Tagesordnung - 78. Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: 78. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Di, 28.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:04 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
Anlagen:
Protokoll 14.03.23 öffentl. Teil

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 14.03.2023 (Liegt vor)
SI/2023/289  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Antwort auf mündl. Anfrage des AM Prieur: Mietvertragslaufzeit für das Gebäude der Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Menschen an der Marienbrücke
VO/2023/11992  
Ö 3.2  
Antwort auf Anfrage des AM Rathcke (FDP) zur Müllsituation auf dem ehemaligen Kleingartengelände in Buntekuh
VO/2023/12065  
Ö 3.3  
Anfrage des AM Thomas Rathcke (FDP) zur Zusammenarbeit der HL mit Vereinen und Verbänden
VO/2023/12078  
Ö 3.4  
NEU: mündl. Anfrage des stellv. AM Mauritz (CDU) betr. Sachstand Regelungen zum Grünstrand    
Ö 3.5  
NEU: mündl. Anfrage von Bruno Böhm betr. Sachstand der Beantwortung seiner Anfrage zum Heiligen-Geist-Hospital    
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Zwischenbericht zum interfraktionellen Antrag: Dringlichkeitsantrag - Erhalt des Marienkrankenhauses
VO/2023/11824-02  
Ö 4.2  
Sachstandsbericht zur Erbbaurechtsbestellung im ehemaligen Außenmagazin der Stadtbibliothek auf dem Priwall
Enthält Anlagen
VO/2022/11690  
Ö 4.3  
Abschaffung Preisstufe 3 in Groß Steinrade - Neue Zonenzuordnung
VO/2022/11399-01  
Ö 4.4  
Bildungsbericht hier: Schulstatistik der allgemeinbildenden Schulen der Hansestadt Lübeck Schuljahr 2022/23
Enthält Anlagen
VO/2022/11759  
Ö 4.5  
2. Zwischenbericht zur Umsetzung der Kulturentwicklungsplanung
VO/2023/11871  
Ö 4.6  
Bildungsbericht hier: Schulstatistik der berufsbildenden Schulen der Hansestadt Lübeck 2022/2023
Enthält Anlagen
VO/2023/11875  
Ö 4.7  
Schulentwicklungsplanung Grundschulen
Enthält Anlagen
VO/2023/11931  
Ö 4.8  
Quartalsbericht IV/2022 der Lübecker Schwimmbäder
Enthält Anlagen
VO/2023/11915  
Ö 4.9  
Verkehrswende Hinterland aus Sicht des PORT OF LÜBECK
Enthält Anlagen
VO/2023/11950  
Ö 4.10  
2. Statusbericht zum Umsetzungsstand des Hafenentwicklungsplans 2030
Enthält Anlagen
VO/2023/11971  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Kommunalwahl 2023: Handlungsfähigkeit der Aufsichtsräte sicherstellen
Enthält Anlagen
VO/2023/11942  
Ö 5.2  
Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk VI (St. Gertrud 1)
VO/2023/11981  
Ö 5.3  
Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk V (St. Lorenz 2)
VO/2023/11998  
Ö 5.4  
Auflösung eines Stadtgutes
Enthält Anlagen
VO/2022/11085  
Ö 5.5  
Feuerwehrbedarfsplan der Hansestadt Lübeck / Personalbemessung für die Wachabteilungen und die Einsatzleitstelle der Feuerwehr
Enthält Anlagen
VO/2022/11764  
Ö 5.6  
Gemeinsame kooperative Leitstelle mit der Polizei in einem Neubau der Feuerwache 2 und Neubau der Notfallsanitäterschule
Enthält Anlagen
VO/2022/11745  
Ö 5.7  
Namensgebung für das Johanneum zu Lübeck, Gymnasium für Jungen und Mädchen
Enthält Anlagen
VO/2023/11794  
Ö 5.8  
Vertretungskonzept für die Lübecker Kindertagespflege
Enthält Anlagen
VO/2023/11854  
Ö 5.9  
Annahme einer Spende der Possehl-Stiftung in Höhe von 50.000,- Euro für den Ankauf eines Gemäldes von Hans Kemmer (St. Annen-Museum)
Enthält Anlagen
VO/2023/11874  
Ö 5.10  
