| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 13.09.2023 (Liegt vor) |
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SI/2023/401 |
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| Ö 2.2 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 26.09.2023 (Liegt vor) |
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SI/2023/298 |
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| Ö 2.3 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.10.2023 (Anlage wird nachgereicht) |
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SI/2023/299 |
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| Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 3.1 |
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Sachstand zur aktuellen Situation Geflüchtete (Sen Steinrücke) |
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| Ö 3.2 |
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Ausschreibungstext der Planstelle der Leitung des Bereiches Familienhilfen / Jugendamt |
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VO/2023/12695 |
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| Ö 3.3 |
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Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Neue Arbeitsformen in der Verwaltung (Zurückgestellt am 10.10.23) |
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VO/2021/10520 |
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| Ö 3.3.1 |
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AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Anfrage zu Homeoffice in der städtischen Verwaltung (Zurückgestellt am 10.10.23 - Siehe hierzu Antwort TOP 3.3.2) |
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VO/2023/12623 |
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| Ö 3.3.2 |
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Antwort auf Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Neue Arbeitsformen in der Verwaltung |
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VO/2021/10520-01 |
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| Ö 3.4 |
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AM Birte Duggen & AM Dr. Axel Flasbarth (beide BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Klimaneutralität und Versorgungssicherheit bei den SWL (Zurückgestellt am 10.10.23 - Die Beantwortung erfolgt im nichtöffentlichen Teil (TOP 12.1)) |
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VO/2023/11975 |
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| Ö 3.5 |
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Antwort auf den Dringlichkeitsantrag des AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Dringlichkeitsantrag Brandschutzertüchtigung Schrankhaus und Kammerhaus
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VO/2023/12632-01 |
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| Ö 3.6 |
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Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Städtische Mitarbeiter*innen mit EG1 |
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VO/2023/12685 |
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| Ö 3.7 |
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Anfrage von AM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Anfrage zu Informationszugangseinschränkungen für Bürgerschafts- und Ausschussmitglieder |
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VO/2023/12694 |
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| Ö 3.8 |
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AM Christopher Lötsch (CDU): Brandschutzkonzept Heiligen-Geist-Hospital |
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VO/2023/12713 |
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| Ö 3.9 |
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Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zu Genderpflicht für Gutachten |
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VO/2023/12728 |
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| Ö 3.10 |
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AM Christopher Lötsch (CDU): Fragen zum Digitalisierungsstand in der Hansesatdt Lübeck |
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VO/2023/12742 |
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| Ö 3.11 |
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NEU: Mündliche Anfrage des AM Flasbarth (Bündnis 90 / Die Grünen): Beantwortung seiner mündlichen Anfrage vom 10.10.2023 zur Baugenehmigung für Brandschutzkonzept HGH |
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| Ö 3.12 |
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NEU: Mündliche Anfrage des AM Flasbarth (Bündnis 90 / Die Grünen): Anmeldung des Baubeginns für Brandschutzkonzept HGH |
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| Ö 4 |
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Berichte |
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| Ö 4.1 |
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Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Bürger:innen:
Zwischenevaluation
(u. a. Beantwortung der Anfrage von AM Helmut Müller-Lornsen vom 12.09.2023, VO/2023/12530)
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VO/2023/12658 |
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| Ö 4.2 |
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Bürgerschaftsauftrag zur Zukunft der Geh- und Radwege in Lübeck (Zurückgestellt am 10.10.23) |
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VO/2023/12397 |
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| Ö 4.3 |
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Sachstandsbericht zum Parkhaus Holstentor (Zurückgestellt am 10.10.23) |
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VO/2023/12401 |
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| Ö 4.4 |
