Geprüft wurde ein Behelfsparkplatz, der an der Kreuzung Timmendorfer Weg und Howingsbrook liegt. Dieser Behelfsparkplatz stünde während der Hauptsaison vom 15. Mai bis 14. September und zu Großveranstaltungen zur Verfügung, um die saisonal gesteigerte Parkraumnachfrage abzufedern und den Parksuchverkehren, verursacht durch Tagestourist:innen und Besucher:innen, in den Wohngebieten entgegenzuwirken. Im Gegensatz zu regulären Park & Ride-Parkplätzen ist ein derartiger temporärer Parkplatz nicht öffentlich gewidmet
A: Status Quo

Abb.1: Übersicht der Parkplätze in Travemünde, transparente Markierungen sind ohne Live-Daten (nicht in Parkleitsystem integriert) © KWL
In Travemünde bestehen aktuell 20 gebührenpflichtige Parkplätze und Parkhäuser, die insgesamt Platz für 2.939 Pkw bieten (Abb. 1)[1]. Trotz der hohen Anzahl an Parkplätzen kommt es in Travemünde in der Hauptsaison und zu Großveranstaltungen zu Verkehrsüberlastungen, Staus und Parksuchverkehren, die insbesondere in den Wohngebieten für Konflikte sorgen. Auch das rechtswidrige Parken auf Gehwegen, in Aus- und Einfahrten oder im (eingeschränkten) Halteverbot ist zu bestimmten Zeiten feststellbar.
Zur temporären Erweiterung des Parkraumangebots besteht bereits ein Behelfsparkplatz am Dreilingsberg (Abb. 1, 21), der in erster Linie zur Travemünder Woche bereitsteht. Erfahrungsgemäß wird der Parkplatz nur sporadisch genutzt. Faktoren die die Auslastung des Parkplatzes beeinflussen sind u. a.:
- Verfügbarkeit gebührenfreier Parkplätze näher am Zielort
- witterungsabhängige Nutzbarkeit (Bodenbeschaffenheit)
- geringe Bekanntheit
Parkplätze die näher am Eventbereich der Travemünder Woche gelegen sind, weisen eine deutlich höhere Auslastung auf. Demnach lässt sich vermuten, dass die fußläufige Nähe der touristischen Attraktionen zu den größten Einflussfaktoren der Parkplatzauslastungen zählt.
B: Standort
Die vorgeschlagene Fläche liegt am Ortseingang Travemündes nördlich der B75. Sie setzt sich aus den Flurstücken 44/3 und 91/38 der Gemarkung Gneversdorf zusammen (Abb. 2, orange eingefärbt) und grenzt an die Kreuzung Howingsbrook und Timmendorfer Weg an. Die Erschließung erfolgt über die Straße Howingsbrook, mit direkter Anbindung an die B75.
Die Fläche umfasst insgesamt 35.831 m² und befindet sich im Eigentum der Hansestadt Lübeck. Sie ist Teil des Landschaftsschutzgebiets Brodtener Winkel und verfügt über seggen- und binsenreiche Nasswiesen sowie Knicks. Abzüglich der Nasswiesen, Knicks und Baumbestände, bliebe eine nutzbare Fläche von rund 27.000 m².
Bei einem Flächenverbrauch von ca. 24 m² pro Pkw, inkl. Fahrgasse, ergäben sich auf der Fläche theoretisch ca. 1.000 Behelfsparkplätze, die zur Hauptsaison und Großveranstaltungen zur Verfügung stünden. Südlich grenzt die Bushaltestelle Lübeck Gneversdorf an, wodurch die Fläche über eine direkte Anbindung an das ÖPNV-Netz verfügt. Die Bushaltestelle wird aktuell im Regelbetrieb von der Buslinie 30 angebunden, die im Halbstundentakt verkehrt und u. a. den Strandbahnhof, als auch die Priwallfähre in Travemünde anfährt.




Abb. 2: Verortung des potenziellen Behelfsparkplatzes am Howingsbrook (orange eingefärbt), © GeoPortal Lübeck
Die Fläche böte also die Möglichkeit, das Parkraumangebot temporär zu erweitern und Tourismus- sowie Freizeitverkehre am Ortseingang umzuleiten und ist damit in verkehrlicher Hinsicht durchaus zweckmäßig. Bei einer frühzeitigen Umlenkung des Verkehrs könnten die Parksuchverkehre in den angrenzenden Wohngebieten deutlich reduziert und eine Entlastung der Wohnstraßen erzielt werden. Bei einer kostenlosen Benutzung wären für die Gäste (falls nötig) nur die Busfahrkarten zu zahlen.
