Vorlage - VO/2023/12672  

Betreff: Erstattung aller bisher geleisteten Brandschutzkosten im Rahmen des Interimskonzeptes der Stiftung Heiligen-Geist-Hospital durch die Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia Steinrücke
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Sinner, Katrin
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
13.11.2023 
2. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
14.11.2023 
5. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.11.2023 
4. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Kosten Brandschutz Interimskonzept

Beschlussvorschlag

  1. Die Stiftung Heiligen-Geist-Hospital erhält für bereits geleistete und beauftragte Brandschutzmaßnahmen zur Umsetzung des Interimskonzepts zur Gewährleistung des Brandschutzes eine Zuweisung in Höhe von 373.897,79 EUR.

 

  1. Die Gewährung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung der kommunal- und beihilferechtlichen Zulässigkeit durch das von der Stiftung in Auftrag gegebene Gutachten.

 

  1. Die haushaltsmäßige Ordnung ist herzustellen.

 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

1.300 Recht

keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Belange von Kindern und Jugendlichen sind nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (siehe Beschlussvorschlag)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Gemäß Beschluss der Bürgerschaft vom 29.06.2023 (Vorlage VO/2023/12266 01) ist die Sicherstellung des Weiterbetriebes des Alten- und Pflegeheimes sowie die Wiederinbetriebnahme der Gebäudeteile Koberghaus, Schrankhaus und Kammerhaus durch die Bürgerschaft beschlossen worden. Schon zuvor hat die Stiftung zur Sicherstellung des Betriebes des Alten- und Pflegeheims Maßnahmen ergriffen, um den Betrieb weiter zu ermöglichen. Dabei ist und war das Handeln der Stiftung darauf ausgerichtet, den Weiterbetrieb des Alten- und Pflegeheimes im Heiligen-Geist-Hospital sicherzustellen. Zu den ergriffenen Maßnahmen zählt insbesondere die Umsetzung des mit der Bauaufsicht und der Feuerwehr abgestimmten Interimskonzepts, wodurch eine Schließung der Einrichtung abgewendet werden konnte.

 

Da die Mittel der Stiftung Heiligen-Geist-Hospital dafür nicht ausreichen, kann die Finanzierung der aufgelaufenen und zukünftigen Brandschutzkosten für den Interimsbetrieb nur durch Zuweisungen an die Stiftung über den städtischen Haushalt erfolgen.

 

Brandschutzmaßnahmen Interimskonzept

Betrag in EUR

Bereits durchgeführt

199.797,79 EUR

Beauftragt

174.100,00 EUR

Gesamt

373.897,79 EUR

  (Siehe beigefügte Anlage)

Bei den vorstehenden Beträgen handelt es sich ausschließlich um Maßnahmen des Interimskonzeptes. Darüber hinaus hat die Stiftung Heiligen-Geist-Hospital bereits Aufträge für den 40-jährigen Weiterbetrieb des Alten- und Pflegeheimes im Heiligen-Geist-Hospital in Höhe von 689,1 TEUR beauftragt und noch nicht abgerechnet. Durch die Auftragsvergaben ist die Stiftung bereits Zahlungsverpflichtungen eingegangen.

 

Die Stiftung hat seit 2019 bis einschließlich heute 1,23 Mio. EUR für Brandschutzmaßnahmen ausgegeben. Es bestehen weitere Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 842,7 TEUR durch bereits beauftragte Maßnahmen. Das Haushaltsjahr 2023 wird planerisch mit einem Fehlbetrag in Höhe von 573,1 TEUR abschließen. Die Rücklagenbestände reichen jedoch nicht aus, um das Interimskonzept und die weiteren Brandschutzmaßnahmen vollumfänglich umzusetzen. Die Bürgerschaft hat sich ausdrücklich zum Weiterbetrieb der Einrichtung und zur Umsetzung der Maßnahmen bekannt. Dabei wurde ebenfalls beschlossen, die Maßnahmen aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren, sofern die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stiftung nicht ausreicht. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, dass auch die Kosten des Interimsbetriebes durch Zuweisungen aus dem Städtischen Haushalt in den Stiftungshaushalt übernommen werden.

Diese Zuweisungen sind im Haushaltsplan HGH 2024 noch nicht eingeplant. Die Stiftung wird jedoch auf diese Unterstützung und eventuelle Hilfen Dritter angewiesen sein (siehe VO/2023/12467). Die Problematik ist der Stiftungsaufsicht bei der Kommunalaufsicht des Landes S.-H. bekannt. Derzeit wird gutachterlich geprüft, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen und rechtlich zulässig sind, um die Stiftung langfristig zu erhalten. Gleichzeitig soll die Frage geprüft werden, ob und inwieweit es der Stadt kommunal- und beihilferechtlich gestattet ist, die Stiftung finanziell zu unterstützen. Es ist vereinbart, dass das Prüfungsergebnis zum Ende des Jahres vorliegt. Die Zuweisung von Mitteln an die Stiftung ist daher unter einen entsprechenden Vorbehalt zu stellen.

 

 

 


Anlagen

Kosten Brandschutz Interimskonzept
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Kosten Brandschutz Interimskonzept (423 KB)    
Stammbaum:
VO/2023/12672   Erstattung aller bisher geleisteten Brandschutzkosten im Rahmen des Interimskonzeptes der Stiftung Heiligen-Geist-Hospital durch die Hansestadt Lübeck   2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2023/12672-01   Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann zu: VO/2023/12672 Erstattung aller bisher geleisteten Brandschutzkosten im Rahmen des Interimskonzeptes der Stiftung Heiligen-Geist-Hospital durch die Hansestadt Lübeck   Geschäftstelle LINKE & GAL   Anfrage