Vorlage - VO/2023/12695  

Betreff: Ausschreibungstext der Planstelle der Leitung des Bereiches Familienhilfen / Jugendamt
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.110 - Personal Bearbeiter/-in: Pristawik, Maria
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Entscheidung
14.11.2023 
5. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Sachverhalt

Begründung

Es ist beabsichtigt, die Planstelle der Leitung des Bereiches Familienhilfen / Jugendamt zur Wiederbesetzung extern auszuschreiben.

 

Begründung:

 

Die derzeitige Bereichsleiterin Frau Renate Junghans wird antragsgemäß mit Wirkung vom 01. Januar 2025 gem. § 36 Abs. 1 Landesbeamtengesetz in den Ruhestand versetzt und mit Ablauf des 31. Dezember 2024 als Leiterin des Bereiches 4.510 Familienhilfen / Jugendamt abberufen.

 

Die Versetzung in den Ruhestand und die Abberufung wurden dem Senat am 05. Juni 2023 zur Beratung und dem Hauptausschuss am 20. Juni 2023 zur Entscheidung vorgelegt (Vorlage V0/2023/12239).

 

Zur Gewährleistung des Wissenstransfers wird je nach Verfahrensdauer eine für maximal sechs Monate überlappende Besetzung der Leitung Familienhilfen / Jugendamt angestrebt.

 

Folgender Ausschreibungstext ist für die Leitung des Bereiches Familienhilfen / Jugendamt vorgesehen:

 

Die Hansestadt Lübeck bietet als Oberzentrum in der Metropolregion Hamburg mit einer Bevölkerung von 222.000 Menschen eine überaus hohe Lebensqualität. Die für ihre Kirchen, Backsteingotik und Geschichte berühmte Altstadt gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe. Mit ihrer vielfältigen Kunst- und Kulturszene sowie ihrer attraktiven Lage an der Ostsee ist Lübeck ein ausgesprochener Tourismusmagnet. Der Port of Lübeck stellt ein Tor des Außenhandels in den Ostseeraum dar, die Stadt ist Standort dreier europaweit profilierter Hochschulen mit einem Universitätsklinikum und bietet mit ihrem ausgeprägten Fokus auf Nachhaltigkeit wie auch auf Smart City eine riesige Bandbreite an Aufgaben und Möglichkeiten.

 

 

Wir suchen für unseren Bereich Familienhilfen/ Jugendamt der Hansestadt Lübeck ab dem 01.07.2024 eine

 

Bereichsleitung Familienhilfen/ Jugendamt

 

 

Der Bereich Familienhilfen/Jugendamt nimmt für die Hansestadt Lübeck als örtlicher Träger der Jugendhilfe die nachstehenden Aufgaben des SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe sowie zukünftig ab dem 01.01.2024 auch die Aufgaben der Eingliederungshilfe für junge Menschen wahr. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit weiteren städtischen Bereichen, die Aufgaben der Sozialen Dienste wahrnehmen. Dem Bereich mit rund 190 Mitarbeitenden in 8 Abteilungen (an mehreren Standorten im Stadtgebiet) und einem Budget von etwa 62,2 Mio. Euro sind derzeit folgende Aufgabenfelder zugeordnet:

 

 Beratungsleistungen auf Grundlage des SGB VIII (Sozialdienst)

 Kinderschutz, Ausübung des Wächteramtes

 Hilfen zur Erziehung, Hilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

 Frühe Hilfen

 Eingliederungshilfe für junge Menschen gemäß § 35 a SGB VIII und (ab 01.01.2024) §§ 90 ff SGB IX

 Pflegekinderwesen und Adoption

 Jugendhilfe im Strafverfahren

 Vormundschaften, Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss

 wirtschaftliche Jugendhilfe

 bereichsbezogene Jugendhilfeplanung sowie

 Kooperation mit anderen Einrichtungen (u.a. Schule, Gesundheitswesen, Arbeitsverwaltung, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Justiz) sowie den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe

 

 

Eine Veränderung der dem Bereich zugeordneten Aufgaben im Zuge von Organisationsentwicklungsprozessen, rechtlichen oder politischen Vorgaben sowie künftigen Bedarfen bleibt vorbehalten.

