Vorlage - VO/2023/11824-02  

Betreff: Zwischenbericht zum interfraktionellen Antrag: Dringlichkeitsantrag - Erhalt des Marienkrankenhauses
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauBezüglich:
VO/2023/11824
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Uhlig, Manfred
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
28.03.2023 
78. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
30.03.2023 
39. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat am 26.1.2023 den Bürgermeister beauftragt   zu prüfen und spätestens in der März-Sitzung zu berichten, ob und unter welchen            Voraussetzungen das Marienkrankenhaus in kommunale Trägerschaft übernommen       werden könnte. Dabei ist insbesondere zu benennen, welcher zeitliche Vorlauf dafür        erforderlich wäre, welche organisatorischen Voraussetzungen zu erfüllen sind und           welche finanziellen Konsequenzen damit verbunden wären.
 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)


 


Begründung

Nach Bekanntwerden der Schließungspläne des Erzbistums Hamburg für das Marienkrankenhaus und auf Basis des o.a. rgerschaftsbeschluss vom 26.01.2023 (VO/2023/11824) hat der Bürgermeister zusammen mit Gesundheitssenatorin Pia Steinrücke am 17.2.2023 zu einem Arbeitstreffen mit Vertreter:innen des Marienkrankenhauses, Erzbistums Hamburg, UKSH, Landesgesundheitsministeriums, der Belegärzte im Kath. Marienkrankenhaus, der Geburtshilfe sowie der Hebammen eingeladen. Ziel des Arbeitstreffens sollte es sein, einerseits eine Klärung der Situation zur Sicherung der Geburtshilfe in Lübeck herbei zu führen und andererseits den Gesundheitsstandort an der Parade, insbesondere für den Innenstadtbereich, zu stärken. Zur zügigen Umsetzung der weiteren Planungen werden jetzt in zwei Gruppen die weiteren konzeptionellen Überlegungen vorangetrieben.

 

Erörtert wurde zunächst die Situation der Geburtshilfe in Lübeck. Bislang werden im Marienkrankenhaus jährlich rund 1.400 Kinder und am UKSH rund 1.900 Kinder zur Welt gebracht. Um auf geänderte oder in der Änderung befindliche gesetzliche Regelungen insbesondere zur Krankenhausfinanzierung in Verbindung mit personell nachhaltigen Vakanzen in der Geburtshilfe zu reagieren, hatten sich das Erzbistum Hamburg als Betreiberin des Marienkrankenhauses und das UKSH bereits darauf verständigt, die Geburtshilfe ab 01.09.2023 auf den Campus Lübeck des UKSH zu überführen. Hintergrund ist die Besorgnis des UKSH zu verhindern, dass bei Einstellung des Betriebs im Marienkrankenhaus im bisherigen Umfang für über 1.400 Geburten auf Dauer keine verssliche Regelung zur Geburtshilfe in Lübeck mehr besteht. Es wurde auf dem Arbeitstreffen verabredet, dass die Geburtsklinik des UKSH die Gespräche mit den Hebammen am Marienkrankenhaus intensiviert.

Aufgrund der Verlagerung der Geburtshilfe auf den Campus Lübeck des UKSH wurde auf dem Arbeitstreffen nach Möglichkeiten gesucht, um belegärztliche Behandlungen und Operationen weiterhin im Marienkrankenhaus am Standort Parade in neuer Trägerschaft zu ermöglichen, und so diese fachlich und örtlich attraktive Behandlungsform fortzuführen. Die Hansestadt Lübeck hat ein Interesse an der weiteren Nutzung des Gebäudes, u.a. um weiteren Leerstand zu vermeiden und die Innenstadtentwicklung zu stärken. Das Erzbistum Hamburg erklärt seine Bereitschaft zu konstruktiven Gespräche über die Zukunft des Standortes an der Parade.

Die am Arbeitstreffen teilgenommenen Belegärzte, die bisher die medizinische und pflegerische Infrastruktur des Marienkrankenhauses nutzen, haben erklärt, jetzt ein tragfähiges Konzept über eine Nutzung und Organisation zur Sicherstellung der belegärztlichen Versorgung herbei zu führen. Ergänzend ist nach Ansicht der Vertreter der Belegärzte ggf. über weitere potenzielle Nutzungen der Liegenschaft nachzudenken, welche Raumkapazitäten des Standorts Parade dafür zur Verfügung stehen. Dies alles unter den Voraussetzungen möglicher rechtlicher Konstellationen eines Betriebs in neuer Trägerschaft und in Abstimmung mit dem Erzbistum Hamburg als Eigentümerin der Liegenschaft, dem UKSH sowie potenziellen Nutzer:innen. Gleichzeitig haben die Vertreter der Belegärzte erklärt, für die Konzeptentwicklung auf externe Unterstützung angewiesen zu sein.

 

Die Hansestadt Lübeck könnte sich hier vorstellen, die Belegärzte bei der Erstellung eines Konzepts für den Fortbestand des Gesundheitsstandortes an der Parade zu unterstützen. Das macht Sinn und liegt im Interesse der Stadt im Sinne des Bürgerschaftsauftrages vom 26.01.2023, dass an dieser Stelle die Hansestadt Lübeck steuernd die Standortentwicklung begleitet.

In einem ergänzenden Gespräch zwischen Vertretern der Belegärzte und der Hansestadt Lübeck wurden verschiedene Möglichkeiten für eine Fortführung der belegärztlichen Versorgung am Standort Parade erörtert. Mit Blick auf die krankenhausrechtlichen Regelungen wird eine auch nur vorübergehende Schließung des Klinikbetriebs am Standort Parade voraussichtlich dazu führen, dass das bisherige Konstrukt unter hohem formalen Aufwand neu aufzusetzen wäre. Die gerade in Änderung befindlichen Regularien zur Krankenhausfinanzierung könnten dem zuwider laufen. Zunächst wird daher mit dem UKSH und dem Erzbistum Hamburg geklärt, inwieweit eine Fortführung des Klinikbetriebs für eine Übergangsphase ermöglicht werden kann, bis ein tragfähiges Zukunftskonzept ausgearbeitet ist.  

 

r den medizinischen und pflegerischen Betrieb eines Gebäudes bedarf es fachlichen Sachverstands, insbesondere in Zeiten schnelllebiger Änderungen im Bereich der Krankenhausfinanzierung. Es ist daher beabsichtigt, verwaltungsseitig ein Beratungsunternehmen zu beauftragten und die weiteren Gespräche der Beteiligten zu koordinieren mit dem Ziel, mindestens die belegärztliche Versorgung am Standort Parade zu sichern und auszuloten, wie sich das Gebäude optimal ergänzend nutzen lässt und welche vertragliche Konstruktion bzw. Trägerschaft machbar und sinnvoll erscheint.

 

Ausgehend von der getroffenen Vereinbarung zwischen dem Erzbistum Hamburg und dem UKSH zur Verlagerung der Geburtshilfe auf den Campus Lübeck kommt eine Übernahme des Marienkrankenhauses in der bisherigen Form in einer kommunalen Trägerschaft nicht mehr in Betracht, so dass dazu nicht weiter berichtet wird.    

 

 

Weiteres Verfahren:

Die Hansestadt Lübeck verfügt nicht über das Eigentum an den betroffenen Immobilien und Unternehmen und kann wesentliche Entscheidungen daher nicht selbst treffen. Die Stadt wird hier dennoch begleitend, moderierend und unterstützend tätig im Sinn der Innenstadtentwicklung und der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich weitere Zusammentreffen der o.a. Beteiligten organisiert. Es wird erforderlich, ein spezialisiertes Beratungsunternehmen zu beauftragen mit dem Ziel, Lösungsmöglichkeiten zur optimalen Nutzung des Gebäudes Parade, insbesondere unter Fortführung belegärztlicher Behandlungen zu erarbeiten.

Die Verwaltung wird der Bürgerschaft spätestens im dritten Quartal Lösungsvorschläge zur Entscheidung vorlegen, sofern die Hansestadt Lübeck in die weitere Nutzung aktiv eingebunden werden soll. Diese Lösungsvorschläge werden mit weiteren Verfahrensschritten, kommunalwirtschaftlichen Voraussetzungen sowie finanziellen Auswirkungen begründet sein. Anderenfalls berichtet die Verwaltung über das Ergebnis möglicher Gebäudenutzungen gemäß obiger Zielsetzung.
 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2023/11824   Interfraktioneller Antrag: Dringlichkeitsantrag - Erhalt des Marienkrankenhauses   Geschäftsstelle der SPD Fraktion   interfraktioneller Antrag
VO/2023/11824-01   CDU - ÄA zu: Interfraktioneller Antrag: Dringlichkeitsantrag - Erhalt des Marienkrankenhauses   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   Antrag der CDU-Fraktion
VO/2023/11824-02   Zwischenbericht zum interfraktionellen Antrag: Dringlichkeitsantrag - Erhalt des Marienkrankenhauses   1.201 - Haushalt und Steuerung   Bericht öffentlich