenn dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist.

Die Kindertagespflege bietet Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren eine familiennahe Betreuung, bei der individuellen Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden können. Die Tagesmutter / der Tagesvater hat die Möglichkeit und die Zeit, sich einzelnen Kindern zuzuwenden. Bei der Betreuung in einer Tagespflegestelle mit bis zu fünf Kindern können Gruppenerfahrungen im kleinen, überschaubaren Rahmen gemacht werden. Diese Situation ermöglicht soziales Lernen ebenso wie eine Auswahl an Spielpartnern.
Bei der Kindertagespflege außerhalb des Elternhaushaltes verbringt das Kind einen Teil des Tages in der familiären Situation einer anderen Familie. Insbesondere für Kinder alleinerziehender Eltern oder Einzelkinder kann dies ein wichtiges Erlebnis sein.
Kinder, die viele Stunden am Tag betreut werden, müssen keinen Wechsel der Bezugspersonen durch Schichtdienste erleben, sondern werden immer von derselben Person betreut. Besonders für Kinder unter drei Jahren kann dies aus entwicklungspsychologischer Sicht ein wertvoller Aspekt sein.

Die richtige Tagespflegeperson

Bei der Suche nach der richtigen Tagespflegeperson unterstützt Sie die Servicestelle des Verbundes Kindertagespflege. Werden Sie sich vorher über Ihre eigenen Erwartungen und Bedürfnisse klar. Für welche Zeitdauer und in welchem Umfang benötigen Sie einen Betreuungsplatz? Wie sollen die Räumlichkeiten der Tagespflegestelle ausgestattet sein? Wo soll sich die Tagespflegestelle idealerweise befinden, so dass sie für Sie gut erreichbar ist? Welchen erzieherisch-pädagogischen Ansatz wünschen Sie sich?
Beachten Sie beispielsweise auch, ob eine gemeinsame Urlaubsplanung mit der Kindertagespflegeperson möglich ist. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Sie eine zusätzliche Kinderbetreuung während des Urlaubs der Kindertagespflegeperson organisieren und ggf. bezahlen müssen, wenn Sie selbst keinen Urlaub nehmen können. Besprechen Sie mit der Kindertagespflegeperson bereits im Vorfeld wie eine Vertretungsregelung im Krankheitsfall der Kindertagespflegeperson aussehen kann.

Finanzierung und Kosten

Die Höhe der Kosten, mit denen Sie für die Kinderbetreuung rechnen müssen, richtet sich nach der öffentlichen Förderung bzw. der Vereinbarung, die Sie privat mit der Tagespflegeperson getroffen haben.

Wenn Sie die Voraussetzungen für eine öffentliche Förderung erfüllen, wird die Tagespflegeperson durch die Hansestadt Lübeck finanziert. Sie werden lediglich mit einem Elternbeitrag beteiligt und zahlen ggf. Verpflegungsgeld für Ihr Kind an die Tagespflegeperson.

Die aktuelle Elternbeitragssatzung finden Sie unter dem Menüpunkt Formulare

Der Elternbeitrag hängt vom Betreuungsumfang und vom Alter des Kindes ab. Unter bestimmten Bedingungen kann der Elternbeitrag auf schriftlichem Antrag (§ 90 SGB VIII) ganz oder teilweise erlassen werden. Eine rückwirkende Antragsstellung ist nicht möglich.
Auch Geschwisterermäßigungen werden gewährt.

Der Weg in die Kindertagespflege

Der Weg in die Kindertagespflege läuft über eine Prüfung des Bedarfs und der Fördervoraussetzungen. Dies geschieht über die Servicestelle des Verbundes Kindertagespflege

Fördervoraussetzungen

Kindertagespflege kann bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs gewährt werden. Für Kinder ab dem 3. Lebensjahr kann bis zum Schuleintritt Kindertagespflege auch ergänzend zum Besuch einer Kindertageseinrichtung gewährt werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Kinder unter einem Jahr eine öffentlich geförderte Betreuung in Anspruch nehmen. Die maximale Betreuungsumfang muss das Kindeswohl im Blick haben und sollte 50 Betreuungsstunden pro Woche (inkl. Kita- und Schulzeiten) nicht überschreiten.

Die Voraussetzungen sind in § 24 Abs. 3 SGB VIII beschrieben. Die sind gegeben, wenn die Erziehungsberechtigten – oder, falls das Kind mit nur einer/einem Erziehungsberechtigten zusammenlebt – die Person:

  • einer Erwerbstätigkeit nachgeht
  • arbeitssuchend ist
  • sich in einer Schul- oder Hochschulausbildung oder beruflichen Bildungsmaßnahme befindet
  • Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach SGB II erhalten
  • Kindertagespflege für die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist.

Mehrsprachige Informationen finden Sie hier

Geschwisterermäßigung

Für Geschwisterkinder reduziert sich der Elternbeitrag, vom ältesten Kind an gerechnet (voller Beitrag), wie folgt:

  • für das nächst jüngere Kind um 50%
  • für das dann nächst jüngere Kind um 100%
  • für jedes weitere jüngere Kind um 100%

Werden Geschwisterkinder in einer Kindertagesstätte betreut oder sie besuchen in der Schule die Schulkindbetreuung, werden diese entsprechend Gebühren mindernd berücksichtigt. Antrag Geschwisterermäßigung

Bildungsfonds: Finanzielle Hilfen für das Mittagessen in der Kindertagespflege

Erziehungsberechtigte/Eltern haben die Möglichkeit durch Anträge auf Bildungs- und Teilhabeleistungen des Bundes für Kinder in Tagespflege einen Zuschuss ausschließlich zum Mittagessen in der Kindertagespflege zu beantragen.Die Anträge sind in der Servicestelle Kindertagespflege und bei der Kindertagespflegeperson zu erhalten und müssen im Original eingereicht werden.

Sie können den Antrag auch hier herunterladen: Antrag Bildungsfonds KTP

Pädagogische Fachberatung

Im Rahmen der pädagogischen Fachberatung unterstützt der Verbund Kindertagespflege Eltern und  Kindertagespflegepersonen in allen Fragen der Tagespflege, vor allem in pädagogischen Fragen sowie bei Konflikten und Krisen. Die Fachberatung ist stadtteilbezogen aufgestellt. Weitere Informationen erhalten Sie hier

Sie haben Verbesserungsvorschläge, Anregungen, Beschwerden oder Lob?
Dann wenden Sie sich gerne an die Koordinatorin
Katja Wiedenlübbert
Telefon: 0451 / 4002 585 02
E-Mail: info@kindertagespflege-luebeck.de

Nähere Informationen:
Servicestelle des Verbundes Kindertagespflege
Ziegelstr. 2
23556 Lübeck
Telefon: 0451 / 4002 585 10 (Beratung und Vermittlung)
Telefax: 0451 / 4002 585 09
E-Mail: info@kindertagespflege-luebeck.de

 

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