Auszug - Gemeinsame kooperative Leitstelle mit der Polizei in einem Neubau der Feuerwache 2 und Neubau der Notfallsanitäterschule  

78. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.6
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 28.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:04 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2022/11745 Gemeinsame kooperative Leitstelle mit der Polizei in einem Neubau der Feuerwache 2 und Neubau der Notfallsanitäterschule
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.370 - Feuerwehr Bearbeiter/-in: Lemsky, Sebastian
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Beratung zu diesem TOP wurde vor Eintritt in die Tagesordnung vertagt.
 


Beschluss:

1.  Der Bürgermeister wird beauftragt:

 

a) mit der Erstellung einer Entwurfsunterlage-Bau (EW- Bau) für einen Neubau der Feuerwache 2 mit kooperativer Leitstelle gemeinsam mit der Polizei auf dem Grundstück Welsbachstraße 2 unter Berücksichtigung des aktualisierten Raumbedarfes der Feuerwehr (Stand Januar 2023).

 

b) ein geeignetes Grundstück für die Interims-Wache bei Neubau der Feuerwache 2 zu finden und vertraglich (z. B. im Rahmen eines Kauf-, Miet- oder Pachtvertrags) zu sichern sowie die Herrichtung der Wache herzustellen. Hierüber wäre je nach Vertragsinhalt der Bürgerschaft / dem Hauptausschuss eine Beschlussvorlage entgegenzubringen.

 

c) mit dem Land in weitere Gespräche über die Finanzierung und Förderung einzutreten.

 

d) regelmäßig im Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und im Bauausschuss über den Projektfortschritt zu berichten.

 

2.  Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Bundesagentur für Arbeit Verhandlungen über eine Grundstückserweiterung der Welsbachstraße 2 aufzunehmen. Der Bürgerschaft ist eine Ankaufsvorlage über den beabsichtigten Grundstückserwerb, zum Verkehrswert oder unter gleichwertigen Bedingungen, von der Bundesagentur für Arbeit, entgegenzubringen.

 

3.  Dem Neubau einer Notfallsanitäterschule am Standort Bornhövedstraße wird im Grundsatz zugestimmt. Der Bürgerschaft ist eine entsprechende Bau- und Kostenplanung vorzulegen.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum