Vorlage - VO/2023/11998  

Betreff: Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk V (St. Lorenz 2)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.300 - Recht Bearbeiter/-in: Heß, Sophie-Dorothee
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
28.03.2023 
78. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.03.2023 
39. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


Frau Ute Seidler, Hundestraße 7-9 in 23552 Lübeck, wird für fünf Jahre als Schiedsfrau für den Bezirk V (St. Lorenz 2) gewählt.

 


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

 

Keine Betroffenheit

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

Schiedsordnung

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Die Schiedsstelle für den Bezirk V (St. Lorenz 2) ist nach Ablauf der Amtszeit neu zu besetzen. Der bisherige Amtsinhaber steht nicht mehr zur Wahl.

 

Aufgrund der öffentlichen Bekanntmachung in den Medien gab es mehrere Bewerber:innenr das Ehrenamt. Nach Gesprächen mit diesen, unter der Beteiligung von Vertreter:innen des Vorstandes der Bezirksvereinigung Lübeck im Bund Deutscher Schiedsmänner und -frauen sowie des Bereichs Recht, hat sich das Gremium für Frau Ute Seidler entschieden.

 

Die Gespräche dienten dazu, die Bewerber:innen persönlich kennen zu lernen, ihre Beweggründe für die Bewerbung zu hinterfragen und ihre Fähigkeiten bzgl. der zu besetzenden Position einzuschätzen.

Als Ergebnis hat sich herausgestellt, dass Frau Ute Seidler aufgrund ihrer beruflichen Laufbahn und Erfahrung dafür geeignet ist, das Schiedsamt auszuüben. Sie verfügt über die benötigten persönlichen Eigenschaften und erfüllt die formalen Kriterien gemäß §2 der Schiedsordnung.

 


 


Anlagen