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Zukunftskonzept untere Bauaufsicht Hansestadt Lübeck (Zurückgestellt am 10.10.23) |
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VO/2023/12440 |
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| Ö 4.5 |
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Machbarkeitsstudie 2. Anbindung Travemünde - Ergänzung Variante 6 (Zurückgestellt am 10.10.23) |
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VO/2023/12514 |
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| Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 5.1 |
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Haushaltsplan der Stiftung Heiligen-Geist-Hospital (HGH) für das Haushaltsjahr 2024 |
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VO/2023/12371-01 |
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| Ö 5.2 |
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Kostenübernahme durch die Hansestadt Lübeck für das durchzuführende VGV-Verfahren zur brandschutztechnischen Ertüchtigung des Alten- und Pflegeheimes im Heiligen-Geist-Hospital |
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VO/2023/12669 |
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| Ö 5.3 |
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Erstattung aller bisher geleisteten Brandschutzkosten im Rahmen des Interimskonzeptes der Stiftung Heiligen-Geist-Hospital durch die Hansestadt Lübeck |
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VO/2023/12672 |
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| Ö 5.3.1 |
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Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann zu: VO/2023/12672 Erstattung aller bisher geleisteten Brandschutzkosten im Rahmen des Interimskonzeptes der Stiftung Heiligen-Geist-Hospital durch die Hansestadt Lübeck |
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VO/2023/12672-01 |
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| Ö 5.4 |
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Jahresabschluss der Entsorgungsbetriebe Lübeck für das Jahr 2022 |
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VO/2023/12551 |
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| Ö 5.5 |
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2. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck vom 02.12.2020 in der Fassung vom 16.10.2022 und des dazugehörigen Straßenverzeichnisses |
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VO/2023/12653 |
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| Ö 5.6 |
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Provenienzforschung in der Völkerkundesammlung der LÜBECKER MUSEEN und Restitution von Sammlungsobjekten aus kolonialen Kontexten |
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VO/2023/11943 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag - Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck bekennt sich zu der im »Museumsentwicklungsplan 2020 – 2030« (VO/2020/09097) formulierten Verantwortung, die Herkunft von Objekten (Provenienz) in der Völkerkundesammlung der LÜBECKER MUSEEN weiter zu erforschen und transparent zu machen, um eine intensive Aufarbeitung und dialogische Erschließung des kolonialen Erbes zu ermöglichen. Sie folgt damit den Empfehlungen und Zielsetzungen der »Ersten Eckpunkte zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten«, die am 13.03.2019 gemeinsam von der Staatsministerin des Bundes für Kultur und Medien, der Staatsministerin im Auswärtigen Amt für internationale Kulturpolitik, den Kulturminister:innen der Länder sowie den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart wurden und somit als nationale Standards für Museen gelten (s. Anlage 1).
- Sofern die Aneignung von Sammlungsobjekten gemäß den Forschungsergebnissen und im Sinne der »Eckpunkte« nachweislich in rechtlich und/oder ethisch heute nicht mehr vertretbarer Weise erfolgte, wird der Bürgermeister beauftragt, in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt und dem Staatsministerium für Kultur und Medien Kontakt mit den Ursprungsgemeinschaften der Objekte sowie anderen Institutionen in den Herkunftsländern aufzunehmen, um zu klären, ob eine Rückgabe dieser Objekte gewünscht wird und um ggf. ergebnisoffene Verhandlungen über die Optionen und Verfahren einer Restitution aufzunehmen. Dies gilt insbesondere für Erwerbungen, die im Kontext von kriegerischen Handlungen, Völkermorden, durch Raub oder Betrug in den Herkunftsländern erfolgt sind, und auch, wenn diese Gegenstände erst durch Dritte, durch Schenkung oder Kauf in die Sammlung gelangten. Über die Ergebnisse der Verhandlungen ist dem Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zu berichten.
- Der Bürgermeister wird ermächtigt, Restitutionen sogenannter »Human Remains« (menschlicher Überreste) nach eigenem fachlichen Ermessen und sorgfältiger Dokumentation in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt und dem Staatsministerium für Kultur und Medien selbständig durchzuführen, sofern dies im Einzelfall von den Herkunftsgemeinschaften gewünscht wird. Über geplante Rückführungen menschlicher Überreste ist der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege vorab zu informieren.
- Der Bürgermeister wird ermächtigt, Restitutionen nach eigenem fachlichen Ermessen und nach sorgfältiger Dokumentation in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt und dem Staatsministerium für Kultur und Medien selbständig durchzuführen, wenn der Wert des Einzelobjektes die in § 8 Absatz 2 Nr. 7 der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck festgelegten Wertgrenzen (25.000 €) nicht übersteigt. Bei Objekten mit besonderer wissenschaftlicher öffentlicher Bedeutung haben die LÜBECKER MUSEEN die vorhergehende Erfassung sicherzustellen und einen künftigen Zugang zu diesen Zwecken anzustreben. Über geplante Rückführungen ist der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege vorab zu informieren.
