Vorlage - VO/2023/12660  

Betreff: Freigabe zur Fortsetzung des Projektes "4. Bauabschnitt Sanierung C.-J.-Burckhardt Gymnasium, Ziegelstr. 38, 23556 Lübeck", aufgrund Überschreitung der Projektkosten von >175.000 EUR netto des veranschlagten Gesamtbudgets
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Kluth, Holger
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
06.11.2023 
5. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
14.11.2023 
5. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag


Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Baumaßnahme „Sanierung C.-J.-Burckhardt Gymnasium, 4. Bauabschnitt mit Mehrkosten von 443.500,- € brutto fortzusetzen.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

4.401 Schule und Sport

Zustimmung

5.660 Stadtgrün und Verkehr

Zustimmung

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da es sich in diesem Fall um eine reine Instandset-zungsmaßnahme handelt. Für den 5. Bau-abschnitt ist eine Beteiligung vorgesehen.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

§§ 47, 48 Schulgesetz des Landes Schleswig-Holstein => den Sachbedarf des Schulbetriebs zu decken sowie die entsprechenden Schulgebäude bereitzustellen ist eine Pflichtaufgabe des örtlichen Schulträgers.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Durch eine energieeffiziente Sanierung des Bestandsgebäudes wird die CO2 Bilanz positiv beeinflusst.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Es wird Bezug auf die Beschreibung der Maßnahme in der Vorlage VO/2022/11038 vom 04.04.2022 (Projektfreigabe als Fortsetzungsmaßnahme zur Umsetzung des 4. Bauabschnitts, Hauptausschuss 17.05.2022) genommen.

 

 

1.1               Aktueller Stand der Maßnahme:

 

Die Sanierungsarbeiten Carl-Jacob-Burckhardt-Gymnasium, 4. Bauabschnitt (Trakt 2+3) werden voraussichtlich in 2024 beendet.

 

 

1.2 Kostenentwicklung

 

Die Kostenentwicklung stellt sich nach Kostengruppen im Vergleich zur EW-Bau 2021 und der Kostenberechnung wie folgt dar:

 

Nach der Projektfreigabe in 2022 entwickelte sich das Projekt zunächst konstant innerhalb des beantragten und freigegebenen Budgets. Mehrkosten bei Submissionen konnten durch Minderkosten in anderen Gewerken zum Teil aufgefangen werden und lagen insgesamt unterhalb von 175.000,- € netto. Aufgrund von zusätzlich erforderlichen Maßnahmen wurde dieser Wert jedoch nun überschritten.

 

 

 

 

EW-Bau

Stand 2021 (brutto)

Kostenverfolgung

inkl. Prognose (brutto)

Mehr-/

Minderkosten (brutto)

100

Grundstück

-

-

-

200

Herrichten + Erschließen

36.152,- €

36.152,- €

-

300

Bauwerk

Baukonstruktion

1.211.325,- €

1.334.625,- €

123.300,- €

400

Bauwerk - TGA

469.360,- €

664.360,- €

195.000,- €

500*

Außenanlagen

41.650,- €

126.650,- €

85.000,- €

600

Ausstattung/Kunstwerke

-

-

-

700

Baunebenkosten

515.797,- €

555.997,- €

40.200,- €

 

Zur Aufrundung

25.716,- €

-

-

Gesamt-

kosten

 

KG 200 - 700

 

 

 

brutto

gerundet

2.300.000,- €

2.717.784,- €

ca. 443.500,- €

 

 

             100,0 %

                 118,1 %

                   + 18%

 

 

2 Anlass für diese Vorlage

 

Nach § 1 Nr.1 der am 26.03.2015 von der Bürgerschaft beschlossene Fassung der Zustän-digkeitsordnung ist eine erneute Entscheidung des Hauptausschusses zur Fortführung des beschlossenen Vorhabens herbeizuführen, wenn die Gesamtkosten um mehr als 20 % oder um mehr als 175.000,- € netto überschritten werden. Diese Entscheidung ist erforderlich, da die Kosten nach der jetzt vorgelegten Kostenprognose um 443.500,- € gegenüber der Kostenberechnung aus 2021 steigen.

 

 

3 Begndungen zur Höhe der Mehrkosten

 

KG 300:

Die Mehrkosten im Bereich der Hochbaugewerke setzen sich aus vier Positionen zusammen:

 

1. Risse im Sockelbereich: Es wurden im Sockelbereich des Trakts 3 Risse im Fundament entdeckt, hier muss gem. Vorgaben der Statik eine Unterfangung der Fundamente erfolgen (ca. 23.300,- €).

 

2. Abgeplatzter Beton: Beim Rückbau der Fenster an der Giebelseite im Trakt 2 wurde abgeplatzter Beton (an den Pfeilern) festgestellt. Diese Betonteile müssen saniert werden, da sie zur Befestigung der Fenster notwendig sind (ca. 23.500,- €).

