Sozialer Zusammenhalt Moisling

Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität im Quartier

Das Städtebauförderungsprogramm "Sozialer Zusammenhalt" (vormals „Soziale Stadt“) dient grundsätzlich der Unterstützung von städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligten Stadtteilen. Nach den abgeschlossenen Gesamtmaßnahmen Hudekamp, St. Lorenz Süd und Buntekuh beteiligt sich die Hansestadt Lübeck seit 2012 mit der Gesamtmaßnahme Moisling an diesem Städtebauförderungsprogramm.

Ziel ist es, durch konkrete Fördermaßnahmen in Wohnumfeld und Infrastruktur – wie beispielsweise die Aufwertung von Spielplätzen, die Umgestaltung von Freiräumen oder die Errichtung von Gemeinbedarfseinrichtungen – einen positiven Stadtteilentwicklungsprozess in Moisling anzustoßen, der idealerweise mit weiteren öffentlichen und privaten Investitionen einhergeht.

Eine entscheidende Rolle bei der Planung und Realisierung solcher Fördermaßnahmen spielt die Bündelung von Aktivitäten und Ressourcen vor Ort und die Kooperation mit Stakeholdern und lokalen Akteur:innen und Netzwerken. Auch die Information und Beteiligung von Bürger:innen und Öffentlichkeit sind wichtige „Eckpfeiler“. Die Bewohner:innen aus Moisling sowie die Akteur:innen im Stadtteil sind herzlich eingeladen, sich in die Prozesse einzubringen, sich frühzeitig zu informieren und ihre Anregungen und Meinungen zu äußern.

In diesem Zusammenhang hat die Hansestadt Lübeck ein Quartiersmanagement eingesetzt, welches mit dem „Sozialer-Zusammenhalt-Büro“ eine Anlauflaufstelle vor Ort betreibt, einen Stadtteilbeirat als kontinuierliches Gremium der Bürgerbeteiligung implementiert, ein Verfügungsfonds aufgesetzt und verschiedene Instrumente zur Information und Öffentlichkeitsarbeit entwickelt.

Ausführlichere Informationen zu aktuellen Terminen und Projekten, zum Quartiersmanagement, bisher umgesetzten Fördermaßnahmen, grundlegenden Konzepten und Planungen sowie den dargestellten Instrumenten sind auf der Webseite www.soziale-stadt-moisling.de der Gesamtmaßnahme Moisling eingestellt.

Grundlage und Voraussetzung für die Gesamtmaßnahme Moisling sind abgeschlossene vorbereitende Untersuchungen (VU) gem. § 141 BauGB und ein vorliegendes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (IEK), die u.a. über die o.g. Webseite oder über das Politik Informationssystem einsehbar sind.

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