- Über Restitutionen von Objekten, die diese Wertgrenze übersteigen, entscheidet die Bürgerschaft im Einzelfall nach Darlegung der von den LÜBECKER MUSEEN erforschten Provenienz und ausgehend von einem mit dem Auswärtigen Amt und dem Staatsministerium für Kultur und Medien abgestimmten Vorschlag, wie die Restitution konkret vollzogen werden soll.
- Zur Restitution von Objekten der Völkerkundesammlung, die der Hansestadt Lübeck im Zuge des 1934 mit der »Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit« abgeschlossenen Vertrages übereignet wurden, wird mit der Gesellschaft eine Zusatzvereinbarung geschlossen, die das Verfahren zur Beteiligung der Gemeinnützigen im Entscheidungsprozess regelt. Die zwischen der Hansestadt Lübeck und der Gemeinnützigen abgestimmte Vereinbarung ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 3).
- Rückgabeverpflichtungen der LÜBECKER MUSEEN als öffentliche Einrichtung aufgrund höherrangigen Rechts bleiben von diesem Beschluss unberührt.
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09.10.2023 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
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Ö 5.1 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck bekennt sich zu der im »Museumsentwicklungsplan 2020 – 2030« (VO/2020/09097) formulierten Verantwortung, die Herkunft von Objekten (Provenienz) in der Völkerkundesammlung der LÜBECKER MUSEEN weiter zu erforschen und transparent zu machen, um eine intensive Aufarbeitung und dialogische Erschließung des kolonialen Erbes zu ermöglichen. Sie folgt damit den Empfehlungen und Zielsetzungen der »Ersten Eckpunkte zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten«, die am 13.03.2019 gemeinsam von der Staatsministerin des Bundes für Kultur und Medien, der Staatsministerin im Auswärtigen Amt für internationale Kulturpolitik, den Kulturminister:innen der Länder sowie den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart wurden und somit als nationale Standards für Museen gelten (s. Anlage 1).
- Sofern die Aneignung von Sammlungsobjekten gemäß den Forschungsergebnissen und im Sinne der »Eckpunkte« nachweislich in rechtlich und/oder ethisch heute nicht mehr vertretbarer Weise erfolgte, wird der Bürgermeister beauftragt, in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt und dem Staatsministerium für Kultur und Medien Kontakt mit den Ursprungsgemeinschaften der Objekte sowie anderen Institutionen in den Herkunftsländern aufzunehmen, um zu klären, ob eine Rückgabe dieser Objekte gewünscht wird und um ggf. ergebnisoffene Verhandlungen über die Optionen und Verfahren einer Restitution aufzunehmen. Dies gilt insbesondere für Erwerbungen, die im Kontext von kriegerischen Handlungen, Völkermorden, durch Raub oder Betrug in den Herkunftsländern erfolgt sind, und auch, wenn diese Gegenstände erst durch Dritte, durch Schenkung oder Kauf in die Sammlung gelangten. Über die Ergebnisse der Verhandlungen ist dem Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zu berichten.
- Der Bürgermeister wird ermächtigt, Restitutionen sogenannter »Human Remains« (menschlicher Überreste) nach eigenem fachlichen Ermessen und sorgfältiger Dokumentation in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt und dem Staatsministerium für Kultur und Medien selbständig durchzuführen, sofern dies im Einzelfall von den Herkunftsgemeinschaften gewünscht wird. Über geplante Rückführungen menschlicher Überreste ist der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege vorab zu informieren.
- Der Bürgermeister wird ermächtigt, Restitutionen nach eigenem fachlichen Ermessen und nach sorgfältiger Dokumentation in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt und dem Staatsministerium für Kultur und Medien selbständig durchzuführen, wenn der Wert des Einzelobjektes die in § 8 Absatz 2 Nr. 7 der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck festgelegten Wertgrenzen (25.000 €) nicht übersteigt. Bei Objekten mit besonderer wissenschaftlicher öffentlicher Bedeutung haben die LÜBECKER MUSEEN die vorhergehende Erfassung sicherzustellen und einen künftigen Zugang zu diesen Zwecken anzustreben. Über geplante Rückführungen ist der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege vorab zu informieren.