Da die Fläche aber Teil des Landschaftsschutzgebietes Brodtener Winkel ist, zählt die Einrichtung eines Behelfsparkplatzes, gemäß § 5 (1) 1 LSG_Verordnung „Brodtner Winkel“[2], zu den genehmigungspflichtigen Vorhaben.
C: Genehmigungsfähigkeit
Nach Prüfung und Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde ist eine Genehmigung des Behelfsparkplatzes auf den vorgeschlagenen Flurstücken nicht in Aussicht zu stellen. Die Flächen befinden sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Brodtener Winkel“ und ist als altes Dauergrünland, umgeben von Knicks und anderen Großgehölzen, gekennzeichnet.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass das Flurstück 44/3, Gneversdorf, Flur 2 auch aufgrund der Bodenbeschaffenheiten nicht als Behelfsparkplatz geeignet wäre. Das Gelände sei stark bewegt, was insbesondere bei Stark- und Dauerregen ein Risiko für Autofahrer:innen darstellen würde. Zudem befindet sich im Norden ein geschütztes Biotop (Feuchtwiese), das für die Nutzung als Behelfsparkplatz ausgespart werden müsste.
Aus Sicht der Verwaltung sind keine besser geeigneten Alternativstandorte vorhanden. Dies wurde im Rahmen der Anfrage auf Genehmigungsfähigkeit beim Bereich UNV geprüft. Eine entsprechende Kurzprüfung ist als Anhang beigefügt.
Allerdings ist ohnehin fraglich, ob ein zusätzlicher Behelfsparkplatz in dezentraler Lage überhaupt zur Besserung der Parkproblematik beitragen würde. Solange die Chance auf einen kostenlosen Parkplatz näher am „Ort des Geschehens“ besteht, ist es sehr unsicher, ob Besucher:innen diesen Parkplatz tatsächlich annehmen würden. Nicht zuletzt das neue Parkhaus am Godewind könnte zu einer Entspannung der Parkraumsituation beitragen.
Dies könnte nur gelingen, wenn es Zufahrtsbeschränkungen für Travemünde gäbe und Besucher:innen keine andere Wahl hätten, als den Behelfsparkplatz zu benutzen. Die Durchführung von temporären Durchfahrtssperren zum Schutz vor Lärm und Abgasen kann auf Grundlage des §45 Abs. 1 der StVO erfolgen. Ausnahmegenehmigungen zur Durchfahrt sind den Bewohner:innen vorbehalten, um die gebietsfremden Veranstaltungsverkehre aus den Wohngebieten herauszuhalten. Hierbei entsteht ein Kontrollaufwand durch entsprechende Ordnerkräfte und es stellt sich die grundsätzliche Frage, ob dies überhaupt gewünscht ist.
Aus Sicht der Verwaltung weist der überprüfte P&R-Standort eine vergleichbare Lagegunst auf wie der bestehende, ebenfalls kostenlose Parkplatz am Dreilingsberg, der nur selten genutzt wird. Die Entfernung zum Ortszentrum und zum Strand sind ähnlich und es befindet sich eine Bushaltestelle (Linien 35, 38 und 50) in unmittelbarer Nähe. Daher erscheint es sinnvoller, letzteren besser in Nutzung zu bringen, bevor zusätzliche Flächen in Anspruch genommen werden – zumindest so lang die Fläche zu Verfügung steht. Hier ist das bestehende Parkleitsystem positiv hervorzuheben. Denkbar wäre es bspw., die kürzlich in Travemünde eingeführten Leihfahrräder auch an diesem Standort anzubieten. Die Verwaltung wird den Anbieter entsprechend informieren.
D: Fazit:
Ein temporärer Park & Ride-Parkplatz ist auf der untersuchten Fläche nicht genehmigungsfähig, von der Bodenbeschaffenheit problematisch und daher nicht umsetzbar. Ein geeigneter und vertretbarer Alternativstandort ist nicht gegeben. Zunächst sollte die Fläche am Dreilingsberg stärker in Nutzung gebracht werden.
Hinweis
KWL GmbH (2025). Kurzübersicht der Parkplätze, Travemünde. Online unter: KWL GmbH Parken Lübeck [zuletzt abgerufen: 02.04.2025]
Untere Landschaftspflegebehörde Lübeck (1992). Stadtverordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Brodtener Winkel“ in der Hansestadt Lübeck vom 19. Februar 1992. Online unter: Bekanntmachungen - Hansestadt Lübeck [zuletzt abgerufen: 02.04.2025]