Vorlage - VO/2023/11794  

Betreff: Namensgebung für das Johanneum zu Lübeck, Gymnasium für Jungen und Mädchen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Brock, Susanne
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
16.03.2023 
30. Sitzung des Schul- und Sportausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
28.03.2023 
78. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.03.2023 
39. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag Namensänderung

Beschlussvorschlag

Das Johanneum zu Lübeck, Gymnasium für Jungen und Mädchen erhält den Schulnamen Johanneum zu Lübeck - Städtisches Gymnasium mit Musikzweig.

 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

Schulkonferenz des Johanneum zu Lübeck am 22.11.2023

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

x

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein- Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

x

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Der Schulnamenszusatz „Gymnasium für Jungen und Mädchen“ schließt Schüler:innen aus, die sich nicht eindeutig einem Geschlecht zuordnen lassen können oder wollen.

Weiterhin wird durch den Zusatz „Städtisches Gymnasium“ der Schulträger kenntlich gemacht und hervorgehoben. Des Weiteren wird der Sonderzweig Musik im Schulnamen zukünftig explizit erwähnt und hierdurch deutlich betont.

 

Die Schule nutzt den Namen bereits seit einigen Jahren informell und hat nun den Wunsch die Nutzung des neuen Namens zu legalisieren.

 

In der Schulkonferenz vom 06.12.2022 wurde unter TOP 7 der Antrag abgestimmt und angenommen.


Da es sich beim Johanneum um ein Gymnasium handelt, ist hier einzig das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur als Schulaufsichtsbehörde in der Antragstellung zu beteiligen, sobald die Zustimmung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vorliegt.

 

 


Anlagen

1. Antrag Namensänderung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich Antrag Namensänderung (88 KB)