Vorgehen zur Erarbeitung einer Möglichkeit einer einheitlichen Kostenbeteiligung von Eltern an den Betreuungsleistungen und der Verpflegung in der Kindertagesförderung
Enthält Anlagen
VO/2023/11893  
Ö 5.11  
Unterstützung der Segelveranstaltung Travemünder Woche 2023
Enthält Anlagen
VO/2023/11968  
Ö 5.12  
Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Produkt 523001 Archäologie und Denkmalpflege
VO/2023/12058  
Ö 5.13  
BW 60 Sandbergbrücke: Abbruch und Herstellung eines niveaugleichen Knotenpunkts - Projektfreigabe (Zurückgestellt am 24.03.23)
Enthält Anlagen
VO/2022/11646  
Ö 5.14  
"Neubau Feuerwehrgerätehaus Kronsforde": Projektfreigabe und Aufhebung eines für das Haushaltsjahr 2023 bestehenden Sperrvermerkes
Enthält Anlagen
VO/2023/11961  
Ö 5.15  
Bebauungsplan 32.61.00 - Neue Teutendorfer Siedlung / Am Dreilingsberg - Satzungsbeschluss 134. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Neue Teutendorfer Siedlung - abschließender Beschluss
Enthält Anlagen
VO/2023/11965  
Ö 5.16  
142. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Moisling Süd - abschließender Beschluss Bebauungsplan 21.09.00 - Moisling Süd/ Solarpark - Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/2023/11877  
Ö 5.17  
Bebauungsplan 32.40.00 - Torstraße / Auf dem Baggersand - Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/2023/11928  
Ö 5.18  
Bebauungsplan 32.41.00 - Moorredder / Fehlingstraße - Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/2023/11930  
Ö 5.19  
Bebauungsplan 32.42.00 - Steenkamp / Strandweg - Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/2023/11932  
Ö 5.20  
Bebauungsplan 33.10.00 - Mecklenburger Landstraße / Kohlenhof - Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/2023/11933  
Ö 5.21  
Außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln im Haushaltsjahr 2023 für die Planung und vorbereitende Maßnahmen für Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) auf Lübecker Schulgebäuden sowie Aufnahme der Maßnahme in den investiven Haushaltsplan 2024
VO/2023/11941  
Ö 5.22  
Außerplanmäßige Bewilligung gemäß § 82 (1) Gemeindeordnung Schleswig-Holstein von Mitteln zur Deckung von Auszahlungen, Investitionsmaßnahme 075 - Ersatz Klappschute T11
VO/2023/11993  
Ö 5.23  
Projektfreigabe Rad- und Gehwegsanierung Wesloer Landstraße 2023 - investiv
Enthält Anlagen
VO/2023/11934  
Ö 5.24  
Projektfreigabe zur Verlängerung des Modellversuchs Fahrschein gegen Führerschein
Enthält Anlagen
VO/2023/11947  
Ö 5.25  
Fortsetzung des Projektes "Buddenbrookhaus, Erweiterung, Umbau und Sanierung, Mengstraße 4+6, 23552 Lübeck"
Enthält Anlagen
VO/2023/12037  
Ö 5.25.1  
Fortsetzung des Projektes "Buddenbrookhaus, Erweiterung, Umbau und Sanierung, Mengstraße 4+6, 23552 Lübeck", zusätzliche Unterlagen zum Beschlussvorschlag
Enthält Anlagen
VO/2023/12037-01  
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): AT zu Antrag zur Anlage C "Aktive Baulandentwicklung durch die Hansestadt Lübeck" (Zurückgestellt am 14.03.23)
2023/11989-01-01  
Ö 7.2  
AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) & AM Lars Lehrke (Die Unabhängigen): Verbesserungen bei der Akteneinsicht
VO/2023/12068  
Ö 7.3  
AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN), AM Lars Lehrke (Die Unabhängigen), AM Bernhard Simon (CDU), AM Sascha Luetkens (DIE LINKE), AM Antje Jansen (GAL): Neuregelung von Erbbaurechten für Wohnbebauung
VO/2023/12069  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag


