In der Bürgerschaftssitzung am 26.09.2024 wurden die investiven Mittel für die Brandschutz- und Raumplanungsmaßnahme in 2025 mit einem Sperrvermerk versehen, für dessen Aufhebung ein Bericht über die Gesamtkosten vorausgehen muss (siehe Protokoll zur Bürgerschaftssitzung TOP 9.8.1 Absatz 5.12). Der Bericht „Verwaltungszentrum Mühlentor – Zwischenbericht zur Verkehrssicherung und Grundinstandsetzung“ mit der VO/2025/14016 vom 25.02.2025 enthält den Stand der Gesamtkostensituation und befindet sich im Gremienlauf. Die Voraussetzung zur Aufhebung des Sperrvermerkes liegen damit vor.
Das Verwaltungszentrum Mühlentor (nachfolgend „VzM“) setzt sich aus fünf miteinander verbundenen Gebäuden zusammen:
Haus Trave, Verbindungsgang, Altbau, Haus Kronsforde und Haus Sophienstraße.
In den Gebäuden sind Nutzungseinheiten verschiedener, städtischer Verwaltungseinrichtungen untergebracht. Insgesamt besteht ein Raumangebot für ca. 930 Arbeitsplätze auf einer Fläche von ca. 23.000 m² BGF. Die Gebäude weisen im Kellergeschoss Nutzungen wie haustechnische Funktionsräume, Lager und Archive auf. Unterhalb des Innenhofes des VzM befindet sich für die am Standort tätigen Mitarbeitenden eine in Teilen zweigeschossige Tiefgarage.
Die Gebäude Haus Trave, Verbindungsgang und Altbau stehen ebenso wie das im Außenbereich befindliche „Garagengebäude“ unter Denkmalschutz. Maßnahmen erfolgen hier in enger Abstimmung mit der Denkmalpflege.
Die Gebäude des VzM weisen einen erheblichen Sanierungsstau, insbesondere im baulichen Brandschutz und in der Anlagentechnik auf.
Der Umfang der ursprünglichen Planungsaufgabe „Brandschutz und Raumplanung“ dehnte sich insbesondere durch die Erkenntnisse bei der Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen erheblich aus (z. B. Fassade). Es handelt sich um sicherheitsrelevante Mängel, daher müssen diese zeitnah behoben werden. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und zum Erhalt der Gebäude ist eine Umsetzung der Maßnahme erforderlich, da andernfalls mit einer Teilsperrung oder Sperrung zu rechnen ist. Die Hansestadt Lübeck ist als Betreiber gemäß den aktuellen öffentlich-rechtlichen Vorschriften wie z. B. Landesbauordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung für den sicheren Betrieb ihrer Gebäude verantwortlich und haftet bei Pflichtverletzung im Schadenfall.
Die einzelnen Bauabschnitte und der Umfang der selbigen kann der VO/2025/14016 entnommen werden.
Die Kostenberechnung für Haus Trave und Verbindungsgang liegen als Vorabzug vor. Die Kosten für die Häuser Altbau, Kronsforde und Sophienstraße wurden unter Berücksichtigung der Bruttogrundfläche, Kostenansätzen nach BKI und eines Faktors zur Würdigung des baulichen Zustandes ermittelt.
Kostenansatz VzM, Stand 04/2024, ohne Indizierung für Preissteigerungen kommender Jahre, inkl. UsSt, (nur informell: sehr grob zu erwartende Kostensteigerung jährlich ca. 3 – 6 %):
- 1. BA Trafo und Netzersatzanlage 2,0 Mio. EUR
- 2. BA Haus Trave und Verbindungsgang 26,0 Mio. EUR
- 3. BA Tiefgarage 3,5 Mio. EUR
- 4. BA Altbau mit Rechenzentrum 15,0 Mio. EUR
- 5. BA Archivkeller 1,5 Mio. EUR
- 6. BA Haus Sophienstraße 13,5 Mio. EUR
- 7. BA Haus Kronsforde 22,5 Mio. EUR
Gesamtkosten 84,0 Mio. EUR
Die Aufhebung des Sperrvermerks ist erforderlich, um Ansprüche aus bestehenden Vertragsverhältnissen (Planungsleistungen) ausgleichen zu können und um die EW-Bau für Haus Trave und den Verbindungsgang zu erstellen. Ein Bericht über die die Maßnahme liegt unter der VO/2025/14016 vor.
Die Maßnahme ist unter dem bestehendem PSK 111029 318 7851000 Gebäudemanagement/Verwaltungszentrum Mühlentor „Brandschutz und Raumplanung“/Hochbaumaßnahmen geordnet.
Begründung der Dringlichkeit:
Für die Bezahlung von vorliegenden Rechnungen, die aus der Beauftragung von Leistungen vor Auferlegen des Sperrvermerks resultieren, und zur Beauftragung weiterer Planungsleistungen ist es dringend erforderlich, den Sperrvermerk aufzuheben.