Vorlage - VO/2023/12685  

Betreff: Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Städtische Mitarbeiter*innen mit EG1
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftstelle LINKE & GAL Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
14.11.2023 
5. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
23.01.2024 
8. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Es wird um zunächst mündliche Beantwortung im Hauptausschuss am 14.11.2023 und im Anschluss um schriftliche Beantwortung der vorliegenden Anfrage vom Bürgermeister gebeten.

Sollten Frage 1-3 in den letzten 12 Monaten bereits schriftlich beantwortet worden sein, genügt ein Hinweis auf die VO der erfolgten Antworten.

  1. Fragen zu städtischen Mitarbeitenden in EG 1:
    1. Wie viele städtische Mitarbeitende sind in EG 1 eingruppiert?
    2. Sind dies alles Reinigungskräfte? Wenn nein: welche anderen Aufgaben werden erfüllt?
    3. Wie viele der in EG 1 eingruppierten Mitarbeitenden arbeiten in Teilzeit?
  2. Fragen zu städtischen Mitarbeitenden in EG 2:
    1. Wie viele städtische Mitarbeitende sind in EG 2 eingruppiert?
    2. Sind dies alles Reinigungskräfte? Wenn nein: welche anderen Aufgaben werden erfüllt?
    3. Wie viele der in EG 2 eingruppierten Mitarbeitenden arbeiten in Teilzeit?
  3. Fragen zu städtischen Mitarbeitenden in EG 3:
    1. Gibt es Reinigungskräfte bei der Stadt Lübeck, die in EG 3 eingruppiert sind?
    2. Wie viele sind dies?
    3. Wie viele davon arbeiten in Teilzeit?
       
  4. Zu wann wird von der Stadt Lübeck als Arbeitgeberin für die rund 330 städtischen Mitarbeitenden in EG 1 die Einzelprüfungen gemäß der Durchführungshinweise des KAV SH zum neuen Entgeltgruppenverzeichnis durchgeführt sein „ob die Voraussetzungen für eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 1 bestehen. Hierbei sind die Grundsätze, die das Bundesarbeitsgericht zur Auslegung des Begriffs „einfachste Tätigkeiten“ der Entgeltgruppe 1 angewandt hat, zu beachten. (…) Durch welche Kriterien die Tätigkeit der Reinigungskräfte gekennzeichnet ist, ist im Einzelfall zu prüfen. (…).“


 


Begründung

Nach mündlicher Auskunft der Leitung der Personalabteilung der Stadt Lübeck im Hauptausschuss am 10.10.2023 sind rund 330 Mitarbeitende der Stadt in der Entgeltgruppe 1 (EG 1) als Reinigungskräfte angestellt. Offen blieben im Hauptausschuss vom 10.10.2023 nähere Detailinformationen, so dass diese mit der vorliegenden Anfrage erbeten wird.

Ebenfalls teilte die Leitung der Personalabteilung der Stadt Lübeck im Hauptausschuss am 10.10.2023 mit, dass der Personalabteilung die Auskunft im Antrag der Fraktion LINKE & GAL (VO/2023/12592):

Eine Eingruppierung in die EG1 soll nach der Neufassung des TV Entgeltgruppenverzeichnisses SH im Dezember 2022 die absolute Ausnahme darstellen und nur in begründeten Fällen durch Einzelprüfung der Dienststelle erfolgen“ (vgl. VO/2023/12592)

unbekannt sei und keine Quelle daz

u hätte gefunden werden können.

Daher an dieser Stelle die Information über die Quelle: Durchführungshinweise des KAV SH zum neuen Entgeltgruppenverzeichnis:

Durchführungshinweise zur Tarifeinigung von 7. Dezember 2022, S. 52f:

(…) Entgeltgruppe 1 u. a. auch für Beschäftigte mit Reinigungstätigkeiten in Gebäuden weiterhin zur Anwendung kommen kann. Dies vorangestellt ist (…) zunächst zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 1 bestehen. Hierbei sind die Grundsätze, die das Bundesarbeitsgericht zur Auslegung des Begriffs „einfachste Tätigkeiten“ der Entgeltgruppe 1 angewandt hat, zu beachten. (…) Durch welche Kriterien die Tätigkeit der Reinigungskräfte gekennzeichnet ist, ist im Einzelfall zu prüfen. (…)“

Es muss aufgrund der im Hauptausschuss am 10.10.2023 mitgeteilten Unkenntnis über die Vorschrift, bei Eingruppierung in EG 1 bei jedem Mitarbeitenden eine Einzelprüfung vorzunehmen, davon ausgegangen werden, dass in Unkenntnis dieser Vorschrift die zu begründende Einzelfallprüfung im Falle einer Eingruppierung in EG 1 bei den rund 330 städtischen Reinigungskräften in EG1 bisher nicht erfolgt ist. Daher die Frage 4, siehe oben, bis wann dies nachgeholt sein wird.
 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2023/12685   Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Städtische Mitarbeiter*innen mit EG1   Geschäftstelle LINKE & GAL   Anfrage
VO/2023/12685-01   Antwort auf die Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Städtische Mitarbeiter*innen mit EG1   1.110 - Personal   Antwort auf Anfrage öffentlich