Vorlage - VO/2023/11934  

Betreff: Projektfreigabe Rad- und Gehwegsanierung Wesloer Landstraße 2023 - investiv
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Kayser, Mirjana
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
20.03.2023 
83. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
28.03.2023 
78. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen Wesloer Landstraße konsumtiv
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen Wesloer Landstraße investiv
Anlage 2 - Übersichtslageplan

Beschlussvorschlag


Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Baumaßnahme Geh- und Radwegsanierung in der Wesloer Landstraße umzusetzen.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Beteiligung von Kindern und Jugendli- chen ist nicht notwendig, weil deren Belange durch das Ausschreibungsverfahren nicht berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

Verkehrssicherungspflicht

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

rderung der emissionenslosen Fortbewegung

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Art der Ausschreibung:

 

Öffentliche Ausschreibung

 

Der Radweg entlang der Wesloer Landstraße ist gemäß Masterplan für die Geh- und Radwegsanierung in einem Zustand der Erhaltungsklasse 3. Der gesamte Radweg weist eine alterungsbedingte offenporige Oberflächenstruktur auf, zudem sind eine Vielzahl von punktuellen Schadstellen vorhanden. Im Bereich der straßenbegleitend angeordneten Baumstandorte gibt es stellenweise Wurzelaufbrüche.

 

Inhalt dieser, aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht erforderlichen Maßnahme, ist die Oberflächensanierung des Rad- und des Gehwegs zwischen der Edelsteinstraße und der Kirschenallee. Insgesamt ist eine Erneuerung der Oberflächen auf einer Fläche von rd. 2.700 vorgesehen. Neben dem Um- und Neubau von Radverkehrsanlagen ist die Sanierung ein wesentlicher Baustein zur Förderung des Radverkehrs.

 

Die Breite des Zweirichtungsradwegs entspricht mit ca. 1,80 2,10 m nicht den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2010 (ERA). Außerdem fehlt ein Sicherheitstrennstreifen zwischen dem Zweirichtungsradweg und Parkstreifen. Die Nebenflächen sind größtenteils nur ca. 3,60 4,60 m breit, sodass der Platz für eine ERA-konforme Breite des Radwegs sowie eines Gehwegs nicht ausreicht. Da Radverkehrsführungen auf Zweirichtungsradwegen generell konfliktreich sind, sollen diese innerorts aufgehoben werden.

 

Es wurde daher geprüft, eine zusätzliche Radverkehrsanlage stadteinwärts auf der Fahrbahn anzulegen. Dafür ist die Fahrbahn mit 7,40 7,50 m aber ebenfalls zu schmal. Auch eine aufwendige Umgestaltung des Straßenquerschnitts mit dem Ziel einer ERA-konformen Radverkehrsführung wird wegen des Erhalts der Bäume auf der Süd- und Nordseite schwierig. Der Zweirichtungsradweg muss somit vorerst erhalten bleiben

 

Da sich in der Mecklenburger Landstraße die Marli GmbH mit ihren Behindertenwerkstätten befindet, sind dort vermehrt Personen mit Mobilitätseinschränkungen unterwegs. Aus diesem Grund sollen der Geh- und der Radweg wieder getrennt hergestellt und durch einen taktilen, optisch auffälligen Trennstreifen voneinander getrennt werden. Wegen der vorhandenen Bäume können weder Zweirichtungsradweg noch Gehweg verbreitert werden.

 

Eine Verbesserung für den Fuß- und Radverkehr wird es durch die neuen Oberflächen und den Trennstreifen geben.

 

Zeitplan:

 

Es ist angedacht, die Maßnahme im 2. Quartal 2023 auszuschreiben und im 3. und 4. Quartal 2023 durchzuführen.

 

 

 

Kosten/Finanzierung:

 

Die Kostenschätzung beträgt rd. 400.000,- Euro brutto, von denen ca. 140.000,- Euro konsumtive Abrisskosten darstellen. Eine Ausschreibung und Vergabe erfolgt nur nach vorheriger Freigabe der Haushaltsmittel auf dem jeweiligen Produktsachkonto durch den Bereich Haushalt und Steuerung.

 

Die Kosten für den investiven Maßnahmenteil sind im Finanzplan 2023 aktuell bei den Gemeindestraßen/Um- und Ausbau von Geh- und Radwegen enthalten und werden auf das

 

  • Produktsachkonto 542001.625.7852000 (Kreisstraßen/Um- und Ausbau von Geh- und Radwegen/Tiefbaumaßnahmen)

 

umgebucht.

 

Die konsumtiven Abrisskosten stehen auf dem

 

  • Produktsachkonto 542001.000.5221000 (Kreisstraßen/Unterhaltung Straßen)

 

zur Verfügung.


 


Anlagen

 

1 Finanzielle Auswirkungen konsumtiv und investiv

2 Übersichtslageplan


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen Wesloer Landstraße konsumtiv (104 KB)    
Anlage 3 2 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen Wesloer Landstraße investiv (107 KB)    
Anlage 2 3 öffentlich Anlage 2 - Übersichtslageplan (4771 KB)