Der Bürgermeister wird beauftragt, Erbbaurechte für Einfamilien-, Zweifamilien- und Reihenhäuser ab sofort wie folgt neu zu ordnen.
 

Die Beschlüsse vom 28.04.2016 (VO 2015/03216 und VO 2016/03462) und vom 18.05.2017 (VO 2017/04955) werden aufgehoben und durch die nachfolgenden Eckpunkte ersetzt.
 

Verlängerung des Erbbaurechts

 

Soweit nicht im Einzelfall öffentliche Belange dagegen sprechen, ist den Erbbauberechtigten die Möglichkeit der Verlängerung des Erbbaurechts zu geben.

 

  1. Die Laufzeit der Verlängerung kann vom Erbbauberechtigten zwischen 30 und 99 Jahren unter Berücksichtigung der Laufzeit der umgebenden Erbbaurechte gewählt werden.

 

  1. Der Erbbauzins ist dinglich auf 2 % des Bodenwertes festzusetzen.

 

  1. Der Bodenwert berechnet sich auf Grundlage der aktuellen Version der Bodenrichtwertkarte des Gutachterausschusses für Grundstückswerte der Hansestadt Lübeck.

 

  1. Der Erbbauzins ist mit einer automatischen und dinglich gesicherten Wertsicherungsklausel (Bindung an den Verbraucherpreisindex VPI) zu versehen. Der indexierte Erbbauzins darf in den ersten 20 Jahren 4 % des Ausgangsbodenwertes nicht übersteigen, ab dem 21. Jahr erfolgt die Indexierung unbeschränkt. Bedingung der Anpassung des Erbbauzinses ist, dass der VPI mindestens um 10% gestiegen ist. Die erste Überprüfung findet 5 Jahre nach Vertragsschluss statt, danach jeweils frühestens 3 Jahre nach der letzten Anpassung.

 

  1. r Flächen, die über die Bezugsgröße 600 m2 hinausgehen und unbebaut sind (unrentierlicher Grundstücksanteil), ist der Erbbauzins schuldrechtlich um 50 % zu ermäßigen. Die Reduzierung entfällt, wenn das Erbbaurecht über die 600 m² hinaus bebaut wird oder für die Berechnung der baulichen Ausnutzung benötigt wird. Die Regelung ist entsprechend anzuwenden, wenn für einzelne Richtwertzonen andere Bezugsgrößen gelten.

 

  1. Bei vorzeitiger Verlängerung des Erbbaurechts ab dem Zeitpunkt der Verlängerung wird der Erbbauzins schuldrechtlich auf einen Mischzins ermäßigt, der sich aus dem derzeit gezahlten Erbbauzins und einem Erbbauzins von 2 % des aktuellen Bodenrichtwertes unter Berücksichtigung der Restlaufzeit des bestehenden Erbbaurechts ergibt. Diese Mischzinsregelung gilt nur für Erbbauverträge mit einer Restlaufzeit von maximal 30 Jahren.

 

  1. r im Haus lebende und kindergeldberechtigte Kinder ist der Erbbauzins schuldrechtlich um jeweils 10 %, maximal um 30 % zu ermäßigen. Die Anspruchsberechtigung ist alle drei Jahre nachzuweisen.

 

  1. Der Erbbauzins ist schuldrechtlich um 50 % zu ermäßigen, wenn der/die im Haus lebende Erbbauberechtigte mind. 20 Jahre Erbbauberechtige/r ist und die Einkommensgrenzen gem. §§ 20 24 in Verbindung mit § 9 des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (WoFG) erfüllt. Die Anspruchsberechtigung ist alle drei Jahre nachzuweisen.

