Einwohnerversammlung

Die Stadt im Dialog mit Bürger:innen

Der Stadtpräsident kann einmal im Jahr zur Erörterung wichtiger Selbstverwaltungsangelegenheiten der Hansestadt Lübeck die Einwohnerversammlung einberufen. Durch diese Versammlung erhalten die EinwohnerInnen die Möglichkeit, sich über wichtige Themen in der Stadt zu informieren und durch eigene Anregungen und Vorschläge an die Bürgerschaft aktiv am Geschehen in Lübeck mitzuwirken.

Die Einwohnerversammlung hat eine beratende Funktion. Anregungen und Vorschläge, die während dieser Versammlung von den EinwohnerInnen beschlossen werden, müssen innerhalb von drei Monaten in der Bürgerschaft beraten und behandelt werden. Die Entscheidung in der Sache treffen dann allerdings die Bürgerschaftsmitglieder. Lübecker Einwohnende, die sich beteiligen möchten, können ihre Anregungen und Vorschläge in ein Formular eintragen. Das Formular ist zusätzlich beim Einlass in der MuK in Papierform erhältlich.

Für Abstimmungen über Anregungen und Vorschläge aus der Versammlung werden Stimmkarten ausgegeben. Dazu ist am Eingang der MuK der Personalausweis oder eine Meldebestätigung bereit zu halten, damit den Einwohner:innen die Stimmkarten ausgehändigt werden können.

Für Einwohner:innen mit Zweitwohnsitz in Lübeck ist es erforderlich, sich mit der Anmeldebestätigung auszuweisen. Sollte diese nicht mehr vorliegen, kann diese im Bereich Meldewesen beantragt werden. Weitere Informationen gibt es unter hier.

Die nächste Einwohner:innenversammlung findet voraussichtlich am Mittwoch, den 13. November 2024 statt. An dieser Stelle erhalten Sie zu gegebener Zeit weitere Informationen dazu. Die Niederschrift und die Präsentation 2022 finden Sie unten im letzten Dropdown.  

 

Allgemeine Informationen zum Ablauf von Einwohner:innenversammlungen

Der Stadtpräsident leitet die Versammlung. Für einen geordneten und reibungslosen Ablauf der Versammlung ist Folgendes zu beachten:

  • Themen einer Einwohner:innenversammlung können sich nur auf Selbstverwaltungsangelegenheiten beziehen. Hierzu zählen alle Angelegenheiten der Hansestadt Lübeck, die auch die Bürgerschaft beraten und entscheiden darf. In der Einwohner:innenversammlung können keine bundes- oder landespolitischen Themen oder Themen, die andere Gemeinden betreffen, behandelt werden.
  • Unter dem Tagesordnungspunkt (TOP) 2 – Regularien – haben Einwohner:innen die Möglichkeit, Vorschläge und Anregungen einzubringen. Hierzu steht ein Formular zur Verfügung, das Teilnehmende entweder beim Einlass erhalten oder vorab unter folgendem Link im Internet herunterladen können.
  • Der Antrag wird dann in der Veranstaltung der Sitzungsleitung übergeben für das weitere Verfahren. Es können natürlich auch mehrere Vorschläge/Anregungen eingebracht werden. Sofern mindestens 1/3 der stimmberechtigten anwesenden Einwohner:innen mit dem eingereichten Vorschlag einverstanden sind (TOP 2.2), wird die Tagesordnung um das Thema ergänzt.
  • Unter TOP 4 wird dann über die eingereichten und angenommenen Vorschläge abgestimmt. Ein Vorschlag bzw. eine Anregung gilt als beschlossen und wird der Bürgerschaft zur weiteren Behandlung vorgelegt, wenn mindestens 50 Prozent der stimmberechtigten anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner diesem Vorschlag bzw. dieser Anregung zugestimmt haben.
  • Im Rahmen der vorgesehenen Aussprachen können sich die Einwohnerinnen und Einwohner zu Wort melden. Das Wort wird durch die Sitzungsleitung in der Reihenfolge der Wortmeldungen erteilt. Die Redezeit ist auf drei Minuten begrenzt.
  • Es wird offen durch Heben der Stimmkarten abgestimmt. Die Stimmkarten sind im Eingangsbereich gegen Vorlage des Personalausweises oder der Meldebestätigung erhältlich.
  • Über die Einwohner:innenversammlung wird eine Niederschrift gefertigt, die im Büro der Bürgerschaft, Rathaus, eingesehen werden kann oder hier im Dropdown abrufbar ist.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Büro der Bürgerschaft gern zur Verfügung.

 

 

Niederschriften / Protokolle der vergangenen Einwohner:innenversammlungen

 

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