Auszug - Anfrage von AM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Anfrage zu Informationszugangseinschränkungen für Bürgerschafts- und Ausschussmitglieder  

5. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.7
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 14.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:32 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2023/12694 Anfrage von AM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Anfrage zu Informationszugangseinschränkungen für Bürgerschafts- und Ausschussmitglieder
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI Bearbeiter/-in: Szampanska, Karoline
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

BM Stolzenberg begründet seine Anfrage. Er habe ein Schreiben von der Verwaltung bekommen, in welchem Bürgerschafts- und Ausschussmitglieder darum gebeten würden, davon abzusehen, Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter direkt anzusprechen oder sich mit Anfragen direkt an diese zu wenden. Im Fachbereich 4 gebe es für die dort tätigen Mitarbeitenden die Anweisung, keine direkten Anfragen von Bürgerschafts- und Ausschussmitglieder zu beantworten.

 

Herr Bürgermeister Lindenau verweist darauf, dass BM Stolzenberg die Antworten auf seine Fragen bereits kennen müsse, da ein umfassender E-Mail-Verkehr zwischen ihm und der Stadtverwaltung vorliege, in dem all jene Fragen erörtert worden seien und ein Verwaltungsgerichtsurteil existiere, das diese Fragen ebenfalls eindeutig beantworte. Des Weiteren verweist der Bürgermeister auf den § 30 der Gemeindeordnung Schleswig-Holsteins, der das Kontrollrecht der Gemeindevertreterinnen und -vertreter gegenüber dem Bürgermeister regele und der auch für die Verwaltung der Hansestadt Lübeck gelte und dort angewendet werde.

In Lübeck gebe es jedoch die besondere Situation, dass seitens Mitarbeitenden der Stadtverwaltung gegenüber ihren Dienstvorgesetzten der Wunsch geäußert wurde, nicht mehr direkt mit Bürgerschafts- und Ausschussmitgliedern in Kontakt treten zu müssen. Auch die Personalräte seien mit diesem Wunsch auf ihn zugekommen. Hintergrund dieses Wunsches sei der zwischenmenschliche Umgang zwischen diesen Personengruppen in der jüngeren Vergangenheit. Es sei in einer solchen Situation selbstverständlich, dass der Bürgermeister sowie die Senatorinnen und Senatoren als Dienstvorgesetzte ihren Mitarbeitenden den nachdrücklich gewünschten Schutz zukommen lassen. Er akzeptiere es nicht, dass dieser Schutz der Mitarbeitenden regelmäßig als „Maulkorb“ bezeichnet werde, denn es sei jederzeit möglich, sachliche Anfragen an den Bürgermeister sowie die Senatorinnen und Senatoren zu stellen, die dann auch gerne beantwortet werden. Abschließend hebt Herr Bürgermeister Lindenau hervor, dass es in der gesamten Stadtverwaltung keine Anweisung dazu gebe, dass Mitarbeitende nicht direkt mit Bürgerschafts- und Ausschussmitgliedern sprechen dürfen und dass es eine solche auch nicht geben werde.

 

BM Stolzenberg spricht zur Antwort des Bürgermeisters und legt seine Interpretation des Verwaltungsgerichtsurteils dar. Er kritisiert, dass es an ihn bislang nicht herangetragen worden sei, dass sich Verwaltungsmitarbeitende über den zwischenmenschlichen Umgang mit ihm beschwert hätten.

 

BM Stolzenberg bittet um schriftliche Beantwortung der Fragen.

 

Frau Senatorin Frank ergänzt die Antwort des Bürgermeisters, indem sie die Abläufe zur Beantwortung von Anfragen von Bürgerschafts- und Ausschussmitgliedern im Fachbereich 4 schildert.

 

AM Fürter bittet darum, die Verwaltungsgerichtsentscheidung im Volltext dem Protokoll oder der schriftlichen Beantwortung der Fragen beizufügen.

 

AM Schulte-Ostermann und AM Lötsch sprechen zu den Ausführungen von Frau Senatorin Frank.

 

AM Dr. Flasbarth fragt nach der Interpretation des § 30 GO SH. Er möchte wissen, woraus sich bei § 30 GO SH ergibt, dass Mitarbeitende Bürgerschafts- und Ausschussmitgliedern keine Auskunft zu bestimmten Themen geben dürfen.

Herr Ziemann beantwortet die Frage mit Verweis auf das Direktionsrecht des Bürgermeisters, welches sich auch darauf erstrecke, wie die Kommunikation der Verwaltung mit den Bürgerschafts- und Ausschussmitgliedern aussehen soll. Zudem richte sich das Auskunftsrecht nach § 30 GO SH auf den Bürgermeister, sodass dieser auch bestimmen könne, wer letztendlich die Auskunft erteilt.

 

Herr Bürgermeister Lindenau spricht zu den Kommunikationspraktiken in der Verwaltung der Hansestadt Lübeck.

 

BM Stolzenberg und AM Zahn sprechen zum grundsätzlichen Umgang zwischen Verwaltungsmitarbeitenden und Bürgerschafts- und Ausschussmitgliedern.

 

Auf Nachfrage des Vorsitzenden gibt es keine weiteren Wortmeldungen.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum