Vorlage - VO/2023/11975  

Betreff: AM Birte Duggen & AM Dr. Axel Flasbarth (beide BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Klimaneutralität und Versorgungssicherheit bei den SWL
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
14.03.2023 
77. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
10.10.2023 
4. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
14.11.2023 
5. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

  1. Welche Klimaschutzziele mit welchen Zeiträumen haben die Stadtwerke Lübeck (SWL, einschließlich TraveNetz) für sich als Unternehmen sowie insgesamt zur künftigen Versorgung der Hansestadt Lübeck mit Energie und Wärme definiert? 
  2. Welche unternehmerische Gesamtstrategie mit welcher Businessplanung einschließlich Investitionsplanung verfolgen die SWL, um (ohne Kompensation und Externalisierungen)
    für Lübeck die THG-Neutralität gemäß Koalitionsvertrag Schleswig-Holstein bis 2040 und den Lübecker Klimazielen zu erreichen?
  3. Welchen zusätzlichen Investitionsbedarf veranschlagen die SWL dafür jeweils und wie sieht die zugehörige Finanzierungsplanung aus?
  4. Wie sähe eine grobe Businessplanung inkl. Investitionsplanung (zusätzlicher Bedarf) für das Szenario Lübeck klimaneutral 2035 aus?
  5. Welche Entwicklung der Absätze im Strom- und Gas-/Wärmebereich sehen die SWL in den genannten Zeiträumen für ihr Versorgungsgebiet (einschließlich Folgen der Mobilitätswende)? Wie werden sich die Kapazitäten zur THG-neutralen Erzeugung und die eigene Infrastruktur (Netze u.a.) dabei entwickeln? Sehen die SWL den Einsatz synthetischer Kraftstoffe/Gase vor? 
  6. Wie werden die Hansestadt Lübeck sowie ggf. andere Konzessionsgeber und die SWL als Versorger den angestrebten massiven Rückgang des Gasverbrauchs und der Nutzung der Gasnetze hinsichtlich der Rückstellungen und des Rückbaus behandeln?
  7. Wie werden die SWL auf den Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 13.07.2022 zur optionalen Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern von Erdgasleitungsinfrastruktur („KANU“) reagieren?
  8. Welche zusätzlichen Abschreibungen wären für die Erdgasleitungsinfrastruktur nötig, wenn der Vertrieb von Erdgas für Privathaushalte bis 2040 entsprechend der Lübecker Klimaziele vollständig eingestellt werden würde? Welche zusätzlichen Abschreibungen für die Erdgasleitungsinfrastruktur sind bisher schon wegen des Rückgangs des Gasverbrauchs bis 2040 geplant? Bitte pro Jahr angeben.
  9. Unter welchen Voraussetzungen und zu welchem Zeitpunkt werden die SWL in der Lage sein, ihre Kund*innen vollständig mit in eigenen Anlagen produziertem Strom aus erneuerbaren Quellen klimaneutral zu versorgen? 
  10. Wie werden die Hansestadt Lübeck und die SWL vor den genannten gesetzlichen und politischen Voraussetzungen die Sicherheit und die Klimaneutralität der Wärmeversorgung der Lübecker Bevölkerung gewährleisten entwickeln
    a) bei den vorhandenen Wärmenetzen und
    b) für die nicht wärmenetzgebundene Kundschaft?
  11. Wie werden die SWL ihre Gas-Kund*innen beim Gas-Ausstieg in den genannten Zeiträumen als Dienstleister u. a. in der Wärmeversorgung (Beispiel: Energiewende- und Klimaschutzgesetz SH EWKG und Heizungserneuerung) und in der gewerblichen Nutzung begleiten?
    Wie werden die SWL angesichts abnehmender Gasumsätze die Wärmeversorgung insgesamt als Geschäftsfeld entwickeln?
  12. Sind die SWL Mitglied beim Lobbyverband “Zukunft Gas”? Wenn ja, warum und wie hoch sind die jährlichen Mitgliedsbeiträge?
  13. Welche Entwicklungen der Energie-Kosten auf Seiten der Kund*innen sind bei den jeweiligen Szenarien aus Sicht der SWL zu erwarten?
  14. Wie werden sich in den genannten Zeiträumen die Trinkwasserversorgung und die zugehörigen Investitionsbedarfe entwickeln?
  15. Welche Mobilitäts-Strategie verfolgt die Hansestadt Lübeck und welche Businessplanung einschließlich Investitionsplanung betreibt der Stadtverkehr Lübeck (SL) als Beitrag zur Erreichung


a) der Treibhausgas (THG) - Minderungsziele gemäß KSG bis 2030 und
b) der THG-Neutralität gemäß Koalitionsvertrag SH bis 2040?

 


 


Begründung


 

 

 


Anlagen