- Über Restitutionen von Objekten, die diese Wertgrenze übersteigen, entscheidet die Bürgerschaft im Einzelfall nach Darlegung der von den LÜBECKER MUSEEN erforschten Provenienz und ausgehend von einem mit dem Auswärtigen Amt und dem Staatsministerium für Kultur und Medien abgestimmten Vorschlag, wie die Restitution konkret vollzogen werden soll.
- Zur Restitution von Objekten der Völkerkundesammlung, die der Hansestadt Lübeck im Zuge des 1934 mit der »Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit« abgeschlossenen Vertrages übereignet wurden, wird mit der Gesellschaft eine Zusatzvereinbarung geschlossen, die das Verfahren zur Beteiligung der Gemeinnützigen im Entscheidungsprozess regelt. Die zwischen der Hansestadt Lübeck und der Gemeinnützigen abgestimmte Vereinbarung ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 3).
- Rückgabeverpflichtungen der LÜBECKER MUSEEN als öffentliche Einrichtung aufgrund höherrangigen Rechts bleiben von diesem Beschluss unberührt.
Abstimmungsergebnis Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege empfiehlt der Bürgerschaft gemäß dem Abstimmungsergebnis zu entscheiden. | einstimmige Annahme | X | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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14.11.2023 - Hauptausschuss |
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Ö 5.6 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck bekennt sich zu der im »Museumsentwicklungsplan 2020 – 2030« (VO/2020/09097) formulierten Verantwortung, die Herkunft von Objekten (Provenienz) in der Völkerkundesammlung der LÜBECKER MUSEEN weiter zu erforschen und transparent zu machen, um eine intensive Aufarbeitung und dialogische Erschließung des kolonialen Erbes zu ermöglichen. Sie folgt damit den Empfehlungen und Zielsetzungen der »Ersten Eckpunkte zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten«, die am 13.03.2019 gemeinsam von der Staatsministerin des Bundes für Kultur und Medien, der Staatsministerin im Auswärtigen Amt für internationale Kulturpolitik, den Kulturminister:innen der Länder sowie den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart wurden und somit als nationale Standards für Museen gelten (s. Anlage 1).
- Sofern die Aneignung von Sammlungsobjekten gemäß den Forschungsergebnissen und im Sinne der »Eckpunkte« nachweislich in rechtlich und/oder ethisch heute nicht mehr vertretbarer Weise erfolgte, wird der Bürgermeister beauftragt, in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt und dem Staatsministerium für Kultur und Medien Kontakt mit den Ursprungsgemeinschaften der Objekte sowie anderen Institutionen in den Herkunftsländern aufzunehmen, um zu klären, ob eine Rückgabe dieser Objekte gewünscht wird und um ggf. ergebnisoffene Verhandlungen über die Optionen und Verfahren einer Restitution aufzunehmen. Dies gilt insbesondere für Erwerbungen, die im Kontext von kriegerischen Handlungen, Völkermorden, durch Raub oder Betrug in den Herkunftsländern erfolgt sind, und auch, wenn diese Gegenstände erst durch Dritte, durch Schenkung oder Kauf in die Sammlung gelangten. Über die Ergebnisse der Verhandlungen ist dem Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zu berichten.
- Der Bürgermeister wird ermächtigt, Restitutionen sogenannter »Human Remains« (menschlicher Überreste) nach eigenem fachlichen Ermessen und sorgfältiger Dokumentation in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt und dem Staatsministerium für Kultur und Medien selbständig durchzuführen, sofern dies im Einzelfall von den Herkunftsgemeinschaften gewünscht wird. Über geplante Rückführungen menschlicher Überreste ist der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege vorab zu informieren.
- Der Bürgermeister wird ermächtigt, Restitutionen nach eigenem fachlichen Ermessen und nach sorgfältiger Dokumentation in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt und dem Staatsministerium für Kultur und Medien selbständig durchzuführen, wenn der Wert des Einzelobjektes die in § 8 Absatz 2 Nr. 7 der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck festgelegten Wertgrenzen (25.000 €) nicht übersteigt. Bei Objekten mit besonderer wissenschaftlicher öffentlicher Bedeutung haben die LÜBECKER MUSEEN die vorhergehende Erfassung sicherzustellen und einen künftigen Zugang zu diesen Zwecken anzustreben. Über geplante Rückführungen ist der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege vorab zu informieren.