 

 

Der Bereichsleitung obliegen folgende Aufgaben:

 

 Leitung des Bereichs mit Produkt- und Budgetverantwortung

 strategische Ausrichtung und konzeptionelle Weiterentwicklung der benannten Aufgabenfelder sowie rechtliche, pädagogische und finanzielle Steuerung der operativen Aufgabenwahrnehmung

 Organisationsentwicklung

 hrung und Motivation der Mitarbeiter:innen des Bereichs

 Initiierung und Umsetzung von Personalentwicklungsmaßnahmen

 Vertretung des Bereiches innerhalb der Hansestadt Lübeck einschließlich den politischen Gremien sowie nach außen

 Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Jugendhilfe sowie den überörtlichen Trägern der Jugendhilfe, Verbänden und Arbeitsgruppen

 bereichsbezogene Jugendhilfeplanung

 Gestaltung der Kooperation mit anderen Einrichtungen (Schule, Gesundheitswesen, Arbeitsverwaltung, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Justiz u.a.) 

 

Voraussetzungen für die Wahrnehmung dieser Aufgabe sind:

 

 ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master, Magister, Diplom) der Verwaltung, Pädagogik/Erziehungswissenschaften/Sozialen Arbeit/ Sozialmanagement oder eine vergleichbare Qualifikation und berufliche Erfahrungen im Sinne der Entgeltordnung zum TVöD VKA und des § 72 SGB VIII

 bei Bewerber:innen mit Beamtenstatus ist die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste oder Bildung Voraussetzung (ehemals höherer allgemeiner Verwaltungsdienst)

 mehrjährige Berufserfahrung in einem der benannten Aufgabenfelder des Bereichs und vertiefte Kenntnisse des Kinder- und Jugendhilferechts

 mehrjährige Leitungserfahrung in einer größeren Organisationseinheit in Verbindung mit Fortbildungen zurPersonalführung

 nachgewiesene Kenntnisse und idealerweise praktische Erfahrungen im Finanz- und Qualitätsmanagement sowie der Organisations- und Personalentwicklung

 strategisches und analytisches Denken, welches Sie in die Lage versetzt, Ihre Aufgaben selbständig ziel- und ergebnisorientiert zu erfüllen, sowie die Fähigkeit, fachliche Konzepte in die operative Leistungserbringung und organisatorischen Abläufe zu übersetzen

 ausgesprochene Belastbarkeit, Einsatz- und Entscheidungsfreude und die Bereitschaft bei Bedarf Dienst außerhalb der üblichen Dienstzeiten zu verrichten

 higkeit zu argumentieren, zu präsentieren und zu moderieren.

 ein hohes Maß an Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, sowie Kooperationsbereitschaft, Delegations- und Umsetzungskompetenz

 Kenntnisse im Umgang mit modernen Informations- und Kommunikationstechnologien (MS Office, Internet, Social Media)

 Bereitschaft, sich Wissen anzueignen und dieses laufend zu aktualisieren

 higkeit, selbstreflektierend zu arbeiten und zu handeln

 

 

Erwünscht und bei der Auswahl von Vorteil sind:

 

 Kenntnis der Organisations- und Entscheidungsstrukturen in der öffentlichen Verwaltung

 Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit politischen Gremien

 Offenheit für Innovationen in Verbindung mit Kenntnissen oder Erfahrungen im Changemanagement

 

 

Geboten werden:

 

 ein attraktives Lebensumfeld in der Hansestadt Lübeck

 eine vielseitige, verantwortungsvolle und bedeutungsvolle Tätigkeit in einem sich wandelndem Umfeld mit motivierten und qualifizierten Kolleg:innen

 Vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

 ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis und die Leistungen des öffentlichen Dienstes (z. B. 30 Tage Jahresurlaub, Jahressonderzahlung, betriebliche Altersversorgung für Tarifbeschäftigte)

 zur Förderung der autofreien Mobilität gewährt die Hansestadt Lübeck einen monatlichen Mobilitätszuschuss für die Mitarbeitenden

 ein Arbeitsplatz mit flexibler Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Erfordernisse

 

Die durchschnittliche regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden; die Aufgaben sind bewertet nach Entgeltgruppe EG15 TVöD.

 

Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist die Verleihung eines Amtes der Besoldungsgruppe A16 SHBesG möglich.

 

r Beamt:innen: Gemäß § 5 des Landesbeamtengesetzes werden Ämter mit leitender Funktion, die mindestens der Besoldungsgruppe A 13 SHBesG angehören, zunächst auf Probe übertragen. Die regelmäßige Probezeit beträgt zwei Jahre. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Probezeit wird das Amt auf Dauer übertragen. Für den Fall, dass kein erfolgreicher Abschluss der Probezeit bestätigt werden kann, endet der Anspruch auf Besoldung aus diesem Amt, die mit dem Beginn der Probezeit gezahlt wird.

 

r Beamt:innen: Für die Übertragung dieses Beförderungsamtes wird auf die Fortbildungspflicht gemäß §9 Absatz 3 und Absatz 4 der Allgemeinen Laufbahnverordnung (ALVO) verwiesen.

 

Die Hansestadt Lübeck verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern auf der Grundlage des Frauenförderplans. Da die Hansestadt Lübeck eine Erhöhung des Frauenanteils anstrebt, werden qualifizierte Frauen ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Bei sonst gleicher Eignung werden schwerbehinderte Bewerber:innen bevorzugt berücksichtigt.

 

Die Hansestadt Lübeck ist bemüht, das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitarbeiter:innen zu fördern. Erfahrungen und Fähigkeiten aus ehrenamtlicher Tätigkeit, die als Qualifikation anhand des Stellenanforderungsprofils von Bedeutung sind, werden bei der Stellenbesetzung berücksichtigt.

 

Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.

 

Bitte bewerben Sie sich bis zum 10. Dezember 2023 über das Karriereportal der Hansestadt Lübeck (www.luebeck.de/jobs) unter der Kennziffer K 321 / 2023.

 

Die Vorstellungsgespräche finden voraussichtlich in der 6. / 7. Kalenderwoche statt.

 

Da es sich bei dieser Stelle um eine Führungsposition handelt, in der in einem gewissen Umfang aufgrund dezentraler Ressourcenverantwortung für unterstellte Mitarbeiter: innen statusrechtliche Entscheidungen zu treffen sind, ist die Personalvertretung gem. § 51 Abs. 4 des Mitbestimmungsgesetzes Schleswig-Holstein nur auf Antrag der Bewerberin / des Bewerbers zu beteiligen. Daher bitten wir darum, gleichzeitig mit Ihrer Bewerbung die Beteiligung der Personalvertretung zu beantragen, sofern Sie diese wünschen.

 

Von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail bitten wir abzusehen. Bewerbungen, die auf dem Postweg bei uns eingehen, werden nach Abschluss des Verfahrens aus Gründen des Verwaltungsaufwandes und der damit verbundenen Kosten nicht zurückgesandt.

 

Als Ansprechpartnerin für fachbezogene Fragen steht Ihnen im Fachbereich Kultur und Bildung Frau Senatorin Frank, Telefon 0451 / 122-4000, in personalwirtschaftlichen Angelegenheiten Frau Pristawik, Telefon 0451 / 122-1177 zur Verfügung.

 

Die Entscheidung über die Besetzung der Planstelle trifft entsprechend der Hauptsatzung der Hauptausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck.

 

 

Jan Lindenau

rgermeister