 

  1. Voraussetzung für die Ermäßigungen gem. Ziffer 7 und 8 ist, dass die auf dem Erbbaurecht gelegene Immobilie weder in Gänze noch in Teilen an Dritte vermietet ist bzw. vom Erbbauberechtigten ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird und die im Haus lebenden Familienmitglieder kein weiteres Immobilienvermögen besitzen.
     
  2. Soweit nicht im Einzelfall öffentliche Belange dagegen sprechen, sind bei Verlängerung des Erbbaurechtes Nachverdichtungsmöglichkeiten zu prüfen. Die für das Erbbaurecht geltenden Konditionen sind auf die ggf. verringerte Grundstücksgröße anzuwenden.
     
  3. Der schuldrechtlich ermäßigte Erbbauzins gem. Ziffer 5 8 (unrentierlicher Grundstücksanteil, Mischzins, Kinderrabatt, Wohnberechtigungsschein) darf nicht unter dem jetzigen Erbbauzins liegen.
     
  4. Erbbauberechtigte, die bereits ein Verlängerungsangebot der Hansestadt zu den bisherigen Konditionen erhalten haben, können dieses noch innerhalb der bindenden Frist annehmen.

 

 

Ankauf des Grundstückes

 

Soweit nicht im Einzelfall öffentliche Belange dagegen sprechen, ist den Erbbauberechtigten die Möglichkeit des Ankaufes des Grundstückes zu geben.

 

  1. Der Bodenwert berechnet sich auf Grundlage der aktuellen Version der Bodenrichtwertkarte des Gutachterausschusses für Grundstückswerte der Hansestadt Lübeck.

 

  1. Der für über 1.000 m2 hinausgehende Flächen angesetzte Bodenwert ist abweichend vom Gutachterausschuss ggü. dem Referenzwert von 600 m2 um 50 % reduziert (bisher 85 %).
  2. Der Bodenwert wird gem. der Geschäftsanweisung über die Transparenz bei Grundstücksverkäufen (Ziffer 5 Preisbildung) um 10 % erhöht.

 

  1. r den Fall, dass unbebaute Grundstücksteile zu einem späteren Zeitpunkt bebaut werden, ist eine durch Bindung an den Verbraucherpreisindex VPI wertgesicherte Nachzahlungspflicht in Höhe der Differenz des Bodenrichtwertes nach Übergrößenberechnung und dem Bodenrichtwert ohne Übergrößenberechnung zu vereinbaren.

 

  1. Der Hansestadt Lübeck ist ein Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle innerhalb von 10 Jahren einzuräumen.

 

  1. Die Möglichkeit des Ankaufs durch den Erbbauberechtigten ist für 15 Jahre auszusetzen, nachdem

 

  1. das Erbbaurecht auf das Grundstück herausgegeben wird.
  2. das Erbbaurecht auf einen Dritten übertragen wird. Die Möglichkeit des Ankaufs besteht ohne Einschränkungen bei Übertragungen an Ehe- und Lebenspartner*innen, sofern der Erbbauvertrag mindestens 15 Jahre besteht und sie am Tag der Übertragung seit mindestens 15 Jahren am Erbbaugrundstück mit erstem Wohnsitz gemeldet sind.
     

Ausnahmen sind für Erbbaugrundstücke außerhalb Lübecks sowie in der Bürgerschaft zu begründenden Einzelfällen möglich.
 

  1. Kaufinteressenten, die bereits ein Kaufangebot der Hansestadt zu den bisherigen Konditionen erhalten haben, können dieses noch innerhalb der bindenden Frist annehmen.

     

Nachverdichtung
 

  1. Soweit nicht im Einzelfall öffentliche Belange dagegen sprechen und die planerische Möglichkeit besteht, ist den Erbbauberechtigten die Möglichkeit der Anpassung des Erbbaurechts zum Zwecke der Grundstücksteilung für Nachverdichtung zu geben. Die für den Ankauf geltenden Konditionen sind auf die verringerte Grundstücksgröße anzuwenden

 

  1. Das Erbbaurecht auf die abgetrennte Fläche endet und ist für Nachverdichtung im Erbbaurecht wieder herauszugeben.
     

 

Neu herausgegebene Erbbaurechte

 

Bei neu herausgegebenen Erbbaurechten sind die gleichen Konditionen wie für Verlängerungen anzuwenden.

 


 

   
    28.03.2023 - Hauptausschuss
    Ö 7.3 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:


Der Bürgermeister wird beauftragt, Erbbaurechte für Einfamilien-, Zweifamilien- und Reihenhäuser ab sofort wie folgt neu zu ordnen.
 

Die Beschlüsse vom 28.04.2016 (VO 2015/03216 und VO 2016/03462) und vom 18.05.2017 (VO 2017/04955) werden aufgehoben und durch die nachfolgenden Eckpunkte ersetzt.
 

Verlängerung des Erbbaurechts

 

Soweit nicht im Einzelfall öffentliche Belange dagegen sprechen, ist den Erbbauberechtigten die Möglichkeit der Verlängerung des Erbbaurechts zu geben.

 

  • Die Laufzeit der Verlängerung kann vom Erbbauberechtigten zwischen 30 und 99 Jahren unter Berücksichtigung der Laufzeit der umgebenden Erbbaurechte gewählt werden.

 

  • Der Erbbauzins ist dinglich auf 2 % des Bodenwertes festzusetzen.

 

  • Der Bodenwert berechnet sich auf Grundlage der aktuellen Version der Bodenrichtwertkarte des Gutachterausschusses für Grundstückswerte der Hansestadt Lübeck.

 

  • Der Erbbauzins ist mit einer automatischen und dinglich gesicherten Wertsicherungsklausel (Bindung an den Verbraucherpreisindex VPI) zu versehen. Der indexierte Erbbauzins darf in den ersten 20 Jahren 4 % des Ausgangsbodenwertes nicht übersteigen, ab dem 21. Jahr erfolgt die Indexierung unbeschränkt. Bedingung der Anpassung des Erbbauzinses ist, dass der VPI mindestens um 10% gestiegen ist. Die erste Überprüfung findet 5 Jahre nach Vertragsschluss statt, danach jeweils frühestens 3 Jahre nach der letzten Anpassung.

 

  • Für Flächen, die über die Bezugsgröße 600 m2 hinausgehen und unbebaut sind (unrentierlicher Grundstücksanteil), ist der Erbbauzins schuldrechtlich um 50 % zu ermäßigen. Die Reduzierung entfällt, wenn das Erbbaurecht über die 600 m² hinaus bebaut wird oder für die Berechnung der baulichen Ausnutzung benötigt wird. Die Regelung ist entsprechend anzuwenden, wenn für einzelne Richtwertzonen andere Bezugsgrößen gelten.

 

  • Bei vorzeitiger Verlängerung des Erbbaurechts ab dem Zeitpunkt der Verlängerung wird der Erbbauzins schuldrechtlich auf einen Mischzins ermäßigt, der sich aus dem derzeit gezahlten Erbbauzins und einem Erbbauzins von 2 % des aktuellen Bodenrichtwertes unter Berücksichtigung der Restlaufzeit des bestehenden Erbbaurechts ergibt. Diese Mischzinsregelung gilt nur für Erbbauverträge mit einer Restlaufzeit von maximal 30 Jahren.

 

  • Für im Haus lebende und kindergeldberechtigte Kinder ist der Erbbauzins schuldrechtlich um jeweils 10 %, maximal um 30 % zu ermäßigen. Die Anspruchsberechtigung ist alle drei Jahre nachzuweisen.