- Über Restitutionen von Objekten, die diese Wertgrenze übersteigen, entscheidet die Bürgerschaft im Einzelfall nach Darlegung der von den LÜBECKER MUSEEN erforschten Provenienz und ausgehend von einem mit dem Auswärtigen Amt und dem Staatsministerium für Kultur und Medien abgestimmten Vorschlag, wie die Restitution konkret vollzogen werden soll.
- Zur Restitution von Objekten der Völkerkundesammlung, die der Hansestadt Lübeck im Zuge des 1934 mit der »Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit« abgeschlossenen Vertrages übereignet wurden, wird mit der Gesellschaft eine Zusatzvereinbarung geschlossen, die das Verfahren zur Beteiligung der Gemeinnützigen im Entscheidungsprozess regelt. Die zwischen der Hansestadt Lübeck und der Gemeinnützigen abgestimmte Vereinbarung ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 3).
- Rückgabeverpflichtungen der LÜBECKER MUSEEN als öffentliche Einrichtung aufgrund höherrangigen Rechts bleiben von diesem Beschluss unberührt.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft | einstimmige Annahme | X | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
.
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30.11.2023 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 9.3 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck bekennt sich zu der im »Museumsentwicklungsplan 2020 – 2030« (VO/2020/09097) formulierten Verantwortung, die Herkunft von Objekten (Provenienz) in der Völkerkundesammlung der LÜBECKER MUSEEN weiter zu erforschen und transparent zu machen, um eine intensive Aufarbeitung und dialogische Erschließung des kolonialen Erbes zu ermöglichen. Sie folgt damit den Empfehlungen und Zielsetzungen der »Ersten Eckpunkte zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten«, die am 13.03.2019 gemeinsam von der Staatsministerin des Bundes für Kultur und Medien, der Staatsministerin im Auswärtigen Amt für internationale Kulturpolitik, den Kulturminister:innen der Länder sowie den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart wurden und somit als nationale Standards für Museen gelten (s. Anlage 1).
- Sofern die Aneignung von Sammlungsobjekten gemäß den Forschungsergebnissen und im Sinne der »Eckpunkte« nachweislich in rechtlich und/oder ethisch heute nicht mehr vertretbarer Weise erfolgte, wird der Bürgermeister beauftragt, in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt und dem Staatsministerium für Kultur und Medien Kontakt mit den Ursprungsgemeinschaften der Objekte sowie anderen Institutionen in den Herkunftsländern aufzunehmen, um zu klären, ob eine Rückgabe dieser Objekte gewünscht wird und um ggf. ergebnisoffene Verhandlungen über die Optionen und Verfahren einer Restitution aufzunehmen. Dies gilt insbesondere für Erwerbungen, die im Kontext von kriegerischen Handlungen, Völkermorden, durch Raub oder Betrug in den Herkunftsländern erfolgt sind, und auch, wenn diese Gegenstände erst durch Dritte, durch Schenkung oder Kauf in die Sammlung gelangten. Über die Ergebnisse der Verhandlungen ist dem Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zu berichten.
- Der Bürgermeister wird ermächtigt, Restitutionen sogenannter »Human Remains« (menschlicher Überreste) nach eigenem fachlichen Ermessen und sorgfältiger Dokumentation in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt und dem Staatsministerium für Kultur und Medien selbständig durchzuführen, sofern dies im Einzelfall von den Herkunftsgemeinschaften gewünscht wird. Über geplante Rückführungen menschlicher Überreste ist der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege vorab zu informieren.
- Der Bürgermeister wird ermächtigt, Restitutionen nach eigenem fachlichen Ermessen und nach sorgfältiger Dokumentation in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt und dem Staatsministerium für Kultur und Medien selbständig durchzuführen, wenn der Wert des Einzelobjektes die in § 8 Absatz 2 Nr. 7 der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck festgelegten Wertgrenzen (25.000 €) nicht übersteigt. Bei Objekten mit besonderer wissenschaftlicher öffentlicher Bedeutung haben die LÜBECKER MUSEEN die vorhergehende Erfassung sicherzustellen und einen künftigen Zugang zu diesen Zwecken anzustreben. Über geplante Rückführungen ist der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege vorab zu informieren.