 

3. Neue Leitungstrasse: Der auf dem Gelände befindliche Klassen-Pavillon soll über die neue Leitungstrasse von Trakt 3 ausgehend mit Strom, Datennetz, Wärme und Trinkwasser versorgt werden (siehe Pkt. KG 400). Hierzu muss ein ca. 50 m langer Graben hergestellt werden (ca. 26.500,- €).

 

4. Preissteigerung: Mehrkosten aufgrund überdurchschnittlicher Preissteigerung durch Energiepreise, Materialknappheit und gestörte Lieferketten (siehe Pkt. KG 400) in den Gewerken Fenster-/Sonnenschutz, Fassadenarbeiten und Trockenbauarbeiten (ca. 50.000,- €).

 

KG 400

1. Preissteigerung: Die im Rahmen der öffentlichen Ausschreibungen Ende 2022 eingegangenen Angebote waren bei einigen Gewerken (Heizung u. Elektroarbeiten) höher als in der Kostenberechnung ausgewiesen (ca. 90.000,- €).

Die Abweichungen der Angebote zur Kostenberechnung begründen sich in der Bezugnahme zur Kostenberechnung vom November 2019. Durch gestiegene Energiepreise, Materialknappheit und gestörte Lieferketten usw. waren die zugrunde gelegten Preise von vor 36 Monaten nicht mehr zu halten. Steigerungen von 20 % bis 60 % sind derzeit bei Ausschreibungen keine Ausnahme. Die Preisspanne zwischen den ersten Bietenden war sehr gering. Anhand dieser Preisspanne und des Wettbewerbs lässt sich erkennen, dass sich die Kostenberechnung von 2019 nicht mehr in der aktuellen Marktlage widerspiegelt.

 

2. Leitungsgraben: Durch einen ursprünglich nicht vorgesehenen Leitungsgraben zum Pavillon entstehen Kosten von ca. 45.000,- €. Der vorhandene Pavillon für die fünften Klassen wird derzeit über Leitungen vom Trakt 3 mit Strom, Wärme und Trinkwasser versorgt. Die komplette Versorgung des Pavillons soll aus folgenden Gründen zukünftig über eine neue Leitungstrasse von Trakt 3 erfolgen:

 

- der Pavillon kann u. a. an das Datennetz sowie das Netz der Schulnotrufanlage angeschlossen werden,

- die neue Elektroversorgungsleitung ermöglicht die zzt. mit Fördergeldern geplante Installation einer PV- Anlage.

 

3. Zusätzliche Arbeiten: Zudem entstehen durch weitere nicht vorhersehbare Arbeiten, wie das notwendige Verschließen von Abwasserleitungen im Außenbereich und einem erhöhten Aufwand bei den Demontagen und Remontagen von Hausalarmanlage und Sicherheitsbeleuchtungsanlage weitere Mehrkosten von ca. 60.000,- €.

 

KG 500:

Die gesamte Ertüchtigung der Außenanlagen, einschl. Erneuerung des Sielnetzes, ist erst im 7. BA vorgesehen.

Bei den hier genannten Kosten handelt es sich um das provisorische Herrichten der Außenanlagen im Zugangsbereich der Schule, da sich die folgenden Bauabschnitte 5 und 6 über die nächsten Jahre erstrecken werden und sich eine gefestigte Zuwegung für diesen Zeitraum als dringend erforderlich zeigt (ca. 85.000,- ).

 

KG 700:

Durch den zusätzlichen Aufwand in den KG 300/400/500 erhöhen sich die Honorarkosten entsprechend um ca. 40.200,- €.

 

 

4 Hinweise zur Deckung des Mehrbedarfs

 

Mitteldeckung erfolgt aus dem PSK 111029 568.785100 Sporthalle für den Turnsport.

Die entstehenden Mehrkosten werden in 2024 kassenwirksam anfallen. Die Mittel müssen als Haushaltsrest in 2024 übertragen werden.

 

 

5 Begründungen zur Fortsetzung der Maßnahme

 

Aufgrund der Projektfreigabe aus dem Jahr 2022 und der dringenden Notwendigkeit der Fertigstellung der Schule sowie des bereits absehbaren Übergabetermins sollte das Projekt schnellstmöglich weitergeführt werden, um eine geplante Fertigstellung in 2024 zu gewährleisten.

 

 

6 Begründung der Dringlichkeit:

 

Der Beschluss im Hauptausschuss am 14.11.2023 ist erforderlich, um eine Mitteldeckung der Nachtrags- und Zusatzarbeiten kurzfristig herstellen zu können.


 


 


Anlagen

 

1 Finanzielle Auswirkungen


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (107 KB)