 

  • Der Erbbauzins ist schuldrechtlich um 50 % zu ermäßigen, wenn der/die im Haus lebende Erbbauberechtigte mind. 20 Jahre Erbbauberechtige/r ist und die Einkommensgrenzen gem. §§ 20 – 24 in Verbindung mit § 9 des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (WoFG) erfüllt. Die Anspruchsberechtigung ist alle drei Jahre nachzuweisen.

 

  • Voraussetzung für die Ermäßigungen gem. Ziffer 7 und 8 ist, dass die auf dem Erbbaurecht gelegene Immobilie weder in Gänze noch in Teilen an Dritte vermietet ist bzw. vom Erbbauberechtigten ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird und die im Haus lebenden Familienmitglieder kein weiteres Immobilienvermögen besitzen.
     
  • Soweit nicht im Einzelfall öffentliche Belange dagegen sprechen, sind bei Verlängerung des Erbbaurechtes Nachverdichtungsmöglichkeiten zu prüfen. Die für das Erbbaurecht geltenden Konditionen sind auf die ggf. verringerte Grundstücksgröße anzuwenden.
     
  • Der schuldrechtlich ermäßigte Erbbauzins gem. Ziffer 5 – 8 (unrentierlicher Grundstücksanteil, Mischzins, Kinderrabatt, Wohnberechtigungsschein) darf nicht unter dem jetzigen Erbbauzins liegen.
     
  • Erbbauberechtigte, die bereits ein Verlängerungsangebot der Hansestadt zu den bisherigen Konditionen erhalten haben, können dieses noch innerhalb der bindenden Frist annehmen.

 

 

Ankauf des Grundstückes

 

Soweit nicht im Einzelfall öffentliche Belange dagegen sprechen, ist den Erbbauberechtigten die Möglichkeit des Ankaufes des Grundstückes zu geben.

 

  • Der Bodenwert berechnet sich auf Grundlage der aktuellen Version der Bodenrichtwertkarte des Gutachterausschusses für Grundstückswerte der Hansestadt Lübeck.

 

  • Der für über 1.000 m2 hinausgehende Flächen angesetzte Bodenwert ist abweichend vom Gutachterausschuss ggü. dem Referenzwert von 600 m2 um 50 % reduziert (bisher 85 %).
  • Der Bodenwert wird gem. der Geschäftsanweisung über die Transparenz bei Grundstücksverkäufen (Ziffer 5 – Preisbildung) um 10 % erhöht.

 

  • Für den Fall, dass unbebaute Grundstücksteile zu einem späteren Zeitpunkt bebaut werden, ist eine durch Bindung an den Verbraucherpreisindex VPI wertgesicherte Nachzahlungspflicht in Höhe der Differenz des Bodenrichtwertes nach Übergrößenberechnung und dem Bodenrichtwert ohne Übergrößenberechnung zu vereinbaren.

 

  • Der Hansestadt Lübeck ist ein Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle innerhalb von 10 Jahren einzuräumen.

 

  • Die Möglichkeit des Ankaufs durch den Erbbauberechtigten ist für 15 Jahre auszusetzen, nachdem

 

  • das Erbbaurecht auf das Grundstück herausgegeben wird.
  • das Erbbaurecht auf einen Dritten übertragen wird. Die Möglichkeit des Ankaufs besteht ohne Einschränkungen bei Übertragungen an Ehe- und Lebenspartner*innen, sofern der Erbbauvertrag mindestens 15 Jahre besteht und sie am Tag der Übertragung seit mindestens 15 Jahren am Erbbaugrundstück mit erstem Wohnsitz gemeldet sind.
     

Ausnahmen sind für Erbbaugrundstücke außerhalb Lübecks sowie in der Bürgerschaft zu begründenden Einzelfällen möglich.
 