- Über Restitutionen von Objekten, die diese Wertgrenze übersteigen, entscheidet die Bürgerschaft im Einzelfall nach Darlegung der von den LÜBECKER MUSEEN erforschten Provenienz und ausgehend von einem mit dem Auswärtigen Amt und dem Staatsministerium für Kultur und Medien abgestimmten Vorschlag, wie die Restitution konkret vollzogen werden soll.
- Zur Restitution von Objekten der Völkerkundesammlung, die der Hansestadt Lübeck im Zuge des 1934 mit der »Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit« abgeschlossenen Vertrages übereignet wurden, wird mit der Gesellschaft eine Zusatzvereinbarung geschlossen, die das Verfahren zur Beteiligung der Gemeinnützigen im Entscheidungsprozess regelt. Die zwischen der Hansestadt Lübeck und der Gemeinnützigen abgestimmte Vereinbarung ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 3).
- Rückgabeverpflichtungen der LÜBECKER MUSEEN als öffentliche Einrichtung aufgrund höherrangigen Rechts bleiben von diesem Beschluss unberührt.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 40 | Nein-Stimmen | 3 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung.
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| Ö 5.7 |
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Annahme einer Zuwendung der Possehl-Stiftung in Höhe von 1.000.000,00 Euro für das Programm zur »Neupositionierung der Kunsthalle St. Annen 2023-2025« |
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VO/2023/12643 |
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| Ö 5.8 |
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Machbarkeitsstudie 2. Anbindung Travemünde (Zurückgestellt am 10.10.23) |
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VO/2022/11168 |
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| Ö 5.9 |
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Projektfreigabe zur Umnutzung des "Hausmeister-Hauses" an der Gotthard-Kühl-Schule am Neuhof zur Aufnahme des Schulsozialdienstes. |
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VO/2023/12656 |
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| Ö 5.10 |
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Freigabe zur Fortführung der Maßnahme "Albert-Schweitzer-Schule - Neubau einer Sporthalle" aufgrund Überschreitung der Projektkosten |
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VO/2023/12657 |
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| Ö 5.11 |
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Freigabe zur Fortsetzung des Projektes "4. Bauabschnitt Sanierung C.-J.-Burckhardt Gymnasium, Ziegelstr. 38, 23556 Lübeck", aufgrund Überschreitung der Projektkosten von >175.000 EUR netto des veranschlagten Gesamtbudgets |
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VO/2023/12660 |
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| Ö 5.12 |
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Freigabe zur Fortsetzung des Projektes "Erweiterung, Umbau und Modernisierung der Albert-Schweitzer-Schule, Albert-Schweitzer-Straße 59, 23566 Lübeck" aufgrund Überschreitung der Projektkosten von >175.000 EUR netto des veranschlagten Gesamtbudgets |
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VO/2023/12678 |
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| Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 6.1 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen und Sachleistungen an die Fraktionen der Bürgerschaft (Überweisung in den Hauptausschuss mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.
Zurückgestellt am 10.10.23) |
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VO/2023/12314 |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 7.1 |
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AM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Kein Verkauf des Sportplatzes an der Grundschule Niederbüssau |
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VO/2023/12708 |
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| Ö 8 |
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Gleichstellung |
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| Ö 9 |
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Verschiedenes |
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| Ö 10 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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| N 11 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| N 11.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 13.09.2023 (Liegt vor) |
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| N 11.2 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 26.09.2023 (Liegt vor) |
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| N 11.3 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.10.2023 (Anlage wird nachgereicht) |
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| N 12 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 12.1 |
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Antwort auf die Anfrage von AM Birte Duggen & AM Dr. Axel Flasbarth (beide BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Klimaneutralität und Versorgungssicherheit bei den SWL |
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| N 13 |
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Berichte |
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| N 14 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 14.1 |
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Beamtenangelegenheiten, soweit der Hauptausschuss die Entscheidung trifft
Beförderung einer Bereichsleitung |
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| N 15 |
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Verschiedenes |
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| Ö 16 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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