  • Kaufinteressenten, die bereits ein Kaufangebot der Hansestadt zu den bisherigen Konditionen erhalten haben, können dieses noch innerhalb der bindenden Frist annehmen.

     

Nachverdichtung
 

  •                               Soweit nicht im Einzelfall öffentliche Belange dagegen sprechen und die planerische Möglichkeit besteht, ist den Erbbauberechtigten die Möglichkeit der Anpassung des Erbbaurechts zum Zwecke der Grundstücksteilung für Nachverdichtung zu geben. Die für den Ankauf geltenden Konditionen sind auf die verringerte Grundstücksgröße anzuwenden

 

  • Das Erbbaurecht auf die abgetrennte Fläche endet und ist für Nachverdichtung im Erbbaurecht wieder herauszugeben.
     

 

Neu herausgegebene Erbbaurechte

 

Bei neu herausgegebenen Erbbaurechten sind die gleichen Konditionen wie für Verlängerungen anzuwenden.

 


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

Ö 7.3.1  
Änderungsantrag des AM Thomas Rathcke (FDP) zu VO/2023/12069: AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN), AM Lars Lehrke (Die Unabhängigen), AM Bernhard Simon (CDU), AM Sascha Luetkens (DIE LINKE), AM Antje Jansen (GAL): Neuregelung von Erbbaurechten für Wohnbebauung
VO/2023/12069-01  
Ö 7.4  
Antrag des AM Lars Lehrke (Die Unabhängigen): Austauschantrag zu Rüge des Bürgermeisters wegen mangelnder Unterrichtung der Gremien
VO/2023/12074-01  
Ö 7.5  
Beirat für Senior:innen: Bericht über Maßnahmen zum HGH
VO/2023/12066  
Ö 8     Gleichstellung    
Ö 9  
Verschiedenes    
Ö 10  
Ende des öffentlichen Teils    
N 11     Genehmigung der Niederschrift      
N 11.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 14.03.2023 (Liegt vor)      
N 12     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 12.1     Mündl. Anfrage AM Lehrke betr. eines Erbbaurechtes in Travemünde      
N 12.2     NEU: mündl. Anfrage des AM Dr. Flasbarth (Bündnis 90/Die Grünen) betr. Sachstand seiner Anfrage vom 12.11.2019 zum Bau von Logistikhallen am Skandinavienkai      
N 13     Berichte      
N 14     Beschlussvorlagen      
N 14.1     Bestellung einer Rechnungsprüferin      
N 14.2     Bestellung eines Erbbaurechtes Lübeck, Travemünder Allee      
N 14.3     Verkauf eines Grundstücks in der Heinrichstraße      
N 14.4     Grundstück Lübeck, Falkenstraße Erbbaurechtsteilaufhebung und -erstreckung sowie Neubestellung eines Erbbaurechtes      
N 14.5     Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Auf dem Ruhm      
N 14.6     Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Heiweg      
N 14.7     Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Fehlingstraße      
N 14.8     Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Lerchenweg      
N 14.9     Verlängerung der Fertigstellungsfrist für ein Hotel      
N 14.10     Ausübung eines Wiederkaufsrechtes (Anlage liegt nun vor)      
N 14.11     Sanierungsmanagement für das Energetische Quartierskonzept Marli (Anlage liegt nun vor)      
N 14.12     Beauftragung eines kommunalen Wärme- und Kälteplans gemäß §7 EWKG (Anlage liegt nun vor)      
N 14.13     Auftragsvergabe zur Bergung des frühneuzeitlichen Schiffwracks in der Untertrave      
N 14.14     Verlängerung des Konzessionsvertrags für den Herrentunnel      
N 14.15     Abschluss eines Mietvertrages im Zuge des Projektes "Buddenbrookhaus, Erweiterung, Umbau und Sanierung, Mengstraße 4+6, 23552 Lübeck" für Ersatzparkplätze      
N 15     Verschiedenes      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 2 öffentlich Protokoll 14.03.23 öffentl. Teil (329 KB)